Gerichtstermin Voll...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gerichtstermin Volljährigkeitsunterhalt

Seite 1 / 2
 
(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, 🙂

vielleicht kann mir ja schon mal jemand seine Erfahrung mitteilen, was beim dem Gerichtstermin auf mich zukommen wird.

Meine Tochter ist im Mai 18 Jahre alt geworden und lebt bei der Mutter. Sie hat 2009 die Realschule beendet und hatte wohl keine Lust, sich um eine Ausbildungsstelle zu kümmern. Die Mutter hat das natürlich nicht gestört, da sie ja noch 17 war und ich immer schön gezahlt habe. Im Oktober hat sie dann ein Berufsvorbereitendes Jahr gemacht, wo sie jeden Monat 276,- € vom Arbeitsamt erhalten hat, welches mir man natürlich nicht mitgeteilt hat. Titel bestand über das JA bis zum 18. Lebensjahr.

Im Mai habe ich dann die Unterhaltszahlung eingestellt, da meine Tochter mir am Telefon immer mitgeteilt hat, dass sie zu faul ist Bewerbungen zu schreiben.

Die Mutter hat sie dann natürlich unter Druck gesetzt und ihr mit Rauswurf gedroht, wenn sie nicht zum RA geht und ihren Vater auf Unterhalt verklagt.

Mitlerweile habe ich jetzt einen Gerichtstermin mit meiner Tochter am 13. September.

Die KM geht 4 Stunden bei der Post arbeiten und verdient 1160 €. Ich habe ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1800 €.

Die Anwältin meiner Tochter rechnet 276 € abzüglich 90 € = 186 € :2

Ich habe 4 Lohnabrechnungen meiner EX bekommen, was ist mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, Jahreslohnsteuerausgleich, die RA schreibt einfach nur, sie hätte einen Selbstbehalt von 1100 € in ist nicht zahlungsfähig.

Meine Frage ist jetzt, warum teilt die RA das Eikommen meiner Tochter noch einmal durch 2

Wird das Einkommen ab 18 nicht voll angerechnet.

Die RA rechnet

276 € -90 € = 186 :2= 94 + 184 KG = 278 €

Ich rechne aber

276 € - 90 € = 186 + 184 = 370 €

Werden die 90 € auch bei einem Berfusvorbereitendem Jahr abgezogen ??

Kann mir jemand sagen, ob es richtig ist, dass das Einkommen meiner Tochter durch Mutter und Vater geteilt wird, obwohl die Mutter nicht zahlungsfähig ist.

Mitlerweile habe ich auch erfahren, dass meine Tochter seit dem 1.8. eine Ausbildung zur Bürokauffrau angefangen hat. Aber wo und was sie verdient weiss ich bis heute auch nicht. Wird die Ausbildungsvergütung dann auch durch Vater und Mutter geteilt ??

Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung, was da am 13.9. auf mich zukommt.

Für Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2010 17:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Bernd,

eigentlich relativ einfach.

Das ber. Netto beider Elterneile wird zusammengezählt und in der DDT die Stufe (Altersklasse 4) herausgesucht.

Damit hat man den Bedarf der jungen Dame.

Von diesem Bedarf wird 184 € KG abgezogen.

Dann wird die Ausbildungsvergütung der Tochter um 90 € bereinigt und der Rest ebenfalls vom Bedarf abgezogen.

Es ergibt sich also Bedarf- KG - (Ausbildungvergütung - 90) = Restbedarf

Dieser Restbedarf wird dann gequotelt. Das heißt jeder Elternteil haftet im Rahmen seinen Einkommensverhätnisses.

Z.B: KV 3/4, KM 1/4 des GEsamteinkommens, dann zahlt KV 3/4 des Restbetrags und KM 1/4.

Wobei jeder Elternteil nur so viel zahlen muß, wie er ohne den anderen in der DDT eignestuft zahlen müßte.

Bei dir sehe ich, das die KM mit einnem SB von 1100 € nicht leistungsfähig sein dürfte und du daher alleine aufkommen müßtest.

Bei dir wäre es ein Bedarf von 513 €. Nach Abzug des KG verbleiben 329€ - das was das Töchterchen verdient.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2010 17:19
(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

Hallo midnightwish,

danke für die schnelle Antwort.

Wie sieht das denn für die Monate Mai bis Juli aus, warum teilt die RA meiner Tochter die Einnahme der ARGE in Höhe von 276 € abzgl. 90 € = 184 € noch einmal durch 2, das verstehe ich nicht. Die RA schreibt, dass die 184 € geteilt würden, weil die KM Naturalunterhalt leisten würde.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2010 17:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anwälte können auch schreiben das der Himmel ab morgen in lilablaßblau mit pinekn Punkten strahlt.

Keine Ahnung, warum er das so sieht. Korrekt ist das nicht.

