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Hallo zusammen,
welche Gehalt wird bei der Berechnung des EU zu grunde gelegt.
Bin in 2. Ehe verheiratet und habe Steuerklasse III.
Wird nun das Gehalt versteuert nach 3 oder versteuert nach 1 verwendet.
Ich habe gehört, dass bei der Berechnung des EU das Gehalt versteuert nach Steurklasse 1 verwendet wird.
Danke im Voraus
Gruß
Steffen
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2005 14:24
Hi stkriege
Für die Berechnung von EU wird definitv nur die Lstk1 in betracht gezogen. :thumbup:
Bye!!!
Geschrieben : 29.09.2005 15:14