Geldleistungen Drit...
 
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Geldleistungen Dritter

 
(@donluca)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
mein Rechtsempfinden ist zur Zeit doch sehr strapaziert. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Situation: selbstständig, geschieden seit 2000, 2 Kinder (heute 15 und 17 Jahre alt, leben bei der Ex); Unterhalt wurde damals auf Basis meiner Einkommensverhältnisse festgelegt. KU=800, EU=800. Insgesamt zahle ich monatlich also 1.600 Euro (sie hat einen Titel drauf).

Vor ein paar Monaten bin ich mit meiner Firma knapp an der Insolvenz vorbeigeschrammt und habe sie überstanden, weil ich meine Altersvorsorge geschlachtet habe. Allerdings sind auch eine Menge Schulden übrig geblieben, die ich nun zurückzahlen muss. Mit der Konsequenz, dass mir nach Abzug von Miete (normale Miete eine Wohnung), Tilgung und Zinsen für die Darlehen und meinem zu zahlenden Unterhalt monatlich noch ca. 500-700 Euro zum Leben habe. Nun, könnte man ja sagen...selbst schuld.

Habe damals meine Ex gefragt, ob ich für ein paar Monate den EU um die Hälfte reduzieren könnte, bis es mir wieder ein wenig besser geht. Sie hat das 2 Monate geduldet und mir dann ohne Vorwarnung den Gerichtsvollzieher geschickt. Habe ihr über meinen Anwalt meine Einkommens- bzw. Belastungsverhältnisse offengelegt. Antwort über ihren Rechtsanwalt war, dass sie am Existenzminimum lebt und nicht (auch nicht begrenzt) einen reduzierten EU hinnehmen wird. Seitdem arbeite ich brav weiter (ca. 12 h täglich), kann mit meinen Kindern kaum mehr etwas unternehmen, geschweige denn z.B. in Urlaub fahren...

Wie gesagt....vielleicht selbst schuld.

Nun habe ich aber (belegbar) die wirklichen Einkommensverhältnisse erfahren. Von wegen Existenzminimum. Sie erhält von ihren Eltern, die sehr vermögend sind, monatlich einen großen Betrag. Insgesamt hat sie, wenn ich Kindergeld und meine Unterhaltsleistungen hinzurechne auf 5.000 Euro monatlich. NETTO! Fährt 3 mal im Jahr mit den Kindern in Urlaub. Und ich krebse monatlich mit 500-700 Euro rum. Und reiße mir gleichzeitig den .... auf.

So und da gibt es nun die schöne Vorschrift, dass "Geldleistungen dritter an den Unterhaltsberechtigten nur dann als anrechenbares Einkommen gelten, wenn derjenige, der diese zahlt (also die Eltern meiner Ex) damit einverstanden sind. Sind sie natürlich nicht.

Frage: es kann doch nicht sein, dass meine werte Ex mit 5.000 Euro in Saus und Braus lebt und ich hier zum Sozialfall degeneriere?????

Kann mir hierzu jemand was sagen; mein Rechtsanwalt hat mir keine sehr befriedigende Antwort gegeben.

Danke im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2007 15:55
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

das Geld von den Eltern wird nicht angerechnet.
Du könntest(müßtest eine Abänderungsklage beim FG einreichen,
um -zumindest- den EU zu vermindern, oder gar ganz abschießen.

Evtl. könnte mann auch mal behaupten, daß EXelchen evtl. Zinsen, als Einkommen
hat.

PKH bekommst du wahrscheinlich auch.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 16:04
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

anderen Anwalte suchen, der schon mal was von § 323 ZPO gehört hat. Der Titel ist sieben Jahre alt, zu dem Zeitpunkt war das jüngste Kind acht Jahre alt.

Was für Titel sind das (Urteil, notarielle Urkunde)?

Aber jetzt (bald): Düsseldorfer Leitlinen. Auch mal in die für Dich maßgebl. Leitliinien gucken.

