Zunächst einmal vielen Dank für dieses Forum!!!!
Mein Lebensgefährte hat in der vergangenen Woche eine Gehaltspfändung bekommen.
Ich bitte euch jetzt nicht um Kommentare wie selber schuld, weil ich aus eigener Erfahrung weiss wie dumm man kurz vor einer Trennung sein kann.
Vor 8 Jahren hat er einen Ehevertrag unterschrieben, ind em er sich zu einer Zahlung von 2100€ Unterhalt für deine Frau und 500€ Unterhalt für seinen Sohn (jetzt 22)verpflichtet hat. Er hat in dieser Zeit sehr gut verdient und ist seiner Unterhaltsverpflichtung auch fast 7 jahre in der vereinbarten Höhe nachgekommen. Er ist jetzt 53 Jahre und seine Frau ist 45.
Leider hat sein früherer Arbeitgeber das Unternehmen an einen Wettbewerber verkauft und alle doppelt besetzten Stellen wurden gestrichen. (Seine leider auch!!!)
Ein neuer Job war nicht zu sehen und deshalb machte er sich aus der Not heraus selbständig und hatte Einkünfte in Höhe von 22.000€ im vergangenem Jahr. Mein Lebensgefährte machte seine Frau immer wieder auf seine schwierige finanzielle Situation aufmerksam. Als er in 2005 bei 24.000€ Unterhalt angelangt war konnte er nicht mehr zahlen. Er hat seinen Gründerkredit zum großen Teil in die Unterhaltszahlungen gesteckt und ich war froh als die Bank dann Ende letzten Jahres nicht mehr mitmachte. Er zahlte also ab November 2005 keinen Unterhalt für seine Frau mehr. Auf seine wirklich konstruktiven Vorschläge kamen nur höhnische Briefe ihrer Anwältin..."bestehen wir weiter auf die vereinbarten Unterhaltszahlungen aus der vollstreckbaren Urkunde".
Seine Frau arbeitet im übrigen nicht. Sie ist nicht krank oder so...
Ich brauche euch wohl nicht zu sagen wie schwierig es mit 53 Jahren ist, einen Job zu finden.
Im April hatte er die erste Kontopfändung. Er hat mit einer einmaligen Zahlung die Kreditfinanziert war, zunächst seine Frau ruhig gestellt. Das hat er zum Anlass genommen endlich gegen den Titel vorzugehen und er hat eine Abänderungsklage eingereicht. Er konnte im Februar eine neue Stelle finden, leider nicht zu den früher gewohnten Konditionen. Zumindestens den Unterhalt für deinen Sohn hat er die ganze Zeit bezahlt. Er hat nach Arbeitsaufnahme sofort die 3/7 -4/7 Regelung aufgesetzt, weil sein neues Gesamtnetto jetzt nur noch 2600€ beträgt. Ich weiss, dass ist für viele hier ein ziemlich großes Gehalt aber er ist Geschäftsführer in einem Unternehmen und hat einen 16 Stunden Tag.
Jetzt hat seine Frau auf die schnelle noch eine Gehaltspfändung bei seinem neuen Arbeitgeber eingereicht und das neue Konto wieder gepfändet. (Supi, der GF hat dann bald einen negativen Schufa Eintrag!!!) :knockout:
Der Ehevertrag ist sehr einseitig....Wohnung auf die Frau überschrieben(war nicht schuldenfrei) das Auto hat sie auch bekommen und dann noch die fürstliche Unterhaltsregelung.
Jetzt habe ich verschiedene Fragen:
1. Die Summen aus dem Pfändungsbeschluss beziehen seinen Sohn mit ein. Mein Freund hat aber den Unterhalt für ihn durchgehend bezahlt. Es ist nur der Name seiner Frau in der Pfändungsurkunde aufgeführt, nicht der seines Sohnes (22 J.) Also denke ich er hat der Anwältin keine Vollmacht gegeben. Darf die Frau dann seinen Unterhalt mit einklagen? Obwohl schon bezahlt ist und Sohni volljährig ist? Muss der Sohn explizit in dem Antrag mit aufgeführt werden?
2. Muss diese Frau eigentlich nie arbeiten? 😡
3. Der Ehevertrag ist so einseitig, dass es zum Himmel stinkt. Hat hier jemand schon mal Erfahrungen gemacht, wenn nicht die arme schwangere zukünftige Ehefrau, sondern der der Mann über den Tisch gezogen wurde???? Kann man Eheverträge nachträglich ändern oder sogar ganz kippen? Mein Freund war in der damaligen Situation ziemlich fertig und hat Psychopharmaka genommen. Sie hat eindeutig seine Schwäche ausgenutzt.
4. Was passiert mit der evtl. überzahlten Summe? Man kann doch nicht 100% seiners Gehalts an die EX zahlen müssen. Oder doch?
Viele Fragen aber mein Freund und ich wären für jeden Rat dankbar!
feta
Hallo @Feta,
also der Sohn ist alt genug um den Unterhalt selbst einzuklagen.
Sollte der aber gezahlt werden, darf die Ex nicht einfach mal so den Unterhalt doppelt kassieren.
Tja zum Ehevertrag....blöde Sache!
Es interessiert da wenig, daß er unter Medikamente stand, der Notar macht sich ein Bild von der Zurechnungsfähigkeit der Menschen und beurkundet den Ehevertrag.
Das Einzige was der LG machen kann, ist schlicht den Ehevertrag anfechten.
Frag mich aber nicht wie die Chancen stehen, das kann nur ein Anwalt sagen.
Der Unterhalt was gezahlt ist, ist schlicht weg.
Das muß ihn klar sein.
Gruß
Melly
Hi,
das neue Konto wieder gepfändet. (Supi, der GF hat dann bald einen negativen Schufa Eintrag!!!)
Moment! Erst wenn die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolglos bleibt, kann der Gläubiger beantragen, dass der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung über den Bestand seines Vermögens beim Gerichtsvollzieher abgibt. Dies führt dann dazu, dass der Schuldner in ein beim Amtsgericht geführtes Schuldnerverzeichnis aufgenommen wird.
1. Die Summen aus dem Pfändungsbeschluss beziehen seinen Sohn mit ein. Mein Freund hat aber den Unterhalt für ihn durchgehend bezahlt
Wegen der bereits gezahlten Beträge kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht das Rechtsmittel der Erinnerung eingelegt werden, um eine Aufhebung in der Höhe zu erwirken. Die Zahlungen muss der Schuldner beweisen, dann werden diese aus dem Forderungskonto heraus genommen.
Es ist nur der Name seiner Frau in der Pfändungsurkunde aufgeführt, nicht der seines Sohnes (22 J.) Also denke ich er hat der Anwältin keine Vollmacht gegeben. Darf die Frau dann seinen Unterhalt mit einklagen?
Der Sohn könnte doch die Mutter bevollmächtigt haben, oder?
4. Was passiert mit der evtl. überzahlten Summe? Man kann doch nicht 100% seiners Gehalts an die EX zahlen müssen. Oder doch?
Nein. Bei einer Pfändung wegen Unterhalt sollte der Pfändungsfreibetrag im PfÜB stehen. Dieser Betrag verbleibt dem Schuldner.
Der Ehevertrag kann nur mit einer Klage angefochten werden. Dabei empfiehlt es sich, gleichzeitig die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung über die strittigen Beträge zu beantragen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse