Gesteigerte Erwerbs...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, gerichtlicher Zwang zum Jobwechsel?

Seite 4 / 8
 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Willi,

dann würde ich umgehend einen Hartz-4-Antrag stellen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 11:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Bei einem Vergleich wird sowohl der Gang zur Arge als auch zum Gerichtspräsidenten schwierig, da es ja eine freiwillige Entscheidung war.

Mal eine blöde Frage: ist denn dieser schon rechtskräftig?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 12:19
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, was heißt rechtskräftig?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2011 12:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Heißt, ob das schon gilt?

Oder ob zunächst eine Frist ablaufen muss, in der man z.B. Beschwerde einlegen kann.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 13:26
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe noch nie gehört, das man gegen einen Vergleich Rechtsmittel einlegen kann.
Ein Vergleich ist m.M.n. sofort rechtskräftig, da beide zugestimmt haben.
Abzuwälzen wäre das nur auf fehlerhafte Beratung des Anwalts, den man dann in die Pflicht nehmen muss.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 13:43
(@bagger1975)

Hallo,

der "Vergleich" wurde bestimmt vorgelesen und genehmigt und so ins Protokoll genommen. Es is allein fraglich, ob der Vergleich widerruflich geschlossen wurde, wovon aber m.E. nicht auszugehen ist, da ja alle Beteiligten anwesend waren, weshalb von einem unwiderruflich geschlossenen Vergleich auszugehen ist.

Die Vorbehalte gegen den Anwalt wegen der Einigungsgebühr sind wohl angebracht.

Ich halte jedoch das Kernthema (vorab angekündigter Umgangsboykott der KM am Sonntag) für wichtiger, als Grundsatzdiskussionen über Aufstockungen.

Hier (!) muss etwas unternommen werden.

Kann ich denn nun den Richter einfach über den ausgefallenen Termin informieren?

Ja, informiere ihn umgehend, dann ist dieser Vorgang zumindest für den Wiederholungsfall dokumentiert! Mach das endlich! Heute ist Freitag! Wir reden davon seit Montag!!!

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 13:59
(@jeanswilli)
Registriert

Oh Mann das weiß ich alles gar nicht so genau. Ich hab jetzt noch mal im Büro vom Anwalt angerufen und dort mitgeteilt, dass ich durch diesen Vergleich unter den staatlichen Regelsatz falle und nun Hartz 4 beantragen müsste. Die Mitarbeiterin hat gesagt dass es schon noch Möglichkeiten gäbe, sie spricht mit dem Anwalt und wird mich am Montag anrufen.

Ich hab am Montag auch einen Termin bei der Sozialberatungsstelle.

Den Richter kann ich ja wohl erst informieren, wenn der Termin ausgefallen ist.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2011 14:08
(@bagger1975)

Hallo,

hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-22764.html

hattest Du geschrieben:

"...sowohl der Richter als auch ihr Anwalt haben ihr deutlich gesagt, dass sie sich sonntags in Zukunft nichts mehr mit dem Kind vornehmen kann."

KM setzt sich einfach drüber hinweg und kündigt Dir das sogar vorher an!

Informiere den Richter, der wird das ganze sicher nicht lustig finden. Die Info sollte schon längst draussen sein!

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 14:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In diesem Thread geht es um Unterhalt und Willi's Probleme damit.
Der Umgangsfaden ist >Da<.

Das Vermischen von Umgang und Unterhalt, nicht nur hier im Forum, bringt vieles durcheinander und sollte auch sonst strikt getrennt behandelt werden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 21:19
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo!

Nur ganz kurz zur Info: KM war zum Fest, ich auch. Ich wurde wie erwartet komplett ignoriert. Schreiben an Richter geht morgen raus.

