Geringe bis keine C...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Geringe bis keine Chance auf Änderung der Unterhaltsurkunde?

 
(@mausketier)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Forenhelferlein....
Ich hoffe es wird nicht als schlimm erachtet das ich für mein Anliegen ein eigenes Thema eröffne, ich möchte nicht bei den Sorgen und Themen anderer quer einsteigen...

Folgendes Problem:
Ich habe mich wie wohl viele andere auch, im Jahre 2008 dem Druck von Jugendamt und Ex-Freundin gebeugt und eine Beistandschafts- /Unterhaltsurkunde bei meinem zuständigem Jugendamt gemacht (welches ich nur aufgesucht habe da dieses in der Nähe meines Arbeitsplatzes lag und auch Wohnung, das eigentlich zuständige Amt welches auch Druck gemacht hatte, lag in einer anderen Stadt) welche den Unterhalt für meine inzwischen 6-jährige Tochter (damals 4) nach Düsseldorfer Tabelle "sichert", die bei ihrer Mutter lebt.
Die Urkunde war/ist auf 115% tituliert, gerechnet bei einem Einkommen von 1800-1900€ Netto.
Die Rechnung wurd seinerzeit mit meinem recht bescheidenem Wissen im Unterhaltsrecht gemacht: Einkommen nach Stufe 2, als Single wurde man dann automatisch 2 Stufen höher gerechnet, wo dann halt die 115% stehen.
Das zuständige Jugendamt rief mich nach Erhalt der Urkunde an und teilte mit freundlicherweise mit das die Urkunde zu hoch betitelt sei, da ich ja von meinem Netto noch den einen und anderen Kostenfaktor abziehen kann (Fahrtkosten, Altervorsorge....).
Rein rechnerisch wäre ich dann unter Berücksichtigung des Bedarfkontrollbetrages bei 110% gelandet....So gesehen 14€ weniger in der ersten Altersstufe. Da mich diese 14€ aber nicht wirklich belastet haben, habe ich die Urkunde so belassen. Ein Blick in die zweite Altersstufe zeigte dann einen Mehrbetrag von 16€...Alles im grünen Bereich also...Nebenbei stelle sich schönerweise noch heraus, das der Angestellte des Jugendamtes sehr kompetent war und sehr neutral. Er nahm sich Zeit und klärte mich über die Beistandschaft auf, warum es die gibt, etc.......
So gesehen war alles flauschig..
Im August 2009 sollte sich das dann schlagartig ändern...
Vorrangig sei noch zu erwähnen das ich mir im März 2009 ein neues Auto kaufen musste, da mein altes einfach am zusammenbrechen war. Die damalige Abwrackprämie  war nicht der Grund, das auto war nen halbes Jahr zu jung. So gesehen stieg meine monatlichen Belastung um 300€, die natürlich nicht relevant für mein Unterhalt ist....
Zusätzlich habe ich um meinen guten Willen zu zeigen, im Mai 2009 den Unterhalt unverändert weiter bezahlt, obwohl ich in diesem Monat 50€ hätte weniger zahlen brauchen, auf Grund des einmalig mehr gezahlten Kindergeldes von 100€ pro Kind von Vater Staat wegen der Wirtschaftskrise.
Im August dann wie gesagt die Änderung: Ich musste damit beginnnen ein Darlehen in Form eines Bafög abzuzahlen, was mich monatlich um 200€ belastet. Diese 200€ wiederum sind sehr wohl relevant für die Unterhalt, denn diese sind abzuziehen vom ausgezahltem Netto. Das zuständige Jugendamt wusste von der Situation und mein Sachbearbeiter fing darauf an neu zu rechnen und nach mündlicher Zusage meiner Ex-Freundin und von mir, alles in die Wege zu leiten. Das Endergebnis war, das ich nunmehr nur noch 100% zu zahlen hätte und nicht mehr wie tituliert 115%. Daraufhin schrieb das Jugendamt einen Vollstreckungsverzicht aus, um eine Abänderung der Urkunde abzuwenden, da die Bafögrückzahlung ja nicht dauerhaft ist und man ja evtl doch mal mehr verdient. Mein Ex konnte das finanziell gesehen eigentlich total egal sein das sie jetzt umgerechnet von mir 48€ weniger bekommt, diese Summe hätte sie ja als Hartz IV-Dreamteam-Kundin vom Sozialamt ausgeglichen bekommen.
Komischerweise fing die Ex dann doch an zu quaken und zwar richtig. Jugendamt wurde angepfiffen, Sozialamt wurde angepfiffen und was weiß ich noch wer alles. Sie ließ daraufhin kurzerhand die Beistandschaft beim Jugenamt beenden und vom Anwalt ihrer Wahl vertreten, welcher natürlich absolut parteiisch ist, sein Geld über die Prozesskostenhilfe bekommt und natürlich den Vollstreckungsverzicht widerrufen hat. Seitdem hagelt es Post ohne Ende, ich solle den titulierten Unterhalt zahlen.
Leider blieb mir nichts anderes übrig als selber einen Anwalt zu konsultieren (den ich übrigens selber bezahlen muss) um aus der Misere sauber rauszukommen.
Nach endlos langem Gerechne was ich denn jetzt genau im Monat verdient habe, das kann man abziehen, das nicht, das darf man aber...etc (so die endlos lange Briefflut), ist man zu keinem Ergebnis gekommen, weswegen der Weg zum Gericht inzwischen die einzige Lösung ist die mir noch bleibt, wobei es mir dabei schaudert einem Dritten eine Entscheidung zu überlassen zu einem Thema in das er gar nicht wirklich involviert ist.
Meine Ex ist leider teilweise echt so blöd, die trifft nicht das Wasser wenn se ausm Boot springt. Das sage ich jetzt nicht weil mich der Fall ärgert, das ist leider Fakt und das macht die Sache auch so schwierig. eine außergerichtliche Einigung will sie nicht, da sie immer wieder der Meinung ist alle Welt betrüge sie.
Der Gang zum Gericht ist daher wie gesagt leider der notwendige Schritt. Erzielen möchte ich das die Urkunde meinem Einkommen entsprechend angepasst wird und natürlich auch die Änderung beinhaltet das man nur noch eine Einkommensstufe hochgerechnet wird, was seit dem 01. Januar 2010 ja der Fall ist.
Denn inzwischen ist es ja nicht nur so das meine Lütte in die nächste Altersstufe gerückt ist, auch die Unterhaltssätze sind ja am Jahresanfang wie bekannt gestiegen. Meine Gehalt ist indes gleich geblieben, bzw. sehr viel weniger z. Zt. auf Grund von Kurzarbeit.
Nun erfahre ich aber das die Gegenseite das natürlich ablehnt und nebenbei auch noch das die ganze Sache wohl keine Erfolgsaussichten hat und ich im Fall einer Niederlage auch die KOsten für das Verfahren zu tragen habe... Klasse: 50€ sind im Moment viel Geld für mich, da sind solche Nachrichten wie Kosten tragen äußerst aufbauend.

