Freistellung meiner...
 
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Freistellung meiner Ex endet.

 
(@neuanfang)
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Hallo zusammen,
ich bin seit gut 2 Jahren geschieden.

Aus der Ehe stammt meine Tochter, die jetzt 6 Jahre alt wird, was ja für mich eine Erhöhung des KU bedeutet.

Ich habe dazu Mal zwei Fragen:

Mindert sich dadurch der EU, denn ich bin jetzt schon an meiner Selbstbehaltgrenze und der KU steigt ja um ca. EUR 75,-??

Meine Ex hat sich bei der Geburt von ihrem Arbeitgeber 3 Jahre freistellen lassen und die Freistellung dann nochmal um 3 Jahre erweitert. Dann müsste sie doch jetzt theoretisch bei ihrem alten Arbeitgeber wieder arbeiten oder das Verhältnis lösen. Arbeitet sie, was von ihr ja nicht verlangt werden kann, dann hätte sie Einkommen, dass beim EU berücksichtigt werden müsste. Wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, so hat sie doch Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wohngeld, usw., wie kann ich davon erfahren. Sagen wird sie es mir kaum und ich bezweifle, dass sie sich die Mühe überhaupt macht irgendein Amt aufzusuchen, da es ja bequem ist von mir so gut leben zu können. Sollte sie dann doch ALG oder der Gleichen erhalten, wird mir das dann angerechnet?

Mir geht es nämlich wie so vielen hier, dass ich kaum etwas zum Leben habe.

Mir ist Euer Rat und Wissen hier wirklich sehr wichtig.

Danke schon Mal.

Grüße, neuanfang


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2006 19:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn jetzt die Erhöhung kommt, dann wirst du sicherlich eine Abänderungsklage einreichen müßen.

Ob das Argument greift, dass Deine holde Ex jetzt arbeiten gehen muss...mmh fraglich.

Die aktuelle Rechtssprechung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. (Alter des Kindes)

Spreche Deinen RA an und dann schau mal was bei rauskommt. Die Gegenseite wird sicherlich so Argumentieren, dass Ddu von der kommenden Erhöhung gewusst hast und das du Dich um einen Zweitjob oder um einen Job mit besserer Bezahlung hättest kümmern können.

Viel Glück

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2006 11:08
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ja ich arbeite eh nur 40 - 50 Stunden die Woche, da ist ja noch genügend Zeit für einen Zweitjob.

Wie ist es dann damit, dass ich meine Tochter jedes WE von Fr. bis So. bei mir habe. Soll ich dann darauf verzichten, damit ich mehr bezahlen kann.

Wenn das die einzige Lösung ist, dann hört sich das für mich nach richtigem Unsinn an und ich kündige meinen Job und lebe unter der Brücke. Ist denn der Mann nur noch der Arsch und braucht keine Perspektiven zum Leben?

Kann eine Mutter wirklich machen, was sie will??
Ihre Tochter von Fr. bis So. bei mir abschieben (Ich habe sie gerne bei mir, nicht falsch verstehen!!) und jeden Mi. + Do. bei ihrer Mutter unterbringen, damit sie ihren Bedarf nach Fun befriedigen kann, da bleiben noch genau 3 Nächte übrig, an denen meine Tochter bei ihrer Mutter ist. Ich bin wirklich froh meine Tochter so viel bei mir zu haben, aber es kann doch nicht sein, dass man(n) sich alles bieten lassen muss und von EUR 530,- dahin vegetieren in Ordnung ist.

Tut mir leid, aber wenn das so ist.

Trotzdem danke für die Antwort.

Gruß, neuanfang


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2006 15:44
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Neuanfang,
Du gehst in der Tätigkeit, in der Du schon vor der Trennung warst 40h oder mehr arbeiten.

Da Du deine Tätigkeit nicht gewechselt hast, um weniger Geld zu verdienen und der Arbeitsmarkt keine echten Chancen für alle Arbeitnehmer gibt, kann man dir keine fahrlässige Unterhaltsminderung vorwerfen.
Das:

Die Gegenseite wird sicherlich so Argumentieren, dass Ddu von der kommenden Erhöhung gewusst hast und das du Dich um einen Zweitjob oder um einen Job mit besserer Bezahlung hättest kümmern können.

kann sicherlich passieren, wird aber ins Leere laufen.

Zweitjob musst Du in deinem Fall auch nicht annehmen, da auch Du den Arbeitsschutzgesetzen unterliegst. 40h reichen.

Ich denke schon, dass es genau auf das von Dir geschilderte Verfahren hinaus läuft. Aber vorher ist abzuklären, was überhaupt passiert. Was steht in deinem Titel? Manche geben auch einen festen Betrag an, der nicht so ohne weiteres Kindesalterabhängig ist. Auch frage ich mich, ob Madamme schon Forderungen gestellt hat. Und schließlich solltest Du bedenken, dass sich das UNterhaltsrecht ändert und zwar dramatisch. Dann noch mal ne Klage nachschieben zu müssen wäre überaus dumm.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2006 16:19
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Weisnich !!

Ich möchte keine Klage einreichen (könnte ich mir eh nicht leisten), mich nur auf evtl. neue Forderungen vorbereiten. Und mir einen Überblick verschaffen, wie für mich mehr überbleiben könnte.

