Geht Kindesmutter a...
 
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Geht Kindesmutter arbeiten? Wie herausfinden?

 
(@greta)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe da ein paar Fragen.

Wie kann man a) auf legalem Wege herausfinden, ob Kindesmutter arbeiten geht. z.B. bei der Krankenkasse, Rentenversicherungsanstalt, A-Amt o.ä. anrufen?

Oder b) weniger legal, macht ein Detektiv Sinn, selber auf Beobachtungsposten begeben?

Wer hat welche Erfahrungen? Was könnte funktionieren?

Ist es normal, dass der Anwalt mich als seinen Mandanten beauftragt, das herauszufinden? Ist ein Anwalt nicht eher autorisiert, bei Ämtern o.ä. nachzufragen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Greta


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 04:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Greta,

a) Also ich glaube die Ämter geben da keine Auskunft.
Aber zunächst mal würde ich sie möglichst  "amtlich" zur Einkommensauskunft auffordern. Am besten vom RA auf gelbem Briefpapier.

Dazu der Hinweis, was bei fehlender oder falscher Auskunft passiert.

Vor einer direkten, schriftlichen Lüge schrecken viele doch zurück.

Insbesondere wenn man tatsächlich durch b) heraus gefundene Details für Unterstellungen nutzen kann. Illegal ist das auch nicht.

Ein Anwalt ist keine Amtsperson, die irgendwelche Privilegien hat (außer bei Gericht). Sie tun nur gerne so.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 07:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Greta,

wenn es um EU geht. Dann kann der Ex durch die Veranlagung U herausfinden ob sie im letzten Jahr steuerpflichtig gearbeitet hat. Denn um ihren Steuernachteil ausgleichen zu können muss ihm ihr Steuerbescheid zur Verfügung gestellt werden.

Sollte die Ex arbeiten kann sie natürlich auch Kosten in Abzug bringen: sollte es ein 400 €job sein, die KV die sie dann noch selbst zahlt, die 5 % für den Weg zur Arbeit und der Erwerbstätigenbonus. Dazu noch die Altersvorsorge. Sollten Kinder bei ihr leben kann sie auch einen Kinderbetreuungsbonus bzw. die Kinderbetreuungskosten abziehen. Bei einem 400 € job dürfte dann schon nichts mehr übrig bleiben. Bei anderen Jobs evtl. schon.

Und einen 400 Ejob seht ihr nicht im Steuerbescheid, weil dieser pauschal versteuert ist.

Sollte die Ex Hartz IV bekommen kann sie auch von Amts wegen einen 1-€-job haben. Dieses Geld kann nicht angerechnet werden, weil es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 09:08
(@greta)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo, Hallo AnnaSophie,

vielen Dank für eure raschen Antworten.

Besteht die Gefahr, wenn wir herausfinden, dass die Kindesmutter arbeitet, dass sie es seinläßt und mein Mann muss über die 3 Jahre, die ja bald rum sind hinaus Unterhalt für sie bezahlen? Verheiratet war sie nicht, auch nicht zusammen gelebt mit meinen Mann.

Vielen Dank und viele Grüße

Greta


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 19:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn es um EU geht. Dann kann der Ex durch die Veranlagung U herausfinden ob sie im letzten Jahr steuerpflichtig gearbeitet hat. Denn um ihren Steuernachteil ausgleichen zu können muss ihm ihr Steuerbescheid zur Verfügung gestellt werden.

Geht hier wohl um BU, aber das Verfahren ist ganz ähnlich.

Gib ihr die "Anlage Unterhalt" ( http://www.formblitz.de/index.php?form_id=3424 ) zum Ausfüllen, damit er es bei der Steuererklärung berücksichten kann. Vielleicht hat das Finanzamt auch was, was von KM unterschrieben werden muss, fuer 2006 hatten die sowas, einfach mal nachfragen. Wenn sie sich da weigert, ist das ein hinreichender Grund, Einkommen zu vermuten und, wenn nicht gerage ein vollstreckbarer Titel bvorliegt, den Unterhalt mal mindestens um den entgangenen Steuervorteil (ca 270€/Monat) zu kürzen.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 20:54