Meine Frage: Wieso kann es sein das mein Fall keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Fakten so offensichtlich sind?

2te Frage: Wie stehen die Chancen für mich auf das Umgangsrecht zu klagen? Von welchen Faktoren ist das abhängig. Qualitativ kann ich meiner Tochter sehr viel besseres bieten als ihre Mutter und die Regel "Kind zur Mutter" gilt huete ja auch nicht mehr so wirklich.

Generell sei gesagt: Ich bin nicht geizig und halte mich gerne an die Spielregeln und zahle das was meiner Tochter zusteht, gesetz dem Fall ich kann es mir leisten. Nur ist es momentan nicht drin. Ferne hören die KOsten fürs Kind ja beim UNterhalt nicht auf....Ich hole sie ab und bringe sie zurück, hier wird ne Tüte Eis gekauft, da nen Zoo besucht, usw.

Nebenbei sei zu erwähnen: Ich habe aus zuverlässiger Quelle erfahren das meine Ex inzwischen doch vorhat mal anfangen zu arbeiten. sie müsste dann allerdings diese ~50€ Unterhalt die sie von mir nicht bekommen würde, selbst erwirtschaften.... Die arme Frau :knockout:

Für Antworten diesbezgl. danke ich euch 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 03:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mausketier,

Ich hoffe es wird nicht als schlimm erachtet das ich für mein Anliegen ein eigenes Thema eröffne, ich möchte nicht bei den Sorgen und Themen anderer quer einsteigen...

