Hallo Forengemeinde,
ich wurde vom RA meiner Tochter aufgefordert (09.03) bis
zum 21.03 meine Gehaltsunterlagen etc und einen Titel über 304 Euro
zu erstellen.
Die Gehaltsabrechnungen hatte ich schon im Dezember 10 auf auf Forderung
meiner Tochter zugesandt.
Den Titel habe ich am 17.03 bei einem Notar erstellt.
Heute bekomme ich eine Anhörung PKH (Datum 18.03)
und in der Begründung ein Schreiben vom RA meiner Tochter (16.03)
Jetzt mit Forderung 329 Euro.
Und im letzten Satz den Hinweis das ich die Fristsetzung zur Auskunft und zur Erstellung des Titels
nicht eingehalten hätte und er deshalb den Antrag stellen müsste.
Was soll ich davon halten, Termin beim eigenen Ra hab ich jetzt gemacht.
Die 25 € würde ich auch mehr Zahlen. Im Sommer ist ihre Schule eh zu ende und
bei 5 Unterhaltspflichten sieht es dann mau aus für meine Tochter.
Hat einer eine Idee oder Erfahrungen was der RA bezweckt?
Edit: die Kindesmutter wird arm gerechnet und außen vor gehalten.
Gruß
Arno
Hat einer eine Idee oder Erfahrungen was der RA bezweckt?
Hallo,
er will mehr Geld verdienen und einen zeitlich unbegrenzte Titel, falls du einen begrenzten beim Notar beauftragt hast. Auf das Anhörungsschreiben solltest du antworten, dazu brauchst du auch keinen Anwalt:
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Das Verlangen der Gegenseite stößt auf Unverständnis. Mit Schreiben vom 09.03.2011 hat Rechtsanwalt Schwafelsack bis zum 21. 03.2011 einen Titel über 304€ gefordert (siehe Anlage 1). Diesen Titel habe ich am 17.03.2011 erstellt (siehe Anlage 2) und der Gegenseite zustellen lassen. Es ist daher nicht ersichtlich, warum die Klägerin nun ein gerichtliches Verfahren anstrengt.
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Ich gehe natürlich davon aus, dass du den titel auch wirklich umgehend an die Gegenseite geschickt hast.
/elwu
Ich gehe natürlich davon aus, dass du den titel auch wirklich umgehend an die Gegenseite geschickt hast.
Am 17.03 war ich beim Notar, am 23.03 habe ich eine Vollstreckbare Ausführung und Kopien bei mir im Briefkasten vorgefunden.
Obwohl abgesprochen war das diese vom Notar direkt zur Tochter geschickt werden sollte. ( Steht sogar im Titeltext )
Diese würde dann umgehend per Einschreiben an meine Tochter weitergeleitet.
Da der Anwalt 329 € einklagt, aber vorher einen Titel von 304 verlangt hat,
was wäre wenn ich dem Gericht einen Titel über 329 € anbiete.
Wird der Antrag abgelehnt, wie verhält es sich mit den Kosten.
Gruß
Arno
Hi
Bei den Zahlen 304€ und 329€ handelt es sich offensichtlich um Volljährigen-UH. Wurde Dir seitens der KM Auskunft erteilt? Worauf basiert die Berechnung? Liegt Dein bereinigtes EK über oder unter 1500€ ?
Ein bischen mehr Offenheit Deinerseits wäre hilfreich. Denn
Den Titel habe ich am 17.03 bei einem Notar erstellt.
und Deine Präzisierung
Am 17.03 war ich beim Notar, am 23.03 habe ich eine Vollstreckbare Ausführung und Kopien bei mir im Briefkasten vorgefunden.
hätte bereits im ersten Beitrag erfolgen können. Oder dachtes Du, das wäre unwichtig?
Tennis spielen im Nebel macht keinen Spass, jedenfalls mir nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wird der Antrag abgelehnt, wie verhält es sich mit den Kosten.
