Hallo zusammen,
ich bin seit 3 Wochen Vater eines Sohnes, der in eine bestehende Ehe geboren wurde.
Also ich bin nicht der Ehemann, sondern nur der biologische Vater.
Sie wohnt weiterhin bei ihrem Ehemann mit dem sie schon zwei Kinder hat.
Es ist ja nunmal so, daß ich nicht der rechtliche Vater bin, sondern der Ehemann meiner
Freundin. Ihr Ehemann weiß, daß er nicht der wahre Vater ist und akzeptiert trotzdem das Kind als seines und wird auch nicht dagegen erstmal angehen.
Sie gewährt mir ein freiwilliges Umgangsrecht.
Da ich gerne für das Kind aufkommen möchte, frage ich nun euch wie ich dieses gestalten soll. Soll ich mit ihr ein freiwilligen monatlichen Betrag aushandeln oder soll ich lieber für mich eine Art Sparbuch anlegen? Wie ist das, wenn ihr Ehemann doch die Vaterschaft mal anfechten sollte, wird dann der Betrag, den ich leiste angerechnet oder kann der Ehemann
rückwirkend Unterhalt von mir fordern?
Danke für eure Antworten
Hallo peng,
solange du rechtlich nicht Vater bist hast du weder Rechte noch Pflichten. Eine freiwillige Zahlung ist zwar schön, ich würde sie allerdings auf ein Sparkonto packen.
Ihr Ehemann weiß, daß er nicht der wahre Vater ist und akzeptiert trotzdem das Kind als seines und wird auch nicht dagegen erstmal angehen
Wenn er das weiß und 2 Jahre nichts unternimmt, dann wird er diese Vaterschaft auch nicht mehr los. Das schützt dich dann auch vor Regressansprüchen, die er sonst durchaus hätte.
Sie gewährt mir ein freiwilliges Umgangsrecht
Ich hoffe sie überlegt sich das nicht noch anders... irgendwann.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Da ich weiß, das die finanzielle Lage bei Ihnen nicht die Beste ist und durch "mein Sohn" die Lage nicht besser wird,
finde ich, daß ich ihn jetzt schon unterstützen sollte. Was bringt ein Sparbuch, wenn die Situation momentan oder auch
in ein paar Jahren nicht besser wird. Ist es nicht auch ungerecht gegenüber ihren anderen beiden Kids,
wenn er irgendwann mal einen batzen Geld bekommt und die anderen beiden nicht?
Lieber jetzt schon unterstützen und meine Freundin hat nicht noch mehr Ausgaben.
Ein Kind ist ja nicht gerade günstig. Es soll ja keiner darunter leiden.
Also, wenn ihr Ehemann doch mal gegen die Vaterschaft klagt, kann er keine Forderungen rückwirkend an mich stellen,
wenn ich belegen kann, das ich freiwillig Unterhalt gezahlt habe? Hab ich das richtig verstanden?
Hallo Peng,
kannst Du mal erläutern, warum dann nicht schlicht und einfach die Vaterschaft dieses Kindes geklärt wird? Dann kann alles seinen normalen Gang gehen, und zwar indem Du als leiblicher Vater KU zahlst und auch Deine Rechte hast (zB Umgang).
Auch das Kind hat ja ein Recht darauf, dass seine Abstammung korrekt festgestellt wird.
Ich finde, die Situation zwischen euch Erwachsenen ist schon irgendwie schräg... So sehr es Dich ehrt, Dein Kind (so es denn 100%ig Deins ist, bist Du Dir da sicher??) gleich unterstützen zu wollen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Peng,
erstmal meine Hochachtung für euch 3 mit wie viel Vernunft ihr anscheinend an diese Sache ran geht. Respekt!
Dass der Ehemann bereit ist für dein Kind einzutreten, dass die Mutter dir den Umgang einräumt und dass du dir Gedanken um die finanzielle Situation der Familie der anderen Kinder machst.
Das hat man selten in so einer Situation.
Versucht das zu bewahren!
Wie oben schon gesagt, gibt es jetzt für den Ehemann eine Frist von 2 Jahren, die Vaterschaft anzufechten und dich zur Anerkennung der Vaterschaft zu zwingen und dich, auch Rückwirkend, zum rechtlichen Vater und damit auch Unterhaltszahler zu machen. Wenn die 2 Jahre abgelaufen sind, ist das Thema durch. Er bleibt der Vater und du nicht.
Wie Deep schon sagte, würdest du durch belegbare Zahlungen dein finanzielles Risiko erhöhen.
Wenn du also die finanzielle Möglichkeit hast und auch im Kontakt mit der Familie bleibst, gäbe es ja evtl. auch andere Möglichkeiten ihnen entgegen zu kommen. Z.B. indem du allen Kindern was zu Weihnachten und Geburtstag schenkst oder mal was mit allen 3 unternimmst, und damit den "Eltern" auch mal etwas Freizeit schenkst.
Respektvolle Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
*Vollquoting gelöscht*
Weil das ganze wieder viele Kosten nach sich zieht, Vaterschaftstest, Gerichtskosten, usw. die die beiden ja tragen müßten oder?
Ich würde gern die Vaterschaft klären lassen, kann damit aber leben, da ich weiß das es von mir is. Ist so. 😉
Wir haben heute noch darüber gesprochen und ein wenig denkt sie auch schon darüber nach die Vaterschaft amtlich zu klären aber da is halt das liebe Geld. 🙁
Hi Peng,
zu den Kosten können Dir sicher die Cracks hier etwas sagen. Ich halte es dennoch für den besten Weg!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Servus Peng!
Ein privater Vaterschaftstest kostet 200-300 Oyro, ein Gericht brauchst Du hierzu nicht.