Das ist genau richtig so.

Das zuständige Jugendamt rief mich nach Erhalt der Urkunde an und teilte mit freundlicherweise mit das die Urkunde zu hoch betitelt sei, da ich ja von meinem Netto noch den einen und anderen Kostenfaktor abziehen kann (Fahrtkosten, Altervorsorge....).
Rein rechnerisch wäre ich dann unter Berücksichtigung des Bedarfkontrollbetrages bei 110% gelandet....So gesehen 14€ weniger in der ersten Altersstufe. Da mich diese 14€ aber nicht wirklich belastet haben, habe ich die Urkunde so belassen. Ein Blick in die zweite Altersstufe zeigte dann einen Mehrbetrag von 16€...Alles im grünen Bereich also...Nebenbei stelle sich schönerweise noch heraus, das der Angestellte des Jugendamtes sehr kompetent war und sehr neutral. Er nahm sich Zeit und klärte mich über die Beistandschaft auf, warum es die gibt, etc.......
So gesehen war alles flauschig..

Das ist schon sehr ungewöhnlich.
Normalerweise zeichnen die sich durch Inkompentenz und dreistes "Verrechnen" zulasten des Vaters aus.
Bei dir müssten sie ja sogar Abzüge von mindestens 300-400 € erkannt und anerkannt haben.
Üblich sind 5% Pauschal für Werbungskosten und bis zu 4% vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge.
Was wurde denn bei dir abgezogen?

Im August 2009 sollte sich das dann schlagartig ändern...
Vorrangig sei noch zu erwähnen das ich mir im März 2009 ein neues Auto kaufen musste, da mein altes einfach am zusammenbrechen war. Die damalige Abwrackprämie  war nicht der Grund, das auto war nen halbes Jahr zu jung. So gesehen stieg meine monatlichen Belastung um 300€, die natürlich nicht relevant für mein Unterhalt ist....
Zusätzlich habe ich um meinen guten Willen zu zeigen, im Mai 2009 den Unterhalt unverändert weiter bezahlt, obwohl ich in diesem Monat 50€ hätte weniger zahlen brauchen, auf Grund des einmalig mehr gezahlten Kindergeldes von 100€ pro Kind von Vater Staat wegen der Wirtschaftskrise.

Autokauf interessiert nicht beim Unterhalt.
Du kannst Kilometergeld ansetzen. Da ist der Kauf mit abgegolten.
Außerdem ist bei Politik, JA und beamteter Justiz ausschließlich ein Anstieg der Unterhaltsbeträge vorgesehen.
Sinkendes Einkommen gibt es in deren Welt nicht und ist daher immer vorsätzlich und selbst verschuldet und somit irrelevant.

Im August dann wie gesagt die Änderung: Ich musste damit beginnnen ein Darlehen in Form eines Bafög abzuzahlen, was mich monatlich um 200€ belastet. Diese 200€ wiederum sind sehr wohl relevant für die Unterhalt, denn diese sind abzuziehen vom ausgezahltem Netto. Das zuständige Jugendamt wusste von der Situation und mein Sachbearbeiter fing darauf an neu zu rechnen und nach mündlicher Zusage meiner Ex-Freundin und von mir, alles in die Wege zu leiten. Das Endergebnis war, das ich nunmehr nur noch 100% zu zahlen hätte und nicht mehr wie tituliert 115%. Daraufhin schrieb das Jugendamt einen Vollstreckungsverzicht aus, um eine Abänderung der Urkunde abzuwenden, da die Bafögrückzahlung ja nicht dauerhaft ist und man ja evtl doch mal mehr verdient. Mein Ex konnte das finanziell gesehen eigentlich total egal sein das sie jetzt umgerechnet von mir 48€ weniger bekommt, diese Summe hätte sie ja als Hartz IV-Dreamteam-Kundin vom Sozialamt ausgeglichen bekommen.