Hallo,
das ist doch jetzt irrelevant. Nicht irrelevant ist allerdings, dass du nicht alle relevanten Angaben gleich machst. Nun aber:
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Mit Schreiben vom 09.03.2011, eingegangen bei mir am xx.03.20111, hat Rechtsanwalt Schwafelsack bis zum 21.03.2011 einen Titel über 304€ gefordert (siehe Anlage 1: Anwaltschreiben). Diesen Titel habe ich am 17.03.2011 erstellt (siehe Anlage 2: Titelurkunde), am 23.03.2011 vom Notar erhalten, und am selben Tag der Gegenseite weitergeleitet (siehe Anlage 3, Kopie Einlieferungsschein). Ich gehe daher davon aus, dass die Sache mittlerweile erledigt ist. Hier hat ganz offenbar allein die unsinnig enge Fristsetzung von Anwalt Schwafelsack zum Anrufen des Gerichtes geführt.
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Übrigens, dass die KM 'armgerechnet' wurde hätte man durchaus hinterfragen können. Wärst du nur mit der Berechnung des Gegenanwaltes erst mal hier gewesen, statt folgsam den Titel auszustellen. Nun geht da nichts mehr zu ändern. Was genau steht denn da eigentlich drin, ist der überhaupt zeitlich befristet? Sonst zahlst du auch nach dem Sommer weiter in gleicher Höhe.
/elwu
Hallo Oldie,
danke für deine Antwort.
Ich bin leider immer ein bisschen Paranoid, feind könnte mitlesen.
So, im Dezember ist meine Tochter 18 geworden.
Von ihr ist nichts gekommen, also hab ich sie aufgefordert via Einschreiben
mir die Unterlagen ihrer Mutter zu schicken, im Gegenzug hat sie mich
aufgefordert meine Unterlagen zukommen zu lassen.
Dem bin ich auch umgehend nachgekommen.
Und hab einen Unterhalt von 304 € errechnet. ( hatte hier noch mit den Bedarfskontrollbeträgen gerechnet )
Dann habe ich bis jetzt versucht mit meiner Tochter Kontakt aufzunehmen,
da Sie krampfhaft versucht nach ihrer Fachhochschulreife irgendwie
den Status als privilegierte Volljährige zu erhalten. ( z.b. Komplette Sek. Stufe 2 an der Gesamtschule absolvieren )
Das scheint wohl nicht zu klappen außerdem habe ich ihr angedeutet das selbst wenn Sie
versucht einen 2 Studienqualifizierten Abschluss zu schaffen, es nicht automatisch zu
einer Privilegierung kommt, sonder das es sogar zu eine Verlust des Anspruches kommen könnte da
es keine schulische Weiterbildung ist sondern eine andere Bildungsweg. ( dazu hatte ich schon mal in einem anderem eine Diskusion )
Weiterhin verweigert sie mir jede Auskunft zu ihren Plänen.
Zeugnis hat man mir erst letzte Woche zukommen lassen.
Jetzt habe ich ihr gesagt das Sie davon ausgehen kann das Sie im Sommer ihre Privilegierung
verliert und auf Grund meiner Verpflichtungen wohl im Sommer leer ausgehen wird und dies bitte
in ihrer Zukunftsplanung berücksichtigen soll.
War Anfang März
Dann ging alles recht schnell.
9 März- Aufforderung Einkommensnachweise und Titel bis 21.03
17 März Termin beim Notar wegen Titel Erstellung.
23 März lag der Titel entgegen der Absprache bei mir im Briefkasten mit der bitte um Weiterleitung ist auch sofort erfolgt.
23 März etwas Später Anhörung zur PKH für meine Tochter.
Anlagen zur Anhörung.
Datum des Schreibens 16.03 Schreiben des Anwalt mit bitte um Schnellstmögliche Ansetzung einer Anhörung. Eingangsbestätigung vom Amtsgericht. 17.03
Datum Schreibens 18.03
Im Schreiben werden die Einkommensnachweise als Beweis angeführt.