Erwerbsobliegenheit
17.1
Die Erwerbsobliegenheit des Ehegatten bei Betreuung eines oder mehrerer
Kinder bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Betreut er nur
ein Kind, besteht in der Regel keine Verpflichtung, einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen, wenn das Kind noch nicht 8 Jahre alt ist. Nach der Grundschulzeit
wird im Allgemeinen eine Teilzeitarbeit zumutbar sein. Hat das Kind
das 16. Lebensjahr vollendet, ist in der Regel eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen.
Von dieser Regel kann

Bei den Zuwendungen der Eltern sehe eher schwarz. Wird aber auf die genauen Umstände und den Richter ankommen. Gründe für eine Abänderung der Titel sind m.E. die Erwerbsobliegenheit der geschiedenen Ehefrau und die veränderten finanziellen Verhältnisse.

Prüfen, ob Beratungshilfe und PKH möglich ist.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 16:21
(@donluca)
Schon was gesagt Registriert

Titel ist Gerichtsurteil

***edit: Bitte keine Vollquotings (Forenregel Nr. 15 beachten!)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2007 16:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin donluca,

sky und babbedeckel haben bereits Wesentliches geschrieben. Deine Ex scheint zu der Sorte zu gehören, die Unterhalt für eine Art Entschädigungszahlung halten - Motto "...ich hab ihm doch die besten Jahre meines Lebens geschenkt..." Dass das auch für sie selbst besten Jahre waren, übersehen sie dabei leicht.

Unterhaltsleistungen bemessen sich grundsätzlich nach der Bedürftigkeit auf der einen und der Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite. Aufgrund des Alters Eurer Kinder wäre Deine Ex längst verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten; alternativ kann ihr auch das Einkommen einer Vollzeit-Tätigkeit angerechnet werden, falls sie "zufällig" keine Arbeit findet, da Eure Kinder nicht mehr "betreut" werden müssen. Ich an ihrer Stelle hätte wegen ein paar hundert Euro das Fass "Pfändung" jedenfalls nicht aufgemacht, denn nun kommst Du in die Gänge:

Wie schon geraten bringst Du mit Hilfe eines guten (!) Anwalts umgehend eine Abänderungsklage auf den Weg. Hierfür ist bei Dir als Selbständigem Dein Einkommen der letzten 3 Jahre massgeblich; ein Titel aus 2000 ist mehr als überholt. Gleichzeitig stellt Dein Anwalt die Frage nach der Bedürftigkeit Deiner Ex in den Raum - auch wenn die Schenkungen ihrer Eltern nicht direkt unterhaltsrelevant sind (und bei einer Klage möglicherweise schlagartig versiegen), kommt sie damit im Zweifelsfall in Beweisnöte: Bedürftigkeit auf der einen und ein aufwendiger Lebensstil auf der anderen Seite passen nicht recht zusammen. Wenn ein Gericht hier Fragen stellt, tut sie gut daran, bei der Wahrheit zu bleiben; ansonsten hängt ein Prozessbetrug in der Luft. By the way: Gibt es nicht zufällig auch einen netten Lebensgefährten, von dem sie Dir bislang nichts erzählt hat? Sieben Jahre sind eine lange Zeit, um allein zu schlafen...

Wenn diese Frage geklärt ist, kommt natürlich auch die Frage nach dem Kindesunterhalt, denn der hat eigentlich Vorrang vor dem nachehelichen Unterhalt; vor allem, wenn die Kohle knapp ist. Für Zahlungen in der Grössenordnung von 400 EUR pro Monat und Kind müsste Dein Netto in der Gegend von 2.800 bis 3.200 EUR pro Monat liegen (Gruppe 9). Nachdem das offensichtlich nicht der Fall ist, wird es auch hier eine Korrektur geben müssen. Für Eure Kinder ist das nicht weiter tragisch; die Grosszügigkeit ihrer Grosseltern wird vor ihnen ja nicht halt machen.

Also: Montag früh vereinbarst Du einen Anwaltstermin; danach geht es Dir erheblich besser.

Grüssles
Martin

***edit: PS:

Kann mir hierzu jemand was sagen; mein Rechtsanwalt hat mir keine sehr befriedigende Antwort gegeben.

