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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, gerichtlicher Zwang zum Jobwechsel?

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(@minna289)
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... sollte Dir einmal mehr zeigen das mit Ihr einfach nichts geht bzgl. Absprachen :thumbdown:

wünsche dir und Sohnemann das Du das beim nächstenmal zu verhindern weisst.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 07.07.2011 13:05
(@bagger1975)

Mann-o-Mann Willi,

das kann doch absolut nicht wahr sein!

Entschuldige:

Du lässt einen angesagten(!) Umgangsboykott sehenden Auges zu und unternimmst nichts, obwohl man Dir wiederholt gute und einschlägige Tipps gibt. Nicht einmal eine Ansprache dieses Punkts vor Gericht soll drin gewesen sein?

Verstehe das wer will, ich kann es jedenfalls nicht. Vielleicht ist Dir das ja künftig eine Lehre, dass Du auf Zusagen der EX absolut nicht bauen kannst...

Viele Grüsse

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Geschrieben : 07.07.2011 13:10
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@ bagger,

Willi hat schon ne Menge erreicht und bis dato auch gekämpft wie ein Löwe.
Nur sein Rechtsbeistand macht mir das ein oder andere mal Bauchschmerzen.

Das es so jetzt gelaufen ist mag echt doof sein, ist jetzt aber so udn Willi wird sich am meisten in der allerwertesten beissen udn das in Zukunft zu verhindern wissen.

@willi
bleib dran...DU hast bisher alles echt gut gemacht und bleibst Deinem Sohnemann ein toller Papa  :thumbup:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 07.07.2011 13:13
(@jeanswilli)
Registriert

Natürlich ärgere ich mich am meisten darüber. Ich habe sie gestern noch mal angeschrieben und werde das heute auch noch einmal tun. Am Sonntag gehe ich zum Sportfest und nehme die Kamera mit.

Kann ich eigentlich den zuständigen Richter auch selber über den Umgangsausfall informieren oder muss das mein Anwalt machen? Wenn es über den Anwalt läuft bestehe ich auf Ordnungsgeldantrag. Ist das okay?

Das große Problem ist, dass meine Ex macht was sie will und auf niemanden hört. Weder auf mich, noch auf meinen oder ihren eigenen Anwalt. Zu ihrer eigenen Mutter darf der Kleine auch erst seit letzte Woche wieder. Die hat die Kita-Schulden bezahlt und dafür jeden Samstag Umgang verlangt. Genau aus diesem Grund kann sie jetzt nicht tauschen.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 13:42
(@minna289)
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... wie ist Dein verhälniss zur Mutter der KM ?  :redhead:

Würde sich da evtl. eine Möglichkeit auftun mit Ihr zu reden das Sie Dir und Sohnemann den Tag überlässt?

Echt krass was Km da abzieht aber eben genau deswegen solltest Du absolut auf einhaltung der Umgangstage udn Absprachen bestehen, alles schriflich fixieren udn immer das Ordnungsgeld bei Zuwiederhandlung einfordern.

Anders wirst Du diesem vorzeige Exemplar einer  Umgangsboykotteuse niemal beikommen und wichtige Zeit mit Sohnemann verlieren.

Verschaffe Dir allen Respekt denn Du kriegen kannst.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 07.07.2011 13:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Minna, nur kurz zur Information: Ich habe bereits 4x Umgangsrecht einklagen müssen. Sie würde sich eher die Hand abhacken als mir den Kleinen freiwillig auch nur 1 Minute zu überlassen.

Das Wort Respekt existiert in ihrem Wortschatz nicht. Verdacht auf Borderline haben inzwischen mehrere Personen angesprochen, die aus welchen Gründen auch immer mit ihr zu tun hatten.

Ich werde weiter kämpfen und aus jedem Fehler den ich mache wieder ein Stück dazulernen.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 13:59
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...

Ich werde weiter kämpfen und aus jedem Fehler den ich mache wieder ein Stück dazulernen

... das weiss ich und darum  :thumbup:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 07.07.2011 14:07
(@bagger1975)

Hallo Willi,

bleib weiter tapfer dran und wegen dem hier:

Das große Problem ist, dass meine Ex macht was sie will und auf niemanden hört.

und dem hier:

Ich habe bereits 4x Umgangsrecht einklagen müssen. Sie würde sich eher die Hand abhacken als mir den Kleinen freiwillig auch nur 1 Minute zu überlassen.

Das Wort Respekt existiert in ihrem Wortschatz nicht.

musst Du eine glasklare Linie fahren und darfst keinen Millimeter(!) abweichen, anders lernt sie es nicht.

Ganz im Gegenteil, jetzt hat sie sogar gesehen, dass sie Dir den vereinbarten Umgang verweigern kann und sie damit durchkommt, weil Du nicht einmal etwas bei Gericht dazu sagst, wo es höchst angebracht gewesen wäre.

Ihre Faxen müssen ein Ende haben und nachher drüber ärgern und hier schreiben hilft nichts.

