Hallo Jeanswilli
will dir kein Angst einjagen, aber die Gerichte können das tun, dich dazu zwingen neue Arbeitstelle zu suchen egal wo und wie. ich spreche aus Erfahrungen,,,meine Ex hat auch 2008 nach mehr Ku geklagt zu der zeit verdiente ich 1400 € bei der Firma war ich auch schon 10 Jahren eingestellt. Habe 425 € Ku bezahlt für drei Kinder, und 200 € Eheschulden ,,die (H)Exe wollte aber mehr und der Richter hat gesagt ich muss andere Arbeitstelle suchen wo ich mehr verdiene egal wo oder die Nebentätigkeit aufnehmen und hat mich zur Zahlung von 500 € KU verpflichtet, für mich waren damals die 75 € sehr viel Geld. Damit ich die Nebentätigkeit ausüben kann, dürfte ich ab dem zeitpunkt meine Kiddis nur noch ein Mal im Monat zu sich nehmen von Sa 11 Uhr bis So 15 Uhr... also der Kindeswohl spilet wohl manchmal nicht so große Rolle..... Das schlimmste ist, meine Ex war auf das Geld nicht angewiesen, die wollte nur mich finanziel ruinieren und mir den Umgang finanziel unmöglich machen,,, Ja was soll ich dazu sagen ?!? Hat sie erreicht :thumbdown:Der Kontakt zu den Kindern ist sehr schlecht, die älteste Tochter will mich nicht mehr sehen aber lange Geschichte und hat mit deiner Frage nichts zu tun,,,,,,,Ich wollte dir nur sagen, mach dich auf schlimmste gefasst !!!! Ich wünsche dir viel Kraft, Geduld und Glück!
Leben und leben lassen!!!!
NurZahler, ich hoffe Willy kann das nicht mehr lesen, bevor er los geht, denn das kann er so nun wirklich nicht gebrauchen.
Auch wenn du sicher nicht unrecht hast, wirkt so etwas wie ein Tritt in die Kniekehlen.
Oder wie würdest du dich fühlen, wenn dir jemand am Vorabend der Schlacht sagt, dass du sowieso keine Chance hast?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ NurZahler,
wo liegt der Sinn, Dich gleich im zweiten Posting mit solchen "Empfehlungen" vorzustellen? Deine eigenen schlechten Erfahrungen sind sicher nicht symptomatisch für andere - aber jemand kurz vor seiner Gerichtsverhandlung sinnloserweise noch eine Ohrfeige zu verpassen braucht der so nötig wie Zahnschmerzen.
Ich kenne auch Leute, die im Auto zu Tode gekommen sind - und trotzdem fahre ich selbst täglich damit. Und Leuten, die mir vor jeder Fahrt ungefragt mitteilen würden, dass Autofahren lebensgefährlich ist, würde ich ziemlich bald den Vogel zeigen...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo! Willi hat`s gelesen.
Trotzdem vertraue ich auf das Können meines Anwaltes und gehe relativ ruhig in die Verhandlung. Sollte ein ähnliches Ergebnis herauskommen wie bei NurZahler, erfolgt sofort der Gang zum OLG. Von Erfurt gab es in der vergangenen Zeit häufig "vaterfreundliche" Urteile.
Also, Termin ist 15.30 Uhr, drückt mir die Daumen.
Gruß Willi
der komischerweise noch ganz ruhig ist.
der komischerweise noch ganz ruhig ist.
Dann bleib`s am Besten auch 😉
Ich dachte schon, jetzt kommt Dein Bericht von der Verhandlung!
Junge! Mein Daumen ist schon ganz blau...
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Alles Gute!!!! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Von mir auch. :thumbup: :thumbup:
Es wird schon werden.
So, ich hab es hinter mir. Jetzt darf ich rückwirkend ab April 165€ Unterhalt zahlen, also 30€ mehr als jetzt.
Wenigstens wurde ich nicht dazu verdonnert, 500 Bewerbungen im Monat zu schreiben.
Ich zahle also bei 850€ Nettogehalt 165€ Unterhalt. Lohnt es sich jetzt überhaupt nach einer Lohnerhöhung zu fragen oder steckt sie das dann auch alles ein?
Gruß Willi
Moin Willi,
entscheidend ist, wie die Erhöhung begründet wurde (auch wenn's "nur" 30 EUR sind), nachdem Dein SB ja auch ohne diese Erhöhung bereits unterschritten ist. Kann man vermutlich erst sagen, wenn die schriftliche Begründung vorliegt. Aber ohne diese Info können wir wenig dazu sagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi willi,
Kann es sein d,as dir das kostenlose wohnen bei deinen Eltern als Geldwerter Vorteil zugerechnet wurde? Dann wäre zu erklärenm, das deine Eltern das so nicht sehen und es nicht in ihrer Absicht liegt, das daruch der KU steigt. Wobei die Chancen wahrscheinlich gering sind, da du nicht den Mindestunterhalt zahlst.
Hast du das mit Sonntag klären können?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Naja, nicht schön aber überlebbar.
Schreib doch bitte noch ein bisschen über den Ablauf. Wenn du Muße dafür hast.
Ist es ein Urteil oder ein Vergleich?
Wie hat sich dein Anwalt geschlagen?
Theoretisch hast du jetzt 2 Jahre Zeit eine evtl. Lohnerhöhung alleine zu verfrühstücken.
Erst dann kann neue Auskunft verlangt und neu geklagt werden.
