Hallo,
ich bin neu hier und hab da mal eine Frage.
Bin AV mit einem Kind.
Kindesmutter zahlt keinen Unterhalt.
Anzeige wg. KU-Pflichtverletzung ist erfolgt.
Gerichtstermin hat stattgefunden.
Ergebnis: Auflage montl. KU zu zahlen!!
Das geschah 1 x problemlos, 3 x nur nach Aufforderung vom JA.
3 x überhaupt nicht. Jetzt kommt wieder eine Verhandlung, da Auflage nicht erfüllt wurde.....mit was für einem Urteil ist zurechnen?
Im ersten Verfahren forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe......
Gericht meinte, dass das beim ersten Mal etwas heftig wäre, Geldstrafe würde auch keinen Sinn machen, da es ja sowieso ums Geld gehen würde. Also Auflage.
Gruß Frank
Hallo Frank,
herzlich willkommen hier bei uns!
Den Ausgang eines solchen Verfahrens kann man nicht vorher sagen! Ich denke mal, dass es zu einer Bewährungsstrafe kommen könnte, vielleicht wird man aber auch wieder nur DU DU sagen! Über eine Haftstrafe würde ich mich an Deiner Stelle nicht freuen, denn dann bekämest Du ja auch keinen Unterhalt und die Mutter wäre u.U. ihren Job los. Sag uns auf jeden Fall, wie es ausgeht. Das wäre ja mal ein Novum: §170 StGB bei Müttern! 🙂
Gemeinhin gelten unterhaltssäumige Mütter immer als krank, werden nicht bestraft und bekommen selbst Unterhalt vom Betreuungselternteil! :exclam: Siehe meinen Thread >hier<.
LG, Uli
Hallo Uli,
vielen Dank für Deine Antwort. Deine Geschichte hatte ich schon gelesen. AuBacke! Das ist echt der Hammer. Weiterhin viel Glück für Dich u. Deine Familie.
Also, über ein Urteil freue ich mich weniger als über regelm. KU, nicht das mich hier einer falsch versteht.
Die Kindesmutter ist selbstst. u. möchte dies auch unter allen Umständen bleiben. Da kann man sich so schön "arm" rechnen!!
Aber das Gericht erwähnte schon, Nebenjob u. erw. Erwerbsobliegenheit usw..........also von daher bin ich mal gespannt ob das Gericht die Zugel strafft.
Aber was soll auch passieren. Bewährung? Und dann, wenn Sie dann immer noch nicht zahlt? Also an Haftstrafe glaube ich nicht wirklich.
Wie Du schon erwähnt hast.....Job weg und dann kann nichts mehr kommen. Was will ein Gericht da machen?
Haben ja dann bei Hartz IV eine mehr......
Gruß Frank
Hi,
liest sich, als ob die Mutter nicht verurteilt, sondern das Verfahren mit Auflage eingestellt wurde. Wenn dem so ist, kann es bei der jetzigen Verhandlung durchaus zu einer Verurteilung, ausgesetzt zur Bewährung, kommen. Bewährungsauflage kann dann z.B. sein, den Unterhalt in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Wir gegen die Bewährungsauflage verstoßen, kann die Bewährung widerrufen werden und die Freiheitsstrafe ist dann in ihrer vollen Länge zu verbüßen.
Sonst mal ergänzende Infos geben, dann kann man dazu vielleicht noch was sagen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
ja genau, Verfahren wurde gegen Auflage KU zu zahlen eingestellt. (sorry, dachte das kommt so rüber).
Mit wieviel Bewährung ist da zurechnen? Ich meine, was bringt eine 6 monatige Bewährung, wenn nach den 6 Monaten wieder nicht gezahlt wird?
Wie wird sowas in der Regel gehandhabt. Ich versuche meiner Ex schon seit geraumer Zeit zu erklären, daß sie sich nur selber schadet.
Gruß Frank
PS: Welche Info´s sind noch notwendig?
Hi,
das kann man schlecht einschätzen. 6 Monaten Haft auf 2 Jahre Bewährung ist aber möglich. Es kommt jetzt darauf an, wie das Gericht die Schwere der Schuld einschätzt.
Wenn 2 Jahre als Bewährung angesetzt werden, hast Du ja für diese Zeit hoffentlich erstmal Ruhe, danach müsste erneut Anzeige erstattet werden, wenn die Mutter wieder nicht zahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bewährungszeit auch verlängert werden, da kommt es darauf an, wie sich die Mutter in der Bewährungszeit verhalten hat.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
wenn ich an das bisherige Verhalten der Mutter denke, ahne ich für sie nichts Gutes. Aber sie trägt allein die Verantwortung für ihr Handeln.
Sie hatte bis zum ersten Gerichtstermin alle Forderungen des JA und der Staatsanwaltschaft nicht Folge geleistet. Der Staatsanwalt forderte schon beim ersten Gerichtstermin Bewährung, wurde aber wegen "Erstmaligkeit "abgelehnt und es gab die o.g. Auflage.
Wenn sie wirklich Bewährung bekommen würde und im schlechtesten Fall wieder nicht zahlt, stecken die sie wirklich in Haft?
Was passiert mit ihrem Gewerbe? Sie macht das ohne Angestellte und wird schließen muessen.