Also denk da bitte noch einmal darüber nach und mach es beim nächsten Mal aber richtig.

Wenn ich Deine Beiträge lese habe ich manchmal das Gefühl, hier schreibt das Kanninchen, das vor der Schlange sitzt und nicht mehr weiss wo vorne und hinten ist.

Das muss sich ändern! Für Deinen Sohn und Dich!

Viele Grüsse

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Geschrieben : 07.07.2011 14:19
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@bagger,

Wenn ich Deine Beiträge lese habe ich manchmal das Gefühl, hier schreibt das Kanninchen, das vor der Schlange sitzt und nicht mehr weiss wo vorne und hinten ist.

...wenn Du wirklich alle Einträge sorgfältig gelesen hast kommst Du zu der Erkenntnis das Du schlichtweg falsch liegst.

Willi hat nicht einmal den Anschein gemacht das er zögerlich wäre, nur ist es seiner beruflichen Situation, seinem seltsamen Ra, seinen jungen Jahren und vor allem seiner dämlichen Ex geschuldet das er das ein oder andere Mal eher unsicher ist was das richtige ist.

Nicht weil er Angst hat das richtige zu tun sondern davor das Ihm aus jeder Aktion ein Strick gedreht wird.

Willi, go on an keep rockin`

nur meine Meinung
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 07.07.2011 16:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Hi, ich zahle bei meinen Eltern (offiziell) 150€ Miete mit Belegen. Aber das Wohnen zu Hause war sicher der Hauptgrund. So hab ich es jedenfalls verstanden.

Und genau das hätte das Gericht niemals als Begründung in einen Beschluss aufnehmen können. Ein Vergleich war die einzige Möglichkeit, Dich auf diese Art legal unter den Selbstbehalt zu drücken. Allerdings wäre zu prüfen, ob Dir das Existenzminimum verbleibt. Denn dann könnte selbst ein gerichtl. Vergleich m.E. sittenwidrig sein, da dann hier Dritte für Dich in die Breche springen müssten.

Auch wenn Du jetzt mit einem blauen Auge davon gekommen stellt sich mir die Frage, warum es ein Vergleich wurde? Was hat denn der Richter gesagt, um Dich dazu zu bringen? Und was hat Dein RA daraufhin zu Dir gesagt? Wurde Dir ein fiktives Einkommen angedichtet oder auch nur angemerkt, dass das geschehen könnte?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 07.07.2011 16:30




(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, es war in etwa so, dass der Richter gesagt hat KM will mehr Geld, KV am liebsten gar nix zahlen, wir müssen uns irgendwo treffen. Dann ging das Gefeilsche los und bei den 165€ hat er zu mir gesagt, wenn ich damit nicht einverstanden bin setzt er einen Betrag fest der höher ist. So ungefähr. Ich werde euch noch mal genau schreiben, was dann in der Begründung steht und ob es wirklich ein Vergleich ist.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 17:53
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... ich bleib dabei... Dein RA bereitet mir Bauchschmerzen und Dir wahrscheinlich ein paar Nachteile  :exclam:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 07.07.2011 18:21
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, das mit dem Anwalt überleg ich momentan auch. Kann ich denn nun den Richter einfach über den ausgefallenen Termin informieren?

Gibt es dann zwingend wieder eine Anhörung oder kann der Richter ein Ordnungsgeld auch ohne Verhandlung verhängen? Wird sie überhaupt bezahlen müssen wenn sie jetzt schon vom Staat lebt?

Vielleicht weiß KM ja genau, dass sie kein Ordnungsgeld befürchten muss?

Nächste Woche geht mein Anwalt für 2 Wochen in Urlaub. Die Kollegin hat den damaligen Streit wegen der Unterlassung mit einem einzigen Schreiben beendet. Vielleicht ist da ja eine Chance für mich.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 19:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Und genau das hätte das Gericht niemals als Begründung in einen Beschluss aufnehmen können. Ein Vergleich war die einzige Möglichkeit, Dich auf diese Art legal unter den Selbstbehalt zu drücken. Allerdings wäre zu prüfen, ob Dir das Existenzminimum verbleibt. Denn dann könnte selbst ein gerichtl. Vergleich m.E. sittenwidrig sein, da dann hier Dritte für Dich in die Breche springen müssten.

da gebe ich oldie recht; ich würde "dem System" jetzt den Spiegel vorhalten, indem ich aufstockendes ALG beantrage. Selbst wenn Dir Deine Eltern eine Wohnung mietfrei überlassen (oder Dich jeden Tag zum Essen einladen, Deine Wäsche waschen etc.), ist das kein Grund, den SB zu unterschreiten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 07.07.2011 21:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es handelt sich, soweit ich richtig gerechnet habe, um eine Senkung von 32%.In einem Urteil hätte der Richter dieses schwer begründen können.
Der Vergleich ist durch Unlust und einem ''faulen Kompromiss'' der Anwälte über Willis Kopf hinweg zustande gekommen, so wie es immer wieder passiert.

kopschüttelnde Grüsse

Wedi

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Geschrieben : 07.07.2011 21:13
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, kann ich denn da jetzt noch etwas tun? Wird die Unterhaltszahlung bei Hartz 4 berücksichtigt? Ich hab gerade mal gerechnet: ohne die Unterhaltszahlung hätte ich keinen Anspruch, wenn der Unterhalt berücksichtigt wird stehen mir aufstockend 82€ zu und ich hätte dann am Ende mehr Geld als jetzt.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 23:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Willi

Ob das mit den 82,- Euro so ist weiss ich nicht, was ich aber weiss ist das du noch jung bist.
Das du jetzt als Jungkoch nicht mehr verdienen kannst, weiss ich auch.Nur die Zeiten ändern sich.