Aber ob die Erhöhung danach primär dir oder dem Kind gut geschrieben wird, hängt wieder von der Laune des Richters ab.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi, ich zahle bei meinen Eltern (offiziell) 150€ Miete mit Belegen. Aber das Wohnen zu Hause war sicher der Hauptgrund. So hab ich es jedenfalls verstanden.
Im Moment ist das ja auch nicht so ein Drama mit den 165€ aber was ist, wenn ich ausziehen möchte in eine eigene Wohnung? Das ist für mich ja gar nicht möglich.
Das mit Sonntag konnte ich nicht klären, sie lässt sich auf keinen Kompromiss ein.
War klar.
Der Ablauf hat mich irgendwie an einen türkischen Basar erinnert. Meinem Anwalt wurde irgendwie gar keine Möglichkeit gegeben hier sachliche Argumente vorzubringen. Ist er vielleicht doch nicht der Richtige? Ich weiß es im Moment nicht, muss die ganze Sache erst mal sacken lassen. Montag werde ich ihn sowieso anrufen müssen wegen Umgangsausfall.
Wieso habe ich jetzt 2 Jahre Zeit? Ich kenne welche, deren Exen alle 3 Monate Lohnabrechnungen verlangen und 2x im Jahr zum Gericht gehen.
Gruß Willi
Laut Gesetz darf nur alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden.
Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen, wenn der Berechtigte glaubhaft machen kann, dass es eine Nennenswerte Erhöhung gegeben hat. Naja und was glaubhaft ist, entscheidet natürlich wieder der Richter.
Dass du dir im Moment nicht so einfach ne eigene Wohnung leisten kannst, liegt aber nicht nur und in erster Linie an dem Unterhalt, sondern auch daran, dass du dir nun mal einen Beruf ausgesucht hast, der zumindest am Anfang nicht unbedingt zu plötzlichem Reichtum führt.
Dafür kannst du ausnahmsweise nicht die Familienjustiz verantwortlich machen.
Und auch wenn er dich nochmal um 30 Ocken und damit weiter unter deinen SB gedrückt hat, muss man auch sehen, dass er dich auch deutlich mehr hätte trietzen können.
In dem Punkt hat der NurZahler schon recht.
Ich denke du kannst im Großen und Ganzen einigermaßen zufrieden sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi! So, hab mich wieder beruhigt und feiere jetzt einfach, dass ich die Alte nicht mehr an der Backe habe. Die Familie von ihrem neuen Freund ist total verzweifelt, weil der arme Kerl nur ausgenutzt wird :rofl2:
Es war übrigens ein Vergleich, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber was nützt oder schadet mir denn ob Vergleich oder Urteil?
Was mach ich denn wegen dem WE? Wieder Ordnungsgeldantrag stellen?
Gruß Willi
Servus Willi,
beim Vergleich hast Du keine Möglichkeit der Revision vorm OLG.
Denn dabei handelt es sich ja um eine Vereinbarung zwischen Dir und der Gegenseite, der Du ausdrücklich zugestimmt hast.
Nur ein Urteil, welches nicht Deinen Vorstellungen entspricht, kannst Du vor ein OLG bringen.
Was das WE angeht, würde ich in Deinem Fall wohl schon Ordnungsgeld beantragen.
KM hat meiner Ansicht nach eh schon Allmachtsfantasien.
Beweist ja auch der Umgang mit ihrem neuen Freund. Kerle sind für sie scheinbar nur da, um ihre Bedürfnisse (egal welcher Art) zu befriedigen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
hi willi,
wie ear denn der Ablauf bzgl. der Anfrage wg. Sonntag?
Hast Du KM im Beisein der Anwälte darauf hingewiesen das Du zum KiGa gehst da es Deim Umgangstag ist?
Hat KM in deren Beisein abgelehnt? und wenn ja warum hat denn der Anwalt nicht den Richter darauf angesprochen?
Ich denke es wäre hier eine gute Gelegenheit gewesen der KM ein wenig die Grenzen aufzeigen zu lassen und vor allem Dir den Dir zustehenden Umgang am Sonntag zu ermöglichen.
Bitte berichte dochmal dazu.
Danke und Gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hallo Willi,
@minna`s Frage würde mich auch interessieren. Gestern wäre eine gute Gelegenheit gewesen das angesagte/drohende Unheil am Sonntag deutlichst anzusprechen.
Viele Grüsse
Hallo! Ich habe sie erst nach der Verhandlung ansprechen können, weil sie und ihr Anwalt immer erst erscheinen wenn der Richter schon anwesend ist. Mein Anwalt war dabei, ihrer schon wieder abgerauscht. Sie hat mir mitgeteilt, dass er am Samstag bei ihrer Mutter ist und ist weg. Der Antwort von meinem Anwalt hat sie einfach nicht mehr zugehört.
Gruß Willi
... das ist aber megablöd gelaufen...Dein Anwalt hätte das im Beisein des Richters ansprechen müssen.
Mensch, Willi Du solltest Ihm da ab und an schon mal deutlich nen Auftrag geben.
Dir wird jetzt der Umgang am Sonntag verwehrt !
Was hat die Aussage das Knirps am Samstag bei Mutter der KM ist zu tun, verstehe ich nicht.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Ich hatte ihr an Sonntag angeboten zu tauschen. Da hat sie gesagt das wir darüber noch mal reden, desshalb hat mein Anwalt in der Verhandlung nichts gesagt. Sie hat ja erst hinterher den Tausch abgelehnt mit eben dieser Begründung.
Gruß Willi