Hallo Guten Morgen ich habe noch nie gehört das Eltern deren Kinder eine Ausbildung abgeschlossen haben egal ob unter oder über 25 über die Arge zum Unterhalt verpflichtet wurden. da kenne ich einige, die so alt sind wie ich voll arbeiten das Einkommen aber nicht reicht und Hartz 4 aufgestockt bekommen. Von deren Eltern zahlen keine und manche könnten. Irgendwann müssen Eltern an sich denken dürfen. da muss der Staat dafür sorgen das ordentliche Löhne bezahlt werden von denen man leben kann und die Leiharbeit abschaffen. das hat sich dieser scheiss Staat mal wieder gut ausgedacht das Verwandte in gerader Linie ein leben lang für einander einstehen müssen. Sich die Diäten erhöhen und Rentner und Leiharbeiter fast verhungern lassen.
Das du keine solchen Fälle kennst bedeutet nicht automatisch das es sie nicht gibt.
Vielleicht nimmst du einfach zur Kenntnis das laut BGB Eltern und Kinder einander lebenslang zu Unterhalt verpflichtet sind.
Laut StvO darf ein Autoführerschein auch einem volltrunkenen Fußgänger entzogen werden, wenn er den Straßenverkehr gefährdet. Obwohl er in diese mFall ja gar nicht sein Auto nutzt. Das ich persönlich weder einen Fußgänger noch einen Fahrradfahrer kenne, dem dies passiert ist, ändert nichts an der rechtlichen Möglichkeit.
Gruß Tina
P.S.:
das hat sich dieser **tsts - ID 2** Staat mal wieder gut ausgedacht das Verwandte in gerader Linie ein leben lang für einander einstehen müssen.
Nö. Das hat der Staat sich nicht ausgedacht. Früher gab es noch gar kein Sozialystem, da war es völlig normal, das Eltern und Kidner sich ein Leben lang unterstützt haben. Viele junge Witwen mit kleinen Kindern sind schlicht und einfach verhungert, weil sie sich und die Kinder nicht mehr ernähren konnten, wennn die ältere Generation auch nicht mehr da war. Man muß nicht immer alles auf den Staat schieben. So marode das eine oder andere mit Sicherheit ist, ggü. diesen Zeiten ist es ein enormer Fortschritt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo Doch er darf einen eigenen Haushalt gründen er hat nämlich eine abgeschlossene Berufsausbildung. Diese 25 jahre Grenze gilt nur für Volljährige die sich weder in Schule noch in Ausbildung befinden (Und da besteht keine Unterhaltspflicht der Eltern) und nicht für Menschen die in Arbeit sind. ich habe mich eben bei der Arge erkundigt. ich kenne jemanden der da arbeitet. Was du schreibst stimmt nicht javascript:void(0);
*Seufz* Natürlich darf er sich eine eigene Wohnung nehmen.
Nur wenn er dazu staatliche Mittel benötigt kann (muß aber nicht) die ARGE durchaus auf die Idee kommen seine Eltern an diesen Kosten zu beteiligen. Das wird dir sicher deine Quelle aus so bestätigen können. Inwieweit das auch getan wird, steht ja wieder auf einem anderen Blatt. Ausgeschlossen ist es mit Sicherheit nicht.
Andersrum könnte man ja dann auch argumentieren, das Kinder nicht für ihre Eltern in der Pflicht sind. Schließlich haben die in der Regel ja auch eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Kinder können nichts dafür, wenn die Eltern nicht genug verdienen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
...tach auch,
Doch er darf einen eigenen Haushalt gründen er hat nämlich eine abgeschlossene Berufsausbildung.
dem hat ja auch niemand wiedersprochen, hier geht es aber darum wie ( und vor allem von wem ) so etwas Aufgrund der pers. Situation eines einzelnen finanziert wird.
Fahr Dich doch nicht fest Sibi indem Du dauerhaft versuchst die Argumentationen der erfahrenen User hier zu wiederlegen.