Ist Deine Vaterschaft damit eindeutig festgestellt, würde ich mit KM erst mal über das gemeinsame Sorgerecht (GSR) reden und versuchen, dieses zusammen mit der Anerkennug der Vaterschaft im JA zu dokumentieren. Damit sind Pflichten und Rechte festgehalten.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
es ist ja eine wirklich ungewöhnliche Geschichte in der du da steckst. Das Exemplar Frau, dass du für Dein Kind erwählt hast, muss ja was ganz besonderes sein.
Respekt soviel Vernunft bei den Erwachsenen, insbesondere des Ehemanns....
Wir haben heute noch darüber gesprochen und ein wenig denkt sie auch schon darüber nach die Vaterschaft amtlich zu klären aber da is halt das liebe Geld.
Da du neben Deinem "möglichen" Kind, auch den Rest der Familie finanziell unterstützen möchtest, so kannst du doch den Vaterschaftstest + evt. Anerkennung finanzieren.
Vermutung / Frage
Kann es manchmal sein, dass KM + Familie von Sozialleistungen lebt und das eine offizielle Vaterschaft deinerseits, die finanzielle Zuwendung seitens des Staates mindern würde?
Wenn das so ist...dann pass bloss auf, dass du nicht irgendwann Post von der Staatskasse bekommst...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Peng,
warum wollt Ihr denn zum Gericht gehen und/oder einen Vaterschaftstest machen lassen, wenn allen klar ist, wer der biologische Vater ist? (Da offenbar jedoch mindestens zwei Männer im Spiel waren, würde ich an Deiner Stelle doch einen privaten Test veranlassen. Das kostet Dich wenige hundert Euro, liefert aber die Gewißheit, tatsächlich das Richtige getan zu haben.)
Auch wenn ich kein Crack bin :wink:, meine ich doch, Dir/Euch einen kostenlosen Weg aufzeigen zu können.
Alle drei Beteiligten Erwachsenen gehen zum Jugendamt und erklären die Anerkennung DEINER Vaterschaft. Wenn alle unterzeichnet haben, bist Du der rechtliche Vater mit allen Rechten und Pflichten; der Ehemann ist "raus" aus der Sache.
Alles klar?
Viel Glück und alles gute Eurer großen Familie 😉
Püppi
PS: Vielweiberei ist verpönt; das Gegenstück dazu scheint offenbar langsam gesellschaftsfähig zu werden ... 😉
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Servus!
Alle drei Beteiligten Erwachsenen gehen zum Jugendamt und erklären die Anerkennung DEINER Vaterschaft. Wenn alle unterzeichnet haben, bist Du der rechtliche Vater mit allen Rechten und Pflichten; der Ehemann ist "raus" aus der Sache.
Nicht ganz, denn der Ehemann muss gerichtlich die Vaterschaft anfechten/ablehnen, sofern er nicht der leibliche ist (ist so in Deutschland).
Erst wenn diesem stattgegegeben wurde, hat das Ganze Hand und Fuß!
Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Kleiner Einwurf:
Kann denn die Vaterschaft in einer Ehe wirksam angefochten werden?
Bisher hies es doch bei solchen Konstellationen die Vaterschaftsanerkennung erst wirksam wird, wenn das Ehepaar geschieden ist und solange der rechtliche Vater als Vater gilt, auch wenn der andere die Vatetrschaft anerkannt hat und er diesem "zugestimmt" hat bzw. die Vaterschaft verneint.
Tina *etwas verwirrt*
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Marco!
... der Ehemann muss gerichtlich die Vaterschaft anfechten/ablehnen, sofern er nicht der leibliche ist (ist so in Deutschland).
Erst wenn diesem stattgegegeben wurde, hat das Ganze Hand und Fuß!
Echt jetzt? :puzz: Das kenn ich aber anders. Oder liegt das daran, daß in dem mir bekannten Fall bereits die Scheidung der Eheleute lief? Ist also das Procedere ein einfacheres, wenn bereits ein Scheidungsantrag vorliegt?
Fragende Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi Pueppi,
Echt jetzt? puzzled Das kenn ich aber anders. Oder liegt das daran, daß in dem mir bekannten Fall bereits die Scheidung der Eheleute lief? Ist also das Procedere ein einfacheres, wenn bereits ein Scheidungsantrag vorliegt?
Yep...der von Dir vorgeschlagene Weg ist nur möglich, wenn eine Scheidung anhängig ist. Rechtskräftig wird die Vaterschaft auch erst, wenn die Scheidung vollzogen ist.
Solange ein Kind in eine bestehende Ehe geboren wird, kann nur der Anfechtungsberechtige (also Ehemann, Ehefrau oder Kind, nicht der vermutete biologische Vater) in einem gerichtlichen Verfahren die Vaterschaft aberkennen lassen.
Grüße,
Mux
Pueppi:
Ich weiß es eben nicht. Ich kenne es bisher halt nur so, das ja eine Vaterschaft zum Schutz der Familie nicht in eine intakte Familie einklagbar ist. Das hat der Gesetzgeber eindeutig ausgeschlossen. Ob es anders ist, wenn sich alle Beteiligten einig sind ???
Ist also das Procedere ein einfacheres, wenn bereits ein Scheidungsantrag vorliegt?
Gute Frage, wenn sich alle einig sind gehen sie zum JA, der biologische Vater macht eine Vaterschaftanerkennung, die Km stimmt dieser zu und der rechtliche Vater erklärt nicht der Vater zu sein. Dann muß allerdings eben noch angefochten werden und ich glaub da liegt dann der Haken, aber genau weiß ich es nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
Dann muß allerdings eben noch angefochten werden und ich glaub da liegt dann der Haken, aber genau weiß ich es nicht.
...in diesem - und nur in diesem Fall - muss eben nicht angefochten werden.
LG,
Mux