Fragen zum Unterhal...
 
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Fragen zum Unterhaltsvorschuss

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Pflegst Du selektive Wahrnehmung? Mein Beitrag oder:

Wenn jetzt mit falschen Zahlen gerechnet wird, dann ist es im Januar nicht so einfach alles zu ändern, deshalb besser jetzt als später.

Was ist an 'falschen Zahlen' falsch zu verstehen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2017 02:43
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie!

Kannst du mir die letzten zwei Beiträge etwas ausführlicher und verständlicher erklären?

Ich habe eigentlich nicht so viel verstanden...

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2017 11:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du solltest Dir merh Gedanken um die wichtigen Themen machen, das sind der Unterhalt und der Umgang.
Beim KU solltest Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig sein und diesen auch zahlen. Dann braucht ihr auch keinen Unterhaltsvorschuss und die Unterhaltsvorschusskasse ist außen vor. 
Vermutlich wird sich JA sowie noch bei Dir in Form einer Beistandschaft melden und Unterhalt für die Kinder fordern.
Dann wäre es auch wichtig die richtige Steuerklasse zu haben.

Wie stellst Du Dir den Umgang vor? Gab es Umgang?

Für Trennungsunterhalt und nachehelichen  Unterhalt ist kein Geld da. Wenn es auch keine Vermögenswerte oder Kredite gibt, dann bleibt nur noch die Aufteilung des Hausrats. Behalte die WaMa einfach und gut ist es erst einmal. Zum Streiten gehören 2 und hier sehe ich wenig Potential für Streitigkeiten, außer eben beim Umgang und Unterhalt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2017 15:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo noxin,

Wenn ich auf so ein Schreiben (siehe Antwort Nr. 15) ein paar Tage später die Steuerklasse ändere, wird das nicht als eine kleine Provokation angesehen???

Natürlich ist das keine Provokation. Nicht einmal eine klitzekleine.

Für die Unterhaltsvorschusskasse ist es, wie bereits geschrieben wurde, sowieso kein Unterschied - und für den durchaus wahrscheinlichen Fall, dass die Mutter auch noch eine Beistandschaft einrichten lässt, möchtest du dem zuständigen JA-Sachbearbeiter doch lediglich die Mühe ersparen, dass er jetzt eine Unterhaltsberechnung gemäß Lohnsteuerklasse III macht und er dann pünktlich zum Jahreswechsel das gleiche Ding noch ein zweites Mal mit Lohnsteuerklasse I rechnen muss.

Wenn du hingegen in Lohnsteuerklasse IV wechselst, dann kann er sich diese Doppelarbeit sparen, weil der Unterschied zwischen IV und I vernachlässigbar ist. Ich finde daher, du wärest sogar überaus liebenswürdig gegenüber dem Jugendamt, wenn du möglichst zügig in Lohnsteuerklasse IV wechselst!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 00:54
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Edit: Zitat gelöscht

__________

Hallo Malachit,

ich überweise heute pro Kind 201€, nach der Berechnung vom JA.

Diese Zahlung muss ich vornehmen, ansonsten gelte ich dann als kriminell... Das JA hat mich im Brief mehrfach gewarnt, wenn die Zahlung nicht ankommt, dann gibt es Konsequenzen für mich...

Der JA Mitarbeiter der für mich zuständig ist, bleibt bis zum 11.07.17 im Urlaub und ich muss spätestens jeden Monat bis zu 15-en das Geld überweisen.

Habe ich das richtig verstanden??? Wenn ich noch in diesem Jahr in die 4 Steuerklasse gehe, dann kommt es bei der Berechnung bereits in diesem Jahr zu "Mangelfall-Berechnung" (da aus 2500€ brutto, wird es ca. 1700€ netto und von dem Geld muss ich dann laut Kindesunterhaltrechner 536€ zahlen, es bleibt also nicht viel für die Ehefrau...)

