Hallo zusammen,
ich habe beim Notar einen dynamischen Titel unterschrieben über KU.
RAin der KM fordert jetzt eine Stufe mehr und will zur Not auch vor Gericht gehen. Die Berechnungen der RAin ist nicht nachvollziehbar. Mein RA und ich kommen auf die Stufe, für die ich den Titel unterschrieben habe.
Sollte das Gericht der Argumentation der RAin folgen, dass ich eine Stufe mehr zu zahlen habe, stellt sich für mich folgende grundsätzliche Frage:
Was ist eurer Sicht besser: einen selbsterstellten Titel beim Notar inkl. Laufzeitbegrenzung oder ein Gerichtsurteil? Nach meinem Verständnis kann man bei einem Gerichtsurteil eine Abänderungsklage besser durchführen (z. b. bei Arbeitslosigkeit oder wenn ich nochmal Vater werden sollte), dafür hat man das Risiko, dass das Urteil unbefristet ist.
Was würdet ihr mir raten?
Danke und Grüße,
Lullaby
Hallo,
der Titel ist schon vorhanden. Wenn weder du noch dein Anwalt sehen, dass dieses Ansinnen des Anwaltes der Ex Sinn macht (beispielsweise nur 1 Kind unterhaltspflichtig) würde ich die Klage abwarten.
Sophie
Moin,
und evtl. zerpflückt das FGericht schon beim Antrag auf VKH das ganze, wenn absehbar ist, das die Klage überzogen bzw. 'mutwillig' ist.
Gruss Fischkopf
Die Frage ist ja eigentlich nicht, ob ein gerichtlicher Titel "besser" ist als ein notarieller, denn sobald ein Gericht entscheidet, hast du diese Wahl ja nicht mehr.
Wichtiger ist die Frage, ob ein Gericht eher dir oder eher ihr zustimmen würde.
Wenn das Gericht dir folgt, bleibt es bei dem notariellen Titel und wenn nicht, wird es ein gerichtlicher.
Eine Prognose kann man aber auf der Basis deiner Angaben nicht treffen.
Stell doch mal die beiden Rechnungen hier gegenüber.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
es geht ausschließlich bei der Ermittlung meines Einkommens um die Berücksichtigung meiner berufsbedingten Ausgaben (Fortbildungskosten, Fahrtkosten) , die ich in meiner Steuererklärung geltend gemacht habe und die zu einer hohen Steuerrückerstattung geführt haben.
Die gegnerische RAin rechnet die Steuererstattung komplett als Einkommen und akzeptiert die berufsbedingten Ausgaben nur in Höhe der 5% Pauschale. Fahrtkosten akzeptiert sie überhaupt nicht, da ich ja mit Bus/Bahn fahren könnte (theorethisch möglich, brauche aber doppelt so lange).
Mein RA und ich haben zwei Rechnungen gemacht:
- ohne Steuererstattung und ohne zugrunde liegende Ausgaben: ergibt die titulierte Stufe.
- mit Steuererstattung und mit zugrunde liegende Ausgaben: ergibt sogar eine Stufe niedriger
Grüße,
Lullaby
Ok, wenn das so ist, würde ich einer Klage recht gelassen entgegensehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
