Fristsetzung vom RA
 
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Fristsetzung vom RA

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(@Arno Nym)

Hallo elwu,

ich befürchte das ich da nicht drunter komme.
Meine Arbeitsplatz liegt 1 km entfernt.
Mein Altersvorsorge ist auf Grund eines finanziellen Engpasses beitragsfrei gestellt.

Hätte man sich zuerst an mich gewandt hätte ich wahrscheinlich auch freiwillig Stufe 2 gezahlt.
Aber mein EX besteht ausdrücklich auf eine Gerichtliche Entscheidung.

Nach heutigen Stand wird meine Tochter im Sommer wenn ihre Privielegierung endet
mit erheblichen Reduzierung ihres Unterhaltes zu rechnen haben, wenn dieser nicht sogar ganz entfällt und meine EX will mir "aus Rache" einen rein würgen, oder versucht eine Endscheidung zu erzwingen welche ich dann im Sommer wieder anfechten darf.

Meine Hoffnung waren daher folgende Abschnitte des OLG Hamm.

11.2.2 Der Kindesunterhalt muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Betrag stehen, der dem Pflichtigen nach Abzug des Kindesunterhalts (Zahlbetrag) und des Ehegattenunterhaltes für den eigenen Bedarf verbleibt (Bedarfskontrollbetrag). Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, ist der Unterhalt der nächst niedrigeren Einkommensgruppe, deren Bedarfskontrollbetrag gewahrt wird, zu entnehmen.

und

Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf

15.1 ...

Als Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten, das neben der Mangelver-teilung (vgl. Nr. 24) z.B. im Rahmen des § 1579 BGB von Bedeutung sein kann, kommt – einschließlich evtl. trennungsbedingten Mehrbedarfs – in der Regel ein Betrag von 770 €, bei eigener voller Erwerbstätigkeit von 950 € in Betracht. Bei Vorteilen aus dem Zusammenleben mit einem Partner können diese Beträge herabgesetzt werden.

Auch dieser Beschluss vom AG Coburg ist interessant.
http://www.scheidungsfix.de/entscheidung/amtsgericht-coburg/1-f-51209/bemessung-des-unterhaltsbedarfs-eines-kindes-nach-duesseld

Ich weiß das es keinen Leitliniencharakter hat passt aber hier ganz gut.

Gruß
Arno


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2011 23:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Arno,

die Frage, ob nun 304 oder 329 EUR der "richtige" Unterhaltsbetrag sind, zieht sich mittlerweile durch 60 Postings; ein Ende ist nicht in Sicht. Nur: Das hier ist ein Internet-Forum und nicht das angerufene Familiengericht; hier wird also sowieso keine Entscheidung getroffen.

Du hast hier allerdings eine Menge toller und kompetenter Tipps und Formulierungsvorschläge bekommen - wäre es nicht sinnvoller, jetzt einfach mal Schriftsätze nach den gegebenen Empfehlungen abzuschicken und die Verhandlung abzuwarten - als jeden hilfreichen Hinweis mit einem "Ja, aber..." zu kontern?

Wie das Verfahren am Ende ausgehen wird, kann man so wenig vorhersagen wie die Lottozahlen. Familienrecht ist weder Mathematik noch Barbara Salesch; es gibt auch keinerlei Garantien für irgendwas, und die Urteile irgendwelcher Amtsgerichte sind für keinen anderen Richter verbindlich.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2011 00:24
 elwu
(@elwu)

Nach heutigen Stand wird meine Tochter im Sommer wenn ihre Privielegierung endet mit erheblichen Reduzierung ihres Unterhaltes zu rechnen haben, wenn dieser nicht sogar ganz entfällt

1) Es ist dir offenbar noch nicht aufgefallen: dann würde eine Unterhaltsberechtigte wegfallen. Die Konsequenzen kannst du dir ja überlegen.
2) Du brauchst dich nicht bei mir dafür bedanken, die Diskrepanz der Tabelleneinstufungen erkannt zu haben. Ebensowenig für die Formulierungsvorschläge.
3) Ich bin jetzt aus dem Thread draußen, mach was du willst, du erscheinst mir inzwischen als beratungsresistent.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2011 00:36
(@Arno Nym)

Hallo brille007,

ich bin für jeden Rat und für jede Hilfe dankbar.

Für mich ist dieser Thread auch ein bisschen Therapie,
da ich doch sehr unter der Vorgehensweise meiner EX leide.

Ich bin ein Mensch der selten Aufgibt und das führt
schnell dazu das so was in die Länge gezogen wird.

Ich denke wenn mir jemand einen Tipp zu den Bedarfskontrollbeträgen geben könnte
(d.H in den Text einzubauen ohne Verweis auf Leitlinien),
würde ich über alle Informationen verfüge um mir selbst weiter zu helfen
und der Thread könnte geschlossen werden.

Ich bedanke mich bei allen für eure Geduld und Verständnis.

Gruß und Dank
Arno

Kurze Amerkung zu elwu:
1) Mit Wegfall der Privilegierung Zählt Sie nicht mehr, auch nicht als nicht priviliegierte?
2) Bedanken ist für mich Grundsätzlich Pflicht, deine Hilfe und Unterstützung halte ich nicht für Selbstverständlich.
3) Der Vorschlag mit den Unterhaltsberechtigten kam aus diesem Thread, meine Hoffnung waren immer die BKB.
Auf diese wurde aber mit Verweis auf die Berechtigten nicht eingegangen.

Ich will jetzt aber nicht meckern.

/Closed


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2011 00:48
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