Du solltest den Anwalt wechseln...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 17:01
(@donluca)
Schon was gesagt Registriert

Besten Dank für eure Infos.
Bin mal gespannt, was bei dem fiktiven Arbeitseinkommen rauskommen wird. Meine Ex kümmert sich seit 7 Jahren um keine Stelle, keine Weiterbildung, gar nichts...wozu auch. Hat ja genug Kohle. Und würde heute obwohl studiert wohl nicht mehr als einen Aushilfsjob bekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2007 17:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist richtg, dass Zuwendungen Dritter nur anzurechnen sind, wenn dies dem Willen des Gebers entspricht.

ABER: Durch diese Leistungen ist deine Ex bei weitem nicht mehr bedürftig und hat somit keinen Unterhaltsanspruch. Ist im Kreis gedacht, dürfte als Argumentation aber helfen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 01:53
(@donluca)
Schon was gesagt Registriert

Moin zurück,

besten Dank für die Überlegung. Der Gedanke ist logisch und ist genau der, den mir meine Logik und mein Rechtsempfinden vorgibt.

Wie sieht das eigentlich mit dem EU aus, wenn nachweisbar wäre, dass sie die Zuwendungen schon seit Jahren erhält. Also seit Jahren nicht bedürftig ist. Und vielleicht auch noch Vermögen hat, das mir stillschweigend verheimlicht wurde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2007 11:23
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

bedürftig ist nur, wer außerstande ist , sich selbst zu unterhalten. Das Vermögen, so nachweisbar, ist zur Deckung des Lebensbedarfs einzusetzen. Mit den Zuwendungen Dritter kannst Du argumentieren, ob es das Gericht beeindruckt, ist 'ne andere Sache.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 17:11
(@donluca)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Sky,
kannst du mir mal erklären , welche Logik da hintersteckt? Es mag ja angehen, dass z.B. monatliche Unterstützung von Eltern an das unterhaltsberechtigte Töchterlein nicht als Einkommen betrachetet werden, wenn diese im Rahmen bleiben - also wirklich Unterstützung sind.  Wenn das aber soweit geht, dass diese Leistungen derart hoch sind, dass Ex gar nicht arbeiten muss, sich darüber hinaus einen aufwändigen Lebensstil leisten kann und mein Unterhalt lediglich den nächsten Urlaub meiner Ex als i-Tüpfelchen finanziert... Wenn ich selbst genug Geld hätte, könnte ich das ja noch nachvollziehen und es wäre mir auch egal. Denn schließlich profitieren ja meine Kinder auch davon - aber so????

Eine Abänderungsklage steht sicher an...und hilft mir hoffentlich auch weiter. Zumindest "geistesverfassungstechnisch" hilft mir die Aussage von DeepThought, dass es ev. ein Aufhänger wäre, das sie eigentlich gar nicht mehr hilfsbedürftig ist. Aber wie du so schön sagst:..ob sich das Gericht durch die Schenkung beeindrucken lässt"...

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2007 17:55




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin donluca,

ich denke, Du musst hier zwei Argumentationsschienen unterscheiden, die nicht direkt miteinander zu tun haben, sondern aufeinander folgen:

1. Da ist zum einen Deine aktuelle (!) Einkommenssituation, die Unterhaltsleistungen auf der Basis des Jahres 2000 einfach nicht mehr hergibt. Das lässt sich mit Hilfe eines Steuerberaters bzw. entsprechender EK-Steuerbescheide voraussichtlich sehr einfach belegen; damit erreichst Du Ziel 1: Deutliche Verminderung Deiner Unterhaltszahlungen insgesamt. Das ist der "Standardfall".

