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Hallo Freunde,
wenn ich vom Exenanwalt eine 14-tägige Frist zur Offenlegung meiner Einkünfte bekommen habe, diese Frist aber nicht einhalten kann. Kann ich dann einfach hinschreiben und sagen " Frist kann nicht eingehalten werden, da noch Unterlagen fehlen, ich reiche 1 Woche später ein?"
Gruß, PP
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2011 00:27
Ja. Falls Du denkst, es gibt Stress, dann per Einschreiben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Geschrieben : 31.10.2011 00:50