Korrekt ist, das die KM ihren Barunterhaltsanteil in Naturalien begleichen kann. Aber da sie nicht leistungsfähig ist, wird sowohl das KG, als auch die einzusetzende Vergütung (für was auch immer) komplett dir als unterhaltsmindernd gut "geschrieben".

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2010 17:44
(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

🙂 🙂 🙂

das hört sich ja schon mal gut an. Jetzt habe ich noch eine Frage, zu dem Termin ist ja meine Tochter und ich persönlich geladen, denke mal, dass die KM auch dort auflaufen wird  :gunman: Da das ja eine nicht öffentliche Sitzung ist, kann ich darauf bestehen, dass die KM draussen bleibt ??

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2010 17:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

normalerweise müssen ja beide Elterteile zum Unterhalt aufgefordert werden. Man kann sich nicht aussuchen nur bei einem die Hand aufzuhalten. Von daher müßte ja eigentlich auch die KM geladen sein.

Du kannst durchaus darauf bestehen, das sie draussen bleibt. Theoretisch dürfte sie nur anwesend sein, wenn beide Prozeßbeteiliten damit einverstanden sein. Allerdings könnte der Richter auch dem armn jungen Ding die Mama zu Händchen halten erlauben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2010 18:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bernd,

wie Tina schon andeutete: Die junge Dame kann sich nicht aussuchen, wen sie auf Unterhalt in Anspruch nimmt; sie muss Euch beide verklagen. Es ist auch ein Unterschied, ob Muddi nur irgendwelche Papiere auf den Küchentisch legt oder ob sie gerichtlich zur Offenlegung ihres Einkommens aufgefordert wird. Nicht zuletzt entstehen durch die gerichtliche Klärung auch Kosten, an denen Muddi durchaus beteiligt werden darf.

Vor allem aber ist ein Gerichtsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt mutwillig. Bevor sie überhaupt einen Anwalt in Marsch setzt, muss Töchterlein Dir aussergerichtlich nämlich zunächst einmal ihre Unterhaltsbedürftigkeit darlegen, Dir Muddis Einkommenszahlen vorlegen und Dich über ihre Ausbildung informieren. Es genügt nicht, dass Du davon über Dritte hörst und glauben sollst, was Du möchtest.

Ich persönlich würde meine Haut hier jedenfalls so teuer wie möglich verkaufen. Nicht, um am Ende keinen Unterhalt zu bezahlen (wenn sie tatsächlich eine Ausbildung macht, musst Du ja auch), sondern um dem Eindruck entgegenzuwirken, man müsse nur die Hand aufhalten (bzw. mit 18 einen Anwalt selbige aufhalten lassen) - und schon würde Geld sprudeln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2010 18:41
(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007,

meine Tochter hat die RA meiner EX.

Ich habe ja den Unterhalt eingestellt, damit sie mir Ihre Unterhaltsbedürftigkeit belegt.

Das hat sie aber bis heute nicht getan, ich habe nie eine Bewerbung, geschweige denn einen Ausbildungsvertrag gesehen.

Bin ja mal auf die Gerichtsverhandlung gespannt. Wie geht das denn weiter, wenn der Richter mich verdonnert, den Unterhalt nachzuzahlen ??

Wer berechnet denn dann den Unterhalt.

Es müssten ja schließlich alle Lohnabrechnungen der Mutter, einschl. Jahreslohnsteuerausgleich belegt werden.

Machen das dann unsere Anwälte, oder wieder der Richter ??

Schließlich will die Anwältin meiner Tochter ja das Einkommen meiner Tochter immer teilen, da die MUtter ja schließlich Naturalunterhalt leistet.

Habe ja versucht, mal mit meiner Tochter zu reden, aber das geht nicht, sie sagt einfach: Mama braucht das Geld und sie rechnet damit. Legt dann einfach den Höhrer auf.  😡

Meine EX hat keine Kinder mehr zu Hause, außer meine Tochter, sie könnte schließlich auch 8 Stunden arbeiten gehen, ich bin doch nicht das Sozialamt. :gunman:

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2010 22:14
(@Inselreif)

Hi Bernd,

meine Tochter hat die RA meiner EX.

ohne näher darüber nachzudenken, käme mir da spontan in den Kopf, der KM den Streit zu verkünden.
Sie braucht im Unterhaltsprozess einen Anwalt und den ihrer Tochter kann sie nicht nehmen.
Das riecht ja auch ohne Prozessbeteiligung schon nach Interessenkollision...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 08:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Inselreif,

Sie braucht im Unterhaltsprozess einen Anwalt und den ihrer Tochter kann sie nicht nehmen.

