Hallo...
ich habe inzwischen verschieden Meinungen gelesen, bin mir aber immer noch nicht sicher....
und zwar:
erstens:
welche Auswirkungen hat eine "geteilte Kindererziehung" auf die zu zahlenden Unterhaltskosten (Kindesunterhalt)?
(in unserem Fall teilen ich und meine (noch) Frau uns zu gleichen Teilen die Erziehungszeit, als auch die Kosten)
und zweitens:
Könnte es sein, das ich theoretisch Trennungsunterhalt an meine Frau zahlen muss?
auch nachdem das Kind über 3 Jahre ist ? und falls das Amt zahlt, müsste ich später zurückzahlen?
Sohn, 4,5 Jahre, ist Vollzeit in Kita, Mutter ist Künstlerin und bezieht Alg2.
ich,31, spätes Master Studium, Nebenjob+Studium+Kind.
wir sind noch verheiratet.
vielen Dank an alle...
Hallo Clown,
die Tatsache, dass ihr in der Lage seid, euch auf eine geteilte Betreuung (Wechselmodell) zu einigen, zeigt, dass ihr durchaus in der Lage seid, euch vernünftig über Lösungen zu unterhalten.
Das sollte euch auch die Möglichkeit geben, euch auf ein Finanzierungsmodell zu einigen, ohne auf die absolut idiotischen juristischen Vorgaben zurück greifen zu müssen.
Beim KU sagen der Hirnrissige BGH:
Sobald einer mehr als 50% Betreuung leistet, hat der Andere 100% des Unterhalts zu bezahlen!
Nur bei exakt 50/50 entfällt die KU Pflicht.
Schlechter kann man es kaum machen!
Da die Arge im Spiel ist, kann es durchaus passieren, dass die KM auffordern, das Kind mindestens zu 51% in ihren Haushalt zu holen, damit du Unterhaltspflichtig wirst und ihnen 2 Kunden abnimmst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.