Gruß Frank
moin, zusammen,
meine (auch AE-V :luxhello:) situation ist ziemlich ähnlich (ausser, dass KM angestellt ist, sich aber völlig 'unter wert verkauft' mit < 7,-/std./brutto). ihr wurde vom OLG mehrfach gesagt, auf jobsuche zu gehen. statt aber das als 'auflage' zu formulieren, verurteilte sie das gericht zu KU unter einbeziehung von 'fiktivem haushaltsführungseinkommen' (wg. LG). jedenfalls zahlt sie auch seit langem nicht.
ich habe (alleine und mit RA) lange überlegt, ob eine §170-anzeige sinn macht: ich denke, nein.
1. wie bereits gesagt, wo kein geld fliesst, kann nicht noch zusätzliches (=strafe) geholt werden.
2. in der 'weiterverfolgung' könnte eine haftstrafe rauskommen => bringt auch kein geld.
3. in beiden fällen kommt höchstens der vermerk 'vorbestraft' in die akte => chance bei bewerbungen sinken drastisch.
ergo sahen wir als einzige möglichkeit (da immobilienvermögen vorhanden) die zwangsvollstreckung.
frank, da die KM selbständig ist, nehme ich an, dass das geschäft auf ihren namen läuft. kann da nicht auch auf das betriebsvermögen (z.b. kassenbestand) zurückgegriffen werden? selbst wenn die gefahr einer insolvenz besteht, ist das imho nicht 'schlecht', da sie sich ja dann verschärft einen job suchen muss (= regelmässiges einkommen).
ob das allerdings jetzt, nachdem das verfahren wieder aufgelebt ist, noch machbar ist, weiss ich nicht.
alles gute!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo Frank,
Wenn sie wirklich Bewährung bekommen würde und im schlechtesten Fall wieder nicht zahlt, stecken die sie wirklich in Haft?
ja, das ist möglich. Bei kleineren Verstößen gegen die Bewährungsauflage kann das Gericht von dem Widerruf absehen, dafür aber die Bewährungszeit verlängern. Gegen den Widerruf kann die Mutter auch noch sofortige Beschwerde einlegen. Wie Du siehst, ist Deine Frage nicht so eindeutig zu beantworten, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Bei hartnäckiger Weigerung, den Unterhalt zu zahlen, kann man aber davon ausgehen, dass die Bewährung widerrufen wird und die Mutter die Freiheitsstrafe verbüßen muss.
Was passiert mit ihrem Gewerbe? Sie macht das ohne Angestellte und wird schließen muessen.
Woher soll ich das wissen :)? Das ist das Problem der Mutter. Darauf wird das Gericht vermutlich keine Rücksicht nehmen.
Warte jetzt einfach ab, mehr kannst Du nicht tun. Wenn es zu einer Bewährungsstrafe kommt, wird das überwachende Gericht bei Dir nachfragen, ob sie ihrer Verpflichtung nachkommt.
Ansonsten mal an geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen denken.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
ich habe (alleine und mit RA) lange überlegt, ob eine §170-anzeige sinn macht: ich denke, nein.
1. wie bereits gesagt, wo kein geld fliesst, kann nicht noch zusätzliches (=strafe) geholt werden.
2. in der 'weiterverfolgung' könnte eine haftstrafe rauskommen => bringt auch kein geld.
3. in beiden fällen kommt höchstens der vermerk 'vorbestraft' in die akte => chance bei bewerbungen sinken drastisch.ergo sahen wir als einzige möglichkeit (da immobilienvermögen vorhanden) die zwangsvollstreckung.
frank, da die KM selbständig ist, nehme ich an, dass das geschäft auf ihren namen läuft. kann da nicht auch auf das betriebsvermögen (z.b. kassenbestand) zurückgegriffen werden? selbst wenn die gefahr einer insolvenz besteht, ist das imho nicht 'schlecht', da sie sich ja dann verschärft einen job suchen muss (= regelmässiges einkommen).
ob das allerdings jetzt, nachdem das verfahren wieder aufgelebt ist, noch machbar ist, weiss ich nicht.
alles gute!
ulli
Hallo Ulli,
zwangsvollstreckt haben wir schon hinter uns, ruck zuck einen Offenbarungseid abgegeben. Auch in der Firma ist die Kasse seit der ersten Pfändung leer gewesen.
Konto gibt es auch keines mehr.
Was eine §170-Anzeige angeht, bin ich da ganz anderer Meinung. KM hat ja auch bisher 4 x bezahlt. Ich denke das es das beste Druckmittel ist und die meisten dann zahlen werden. Auch Deine EX, ist bestimmt nicht "nur doof" und wird es wahrscheinlich nicht bis zu einer Bewährungsstrafe kommen lassen.
OK, das habe ich von meiner auch erwartet....... :amen:
Woher soll ich das wissen :)? Das ist das Problem der Mutter. Darauf wird das Gericht vermutlich keine Rücksicht nehmen.
Grüsse
sky
Hallo Sky, ja das meinte ich eigentlich...das mit Rücksicht darauf nehmen.
Gruß Frank
Hallo zusammen,
heute war die 2. Gerichtsverhandlung. Sie wurde wieder gegen Auflage eingestellt. Auflage vorläufig 100 Euro monatlich zu zahlen.
KM hat viel gejammert, alles läuft so schlecht usw. Was vorläufig heißt wurde nicht näher erläutert.
Zahlt sie nicht, muss sie das Gewerbe aufgeben (was sie mittlerweile auch einsieht) und Bewerbungen nachweisen.
Bis dahin wird wohl wieder 1 Jahr vergehen.
Gruß Frank