Ob Bafög abzugsfähig ist, weiß ich nicht.
Dieses scheinbare Entgegenkommen ist aber auch nur ein schmutziger Trick, denn Vollstreckungsverzicht heißt nicht, dass sie auf die Forderung verzichten, sondern auf die Vollstreckung. D.h. es wird nur gestundet.
Die restliche Forderung läuft als Schulden auf!

Komischerweise fing die Ex dann doch an zu quaken und zwar richtig. Jugendamt wurde angepfiffen, Sozialamt wurde angepfiffen und was weiß ich noch wer alles. Sie ließ daraufhin kurzerhand die Beistandschaft beim Jugenamt beenden und vom Anwalt ihrer Wahl vertreten, welcher natürlich absolut parteiisch ist, sein Geld über die Prozesskostenhilfe bekommt und natürlich den Vollstreckungsverzicht widerrufen hat. Seitdem hagelt es Post ohne Ende, ich solle den titulierten Unterhalt zahlen.

Vermutlich ist sie deswegen so pissig, weil sie selbst für sich keinen Unterhalt bekommt.

Leider blieb mir nichts anderes übrig als selber einen Anwalt zu konsultieren (den ich übrigens selber bezahlen muss) um aus der Misere sauber rauszukommen.
Nach endlos langem Gerechne was ich denn jetzt genau im Monat verdient habe, das kann man abziehen, das nicht, das darf man aber...etc (so die endlos lange Briefflut), ist man zu keinem Ergebnis gekommen, weswegen der Weg zum Gericht inzwischen die einzige Lösung ist die mir noch bleibt, wobei es mir dabei schaudert einem Dritten eine Entscheidung zu überlassen zu einem Thema in das er gar nicht wirklich involviert ist.
Meine Ex ist leider teilweise echt so blöd, die trifft nicht das Wasser wenn se ausm Boot springt. Das sage ich jetzt nicht weil mich der Fall ärgert, das ist leider Fakt und das macht die Sache auch so schwierig. eine außergerichtliche Einigung will sie nicht, da sie immer wieder der Meinung ist alle Welt betrüge sie.
Der Gang zum Gericht ist daher wie gesagt leider der notwendige Schritt. Erzielen möchte ich das die Urkunde meinem Einkommen entsprechend angepasst wird und natürlich auch die Änderung beinhaltet das man nur noch eine Einkommensstufe hochgerechnet wird, was seit dem 01. Januar 2010 ja der Fall ist.
Denn inzwischen ist es ja nicht nur so das meine Lütte in die nächste Altersstufe gerückt ist, auch die Unterhaltssätze sind ja am Jahresanfang wie bekannt gestiegen. Meine Gehalt ist indes gleich geblieben, bzw. sehr viel weniger z. Zt. auf Grund von Kurzarbeit.

Das ist alles soweit richtig.
Aber erzähle uns doch mal ein paar Details über dein Jahreseinkommen und die Abzüge.

Nun erfahre ich aber das die Gegenseite das natürlich ablehnt und nebenbei auch noch das die ganze Sache wohl keine Erfolgsaussichten hat und ich im Fall einer Niederlage auch die KOsten für das Verfahren zu tragen habe... Klasse: 50€ sind im Moment viel Geld für mich, da sind solche Nachrichten wie Kosten tragen äußerst aufbauend.

Meine Frage: Wieso kann es sein das mein Fall keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Fakten so offensichtlich sind?

Sind sie das?
Klingt für mich so, als wenn du viel Geld ausgeben willst, um wenig Geld zu sparen.

2te Frage: Wie stehen die Chancen für mich auf das Umgangsrecht zu klagen? Von welchen Faktoren ist das abhängig. Qualitativ kann ich meiner Tochter sehr viel besseres bieten als ihre Mutter und die Regel "Kind zur Mutter" gilt huete ja auch nicht mehr so wirklich.