Das ist zwar so richtig, aber so lange die Tochter nichts von der KM will, braucht diese auch keinen Anwalt. Und der Opener hat ggü. der KM keinen direkten Anspruch auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse oder darauf wegen des gemeinsam geschuldeten KU die KM zu verklagen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 09:02




(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

Hallo noch einmal,

wie geht das denn jetzt weiter, meine Tochter ist vom Gericht aufgefordert worden, Bewerbungsbemühungen einzureichen.

Da ich ja bis heute keine gesehen habe. Da sie aber anscheinend eine Lehrstelle hat, wird sie ja wohl doch welche geschrieben haben.

Wieviel muss sie denn so geschrieben haben, um ihre Bemühungen zu rechtfertigen.

Angenommen der Richter sagt dann, dass die Forderung damit gerechtfertig ist, wie wird denn dann der Zahlbetrag ausgerechnet.

Und vor allem von wem wird der ausgerechnet. Von der RA meiner Tochter ???

Die können ja nicht nur nach meinem Verdienst gehen.

Gruß ;( :againstwall:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 10:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Bernd,

ich glaube, Du machst Dir jetzt viel zu viele Gedanken dazu.

Sei doch froh, das Töchti eine Lehrstelle hat. Das klärt einiges und reduziert zudem Deine KU-Zahlungen.
Ich vermute, der Richter wird anhand der aktuellen Situation eine erneute Berrechnung vornehmen und gut ist.
Natürlich braucht er dazu alle erfoderlichen Angaben der beteiligten Personen.

Für die Zeit Mai bis Juli wird man sehen.
Aber das ist ja ein sehr überschaubarer Zeitraum. Der bringt Dich im schlimmsten Fall nicht an den Rand der Armut, und auch KM und Tochter haben ihn ohne Unterhaltszahlungen von Dir überlebt und sind nicht verhungert und verdurstet.
Ich tippe, der Richter wird hier einen Vergleich vorschlagen.

Aber wenn Töchti nichts vorlegen kann außer "ich hatte keinen Bock Bewerbungen zu schreiben" dann könnte sie hier schon mal gleich was für die Zukunft lernen....
Dann würde ich mich auf einen Vergleich nicht einlassen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 11:06
(@Inselreif)

Hi Tina,

aber so lange die Tochter nichts von der KM will, braucht diese auch keinen Anwalt. Und der Opener hat ggü. der KM keinen direkten Anspruch auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse oder darauf wegen des gemeinsam geschuldeten KU die KM zu verklagen.

Richtig, klar. Und daher kam mir ja die Idee, die KM über Streitverkündung zur Prozesspartei zu machen. Nein, es würde wahrscheinlich nicht klappen, weil er sich nicht bei der KM schadlos halten kann. Aber alleine der Antrag sollte ausreichen, dass die KM zu ihrer Anwältin rennt und wenn die sich erst einmal damit befasst hat und nicht sofort ablehnt, ist sie für beide verbrannt und muss das Mandat der Tochter niederlegen.

Es sollte auch schon ausreichen, wenn die KM in der gleichen Kanzlei ein einziges Mandat, egal in welcher Richtung, noch am Laufen hätte. Denn auch wenn der Auftrag heisst "verklage den KV", wäre es aus der anwaltlichen Aufklärungs- und Beratungspflicht heraus geboten, auf den auch gegen die KM bestehenden Anspruch hinzuweisen und schon haben wir die Kollision.

Man könnte aber auch ganz unschuldig in der Verhandlung nachfragen...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 12:07
(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe gerade Post von meiner RA bekommen.

Anbei ein Stapel Absagen. Bei den Absagen handelt es sich aber um Absagen, die ich mit meiner Tochter im März geschrieben habe, weil ihre Mutter kein Geld für Bewerbungsunterlagen hatte.

Alle Absagen sind von April und Mai 2010. Weiterhin eine Kopie von einen Bewerbungtraining aus dem Jahre 2008, wo sie noch zur Schule gegangen ist  :question:

Einen Praktikumsvertrag über 2 Tage bei Rossmann im Mai 2010.

Lebenslauf in Kopie, natürlich der Lebenslauf, den ich mit ihr geschrieben habe, der Werdegang endet im März 2010  :question:

Auch schreibt die RA meiner Tochter, dass sie weiterhin eine Maßnahme über die Caritas macht, soweit ich aber weiss, macht sie eine Ausbildung.

Bin ja mal gespannt, wo das noch alles endet.

Werde auf jedenfall nach dem Gerichtstermin den Verlauf der Verhandlung hier reinstellen.

Wenn ich daran denke, dass ich mit meiner eigenen Tochter vor Gericht stehe, wird mir ganz übel.  :knockout:

Meinen Sohn hat die KM vor 2 Jahren rausgeschmissen, weil er mich nicht verklagt hat. Mein Sohn ist dann erst zu mir gezogen und wohnt heute mit seiner Freundin zusammen. Ausbildung hat er auch in 9 Monaten beendet. Wir haben ein super Verhältnis und ich bin mega stolz auf ihn.

