Hallo,
ich lese schon eine ganze Weile hier mit (als "Zweitfrau" ), vor allem zur Information, denn obwohl ich selbst zwei kinder habe und geschieden bin, habe ich mich nie mit solchen Sachen beschäftigen müssen.
Jetzt zu meiner Frage, die ich mir auch durch lesen des Forums nicht schlüssig beantworten konnte.
Mein Freund ist selbstständig, verdient gut, steht allerdings durch die Belastungen, die in der Ehe entstanden sind und für die er alleine aufkommen muss (?) und die Zahlungen an seine EX, eigentlich kurz vor dem Bankrott.
Wie ist das nun, es existiert ein Gerichtsurteil über das Trennungsgeld, allerdings kein Titel (kann das sein?). Wenn das so ist und er den nächsten EU nicht zahlen kann (den letzten habe ich gezahlt) was passiert dann oder was könnte passieren?
ee
Hallo ee,
also ein Titel ist entweder ein notarielles Dokument oder ein Urteil / Beschluss eines Gerichts. Auf Grundlage dessen kann eine Pfändung vollzogen werden, wenn der Titel nicht erfüllt wird.
Nun meine Fragen. Er hat einen Beschluss zum TU (=Trennungsunterhalt). Ist er noch nicht geschieden? Gibt es weitere Beschlüsse?
Wodurch genau hat sich das Einkommen geändert? Über welchen Zeitraum?
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
ich dachte einen Titel muss man abgeben, dass es auch ein Gerichtsurteil sein kann wußte ich nicht. Mein Fehler.
Nein, er ist noch nicht geschieden, da sie das mit allen Mitteln hinauszögert. Und das obwohl sie mit einem anderen zusammen wohnt.
Die Umsätze das Jahr zuvor (vor der berechnung) waren, v.a. durch steuerliche Veränderungen,( ich will nicht zuviel Einzelheiten schreiben, wenn du Näheres wissen musst, gern, aber dann per PM) viel zu hoch und sind jetzt im letzten halben Jahr auf das "Normale" zurückgegangen. Allerdings war er auch erst 1,5 Jahre selbstständig, also keine Berechnung der letzten drei Jahre.
ee
Hallo ee,
sollte sich das Einkommen deines LG nach unten entwickelt haben, kann er evtl. eine Abänderungsklage machen.
Gerichte sehen dies als "vorübergehendes Ereignis" an. Dauert der Zustand jedoch schon mind. 6 Monate an, gibt es durchaus Chancen, mit einer solchen Klage Erfolg zu haben.
Ich denke (insbesondere aufgrund der Tatsache, dass auch noch Schulden aus der Ehe zu bedienen sind) ist anwaltliche Beratung angesagt.
Es sollte ja auch kein Dauerzustand sein, dass DU seinen EU bezahlst.
Ein Gerichtsurteil ist ein Titel, aus dem vollstreckt (=gepfändet) werden kann. Sollte dieser Fall eintreten, ist dies kaum "lecker" - egal ob als Selbständiger oder als Arbeitnehmer.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
natürlich kann es kein Dauerzustand sein, dass ich den Unterhalt zahle, kann ich auch nicht, sind 1100€ (+ 1350€ Schulden für das Haus monatlich) und beim Anwalt ist er natürlich. Allerdings meint die Anwältin, dass es zweifelhaft ist, ob der Antrag durchgeht, da er nur eine "betriebliche Auswertung" hat und keinen Jahresabschluss.
Die Anwältin ist meiner Meinung nach nicht aggressiv genug, allerdings kann ich das auch nicht wirklich beurteilen.
Es geht ja auch noch um mehr, er möchte auch noch eine 50/50 Regelung für sein Kind durchsetzen ( oder lieber noch Kind bei ihm) und ich befürchte dafür braucht man einen wirklich guten Anwalt. Dann wohnt sie seit dem Auszug, 1,5 Jahre, schon mit einem anderen zusammen (ist also aus einer intakten Beziehung ausgebrochen), ein dreiviertel Jahr vorher hat sie schon die Prozessvollmacht für ihren Anwalt unterschrieben ( hat wohl gewartet, dass 3 Jahre um sind) und sie arbeitet vermutlich auch noch.
Natürlich ist sie aber der Meinung, dass er für sie verantwortlich ist und noch viel mehr zahlen sollte. Aber davon könnt ihr ja wohl alle ein Lied singen, von solchen Frauen.
Die Anwältin will immer auf den Scheidungstermin warten oder Vergleiche machen, auf die, die Gegenseite nie eingeht und da sie die Scheidung rauszögert ist das ziemlich frustrierend.
ee