Hallo zusammen,
anlässlich einer Mail meiner Ex ist mir folgende Frage aufgekommen:
Ich zahle nach der Düsseldorfer Tabelle für meine beiden Kids KU. Da meine Ex auf EU verzichtet hat, zahle ich bisher gem. der Düsseldorfer Tabelle aus der nächsthöheren Stufe, da die DT davon ausgeht, das regelmäßig der Ehegatte und zwei Kids bedient werden. Fällt die Ex weg bzw. sind mehr als zwei Kids zu bedienen, so zahlt man aus der nächsthöheren bzw. nächstniedrigeren Stufe.
Wenn ich meiner Ex nun - trotz ihres Verzichtes - einen EU in Höhe von beispielsweise 10 € zahle, habe ich dann das Recht, aus der regelmäßigen Stufe den KU zu bezahlen?
Ich weiß, ist natürlich fies, aber wie ist die rechtliche Lage? Ich zahle ja tatsächlich EU......
MisterU
Moin,
mit der Zahlung von was-auch-immer erkennst du die Nichtigkeit des Verzichts und Rechtmäigkeit eines EU-Anspruches an.
Hast deine kreative Phase heute, gelle.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wieso ist der Verzicht der Ex denn nichtig? Automatisch? Sie verzichtet auf EU mit Ausnahme des Not-Unterhaltes, also, wenn sie mal sozialhilfebedürftig werden sollte. So hat mein Anwalt mir das mal erklärt.
By the way: Im Umgang mit sperrigen Exen wird man automatisch genau so kreativ wie diese 🙂
Hallo MisterU,
Wenn ich meiner Ex nun - trotz ihres Verzichtes - einen EU in Höhe von beispielsweise 10 € zahle, habe ich dann das Recht, aus der regelmäßigen Stufe den KU zu bezahlen?
das würde Dir nichts bringen, der Zahlbetrag bleibt bis Stufe 6 durch die anteilige Kindergeldanrechnung gleich. Vielleicht schaust Du einfach mal HIER.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse