Gesteigerte Erwerbs...
 
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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Kapitals?

 
(@donald)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Onkel Dagobert hat mir Kapital vermacht, dessen Erträge auch eheprägend waren.
Bei der Unterhaltsberechnung stellt sich die Frage, wie frei ich bei der Verwendung bin:
* Erwerb Einfamilienhaus oder auch nur Auto für die "Zweitfrau" ?
* Ethisch korrekte Anlage mit ohne Zinsen oder gesteigerte Kapital-Erwerbsobliegenheit?
* Eigene Unternehmensgründung?
* Unterhalts-Abänderungsklage bei Sinken des Kapitalmarktzinses?

Danke
Donald

Probleme hat die Ente...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2006 11:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Probleme hat die Ente...

Allerdings...

Was du mit dem Geld machst, ist dir überlassen - es ist deines. Punkt. Erwirtschaftest du allerdings Einnahmen aus dem Kapital, so sind diese unterhaltsrelevant. Abänderungsklage geht erst ab einer Einnahmeveränderung von +/- 5% der Gesamteinnahmen.

DeepThought

vatersein.de nimmt auch gern Spenden entgegen 😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 12:32
(@taccina)
Registriert

vatersein.de nimmt auch gern Spenden entgegen

und wenn dann nochwas übrig bleibt, kann ich Dir auch meine Kontonummer gerne geben.... 😀 😀 😀 😀 😀

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 12:53