Freistellung von de...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Freistellung von der Unterhaltspflicht

 
(@marcus01)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich habe einen 2 Jahre alten Sohn und zahle regelmäßig Unterhalt (Beistand beim Jugendamt ist vorhanden) an die Kindesmutter. Wir haben uns vor 2 Jahren getrennt und waren nicht verheiratet.

Jetzt hat sie mir bei einem Gespräch mitgeteilt das sie mich vom Unterhalt freistellen will. Meine Frage, ist denn eine Freistellung überhaupt möglich? Was ist wenn sie in einem Jahr wieder Unterhalt geltend machen will, muss ich dann nachzahlen?

Wenn es möglich wäre, würde ich eine notarielle Festlegung mit der Kindesmutter festhalten oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!  🙂

MfG

Marcus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 20:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine Freistellung ist möglich, ohne das rückwirkende Forderungen gestellt werden können. Allerdings ist mindestens erforderlich, dass nicht Dritte hier Leistungen übernehmen müssen bzw. dort Leistunegen bezogen werden. Lediglich ein KU-Verzicht ist ungesetzlich und daher unwirksam. Zudem - im UH-Recht kann nur für den Zeitraum rückwirkend verlangt werden, für welchen auch gefordert wurde. Eine notarielle Beglaubigen hat daher wenig Sinn. Sobald die KM anderer Ansicht wird, ist er sowieso hinfällig. Und für zurükliegende Zeiträume hatte ich ja schon was gesagt. Letztendlich landet das alles in einem Vertrauensverhältnis. Ich denke mal, das ist ein tolles und wahrscheinlich fructbares Angebot, welches Du lediglich in Hinsicht von Beziehungsbemühungen der KM in Deine Richtung abklopfen solltest. Denn hier würden sehr wahrscheinlich Unwägbarkeiten warten, welche unkontrollierbar ausarten könnten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 21:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

(Beistand beim Jugendamt ist vorhanden)
Jetzt hat sie mir bei einem Gespräch mitgeteilt das sie mich vom Unterhalt freistellen will. Meine Frage, ist denn eine Freistellung überhaupt möglich? Was ist wenn sie in einem Jahr wieder Unterhalt geltend machen will, muss ich dann nachzahlen?

Wie ist denn dieser Widerspruch aufzuklären?
Ne Beistandschaft steht normalerweise für Unterhaltstreiberei und nun will sie nix mehr?

Oder meint sie evtl. Betreuungsunterhalt für sich?

Auf jeden Fall sollte sie die Beistandsschaft beenden und evtl. Titel an dich heraus geben.
Gut wäre auch ein Stück Papier in dem sie dich, bis auf Widerruf, von Unterhaltszahlungen freistellt und selbst für den Unterhalt des Kindes aufkommt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 22:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

und zu bedenken wäre auch der "Preis" für so eine Freistellung. Evtl. heißt das Angebot ja "Du brauchst nicht mehr zahlen, aber du verzichtest auch darauf mein Kind zu sehen".

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 22:02
(@marcus01)
Schon was gesagt Registriert

Nein sie meint schon den Kindesunterhalt. Ihrer Meinung nach ist sie auf meinem Unterhalt gegenüber meinem Sohn nicht angewiesen. Von daher ziehe ich die Freistellung in Erwägung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 22:07
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey,

wenn da nichts weiteres daran gekoppelt ist, dann nimm das Angebot doch an....aber wie Beppo schon schrieb, sollten diese Dinge erledigt werden:

Auf jeden Fall sollte sie die Beistandsschaft beenden und evtl. Titel an dich heraus geben.
Gut wäre auch ein Stück Papier in dem sie dich, bis auf Widerruf, von Unterhaltszahlungen freistellt und selbst für den Unterhalt des Kindes aufkommt.

Danach würde ich an deiner Stelle ein Konto aufmachen und den KU einzahlen, sollte mal was an Nachforderungen kommen bist du abgesichert - sollte nichts kommen wird sich Sohnemann freuen, wenn er mit 18 nen Auto und Führerschein bekommt....oder was auch immer

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 22:50