Du hast alles vor dir, du wirst erfahrener, in ein paar Jahren verdienst du mehr Geld.
Bei deiner Cleverness wirst du in naher Zukunft über diese Geschichte hinwegsehen und auf uns alle herunterschauen.
Wer weiss was kommt; Meister; Starkoch oder vieleicht ne ganz andrere Sparte?

Wer weiss?

Du hast alle Möglichkeiten, nehme sie wahr.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 08.07.2011 00:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hi, kann ich denn da jetzt noch etwas tun?

Ja. Reiche eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Tatrichter beim Präsidenten vom Gericht ein wegen Nichteinhaltung sozialer Mindeststandards demäß SGB XII. Aber bitte zuvor unbedingt prüfen, welchen SGB XII-Anspruch Du überhaupt hast. Ansonsten geht das nach hinten los.

Dann ging das Gefeilsche los und bei den 165€ hat er zu mir gesagt, wenn ich damit nicht einverstanden bin setzt er einen Betrag fest der höher ist

DAS würde ich dann dem Gerichtspräsidenten auch mitteilen. Das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, wenn nicht gar der Erpressung. Zeugen gibt es reichlich, welche Du selbstverständlich mit Namen und Berufsrang angibst. Gleichzeitig sollte dies der Sittenwidrigkeit beim Zustandekommen des Vergleichs ausreichen und auch allgemein genügen.

Wird die Unterhaltszahlung bei Hartz 4 berücksichtigt?

Eigentlich nicht. Denn es gibt dann einen Widerspruch zum Gesetz und der ständigen Rechtssprechung, wonach ein Unterhaltsleistender nicht soviel an UH zu zahlen hat, dass er anschlissend selber hilfebedürftig wird. Dieser Umstand ist meines Erachtens nicht abgedeckt im Gesetz, wenn es um die Ermittlung Deines Bedarfs nach SGB II oder SGB XII geht.

Ich hab gerade mal gerechnet: ohne die Unterhaltszahlung hätte ich keinen Anspruch, wenn der Unterhalt berücksichtigt wird stehen mir aufstockend 82€ zu und ich hätte dann am Ende mehr Geld als jetzt.

Dann beantrage es und wedel bei denen mit dem gerichtlichen Vergleich rum. Lehnen sie ab, so lass Dir sowohl den theoretischen Anspruch  und den Grund für die Ablehnung schriftlich geben. Sei nett zu denen und ehrlich. Die Arge kann es auch nicht leiden, durch Gerichte zum Buhmann gestempelt zu werden. Sei einfach diplomatisch, ohne Dich um Hemd und Kragen zu reden.

Wenn Dein eigener RA hier nichts zu gesagt hat, dann ist er in meinen Aigen ein geldgeiles Schwein, welches nur die Vergleichsgebühr kassieren wollte. Auch hier umgehend Beschwerde beir der RA-Kammer wegen offensichtlicher Falschberatung.  Es ist Aufgabe des Mandats, seinen Mandaten vor ungesetzlichen Entscheidungen zu schützen, ihn zumindest zu warnen und Widerspruch einzulegen. Im Rahmen eines Vergleiches ist das eigentlich schon kriminell. Du könntest Schadensersatz verlangen für die Verluste, die durch seine Fehler/Unwissentheit entstanden sind.

Gruss oldie

PS: Wie alt schätzt Du den Richter?
Edit: mehrfache Präzisierung und Ergänzung

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 01:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

in Ergänzung zu oldie: Es besteht keine Notwendigkeit, einem durch Überrumpelungstaktik und Nötigung zustandegekommenen Vergleichsvorschlag auf der Stelle zuzustimmen. Allermindestens müsste der eigene Anwalt sich Bedenk- und Beratungszeit ausbedingen, um Dir das Für und Wider zu erläutern; möglicherweise auch mit dem Rat "schlafen Sie mal zwei Nächte drüber!" Einem Vergleich kann man auch ausserhalb des Gerichtssaals zustimmen.

Nachdem das nicht passiert ist, teile ich oldies Vermutung, dass da vor allem jemand eine schnelle Vergleichsgebühr abgreifen wollte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 01:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei einem Vergleich wird sowohl der Gang zur Arge als auch zum Gerichtspräsidenten schwierig, da es ja eine freiwillige Entscheidung war.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 11:20




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