Hallo zusammen,
erst einmal zur Lage:
Die Scheidung war 2020
Im Titel wurde der Mindestunterhalt festgelegt. Jedoch bin ich unter dem Selbstbehalt.
Ich bezahle immer pünktlich Unterhalt und auch Mehrbedarf.
Nun möchte ich noch etwas mehr bezahlen um sonstige Kosten zu decken.
Jedoch stellt sich mir die frage kann meine EX trotzdem noch Mehrbedarf fordern oder kann man das Ganze Vertraglich festhalten das sie auf weitere Forderungen verzichtet?
Vielen Dank
Wenn du nach Zahlung des Mindestunterhalts unter dem Selbstbedarf bist, kann gar kein Mehbedarf gefordert werden. Also sie kann natürlich fordern was sie will, aber nicht bekommen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erstens: wenn du tatsächlich unter dem Selbstbehalt liegst, muss man dir fiktive Einkünfte anrechnen oder deinen Selbstbehalt kürzen, damit du überhaupt leistungsfähig für den Selbstbehalt bist. In diesem Fall wird aber wahrscheinlich nichts mehr für Mehrbedarf über bleiben.
Wenn du in dieser (scheiss) Situation aber trotzdem mehr zahlen willst, tue es ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, also einfach mehr überweisen.
Wofür zahlst du denn Mehrbedarf und warum? Wurde dieser tituliert?