Schade, dass meine Tochter so beeinflussbar ist.

Wenn es der EX ans Geld geht, gehen manche Frauen über Leichen  :gunman: :gunman: :gunman:

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 14:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bernd,

ich glaube auch, dass Du zuviel "um die Ecke denkst". Wenn Deine Tochter bereits eine Lehrstelle hat, genügt im Zweifelsfall eine einzige Bewerbung: Die, die Erfolg hatte. Ist wie bei einem Lotterie-Los: Manchmal knackt man mit minimalem Einsatz den Jackpot. Sofern sie noch keine Lehrstelle hat, kann sie Pommes braten oder Krankenhäuser putzen gehen; "ich find halt nix" löst keine Unterhaltsverpflichtung aus.

Aber: Es geht in jedem Fall um eine Bringschuld der Tochter: Sie muss ihre Unterhaltsbedürftigkeit (also den Umstand, dass sie als erwachsener Mensch wegen einer noch laufenden und ernsthaft betriebenen Schul- oder Berufsausbildung nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen) den Menschen nachweisen, die ihr zum Unterhalt verpflichtet sein KÖNNTEN. Das sind meist die Eltern. In jedem Fall musst nicht Du in Erfahrung bringen, ob unterhaltsrelevante Sachverhalte vorliegen.

Würde ich in Deiner Situation eine Klage bekommen, würde ich meinen RA Klageabweisung beantragen lassen, weil die vorgenannten Voraussetzungen noch gar nicht erfüllt sind und eine Klage mithin mutwillig ist. Die Interessenkollision, dass die Unterhaltspflicht und Leistungsfähigkeit BEIDER Elternteile geklärt werden muss und dass das mit einem einzigen Anwalt nicht möglich ist, würde ich dazuschreiben.

Die Damen sollten schon merken, dass man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 19:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bernd310863

Mal 'ne andere Frage. Was hat denn dieses berufsvorbereitende Jahr an einem höheren schulischen Abschluss gebracht? Oder war es zwingende Voraussetzung, den Ausbildungsplatz zu erhalten? Falls nichts davon zutrifft, so bestand grundsätzlich bei Volljährigkeit kein UH-Anspruch. Auch das wäre ein Grund zur Klageabweisung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2010 21:34
(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie,

bin ja mal gespannt, ob der Richter das genau so sieht.

Meine Tochter hat die Realschule im Juni 2009 mit Abschluss verlassen. Da aber ja noch mein Unterhalt floss, war die KM der Meinung, unsere Tochter würde sich schon alleine um einen Ausbildungsplatz kümmern.

Töchterchen hat dann erst einmal gar nichts gemacht und dann eben mal ein berufsvorb. Jahr, da gibt es ja 276,- € vom Arbeitsamt.

Dieses wurde mir natürlich auch nicht mitgeteilt, ich hätte ja den Unterhalt kürzen können.

Meine RA hat Klageabweisung beantragt, Töchterchen hat aber Prozesskostenhilfe bekommen und so kommt es jetzt zu dem Termin.

Gruß
:biker:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2010 00:30
(@dithschi5555)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn ich das richtig gelesen habe, geht die KM nur einer Teilbeschäftigung nach.
Ich habe die Erfahrung gemacht das das JA bei 18jährigen dann von ein fiktives Einkommen ausgeht und das Einkommen der KM hochrechnet.

Weiter würde mich interessieren ob jemand schon bezüglich des berufsvorb. Jahr Erfahrung gemacht hat ?
Ich bin nähmlich auch der Meinung das 90 € Abzug für den Fall nicht berücksichtigt werden müssen. Aus meiner Sicht ist es eine Berufsfindung und noch keine Ausbildung

Gruß Dithschi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2010 17:33
(@bernd310863)
Schon was gesagt Registriert

Hallo dithschi5555

was die 90 € angeht, habe ich mal auf der Seite des OLG Hamm nachgesehen. Hier werden die 90 € bei einem berufsvorbereitendem Jahr abgezogen  :thumbdown:

Bin ja mal bei der Verhandlung gespannt, ob meine Tochter jetzt einen Ausbildungsplatz hat oder nicht.

Laut ihrer RA hat sie keinen und macht noch ein berfusvorbereitendes Jahr. Falls das der Fall sein sollte, werde ich meine Tochter mal fragen, wie oft sie dieses berufsvorbereitende Jahr jetzt wiederholen möchte.  😡

Werde euch auf dem laufenden halten.

Gruß :laola:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2010 00:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bernd

Falls das vors Gericht geht pass auf, dass Dir nicht rein zufällig ein Vergleich aufgedrückt wird. Also niemals Ja sagen. Immer schön an die Klärung der UH-Anspruchsberechtigung denken:wink:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2010 14:17




Seite 1 / 2