Nun zum Thema. Mein Chef hat mich gefragt ob mir eine Lohnerhöhung helfen würde oder ob das Geld dann gleich wieder an KM geht. Nun überlege ich ob ich mich über die Erhöhung freue und die Klappe halte oder ob ich es aus Versehen erwähne und einen neuen Unterhaltsprozess provoziere und damit den Vergleich widerruflich mache?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2011 15:55




 elwu
(@elwu)

Nun zum Thema. Mein Chef hat mich gefragt ob mir eine Lohnerhöhung helfen würde oder ob das Geld dann gleich wieder an KM geht. Nun überlege ich ob ich mich über die Erhöhung freue und die Klappe halte

Hallo,

ich würde vorschlagen, du sagst von der Gehaltserhöhung überhaupt niemandem etwas, schon gar nicht deinem krummen Rechtsanwalt. Nimm freudig das höhere Einkommen und warte ab, bis in ca. 2 Jahren die KM mal wieder Auskunft verlangen wird. Ab da wird neu gerechnet.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 17:51
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Willi,

halt die klappe  🙂 und nimm es.

Freut mich sehr für Dich und Dein Chef scheint einer von der Sorte "Mensch" zu sein.

Du machst das prima  :thumbup:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 11:53
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

... oder ob ich es aus Versehen erwähne und einen neuen Unterhaltsprozess provoziere und damit den Vergleich widerruflich mache?

Wenn Du analog elwu und Minna die Klappe hälst, kann Dir keiner die Kohle wegschnappen ...
... rechtskonform kann Dir das zwar auch keiner in einem neuen Prozess, aber bei den von Dir geschilderten richterlichen Gedankengängen zur Vergleichsfindung, solltest Du es nicht darauf ankommen lassen.

Also: Klappe halten und freuen !

Rechtlich bist Du nicht zu vorauseilendem Auskunftsgehorsam verpflichtet und (in Deinem Falle) moralisch sowieso nicht !!!

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

wenn es Deinem Gewissen hilft: Vielleicht kannst Du Deinen Chef fragen, ob er die Lohnerhöhung noch zwei oder drei Monate oder auch bis zum Jahresende "festhalten" und Dir dann auf einen Schlag auszahlen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 13:31
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, erst mal Danke. Ich hab jetzt noch mal mit dem Anwalt telefoniert. Der Richter hätte mir auf jeden Fall eine höhere Unterhaltszahlung aufgebrummt, wenn ich dem Vergleich nicht zugestimmt hätte.
Begründung des Richters: kein Nachweis über Bemühung eine höher bezahlte Stelle zu bekommen.

Mein Chef hat einen Stiefsohn, dessen Vater sich nie um den Jungen gekümmert hat und er findet meine Einstellung einfach gut.
Ein schlechtes Gewissen hab ich ganz sicher nicht, das wäre ja noch schöner. 😉

Mein Anwalt hat mir jetzt alle Möglichkeiten für das "Aufstocker-Hartz 4" geschickt, sollte der Antrag wegen des Vergleichs abgelehnt werden, wird er (der Vergleich) angefochten.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2011 14:24
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Willi,

Mein Anwalt hat mir jetzt alle Möglichkeiten für das "Aufstocker-Hartz 4" geschickt, sollte der Antrag wegen des Vergleichs abgelehnt werden, wird er (der Vergleich) angefochten.

Aber bitte aufpassen, dass dabei nicht irgendwelche Fristen versäumt werden!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 14:26
(@bagger1975)

Hallo Willi,

eine Anfechtung als rechtsvernichtende Einwendung muss grds. unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern erfolgen, vgl. § 121 BGB. Klärt das also umgehend ab und wartet da im Zweifel nicht zu lange.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 14:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Bagger,

schuldhaft kann er nur handeln, wenn er nicht nach Ablehnung der ergänzenden Hartz4-Leistungen SOFORT handelt. Ohne zu wissen, dass er keine ergänzenden Leistungen bekommt, kann er nicht schuldhaft handeln.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 14:38
(@bagger1975)

@lbm

wir verstehen uns!

Problem könnte noch sein, dass Willi ja anwaltlich beraten und vertreten war und für Ra gelten andere Verschuldensmaßstäbe bei Fristen, die sich eine Partei evtl. dann sogar zurechnen lassen muss!

Also sollte die Aufstockungsfrage sofort(!) geklärt werden und hier nicht gebummelt werden!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2011 14:57
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, und wieder ein Rückschlag: unter 25, bei den Eltern lebend= Bedarfsgemeinschaft. Meine Eltern sind für mich unterhaltspflichtig. Was ist das nur für ein Staat?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 20:27




Seite 4 / 8