Im letzten Satz steht in etwa, da ich die Fristen nicht eingehalten habe sieht er sich gezwungen entsprechenden Antrag zu stellen.
Gruß
Arno
Die Lohnabrechnungen der Mutter liegen vor. Ist Arm aber nicht so arm.
Statischer Titel über 304 € befristet bis 31.07.11.
Ich wollte hier eigentlich keine Berechnung, naja Hosen runter.
Durchschnittliches Einkommen unbereinigt.
ca 2900 €
Altersvorsorge von ca 210 € allerdings zur Zeit beitragsfrei gestellt.
OLG Braunschweig hat Pauschalen für Berufsbedingte Aufwendungen, ich Wohne aber nur ca. 1KM vom Arbeitgeber
Ggf Berufsunfähigkeitsversicherung. ca 60€
Zuständig für mich und meine Familie ( neue Ehefrau in Elternzeit, Töchter 8 und 2) OLG Braunschweig
Für meine ehmaligen Kinder OLG Hamm ( Tochter 18 und Sohn 16 ) beide noch Schüler, Tochter im Juli fertig mit FHR.
Einkommen Kindesmutter ca 1300 unbereinigt ( Anwalt hat eine Abrechnung vom Januar mit 1120 Netto dem Antrag beigelegt )
Fahrkosten werden 150 € angegeben. OLG Hamm gewährt nur Öffentliche Verkehrsmittel.
Gruß
Arno
Vollquoting gelöscht
Statischer Titel über 304 € befristet bis 31.07.11.
Hallo,
immerhin. Jetzt schreib' was ich dir vorformuliert habe, pack' die Kopien dazu, ab damit ans Gericht. Und dann in aller Ruhe abwarten, was dann irgendwann mal kommen mag.
/elwu
Weiterhin verweigert sie mir jede Auskunft zu ihren Plänen.
Du solltest der jungen Dame dann aber auch wissen lassen, dass dies Deine Bereitschaft zu weiteren Zahlungen nicht erleichtern wird.
Denn etwas mehr als nur die Hand aufzuhalten wird sie schon beitragen müssen.
Betrachte das als Weiterbildung für ihr künftiges Berufs- und Arbeitsleben. Da liegt nämlich zwischen den einzelnen Lohntüten auch die eine oder andere anstrengende Arbeitswoche und nicht nur freie Wochenenden.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Danke für eure Unterstützung werde mich mal mit meiner neuen Frau beraten.
Zu meiner Schwester hat Sie gesagt, bevor sie arbeiten geht wird Sie schwanger.
Vielleicht noch eine kleine Verständnis frage/n.
Welches OLG ist für wen zuständig, berücksichtigt das AG die verschiedenen Leitlinien oder wendet es nur die eigenen an?
Kann man bei der Berechnung des UH für eine Volljährige, wenn man alleine Zahlt den Bedarfskontrollbetrag ansetzten?
Vielen Dank und Gruß
Arno
Vollquoting gelöscht - Bitte unterscheiden zwischen Antwort- und Zitat-Button. Wenn zitiert werden soll, dann die unwichtigen Textpassagen per Hand entfernen
Hi
Zuständig ist das OLG am Wohnort des Kindes, dessen Leitlinien gelten. Bei der Volljährigen wäre das also das OLG Hamm. Der BKB wird (sollte) immer eingehalten werden. Das OLG Hamm kennt übrigens folgenden Passus:
13.3.2 Für die Unterhaltspflicht gegenüber privilegierten volljährigen Kindern i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB bemessen sich die Haftungsanteile der Eltern nach dem Verhältnis ihrer anrechenbaren Einkommen abzüglich ihres notwendigen Selbstbehalts (770 € bzw. 950 €). Die Barunterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern sind auch in diesem Fall vorweg abzuziehen. Hiervon kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn der Vorwegabzug zu einem unbilligen Ergebnis führt wie z.B. bei der Berücksichtigung nicht gemeinsamer minderjähriger Kinder.
Da Du 4 Kindern unter Deiner Frau UH-pflichtig bist, sehe ich Dich beim Mindest-KU.