2. Die von Deep Thought und sky aufgeworfene Argumentationsschiene kommt danach: Du stellst die Bedürftigkeit Deiner Ex insgesamt in Frage. Bis zu einer möglichen Gerichtsverhandlung werden ihre Eltern ihre Zuwendungen zwar möglicherweise eingestellt haben, um Töchterlein nicht zu "schaden". Das ändert aber nichts an Lebensstil und persönlichen Aufwendungen: Wirklich Bedürftige wohnen nicht in Villen, fahren keine Oberklasse-Limousinen und machen keine Fernreisen (es sei denn, sie arbeiten schwarz...). Sofern Du den Lebensstil also belegen kannst - beispielsweise mit ein paar hübschen Fotos oder Urlaubspostkarten - stellst Du die Bedürftigkeit von Madame insgesamt in Frage, was das Gericht durchaus beeindrucken kann. Mit ein bisschen Glück ist das Thema "nachehelicher Unterhalt" damit nicht nur halbiert, sondern ganz vom Tisch. Im "schlimmsten" Fall greift eben Absatz 1.

Jetzt klarer?

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 18:12
 sky
(@sky)
Registriert

Liebe donluca  :),

kannst du mir mal erklären , welche Logik da hintersteckt?

guck mal in die weiter oben schon verlinkten Leitlinien. Zuwendungen werden berücksichtigt, wenn die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht. Was glaubst Du, wie die Eltern reagieren?

Wie gesagt, argumentieren solltest Du damit, wenn es im anwaltlichen Vortrag steht, kommt es jedenfalls mal beim Richter an und hinterlässt einen Eindruck.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 18:18
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

1. Da ist zum einen Deine aktuelle (!) Einkommenssituation, die Unterhaltsleistungen auf der Basis des Jahres 2000 einfach nicht mehr hergibt.

Zu 1. kommt auch noch die Erwerbsobliegenheit der Mutter.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 18:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sky,

Zu 1. kommt auch noch die Erwerbsobliegenheit der Mutter.

Du hast natürlich vollkommen recht; das hatte ich vergessen. Ein Recht auf Nicht-Arbeiten-Müssen gibt es auch für "höhere Töchter" nicht...

@ donluca:

Ein pfiffiger Anwalt würde in Deinem Fall möglicherweise richtig Stimmung machen und ein bisschen zocken. Also ausgehend von der Annahme, dass man im Leben nichts geschenkt bekommt, einfach mal unterstellen, dass für die Zuwendungen Deiner Ex-Schwiegereltern auch gewisse Gegenleistungen (Pflege, Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Chauffeurdienste etc.) vereinbart wurden. Diese Einkünfte fallen zwar nicht "steuerschädlich" an, sind aber trotzdem Einkünfte; ganz egal, wie sie deklariert werden. Was würde nun wohl passieren, wenn Dein Anwalt im vorgerichtlichen Geplänkel einmal die Idee in den Raum stellt, dass nach den aktuellen Einkommensverhältnissen Deine Ex Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet sein könnte?

Nicht, dass diese Idee eine besonders tragfähige juristische Basis hätte - aber möglicherweise haben die tatsächlich Beteiligten dann ja ein sehr plötzliches Interesse daran, die Angelegenheit aussergerichtlich zu regeln.

Nur mal so als Idee... 😉

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 18:35
(@donluca)
Schon was gesagt Registriert

Also zunächst mal vielen Dank für Eure Unterstützung...

werde diese Woche zu meinem Anwalt tigern und das alles mal mit dem bereden.
Mir ist schon klar, dass der 1. Punkt von brille07 im Vordergrund steht. Wäre mir ja nur damit schon weit geholfen, wenn ich da etwas erreichte.

Wenn es mir gelingt, dann auch noch bei Punkt 2 von brille etwas zu erreichen....würde ich ein wenig im Kreis hüpfen und euch auf ein Bierchen einladen....

lg
donluca

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2007 20:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin donluca,

....würde ich ein wenig im Kreis hüpfen und euch auf ein Bierchen einladen....

sei vorsichtig mit solchen Pauschaleinladungen; so ein "Bierchen" kann ungeahnte Dimensionen haben:

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 22:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, er sprach ja von EINEM Bierchen. Das kriegt er dann wahrscheinlich auch in der Dimension hin 🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 23:01
(@donluca)
Schon was gesagt Registriert

smile...kein Problem...aber das trinkst du dann auf ex. Ich trinke eines mit.

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2007 23:41