Und welche Konsequenzen erwarten mich sofort, wenn ich jetzt in die 4 Steuerklasse gehe???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 14:42
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Edit: Zitat gelöscht
______________

Hallo Susi64,

der Umgang mit den Kindern ist einigermaßen geregelt. Ich kann die Kinder alle 14 Tage sehen. Das wurde nicht über JA geregelt, sondern über die RA der Frau, ich habe die RA angeschrieben... Muss ich jetzt, noch in diesem Jahr die 4 Steuerklasse annehmen???

Wie lange dauert es, bis man die Steuerklasse geändert hat???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 14:55
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie lange dauert es, bis man die Steuerklasse geändert hat???

Der Wechsel der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte (und damit der Abzug vom Lohn) erfolgt letztlich sofort.

Das ist aber für Dich nicht das entscheidende (und wird häufig verwechselt).

Muss ich jetzt, noch in diesem Jahr die 4 Steuerklasse annehmen???

Wenn ich das richitig sehe, habt ihr Euch in diesem Jahr getrennt. Also gilt erst ab dem kommenden Jahr, dass Du Steuern nach SK1 zahlen musst. Für dieses Jahr könntest Du noch in SK3 bleiben.

Wenn Du aber derzeit noch SK3 hast, dann wird von einem (ab Jan) zu hohem Netto ausgegangen und auf diesem zu hohen Nettoeinkommen die Unterhaltslast berechnet. Diesen Betrag darfst Du auf keinen Fall titulieren lassen!

Deshalb besser jetzt auf SK4 wechseln (was von der Steuerlast fast identisch mit SK1 ist), so wird gleich mit dem "richtigen" Nettoeinkommen gerechnet.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 16:00
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi64, Malachit und TotoHH,

da du hier im Forum von diesen ganzen Sachen so viel Ahnung hast, würde ich dir noch ein paar Fragen stellen.

Kann ich dir hier im Forum private Nachrichten schicken?

Wenn das nicht geht, hier ist meine Emailadresse: "Nickname hier im Forum" @ freenet.de

Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 16:05
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Edit: Zitat gelöscht
_____

Hallo TotoHH,

d.h. was ich jetzt überweisen muss ist erstmal U-Vorschuss, also nicht das ganze Geld was ich bezahlen muss...

wie gesagt, ich überweise erstam heute das, was mir bis jetzt JA berechnet hat...

Bis zum 30.06. muss ich dem Jobcenter alle Unterlagen zukommen lassen, das Formular zu meiner finanziellen Situation + 12 Gehaltsabrechnungen + letzer Steuerbescheid...

Soll ich so vorgehen?

1) 2 x 201€ an das JA überweisen.
2) Morgen das Finanzamt kontaktieren und die Steuerklasse auf 4 ändern?
3) Dem Mitarbeiter eine Email bzw. einen Brief schreiben, dass ich die St.Klasse auf 4 gewechselt habe.
4) Unterlagen an Jobcenter schicken, damit die nicht ausflippen oder besser über die Änderung der Steuerklasse unterrichten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 16:17
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Wechsel der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte (und damit der Abzug vom Lohn) erfolgt letztlich sofort.

Wie genau macht man das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 16:19




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie genau macht man das?

Frag Dein FA!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 16:27
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich das richitig sehe, habt ihr Euch in diesem Jahr getrennt.

Die Trennung erfolgte am 19 Mai 2017.

Kriege ich irgendwelche Nachteile, wenn ich selber in diesem Jahr in die 4 Steuerklasse gehe?

Unter "Nachteile" verstehe ich folgendes:

- z.B. dass ich irgendwie die Steuer nachzahlen muss, für die ersten Monate dieses Jahres, also von Jan bis Mai? 😉
- bin vielleicht besser gestellt, finanziell, noch für dieses Jahr, wenn ich 2x 201€ an das JA zahle und das andere Geld, wird dann vom Jobcenter gefordert? (über diesen Fall habe ich momentan zu wenig Informationen, was überhaupt noch von mir gefordert wird... weil ich keine Ahnung über die Art der Berechnung durch das Jobcenter habe... Im Moment bekomme ich ca. 1900€ netto monatlich + 2 Sonderzahlungen in den letzten 12 Monaten...)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 16:29
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Frag Dein FA!