Nach Bereinigung Deines Einkommens liegst Du zw. 2300-2700€ = Einkommensgruppe 4. Bei 5 Bedürftigen erfolgt eine 3-fache Tiefergruppierung = Einkommensgruppe 1 -> Mindest-KU
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Zuständig ist das OLG am Wohnort des Kindes, dessen Leitlinien gelten. Bei der Volljährigen wäre das also das OLG Hamm.
Was würde das für die Bereinigung meines Einkommen bedeuten?
Habe ich für jedes Kind ein anderes bereinigtes Einkommen?
Da ja einmal OLG Hamm (Nachweise) und zum anderen OLG Braunschweig(Pauschalen) zuständig sind.
Ich bin immer von Braunschweig zur Bereinigung ausgegangen da ich dann für alle Kinder das gleiche gilt.
Meine Altersvorsorge ist momentan Beitragsfrei gestellt, muss ich diese erst wieder bedienen?
Die nicht bezahlten Beiträge müssen nach geholt werden.
Gruß
Arno
Habe ich für jedes Kind ein anderes bereinigtes Einkommen?
Da ja einmal OLG Hamm (Nachweise) und zum anderen OLG Braunschweig(Pauschalen) zuständig sind.
Wie in jedem anachronistischen Feudalsystem gehen die Gerichte davon aus, dass einzig in ihrem Sprengel die heilige Wahrheit verkündet wird.
Ungeachtet dessen, dass Familienrecht Bundesrecht ist.
Aber was kümmern einen Richter Gesetze. Da steht er locker drüber.
Vor allem wenn er aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit sowieso machen kann, was er will.
Deswegen gibt es auch jedesmal andere Ergebnisse.
Das nennt sich Einzelfallungerechtigkeit.
Deine Altersvorsorge musst du bedienen da die 4% vom Brutto keine Pauschale darstellen, sondern einen Höchstbetrag der tatsächlich bezahlten Beträge.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
nachdem ich Ende März geantwortet habe, bekomme ich heute
einen Brief vom AG mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb
von 2 Wochen mit folgendem Anhang vom RA.
Zuerst räumt er ein das ein Titel fristgerecht erstellt wurde und deshalb
folgende Änderung im Antrag vornimmt.
Der Antragsgegner wird verpflichtet an die Antragstellerin
beginnend ab dem 01.03.2011 über die durch Urkunde Nr. xx
vom 17.03.2011 des Notars titulierten 304 Eur hinaus eine Weitere,
jeweils am 03 Werktag des laufenden Monats fällig und eingehende
Unterhaltsrente in Höhe von 25,00 Eur = 329 Eur zu zahlen.
Was ist davon zu halten?
Was soll ich Antworten?
Gruß
Arno
Moin.
Das scheint der Antrag des gegenerischen RA zu sein, dich entsprechend zu 25,- mehr KU zu verknacken.
Das hängt aber davon ab, wie das drumherum formuliert ist.
Wenn man den Absender weg lässt, ist es etwas schwierig zu erkennen,vom wem das kommt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
hier eine kurze Erläuterung:
1. (09.03) Anwalt fordert mich auf einen Titel über 304 Eur erstellen zu lassen
und Gehaltsnachweise zukommen zu lassen, dies unter Fristsetzung zum 21.03
2. (17.03) Zeitgleich stellt er Antrag auf VKH beim Amtsgericht, hier fordert er 329 Eur,
und begründet den Antrag damit das ich die Fristen nicht eingehalten hätte.
3. (17.03) Ich habe eine befristeten Titel über 304 Eur beim Notar erstellt
und meiner Tochter zukommen lassen. (Frist wurde beim zustellen leicht überschritten)
Es geht eine Antwort zum Anwalt wo ich Ihn über den erstellten Titel informiere und
ihm mitteile das bereits im Dezember 2010 Auskunft über mein Einkommen erteilt wurde
4. Ich bekomme am 23.03 ein Schreiben von unter 2 genannten Antrag.
5. Ich Antworte am 30.03 das ich den Titel bereit fristgerecht erstellt habe und die Auskunft erteilt wurde.
Heute kam vom Amtsgericht ein schreiben wo eine Abschrift vom gegnerischen RA beigefügt wurde
zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.