Ich habe mir gerade die Unterlagen nochmals durchgelesen und es gibt einen Titel für den KU + EU, der jedoch aus der Unterhaltsforderung gleich nach der Trennung 2004 resultiert.
Als ich in Steuerklasse 1 fiel wurde meine Ex darauf hingewiesen auf den Titel zu verzichten, da sich meine Einkommensverhältnisse grundlegend verändert hatten. Was sie natürlich nicht tat und daduch kam es zu einer Unterhaltsklage. Bei der Klage wurde der KU von 128% auf 160% angehoben, aber der EU gesenkt, so dass unterm Strich weniger Unterhaltspflicht für mich herauskam.  Im Scheidungsurteil selbst wird auf den KU nicht mehr näher eingegangen, sondern nur der EU aus dem Vergleich bei der Klage festgeschrieben.

So, ich muss zugeben, ich kenne mich jetzt überhaupt nicht mehr aus, ob es einen Titel gibt oder nicht?

Ich hasse dieses Thema, aber werde wohl den Gang zu meinem RA machen müssen, um meine Fragen beatwortet zu bekommen, ist ja doch immer alles sehr speziell.

Danke für deine sachliche Antwort.

neuanfang


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2006 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin neuanfang,

Bei der Klage wurde der KU von 128% auf 160% angehoben, aber der EU gesenkt, so dass unterm Strich weniger Unterhaltspflicht für mich herauskam. 
[...]
So, ich muss zugeben, ich kenne mich jetzt überhaupt nicht mehr aus, ob es einen Titel gibt oder nicht?

Dieses Gerichtsurteil ist der Titel; damit verlieren alle vorherigen Anspruchsgrundlagen (wie Jugendamtstitel, ältere Urteile etc.) ihr Gültigkeit.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2006 17:12
 Miha
(@miha)
Schon was gesagt Registriert

Boah, da bekommt man ja Tränen in den Augen.
Da fragen sich auch noch die Frauen, warum die Männer sie nicht heiraten wollen.
Man ist ja echt der totale Depp nach ner Trennung, wenn man die Ex auch noch bezahlen muss...für eigentlich nix.
Bleibt das nun auf ewig so, oder sollen da nicht einmal für Ex Männer n paar Gesetze in Kraft treten, damit die sich nicht dumm und dämlich arbeiten für die Ex???
Sowas ist doch echt traurig.
Hat doch nichts mit Gleichberechtigung zu tun.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2006 14:56
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mia,
weißt Du es ist wirklich traurig, weil so aussichtslos.

Ich habe seit einiger Zeit eine neue Liebe, alleinerziehend mit Sohn fast 5 Jahre alt und sie geht auch halbtags arbeiten und bemüht sich um Unterstützung, wie z.B. Wohngeld. Sie kommt auch gerade so ums Monat rum und ich auch, da dachten wir, wir tun uns zusammen.
Super Idee dachten wir, die Kinder verstehen sich prima und wir können uns manche Kosten teilen.
Ja, dann haben wir begonnen zu rechnen und dann kam sehr schnell auf, dass sie dann z.B. die für sie günstige Steuerklasse 2 verliert, keinen Anspruch auf Wohngeld mehr hat, mir dann evtl. wieder mehr genommen werden kann, usw.!!

Jetzt sind wir beide etwas frustriert und finden irgendwie auch nicht recht einen geeigneten Ansprechpartner, um uns richtig informieren zu können. Manche Ämter sind ja sowas von Sachbearbeiter abhängig, dass ist ein Witz. Der A sagt so, der B so und  bei C geht das ja garnicht, helfen kann / will Keiner.

Wir hätten nur gerne die Chance ein neues, gemeinsames Leben zu beginnen und uns etwas zu schaffen.

Selbst einen besserbezahlten Job zu finden kann nur temporär sein, denn bekommt die Ex Wind davon, so kriegt sie wieder ein schönes Stück davon ab.

Das unverschämte ist, dass meine Ex als Bedienung auf 400,- Euro arbeitet, da aber so viele Stunden, dass sie wohl nur EUR 3,- Stundenlohn hat. 😉
Und Trinkgeld bekommt sie auch nicht die Arme, dass hat ihr Chef vor Gericht bezeugt.
Die Betreuungskosten für unsere Kleine können nicht so hoch sein, denn wie ich oben schon geschrieben habe schläft sie im Schnitt nur ca. 3x die Woche bei ihrer Mama, den Rest Fr. - So. bei mir und Mi. + Do. bei ihrer Oma mütterlicherseits. Nach dem Kindergarten geht es täglich zu Oma, denn da gibt es dann gratis lecker Essen für alle.
Nur, damit es richtig rüberkommt, ich habe ab dem ersten Monat nach der Trennung Unterhalt bezahlt, war deshalb sofort beim Anwalt und habe das berechnen lassen, da es nie genug war hat sie in den 2 Jahren bis zur Scheidung 3x geklagt und eine Unsumme an Anwaltskosten verursacht. Sogar auf den Ämtern habe ich mich für sie erkundigt, aber da hätte sie ja ihren Hintern bewegen müssen.
Ich finde Unterhalt richtig, aber alles in vernünftigem Maße und nicht, damit Madamme mit richtig teuren Markenklamotten rumläuft. Die Kleidung für die Tochter stammt zu 90% von der Tante, da die glücklicherweise eine Tochter hat, die 2 Jahre älter ist und so immer noch was übrig ist. Ich kleide meine Tochter praktisch zusätzlich von Kopf bis Fuss ein, die Sachen bei mir sind wichtig, denn sie kommt zwar jedes WE mit einem riesen Trolli, aber da ist selten etwas zum Anziehen drin.

Für meine Kleine tue ich es gerne, aber was sich eine Ex so rausnehmen kann, ganz ohne Konsequenzen, das ist schon beängstigend.

Vielleicht findet sich ja doch hier jemand, der UNS Mut machen kann und positiv von einer ähnlichen Situation berichten kann und Hilfe, bzw. Ratschläge weiß.

Schönen Sonntag noch.

neuanfang


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2006 17:38