Für Freundin zum Un...
 
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Für Freundin zum Unterhalt verpflichtet ???

 
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Hätte nicht gedacht das ich für die KM auch zahlen muß.
Daher auch Ihre Selbstsicherheit.
War immer der Meinung das dies erst nach 2 Jahren ehelicher Beziehung verlangt wird.
Was hieße das jetzt konkret bei mir mit 1324 Netto ???
Danke für die Antworten.

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Muß meine Freundin dies erst Einklagen oder wird dies vom JU einfach festgelegt ????
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Somit ist/wäre es ja gerade egal ob ich dann jeden Monat 250 Euro mehr Sprit raushaue
oder jeden Monat 449 Euro KU und an die Freundin zahle.
Im Gegenteil ich würde besser wegkommen,allerdings bleibt hier die Frage ob die Beziehung
eigentlich noch wirklich Sinn hat.
Ich weiß einfach nicht weiter.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2004 21:45
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

grobe Berechnung ist:

1324 € netto
abzgl. 5% Berufsaufwendungen (66,20 €) = 1257,80 €
Abzgl. KU DT 1-6 (192 €) = 1065,80 €

SB 1000 € (wg. BU, nicht verheiratet) => BU = 65,80 €

Sie hat demnach, falls keine weiteren Faktoren hinzukommen, einen Betreuungsunterhaltsanspruch von 65,80 €. Deine Belastung liegt bei 192 + 65,80 = 257,80 €.

Alles unverbindlich und ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit berechnet, muß ich hinzufügen.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2004 23:23
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Danke XE für deine Hilfe.
Aber was heißt BU ???
SB 1000 € (wg. BU, nicht verheiratet) => BU = 65,80 €
Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2004 11:10
 Mell
(@mell)
Schon was gesagt Registriert

Moin du,

wohnt ihr zusammen oder hat jeder noch seine eigene Wohnung?

Wo wir unsere tochter bekommen haben, haben wir zu dieser Zeit auch nicht zusammengewohnt. Da hat das Sozialamt gleich meinen Freund geprüft auf Unterhaltspflicht für mich für 3 Jahre.

Wie schon gesagt wurde, liegt der SB da bei 1000 Euro. Beim Kindesunterhalt liegt er bei 840 SB. Im Gegensatz zum Kindesunterhalt wird bei der Berechnung für die Mutter Schulden, und nötige Kosten, berücksichtigt.

LG
Mell


"Leben und leben lassen"

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2004 12:43