Verwechselst du hier was?
Umgangsrecht ist das Recht, sein Kind gelegentlich zu besuchen, bzw. abzuholen.
Demgegenüber besagt das Sorgerecht (SR), alle Rechte und Pflichten (außer finanziellen) zu haben.
Bei unehelichen liegt das alleine bei der Mutter. Nur wenn die Mutter die zustimmt, kann das auch gemeinsam ausgeübt werden.
Und "Kind gehört zur Mutter" steht zwar in keinem Gesetz mehr, ist aber in den Köpfen von Politik, JA, Justiz und Gesellschaft trotzdem hart verlötet.
Fakt ist:
Wenn du heute kein SR hast, kannst du es auch nicht fordern.
Und wenn du Gott wärest und sie eine Kinderfresserin.
Das ist zwar diskriminierend und Menschenrechtswidrig aber geltendes Recht in D.

Generell sei gesagt: Ich bin nicht geizig und halte mich gerne an die Spielregeln und zahle das was meiner Tochter zusteht, gesetz dem Fall ich kann es mir leisten. Nur ist es momentan nicht drin. Ferne hören die KOsten fürs Kind ja beim UNterhalt nicht auf....Ich hole sie ab und bringe sie zurück, hier wird ne Tüte Eis gekauft, da nen Zoo besucht, usw.

Das interessiert die Täter auch nicht.

Nebenbei sei zu erwähnen: Ich habe aus zuverlässiger Quelle erfahren das meine Ex inzwischen doch vorhat mal anfangen zu arbeiten. sie müsste dann allerdings diese ~50€ Unterhalt die sie von mir nicht bekommen würde, selbst erwirtschaften.... Die arme Frau :knockout:

Welche 50€?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 09:53
(@feuerfliege)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mausketier,

Es gibt die Möglichkeit sich von Bafögrückzahlungen zurückstellen zu lassen, wenn das Einkommen einen, entsprechend der Kinderzahl, bestimmten Betrag untersteigt. Genauere Auskünfte findest Du hier:

http://www.bva.bund.de/cln_180/nn_377486/DE/Aufgaben/Abt__IV/BAfoeG/FragenzurRueckzahlung/Freistellung/freistellung-node.html?__nnn=true

Diese Freistellung bedeutet, dass Du die Bafögschuld irgendwann später zurückzahlen musst, aber vielleicht hilft es für den Moment.

Sollte die Freistellung nicht funktionieren könntest Du auch den Rückzahlungsbetrag verringern, so dass Du nicht die 105,-€ pro Monat zahlen musst.

Es hilft, wenn Du hohe Werbungskosten geltend machen kannst, z.B. Fahrtkosten.

Mit einem Kind musst Du mindestens ein Netto von ca. 1600,-@ aufweisen.

Wenn Du das Kind irgendwann mal betreut hast, kannst Du Dir das auf die Bafögchuld anrechnen lassen.

Aber Achtung: Keine Fristen versäumen, sonst wird eine Zinszahlung auf die Gesamtschuld fällig!!!!!

Anträge können auch rückwirkend gestellt werden.

So viel ich weiß werden Bafögschulden bei der KU- Berechnung nicht anerkannt, weil es die Möglichkeit der Stundung oder Ratenanpassung gibt.

Anträge können im imternet auf der Seite des BVA runtergeladen werden, Antragstellung ist vollkommen unproblematisch. Es sind keine ungewöhnlichen Nachweise von Nöten.

Ich hoffe, dass ich Dir weiter helfen konnte.

Liebe Grüße

feuerfliege

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 11:05
(@mausketier)
Schon was gesagt Registriert

Das ist schon sehr ungewöhnlich.
Normalerweise zeichnen die sich durch Inkompentenz und dreistes "Verrechnen" zulasten des Vaters aus.
Bei dir müssten sie ja sogar Abzüge von mindestens 300-400 € erkannt und anerkannt haben.
Üblich sind 5% Pauschal für Werbungskosten und bis zu 4% vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge.
Was wurde denn bei dir abgezogen?

Hallo Beppo und danke für deine Antwort...wie folgt hier meine Antworten
Bezgl. oben genanntem Punkt:
In der Tat ist es sehr ungewöhnlich hohe Kompetenz beim JA zu finden. HIer habe ich (und eigentlich auch die Ex) verdammtes Glück gehabt. Lettzeres war leider nicht intelligent genug das zu erkennen. Meine Anwältin kennt den Sachbearbeiter persönlich und hat als erstes gemeint wie dumm man sein muss die Beistandschaft bei dem Sachbearbeiter zu beenden  😉
Die Abzüge bei mir waren u.a. Kilometergeld, welches recht hoch, da ich in einer sog. Einsatzwechseltätigkeit arbeite und ich weite Fahrwege habe, da ich direkt zum Kunden fahre. Ingesamt wurden legalerweise knapp 300€ vom überwiesenem Netto bereinigt, Altersvorsorge kam mit hinzu...

