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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, gerichtlicher Zwang zum Jobwechsel?

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(@jeanswilli)
Registriert

Klar halte ich durch, nur geht mir so langsam die Phantasie verloren über all die dummen Sachen, die da noch kommen werden. Mein Anwalt ist leider gerade im Urlaub, aber ich hab den Richter ja persönlich über die Umgangssituation informiert.

Und ja, mein armes Kind hat die wohl dümmste, frechste und respektloseste Mutter auf der Welt. Jeder weiß das, nur sie nicht. Auch Richter und Anwälte können kein Hirn in einen Kopf zaubern.  :knockout:

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 16:43
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch Richter und Anwälte können kein Hirn in einen Kopf zaubern. 

... wirklich gut gesprochen, ich ergänze dazu...

...und auch leider kein Herz in eine Brust  😡

Halt uns auf dem laufenden, wäre mal schön zu lessen das Sie auch mal eine vor den Latz bekommt, Zeit wirds allmählich.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 18.07.2011 17:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei den meisten wüsste ich auch gar nicht, wo es her kommen sollte!  :knockout:
Höchstens vom Metzger.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.07.2011 17:10
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

Da ich erst heute zu euch gestoßen bin, will ich noch mal ein paar Anmerkungen los werden.
Im Selbstbehalt von 950,--€ sind 350,-- € für die Warmmiete enthalten. Da du ja bei deinen Eltern wohnst, muss dieser Betrag von Selbstbehalt abgezogen werden. Somit wärst du bei einem Selbstbehalt von 600,--€. Dann kommst du mit den 165,-- € noch gut hin, denn in der Tat könnte der Richter bis auf 250,--€ gehen. Ob die 150,--€ die du an deine Eltern zahlst glaubhaft sind, muss der Richter entscheiden, und auch deine Eltern sind ja im Falle deiner Bedürftigkeit für dich Unterhaltspflichtig.

Zur Umgangsverweigerung, schwieriges Thema, aber da würde ich der KM ganz klar sagen: Ich zahle den BU ca. 10 Tage vor Fälligkeit (normal spätesten am 3 Werktag des Monats wo er geschuldet ist) und wenn du weiterhin den Umgang erschwerst zahle ich pünktlich und nicht vor der Zeit. Damit setzt du dich noch nicht mal in verzug. Nur Sie hat dann das Problem, das Sie mal 2 Wochen länger auf das Geld warten muss.

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Geschrieben : 18.07.2011 17:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mahrhansi

Da widerspreche ich Dir.

Im Selbstbehalt von 950,--€ sind 350,-- € für die Warmmiete enthalten. Da du ja bei deinen Eltern wohnst, muss dieser Betrag von Selbstbehalt abgezogen werden.

Der BGH sagt, dass darf nicht sein. Die Kürzung bestimmter Positionen aus dem SB heraus ist nicht gestattet. Wie er seinen SB verplant und einsetzt, ist ihm selbst zu überlassen. Lediglich eine pauschale Kürzung kann unter bestimmten Umständen in Frage kommen.

Ob die 150,--€ die du an deine Eltern zahlst glaubhaft sind, muss der Richter entscheiden, und auch deine Eltern sind ja im Falle deiner Bedürftigkeit für dich Unterhaltspflichtig.

Hier helfen Überweisungsträger, Kontoauszüge, eidesstattliche Versicherungen. Und seine Eltern werden auch nicht UH-pflichtig, wenn er durch seine UH-Zahlungen selber bedürftig wird. Das ist kein gesetzlicher Grund, anspruchsberechtigt zu werden. Sowas existiert einfach nicht. Und sozialrechtlich gilt http://www.vatersein.de/Forum-topic-9312.html

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 18.07.2011 18:05
(@jeanswilli)
Registriert

Wieso könnte der Richter auf 250€ gehen? Ich hab aber keinen Verdienst von 950€, sondern 850€ Netto. Bei Zahlung von 150€ Miete und 165€ Unterhalt bleiben noch 535€ und keine 600. Meine Eltern haben mir die gesamte obere Etage ihres Hauses zur Verfügung gestellt, weil beim letzten Umgangsprozess ein Kinderzimmer gefordert wurde. Da sind ja wohl 150€ okay, oder? Das hat selbst die Frau vom Jobcenter heute so gesehen. Fakt ist dass ich nun unter den Hartz 4 Satz falle und es kann ja wohl nicht sein, dass wegen meinem Unterhalt meine Eltern unterhaltspflichtig werden.  
Da sehe ich das mit dem Vergleich zu Lasten Dritter schon auch so.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 18:08
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

Da widerspreche ich Dir.Der BGH sagt, dass darf nicht sein. Die Kürzung bestimmter Positionen aus dem SB heraus ist nicht gestattet. Wie er seinen SB verplant und einsetzt, ist ihm selbst zu überlassen. Lediglich eine pauschale Kürzung kann unter bestimmten Umständen in Frage kommen.

