Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem die Scheidung eingereicht. Der Anwalt meiner Frau möchte alle meine Reisespesenabrechnungen seitdem Zeitraum meines Auszuges. Ich bin beruflich öfters im Ausland unterwegs. Wir bekommen die vom Finanzamt herausgegebenen Tagesspesensätze gemäß Abwesenheitsstunden abzüglich unendgeltlicher Mahlzeiten und Frühstück. Ich habe keinen Gewinn an den Spesen. Sie reichen in den meisten Städten gerade aus um die täglichen Kosten für Essen zu decken.
Können diese Reisespesen anteilig auf mein Nettoeinkommen angerechnet werden ??
Danke für Eure Rückmeldung
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Moin wali64,
die unterhaltsrechtlichen Leitlinien unterscheiden sich in diesem Punkt nicht und besagen:
1.4 Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen.
Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!