Hallo,
mich hat das JA angeschrieben, und mitgeteilt, das in Hinsicht auf das neue Urteil des BGH vom 26.11.2008, Geschäftsnr. XII ZR65/07, die Kosten für die Kindesbetreuung (z.B. Kindergarten, Mittagsbetreuung etc.) einen Mehrbedarf zum Barunterhalt darstellen. Aufgrund dessen wird mal wieder mein Gehalt überprüft, und mit Sicherheit wieder fest gestellt, das ich 100 % davon übernehmen kann (meine Ex verdient natürlich knapp unterhalb der Grenze, wo sie überhaupt etwas beisteuern darf, klaro). D. h. die Kosten der Mittagsbetreuung (knappe 50 €, 2 Kids) fallen damit selbstverlogisch alleine in meine Zuständigkeit.
Doch damit nun noch nicht genug. Meine Ex, halbtags arbeitend, hat nun beschlossen, meinen Sohnemann in einen Kinderhort zu geben weil dort nach Aussage der ihn betreuenden Psychologin auf seine "ADHS-Probleme" besser eingegangen werden könnte. Es handelt sich dabei um einen speziellen "Integrationshort.
Die Psychologin hatte vor einiger Zeit ADHS attestiert, natürlich mit einer entsprechenden 5 jährigen Behandlung die darauf folgte (welch eine Geldmaschine unser Gesundheitssystem), die Behandlung wurde natürlcih von Ihr durchgeführt. Dabei ist der kleine aus meiner Sicht vollkommen normal, aber dagegen kommt man ja nicht an.
Damit verbunden denke ich mal, werden mich die hier nun mit Sicherheit deutlich höheren Kosten wahrscheinlich erschlagen. So ein Hort dürfte wohl Kosten im höheren hunderter-Bereich verursachen 🙁
Meine Frage an euch ist nun, ob man sich dagegen wehren kann ? Ist hier den Müttern, die ja noch nicht mal ganztags arbeiten weil sie Kinder zu betreuen haben (und nun abschieben können) wirklich ein Freibrief gegeben, das Sie uns Vätern zusätzlich zum KU ziemlich hohe Belastungen auf's Auge drücken können ? mad
Noch ein paar Randinformationen. Bin noch gut über der Grenze eines Mangelfalls (damit kann man mich natürlich noch gut abzocken), meine Ex bekommt keinen Unterhalt mehr, da sie seit inzwischen > 3 Jahren mit ihrem neuen Lover zusammen lebt.
Moin,
Bin noch gut über der Grenze eines Mangelfalls (damit kann man mich natürlich noch gut abzocken),
Damit dürfte sich deine Frage erledigt haben!
Aber vielleicht ändert sich das ja mit dem nächsten Jahr, wenn die KU-Beträge nochmal um 13% erhöht werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi gemolkene Kuh
Ein Mehrbedarf alleine stellt allerdings keinen Grund dar, erneut Auskunft zu verlangen. Falls die 2-Jahresfrist noch nicht verstrichen ist, hat ein Rückgriff auf die zuvor ergangene Auskunft zu erfolgen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi, und noch etwas
Die Psychologin hatte vor einiger Zeit ADHS attestiert, ...
Meines Wissens ist eine Psychologin nicht befugt etwas zu attestieren (>>Link<<). Dies ist Aufgabe eines Arztes. Bevor hier also von Dir irgendweche Zahlungen aufgenommen werden solltest Du schon in Erfahrung bringen, was mit dem Kind wirklich los ist. Zum Thema ADHS gibt es auch hier im Fotum viele Diskussionen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.