Zuerst räumt er ein das ein Titel fristgerecht erstellt wurde und deshalb
folgende Änderung im Antrag vornimmt.Der Antragsgegner wird verpflichtet an die Antragstellerin
beginnend ab dem 01.03.2011 über die durch Urkunde Nr. xx
vom 17.03.2011 des Notars titulierten 304 Eur hinaus eine Weitere,
jeweils am 03 Werktag des laufenden Monats fällig und eingehende
Unterhaltsrente in Höhe von 25,00 Eur = 329 Eur zu zahlen.
Fordert er eine 2. Titel über 25 Eur?
Es ist nie eine Forderung an mich über 329 € bzw über 25 € an mich gestellt worden.
Gruß
Arno
Fordert er eine 2. Titel über 25 Eur?
Es ist nie eine Forderung an mich über 329 € bzw über 25 € an mich gestellt worden.
Hallo,
in deinem Eröffnungsposting hast du geschrieben, dass er 329€ fordert. Und so wie der geänderte Antrag formuliert ist, will er eine Art von Aufstockung des bestehenden Titels um 25€. Damit hat er immerhin einen Streitwert von 300€...
Die 329€ sind offenbar auf die Stufe 2 der DT für Kids ab 18 Jahren bezogen. Ohne das Rechenwerk des Gegenanwaltes ist das nicht im Detail nachvollziehbar.
/elwu
Hallo Elwu,
hier die Berechnung des Anwalts:
EK Vater 2800
EK Mutter 977
beides bereinigt.
Kind 1: 257 - 2 Jahre neue Ehe
Kind 2: 349 - 8 Jahre neue Ehe
kind 3: 377 - 16 Jahre alte Ehe
Neue Ehefrau darf laut Anwalt nicht berücksichtigt werden
da sonst sich der Kindesunterhalt verringern würde.
Nach Abzug der der Unterhalte Resteinkommen 1800 --> Stufe 2 = 329
EK der Mutter liegt nach ihren Gehaltsabrechnungen bei 1300 und nicht wie vom RA bei 1127.
Zuständiges OLG ist Hamm. Unterhaltstitel für den 16 Jährigen von 334 liegt der KM vor.
Gruß
Arno
Hi,
das ist so nicht richtig. Wenn die Ehefrau ebenfalls bedürftig ist muß sie mitberücksichtigt werden (und wen nes nur durch die Eingruppierung in die DDT ist). Solange der Midnestunterhalt gewährt bleibt bekommt sie auch ein paar Euros ab. Auch wen ndas evtl. bedeutet ,das die Kinder weniger bekommen und auf Stufe 1 zurückfallen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
EK Vater 2800
EK Mutter 977
Wo ist da die Berechnung, ich sehe nur Endergebnisse. Geht das etwas genauer? Der Anwalt hat veielleicht bei dir Abzugspositionen nicht anerkannt, bei der Ex dagegen jeden Mist. Unter 2701 wärst du in der nächstniedrigen Tabellenstufe. Vielleicht solltest du ja die zusätzliche Altersvorsorge wieder bedienen, damit wäre das schon erreicht. Und die Mutter ist selbst mit 977€ grundsätzlich leistungsfähig.
Neue Ehefrau darf laut Anwalt nicht berücksichtigt werden da sonst sich der Kindesunterhalt verringern würde.
Das stimmt so nicht. Sie erhält ja wohl kein Elterngeld mehr, und wenn sie nicht arbeitet, ist sie bedürftig. Daher muss sie mitgezählt werden.
EK der Mutter liegt nach ihren Gehaltsabrechnungen bei 1300 und nicht wie vom RA bei 1127.
Wo wohnt denn eigentlich die große Tochter, noch bei ihrer Mutter?
/elwu