Autokauf interessiert nicht beim Unterhalt.
Du kannst Kilometergeld ansetzen. Da ist der Kauf mit abgegolten.
Außerdem ist bei Politik, JA und beamteter Justiz ausschließlich ein Anstieg der Unterhaltsbeträge vorgesehen.
Sinkendes Einkommen gibt es in deren Welt nicht und ist daher immer vorsätzlich und selbst verschuldet und somit irrelevant.

Das mit dem Auto ist mir soweit auch bekannt, ich erwähnte es um ein wenig meine prekäre Situation mit zu verdeutlichen 😉
Einkommen sind nur am steigen, niemals am sinken? Das erklärt natürlich vieles, warum man teilweise so abstruse Urteile um die Ohren gehauen bekommt.
Wobei ja mein Einkommen nicht gesunken ist, nur meine Belastung ist z. Zt. höher....

Ob Bafög abzugsfähig ist, weiß ich nicht.
Dieses scheinbare Entgegenkommen ist aber auch nur ein schmutziger Trick, denn Vollstreckungsverzicht heißt nicht, dass sie auf die Forderung verzichten, sondern auf die Vollstreckung. D.h. es wird nur gestundet.
Die restliche Forderung läuft als Schulden auf

Bafög ist in der Tat abzugsfähig. Ich finde leider gerade das Aktenzeichen nicht, nur ist die Sache ja die das ein Bafög als normales EInkommen gesehen wird, obwohl es nur ein Darlehen ist. Daher ist es logisch, das bei der Abzahlung des Darlehens diese Rate berücksichtigt wird. Gibt wie gesagt ein Urteil dazu, wenn ich das Aktenzeichen finde, post ich es.
Ein Stundung ist es in diesem Falle nicht, da ich ja weiterhin Unterhalt zahle. Ich habe jetzt halt nur etwas weniger vom Netto, daher ist meine rechnerische Zahlungsverpflichtung ein paar Euros weniger, zumindest für den Zeitraum der Darlehenstilgung.

Das ist alles soweit richtig.
Aber erzähle uns doch mal ein paar Details über dein Jahreseinkommen und die Abzüge.

Das pendelt natürlich immer, aber generell bin ich so bei ~1800€ netto/MOnat x12 = 21600€ /Jahr...hiervon werden monatlich 300€ Fahrtkosten abgezogen wegen der Einsatzwechseltätigkeit, 70€ Altersvorsorge und jetzt auch 200€ Bafög, was ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1230€ macht. Zahle ich jetzt nach Titulierung die 115%, also 419€ (2te. Altersstufe) - 92€ halbes Kindergeld =327€. Ziehe ich das bei meinem Bereinigtem Netto ab, lande ich bei ~903€. so gesehen kann unter Berücksichtigung der Bedarfskontrollbeträge nur den Mindesunterhalt zahlen.

Sind sie das?
Klingt für mich so, als wenn du viel Geld ausgeben willst, um wenig Geld zu sparen.

Wenn mans ganz genau nimmt möchte ich natürlich gar kein Geld ausgeben, das kann ich ja z. Zt. nicht mal groß für mein privates Vergnügen, von der Kurzarbeit mal abgesehen  😉
Insgesamt betrachte ich es ganz nüchtern: Wo alles in Ordnung war, habe ich ein brav gezahlt, sogar ein wenig mehr, jetzt sieht es mal ne zeitlang nicht so gut aus, also gibts etwas weniger. Wären wir noch eine intakte Familie, wäre das alles kein Thema, wieso aber im Mistunterhaltsrecht?