Gefährlichwird es es recht wenn dann auch noch bei Übermittlungskommunikation a`la "da hat wer gesagt aber das stimmt doch nicht, oder ? " versucht wird entkräftende Argumentationen aufzubauen.
All das hilft Willi grad wenig.
gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hallo! Das Jobcenter hat doch meinen Antrag bereits angenommen. Es gibt auch einen Unterschied, ob ein Kind da ist oder nicht. Das steht so im Leitfaden für die Beantragung von Unterstützung (diesen habe ich bei Antragstellung bekommen), unabhängig davon, ob das Kind im eigenen Haushalt wohnt oder nicht.
Ich habe den eigenen Haushalt auch damit begründet, dass im Vorfeld der letzten Umgangsverhandlung ein eigenes Kinderzimmer gefordert wurde. Dies kann ich auch an Hand der Schreiben des gegnerischen Anwalts beweisen.
Gruß Willi
Moin Willi,
Ich habe den eigenen Haushalt auch damit begründet, dass im Vorfeld der letzten Umgangsverhandlung ein eigenes Kinderzimmer gefordert wurde. Dies kann ich auch an Hand der Schreiben des gegnerischen Anwalts beweisen.
das dürfte ein stumpfes Schwert sein und wird das Jobcenter nicht interessieren. Was irgendein Anwalt "fordert", hat ja keinerlei juristische Relevanz; nur das, wozu ein Gericht Dich verurteilt. Stell Dir einfach vor, er hätte mal eben 1.000 EUR Unterhalt für die Ex "gefordert" - wäre das für irgendeine Behörde ein Anlass, Dir Kohle über den Tisch zu reichen?
Fakt ist: Es gibt kein Gesetz, nach dem Betreuungselternteile eigene Kinderzimmer vorhalten müssen. Was ja durchaus gut und richtig ist; ansonsten gäbe es im regulierungswütigen Deutschland irgendwann auch ein gesetz, in dem steht, wieviel Obst und Gemüse Kinder zwangsweise jeden Tag essen und um welche zeit sie ins Bett müssen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Okay, das mag sein. Aber über ihren eigenen Leitfaden kann sich ja wohl das Jobcenter nicht hinwegsetzen. Außerdem ist mein Antrag wie schon geschrieben, bereits angenommen. Sonst hätte ich nicht Termine beim Arbeitsvermittler (ist bei Hartz 4 Pflicht) und bei dem Bearbeiter, der den Antrag berechnet.
Und selbst wenn sie den Antrag ablehnen bleibt noch die Wohngeldstelle. Immer schön eins nach dem anderen.
Gruß Willi
Also ich bin persönlich auch sehr an dem weiteren Werdegang dieser Geschichte interessiert.
Theoretisch steht mir zwar auch Wohngeld zu, allerdings ist Wohngeld dem Einkommen hinzuzurechnen.
Damit fällt auch theoretisch dieser Zuschuss quasi direkt wieder in die Hände der Unterhaltsempfänger.
Linke Tasche rein, rechte Tasche raus. :knockout:
Grüße von hier, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Na ja, aber wenn du Wohngeld bekommst bist du ja auch unter der Grenze des Existenzminimums. Die Sozialberaterin hat mir gesagt, wenn ich einmal staatliche Gelder zur Sicherung meines Lebensunterhaltes bekomme, kann mir keiner mehr den Unterhalt erhöhen. Dann kann der Richter auch nicht mehr verlangen, dass ich Bewerbungen schreibe und mir einen anderen Job suche. Diese Aufgabe liegt dann beim Jobcenter und die wissen, was ich in meinem Beruf verdienen kann. Natürlich kann mir dann das Arbeitsamt Vermittlungsangebote machen, die nehme ich auch gerne an wenn der Verdienst entsprechend höher ist. 😉
Gruß Willi