Na du kannst es auch anders rum sehen, das er einen geldwerten Vorteil durch das günstige Wohnen bei seinen Eltern hat. Bekommt er halt 350€ oben drauf gerechnet. Abzüglich der Miete sind es dann immer noch 200€ die als geldwerter Vorteil angerechnet werden können. Wir befinden uns hier in einem Mangelfall. 850 und 200 machen dann 1050,-- netto. Dann fiktiv mehr zu erreichender Lohn, usw. wir kennen die Spielchen  😉
Zu den Belegen, ich zweifel das ja nicht an. Aber evtl. führt die Gegenseite an:  zahlen seine Eltern das an Ihn zurück, bla, bla. Also kommt es in dem Fall doch auf den Richter an.  😉

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Geschrieben : 18.07.2011 18:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn er durch die KU-Zahlungen zum Hartz-4-Aufstocker wird, dann zahlt der Staat das was er dem Kind zahlt.

Ihm stehen dann als Hartz-4-Aufstocker der gleiche Satz zur Verfügung wie allen anderen und obendrein kann er von seinem Verdienst ja auch noch einen gewissen Prozentsatz behalten.

Und wenn die Eltern weniger Miete fordern als sie könnten, dann ist das eine freiwilige Zuwendung Dritter. Sie könnten ja auch beschließen dass er den normalen Preis zahlt und dann ist nichts mehr mit Selbstbehalt kürzen.

850 € - 165 € KU = 700

Entsprechend hat er mindestens einen Anspruch auf 90 € Hartz-4-Leistung. wäre die Wohnung teurer die Differenz.

Entsprechend zahlt der Steuerzahler bereits 90 € von den 165 €.

Bei meiner groben Rechnung habe ich nicht berücksichtigt, dass er noch bestimmte Versicherungen etc. abziehen kann. Entsprechend steigt der Anteil den er vom Staat bekommt.
Sophie

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Geschrieben : 18.07.2011 18:36
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

Mal ein etwas provokanter Denkansatz.
Willy zahl doch keinen Unterhalt mehr, dann würde die KM sicherlich versuchen Ihn zu pfänden. Die Pfändungsfreigrenze, also das was dir auf jeden Fall bleiben muss, liegt bei keinem Unterhaltspflichtigen bei 1.028,89.
Wie gesagt, sehr provokant und vorher mit einem RA zu besprechen.

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Geschrieben : 18.07.2011 18:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo Anna Sophie, genau so sehe ich das auch. Bisher hat das Amt nicht für mich bezahlt, die 135€ habe ich gern für meinen Sohn abgezwackt. Jetzt geht es mir eigentlich in erster Linie um die Schweinerei vom Richter.

Meine Eltern könnten ja wohl sogar sagen ich soll ausziehen, dann wird es für den Staat noch teurer. Da ich ja arbeiten gehe dürfte ich auch unter 25 Jahren einen eigene Wohnung haben, dann zahlt die Wohngeldstelle. Egal wer, es sind auf jeden Fall Dritte.
Ich glaube auch nicht, dass meine Ex den höheren Unterhalt bei der Wohngeldstelle angibt.

Der Hartz 4 Satz ist ja wohl das, was jedem Menschen in diesem Land zum Leben zusteht, auch mir. Und einen Freibetrag dafür, dass ich jeden Tag ( außer jetzt, hab Urlaub) arbeiten gehe ist ja wohl auch nicht ungerecht, oder?

zu Mahrhansi: Klar, dann hab ich Schulden bis an mein Ende. Das kann ja wohl nicht die Lösung sein.
Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 18:55




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also das was dir auf jeden Fall bleiben muss, liegt bei keinem Unterhaltspflichtigen bei 1.028,89.
Wie gesagt, sehr provokant und vorher mit einem RA zu besprechen.

Ja und schlicht falsch.

Er ist numal Unterhaltspflichtig und da richtet sich die Freigrenze nach §850d ZPO und ist damit praktisch nicht vorhanden.

Die erhöhten Freigrenzen gelten nur für Spieler und Säufer aber nicht für Leute, die sich des Kinder zeugens schuldig gemacht haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.07.2011 18:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mahrhansi

Na du kannst es auch anders rum sehen, das er einen geldwerten Vorteil durch das günstige Wohnen bei seinen Eltern hat.