Verwechselst du hier was?
Umgangsrecht ist das Recht, sein Kind gelegentlich zu besuchen, bzw. abzuholen.
Demgegenüber besagt das Sorgerecht (SR), alle Rechte und Pflichten (außer finanziellen) zu haben.
Bei unehelichen liegt das alleine bei der Mutter. Nur wenn die Mutter die zustimmt, kann das auch gemeinsam ausgeübt werden.
Und "Kind gehört zur Mutter" steht zwar in keinem Gesetz mehr, ist aber in den Köpfen von Politik, JA, Justiz und Gesellschaft trotzdem hart verlötet.
Fakt ist:
Wenn du heute kein SR hast, kannst du es auch nicht fordern.
Und wenn du Gott wärest und sie eine Kinderfresserin.
Das ist zwar diskriminierend und Menschenrechtswidrig aber geltendes Recht in D

Mag sein das ich hier was verwechsel, also mal entschlüsselt das ganze: Sorgerecht haben wir beide, wobei ich einen kleinen Teil an sie abgegeben habe welcher das Gesundheitswesen abdeckt, heißt also das eine evtl. Not-Op ohne meine Zustimmung gemacht werden kann. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. die Kleine wohnt bei der Mutter und der tägliche Tagesablauf wird von dieser auch geregelt. Ich habe jetzt daran gedacht die Lütte zu mir zu holen, da die Mutter scheinbar total überfordert ist. Kann natürlich auch an ihrem Zweitkind liegen von meinem "Nachfolger"
DIe Kind-zur-Mutter-Politik mag echt hart verlötet sein, aber schönerweise ist die Kleine in einem Alter wo ihr Wort viel Gewicht hat und alleine die Tasache das sie immer muksch und traurig im Auto sitzt wenn ich sie nach Hause fahre, zeigt mir ja iwie schon das sie nicht all zu scharf darauf ist, zurück zur Mama zu kommen  ;(

Das interessiert die Täter auch nicht

Leider ist das ganz schön traurig: Da werden Unterhaltspflichtige bis ins Existenzminum gedrückt um das "Wohl des Kindes" nicht zu gefährden, aber wo steht geschrieben dass das Kind sich nur bei der Mutter wohl fühlen darf? :question:

Welche 50€?

Oh entschuldige, ich vergaß zu erwähnen: Die 50€ (um genau zu sein: 55€) sind der Differenzbetrag zwischen der Einkommenstufe 1 (100%) und der Einkommensstufe 4 (115%) nach der die Urkunde ja tituliert ist, ich aber rein rechnerisch ja nur noch 100% zahlen kann. Wie bereits erwähnt ist das für mich z. Zt. nicht wenig Geld.

@Feuerfliege:
Vielen Dank für deine Antwort. 🙂  Diesbezgl. habe ich mich bereits mit der Bank in Verbindung gesetzt und eine Abänderung meiner montatlichen Rate ist nicht möglich. Generell habe ich mich an die Karenzzeit zu halten, des weiteren verdiene ich mehr als ~1500€ netto im Monat, was die "magische" Zahle bei der Bank ist. Wird diese Summe einkommenstechnisch unterschritten, wobei hier auch schon eine Unterhaltsverpflichtung mit kalkuliert ist), erst dann könnte ich eine Änderung der Monatsrate erwirken. Ferner zahle ich im Monat 200€, nicht 105€ 🙂
Anerkennen muss man die Bafögzahlungen schon, denn wie lange will man denn stunden wenns Einkommen einfach nicht reicht? 😉
Den Rest in Folge von Werbungskosten und KOnsorten habe ich bereits in Angriff genommen, aber danke für die Hilfe  🙂

Ach ja, zwei Fragen hätte ich dann nochmal:

Ist es richtig das man bei Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Kind im Einkommen nur noch eine Stufe höher gerechnet wird in der DDT,statt wie bisher zwei?

Hat sich was ergeben bezgl. des Eigenbedarfs und der Bedarfskontrollbeträge? Es hieß ja das zum Sommer diesen Jahres die Grenzen evtl. angehoben werden sollen.

Liebe Grüße,

das Mausketier

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 15:42
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mausketier,

Ist es richtig das man bei Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Kind im Einkommen nur noch eine Stufe höher gerechnet wird in der DDT,statt wie bisher zwei?

