Gericht macht Koste...
 
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Gericht macht Kostenvoranschlag 🙂

 
(@evenflow)
Schon was gesagt Registriert

Kurze Umschreibung:

Ich war Hausmann, Ex haut ab mit Kindern, ich auf Null-->Hartz 4
Ich hab bis dato noch nix gefunden und nun hat die Ex Unterhalt eingeklagt, Verhandlung in 2 Wochen.
Gericht bietet an, sich gütlich zu einigen und ich soll 152 € für zwei Kinder bezahlen, also insgesamt 152€.

Anwältin meint das Gericht würde mir eine goldene Brücke bauen, ist das so? Können die mich trotz nur 400€, zu was verdonnern?

Was haltet ihr davon?

Übrigens, da ich nicht weiß, wie das hier aufgenommen wird, ich würde gerne für meine Kinder aufkommen, aber die Ex steht leider dazwischen, ich weiß also, dass die Kinder von dem Geld eh nix haben, außerdem hab ich auch keine Lust ihr Ihren Kindesentzug zu re-finanzieren.
Zumal ich von meinen drei Kröten, den Kindern schon je ne Winterjacke und andere Kleider kaufen mußte, da sie ihnen bei den Minusgraden der letzten Zeit noch alte HErbstklamotten anhatte und er kleine sich schon ne Lungenentzündung eingefangen hat.

Gruß
evenflow

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 18:40
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Evenflow,

solange du arbeitsfähig bist, könntest du jeden Job annehmen, um damit den KU sicherzustellen. Tust du das nicht, wird man dir ein sog. fiktives Einkommen unterstellen (das du erzielen könntest) und dann zahlst du Unterhalt nach Tabelle von eben diesem Einkommen.

Wenn du für zwei Kinder 152€ ges. zahlen sollst (Frage: Wie lange soll das so gehen?), dann ist das wirklich geschenkt.

Wenn du meinst, selbst mit noch so vielen Bewerbungen bekommst du keinen Job und kannst das mit 20-30 Bewerbungen mtl. und bundesweit auch nachweisen, dann musst du keinen Unterhalt zahlen. Da dir aber fast alles zumutbar ist, wird dir das kaum gelingen.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2010 18:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo evenflow,

Was haltet ihr davon?

Ich wollte zunächst nur die naheliegende Frage stellen: Wenn du dich bislang um die Kinder gekümmert hast, warum sind sie dann jetzt bei der Ex?

Dann hab' ich noch eben in deinen früheren Beitrag reingeschaut, und daher statt dessen die Frage: Was sagt deine freundliche Anwältin dazu, dass deine Ex die Kinder unter Vortäuschung falscher Tatsachen in Geiselhaft genommen hat?

Und, um die Frage "was haltet ihr davon?" aus meiner Sicht zu beantworten: Der Unterhalt ist viel zu niedrig angesetzt, es sollten mindestens 225 Euro pro Kind sein. Und zwar zahlbar von Ex an dich - weil die Kinder nämlich ihren Lebensmittelpunkt bei dir haben sollten!

Anwältin meint das Gericht würde mir eine goldene Brücke bauen, ist das so?

Natürlich baut das Gericht hier eine Brücke - und zwar für eine Kindesentführerin. In Frankreich stünde sie schon mit einem Bein im Gefängnis ... (ich weiß, das hilft dir in Deutschland leider keinen Millimeter weiter).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Nachtrag: Ich hoffe, deine Anwältin weiß, was die Abkürzung PAS bedeutet?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2010 18:59
(@evenflow)
Schon was gesagt Registriert

Ach Malachit,

du sprichst mir ja aus der Seele, aber mit logischem Sachverstand isses bei Gericht nicht weit her.
Die freundliche Anwältin sagt da garnix dazu, mit der hat ich eute wieder ein Streitgespräch in dem sie mir gesagt hat ich solle doch woanders hingehen wenns mir nicht passt, wohlwissend, dass ich einen anderen Anwalt selbst bezahlen müßte, was ich leider nicht kann, sonst hätt ichs schon getan. Ich hab mir schon überlegt ob ichs nicht alleine durchziehen soll, da ich eh den Verdacht habe, dass da Absprachen unter den Anwälten laufen um das Verfahren ja schön in die Länge zu ziehen und den Steuerzahler zu schröpfen, da ich ja nach Armenrecht verteidigt werde. Von daher macht die natürlich auch nur das allernötigste.

Der Gewaltschutzantrag der Ex ist eingestellt worden, da sie aber zwei Monate Zeit hatte die Kinder "vorzubereiten" haben die vor Gericht gegen mich ausgesagt. Als ic sie dann wieder gesehen habe, haben sie erklärt die Mutter hätte ihnen gesagt dass sie mit ihnen weggegangen ist, da ich sie nicht mehr wollte.
Tja, was soll man da sagen. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter nun gequält ebenso im neuen Kindergarten und ich darf zuschauen bzw. darf mir die weinenden Kinder bei Umgang betrachten.
Tolle Sache das.

Zum Unterhalt gibts noch zu sagen, dass das ein Angebot vom Gericht ist, ob das die Gegenseite mitmacht ist eh fraglich, da mir die Ex an jeder Front den Fangschuß setzen will.

Gruß
evenflow

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 19:15
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist denn der Aufenthalt der Kinder geregelt worden, was hat das Gericht wortwörtlich beschlossen oder als "Vergleich" notiert?

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2010 19:21
(@evenflow)
Schon was gesagt Registriert

Das Gericht hat das vorläufige ABR der Mutter übertragen, aus Gründen der Kontinuität, haha...5 Jahre gegen 8 Wochen zum Zeitpunkt der Verhandlung.
Zum entgültigen Beschluß soll ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit erstellt werden, in dem die Mutter nun wieder Vorne liegt.

Zu dem fiktiven Unteralt wollt ich noch fragen, angenommen die machen das so und setzen dann einen Betrag X fest, was dann, gehen die dann auch noch an die 400 € Hartz 4 oder pfänden die mir die Kaffeemaschine, was passiert dann?

Gruß

evenflow

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 19:32
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

gegen die Pfäandung kann man Schutz nach 850 ZPO beim Amtsgericht beantragen. Aber das ist nur die erste Front, denn der Unterhalt läuft dann mtl. als Schulden auf! Und das summiert sich rasend schnell.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2010 20:52