Geht auch nicht. Laut unterhaltsrechtlichen Leitlinien (URL) und ständiger Rechtssprechung gelten Zuwendungen Dritter nur dann als unterhaltsrechtliches Einkommen, wenn dies von den Dritten auch so gewollt ist. Wenn seine Eltern also sagen, Du darfst bei uns mietfrei wohnen, damit Du den KU zahlen kannst, so ist es Einkommen. Sagen sie aber, Du darfst bei uns wohnen, weil Du unser Sohn bist und kein Geld von Dir wollen, dann nicht. Schon gar nicht, wenn er nachweisbar seinen Mietanteil zahlt. Die dritte Partei bestimmt, als was es zu gelten hat. Geldwerte Vorteile kenne ich nur aus Arbeitsverhältnissen heraus, nicht im Privatverhältnis.

Fiktives Einkommen hat da seine Grenze, wo es auf die Realität trifft. Auch hier gibt es ein Grundsatzurteil und OLG-Entscheidungen.

Also kommt es in dem Fall doch auf den Richter an.

Immer, und das in jedem Fall. Aber es gibt die Möglichkeiten der Beschwerde, der Berufung, der Revision. Und vorher und mittendrin der Agrumentation, dem Verfassen und Gestalten von Schriftsätzen. Wer an Gerechtigkeit vor Gerichten glaubt, hat verloren. Dort wird lediglich Recht gesprochen. Und was richtig oder falsch ist, steht für die Herrn und Frauen Richter in Büchern und Urteilen, nicht auf der Strasse bzw. im realen Leben. Darauf gilt es sich vorzubereiten, aber nicht zu resignieren oder es gar zu befürworten.

Übrigens, im KU ist auch ein Anteil für Miete enthalten. Wozu, wo doch das Kind bei der Mutter mietfrei wohnt? Wozu für Essen, wo das Futter doch aus Mutters Kühlschrank kommt?
Im Mangelfall gilt nur dann für einen UH-Pflichtigen die gesteigerte Verantwortung, wenn andere gleichrangige UH-Pflichtige nicht in die Breche springen können - also eine kann-Bestimmung. Die Arbeitsbefreiung für AE-Elternteile in den ersten 3 Jahren des Kindes übrigens auch. Warum gilt das eine mehr als das andere? Solche Fragen halte ich für provokant, zumal die entsprechende Lösungen im Grundsatz rechtens wären. Nur denkt sie kein Gericht beim Bedürftigen, nur beim (männl.) Pflichtigen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 18.07.2011 19:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber deine Idee, den KU 2 Wochen früher zu zahlen, wenn der Umgang klappt, finde ich gut.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.07.2011 19:12
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das ist zwar eine nette Idee, und vielleicht springt die Km sogar darauf an, aber ich würde eher konsequent darauf dringen, das die KM Umgang und Unterhalt nicht vermischt. Und deshalb kann willi es dann auch nicht selbst vermischen. Denke ich.

Übrigens hoffe ich, willi, dass deine Überweisungen immer den Monat für den du den KU im voraus gezahlt hast, im Überweisungstext enthalten. Nur so für den Fall, dass du mal nachweisen musst, dass du alles pünktlich bezahlt hast.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 18.07.2011 20:10
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

mein armes Kind hat die wohl dümmste, frechste und respektloseste Mutter auf der Welt. Jeder weiß das, nur sie nicht.

Auch wenn's Dir vermutlich schwer fällt zu glauben - aber auf diesem unterirdischen Niveau tummeln sich durchaus ein paar mehr. Meine zum Beispiel.

Und auch die Ursache dürfte identisch sein: Borderline. Du vermutest es bislang nur - ich hab mittlerweile 3 Gutachten darüber vorliegen. Und nachdem ich mich in diesem Zusammenhang mehr mit dem Thema befassen musste, als mir lieb war, gehe ich anhand Deiner Schilderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass dies auch bei Deiner Ex der Grund für ihr bescheuertes Verhalten ist.
Und solange sie nicht
1. erkennt, dass sie es ist, die ein Problem hat;
2. aktiv dagegen angeht (Therapie);
3. langjährig dabei bleibt (70% brechen im ersten Jahr ab - nennenswerte Besserung ist in der Regel erst nach etwa 5 Jahren zu erwarten)
wirst Du mit der Situation nur einigermaßen klar kommen, wenn Du ihr glasklar und knallhart ihre Grenzen aufzeigst.

Klar halte ich durch, nur geht mir so langsam die Phantasie verloren über all die dummen Sachen, die da noch kommen werden.