So isses. Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle 2010: Die DT geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Früher waren es drei, daher: Wo bislang um zwei hochgestuft wurde, wird jetzt nur noch um eins hochgestuft. Dafür wurden allerdings auch die Beträge soweit hochgesetzt, dass man trotzdem mindestens 5% mehr zahlen muss als noch im Jahr 2009.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 16:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat sich was ergeben bezgl. des Eigenbedarfs und der Bedarfskontrollbeträge? Es hieß ja das zum Sommer diesen Jahres die Grenzen evtl. angehoben werden sollen.

Bisher nicht.
Die Frankfurter löten aber schon mal ein bisschen zur Probe dran rum. >

Die Gerichte sind sich wohl noch nicht ganz einig, ob man die SBs nun heben oder senken soll, bzw. wie man trotz steigendender SBs dennoch mehr Unterhalt raus quetschen kann, das aber dennoch als (ungerechtfertigte) Erleichterung für Väter verkaufen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 16:21
(@feuerfliege)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mausketier,

Nochmal zum Bafög. Meine Info bei Unterhaltsgesprächen war, dass der KU Unterhalt in jedem Fall zu erbringen ist und die Bafögschuld nicht angerechnet wird, weil die Möglichkeit der Stundung besteht. Kann  es sein, dass Du einen Studienkredit bedienen musst, hier gelten nämlich andere Rückzahlungsbedingungen als beim Bafög.

Sollte es sich aber doch um Bafög handeln, bin ich mir absolut sicher, dass ein Rückstellungsantrag Erfolg haben würde, wenn es Dir gelingt berufsbedingte Ausgaben geltend zu machen. Zumindest würde Deine Rate deutlich sinken. Vielleicht hast Du ja noch einen zweiten Wohnsitz von dem aus Du zur Arbeit fährst oder so etwas.

Anträge bei der BVA sind sehr unkompliziert und nicht zu vergleichen mit irgendwelchem anderen Behördenkram.

In der Regel erfolgt die Rückstellung für ein Jahr.

Also genau das richtige für momentane Engpässe.

Lg

feuerfliege

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 21:59
(@mausketier)
Schon was gesagt Registriert

@Feuerfliege:
Generell zahle ich ein sog. Meister-Bafög ab, welches in der Tat anderen Bestimmungen unterliegt als das klassiche Schüler-Bafög. Allerdings verdiene ich wie gesagt zuviel (mehr als die magischen 1500€ netto) und solange es nicht weniger wird, wird die Monatsrate nicht verringert werden. Das weiß ich deshalb so genau, weil die Gegenseite mal rotzfrech behauptet habe, ich habe die Rate selber festgelegt, weshalb ich mir es schriftlich von der Förderbank bestätigen lassen musste, das dem nicht so sei, ich eine Karenzeit einzuhalten habe und eben mein Gehalt nicht "schwach" genug sei um eine Änderung zu erwirken.
Hinzu kommt ja auch das der Kindesunterhalt gewahrt ist, nur eben nicht mehr zu den titulierten 115%, sondern eben halt nur noch zu 100%, zumindest zeitweilig. Ferner möchte ich recht ungern eine Stundung vornehmen lassen, schließlich möchte ich den Kredit ja möglichst schnell von der Backe haben 🙂
Und ja: z. Zt. habe ich eine Stundung laufen, allerdings nur für 2-3 Monate, da ich auf Grund von Kurzarbeit in so einen Engpass gekommen bin und halt gerne den Unterhalt sicherstellen möchte.
Ansonsten stimmt es auch das meine Förderbank schnell und unkompliziert reagiert, wovon sich andere Institutionen mal eine Scheibe von abschneiden könnten:)

INsgesamt mag meine Geschichte vllt ein wenigalbern wirken, wir reden unterm Strich von z.Zt. 55€ mehr, bzw. weniger Unterhalt. Allerdings geht es mir um Gerechtigkeit, schließlich musste ich auch jahrelang was in mich hineinfressen, wegen iwelcher blöden Aktionen der Ex. Bei ihr erweckt sich der Eindruck das sie einfach nicht über die Runden kommt und daher auf jeden müden Euro angewiesen ist....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2010 02:33