Davon gehe ich aus - denn nach allem, was ich hier von Dir gelesen habe, bist Du ein Kämpfer. Und zudem wirklich sehr reif und verantwortungsbewußt für Dein Alter. Hut ab!!
Ich drücke Dir alle Daumen die ich habe!
LG
PdG

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Geschrieben : 18.07.2011 20:59
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

ich habs ja geschrieben provokanter Denkansatz. Die können dich ja nicht auf 0 runter pfänden.

Interressant wär halt zu erfahren, warum der Selbstbehalt gekürzt wird. Muss ja iwie begründet sein.
Geh doch mal zum Jugendamt und Frag nach Unterhaltsvorschuss, oder ob sie für dich den Unterhalt zahlen. War bei mir auch so, als meine Tochter geboren wurde. Da war ich in der Ausbildung und konnte keinen unterhalt zahlen, da hat das JA bezahlt und den Betrag auch nie zurückgefordert.

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Geschrieben : 18.07.2011 21:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ mahrhansi:

Du bitte dir und uns den Gefallen dich erstmal in die Thematik einzulesen, bevor du Ratschläge erteilen möchtest.

Unterhaltsvorschuß kann nur von der KM beantragt werden und auch nur dann, wenn der KV keinen Unterhalt zahlt. Zudem muß er nur dann nicht zurückgezahlt werden ,wenn vorher die leistungsunfähigkeit festgestellt wurde und dies auch schrifltich vorliegt.. Hier liegt aber bereits ein Urteil über den Unterhalt vor.

Der Vorschlag einfach nicht mehr zu zahlen und sich pfänden zu lassen ist in meinen Augen nicht provokant, sondern verantwortungslos. Willi ist ein sehr junger Kerl, soll sich dieser jetzt schon mit einem Schufaeintrag und 30 Jahre gültigen Titeln belasten? Von den Kosten für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mal ganz abgesehen

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.07.2011 21:17
(@mahrhansi)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish

Schon klar das nur die KM das beantragen kann. Aber das JA sollte aber auch für die Beratung von Vätern da sein. Evtl. hab ich mich da Missverständlich ausgedrückt. Mit Sicherheit können die JA-Mitarbeiter ihm aber sagen, ob die KM Unterhaltsvorschuss beantragen kann.

Schufaeintrag gibt es nur bei Abgabe eine EV, eine Pfändungsversuch wird nicht eingetragen.

Das Willy seine Tochter finaziell unterstützen will ist ja auch Richtig. Nur gibt es nicht ein Urteil das man Aufgrund von Unterhaltszahlungen nicht selber zum sozialfall werden darf? Das ist bei Willy ja allen anschein nach der Fall.

Und Titel lassen sich auch abändern.

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Geschrieben : 18.07.2011 21:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

das JA sollte auch Väter beraten, wird es aber in der Regel nicht tun.

Mit Sicherheit können die JA-Mitarbeiter ihm aber sagen, ob die KM Unterhaltsvorschuss beantragen kann.

Das kann sie in diesem Fall nicht. Es exitiert ein gerichtlicher Vergleich.

Schufaeintrag gibt es nur bei Abgabe eine EV, eine Pfändungsversuch wird nicht eingetragen.

Und du meinst, das nach erfolgloser Pfändung keine EV verlangt werden wird?

Nur gibt es nicht ein Urteil das man Aufgrund von Unterhaltszahlungen nicht selber zum sozialfall werden darf? Das ist bei Willy ja allen anschein nach der Fall.

Ja da gibt es etwas. Nur dummerweise hat sich Willi zu einem Vergleich drängen lassen. Somit ist er sozusagen "selbst" schuld. Ein Vergleich kann auch nicht so einfach gekippt werden, dazu müssen sich die Grundlagen des Vergleichs ändern. Das tun diese aber leider nicht. Das er so wenig verdient wußte er auch bei der Verhandlung.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 21:43
(@bagger1975)

Hallo all,

@midnightwish, echt respekt!ich lese fleißig mit u du kommst wirklich immer auf den punkt!

Würde das thema gerne auf die antworten nr 75ff. zurück lenken!

Es steht ein offenkundig fragwürdiger gerichtlicher vergleich im raum!

Sofern eine vollstreckbare ausfertigung beantragt wird, ist ein titel geschaffen!

Das sollte eigtl. verhindert werden!

Problem: anfechtung? wenn ja,anfechtungsgrund? Irrtum? willi war schließlich anwaltlich beraten!

Darüber denk ich nach...wie kommt er aus der nummer wieder raus?

Viele grüße

ps:sorry,schreib vom handy

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 23:58




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