OK. Mache ich das.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 16:29
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Du kannst nicht alleine in die Steuerklasse 4 gehen und die Ex bleibt in der bisherigen.
Ihr könnt nur gemeinsam wechseln, also 4/4 anstatt 3/5.
Und der Wechsel gilt dann für das gesamte Jahr.
D.h. im Monat auf den Steuerklassenwechsel werden die vorherigen Monate verrechnet. stell dich auf eine Nachzahlung ein mit dem Ergebnis, dass die Überweisung deines Arbeitgebers ziemlich niedrig sein wird für diesen einen Monat.

Es gibt dazu ein Formular, welches ausgefüllt und von euch beiden unterschrieben werden muss.
Einfach googlen -> Antrag Steuerklassenwechsel.
Hier ist als Begründung "dauerhaft getrennt" anzugeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 17:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anmerkung Mod:

Kannst du BITTE aufhören immer wieder ganze Beiträge zu zitieren? Entweder die Zitate kürzen oder nur antworten.

DANKE

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 18:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Steuerklassenwahl dient dazu den Steuerbetrag, der über das Jahr gezahlt wird in Einklang mit der tatsächlichen Steuerschuld zu bringen. Bei 3/5 wird bei 3 weniger Steuer übers Jahr gefordert und bei 5 mehr als bei Steuerklasse 4, deshalb profitiert auch Deine Frau wenn ihr in die 4/4 wechselt. Das ist auch der Grund für

Und der Wechsel gilt dann für das gesamte Jahr.
D.h. im Monat auf den Steuerklassenwechsel werden die vorherigen Monate verrechnet. stell dich auf eine Nachzahlung ein mit dem Ergebnis, dass die Überweisung deines Arbeitgebers ziemlich niedrig sein wird für diesen einen Monat.

Es ist ein Gerücht, dass man mit 3/5 weniger Steuern zahlen muss als mit 4/4, es wird nur übers Jahr die Steuer anders erhoben.
Mit dem Steuerbescheid wird Steuerschuld festgestellt und mit den Zahlungen übers Jahr in Relation gesetzt. Wurde zuviel übers Jahr gezahlt gibt es eine Erstattung, wurde zuwenig gezahlt muss nachgezahlt werden.

Durch den Wechsel von Stkl. 3 in 4 sinkt Dein monatliches Einkommen, was beim JC eine Rolle spielt. Hast Du ein höheres Einkommen, dann wird auch mehr Unterhalt gefordert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 19:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Und der Wechsel gilt dann für das gesamte Jahr.
D.h. im Monat auf den Steuerklassenwechsel werden die vorherigen Monate verrechnet. stell dich auf eine Nachzahlung ein mit dem Ergebnis, dass die Überweisung deines Arbeitgebers ziemlich niedrig sein wird für diesen einen Monat.

Halte ich für ein Gerücht. Zumindest von früher her kenne ich das so: Wenn man unterjährig die Steuerklasse gewechselt hat, dann galt das ab genau diesem Monat; aber rückwirkend für die bereits vergangenen Monate wurde da nichts geändert.

Wahr ist allerdings, dass man die Steuerklasse im Normalfall nur einmal pro Jahr ändern kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 22:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo noxin,

eine überschlägige Unterhaltsberechnung.

Mit Lohnsteuerklasse IV sind es also ca. 1.700 Euro netto pro Monat, die beiden Kinder sind in der Altersgruppe von 6 bis 11 Jahren, und die Exfrau ist (zumindest theoretisch) ebenfalls unterhaltsberechtigt im Hinblick auf Trennungsunterhalt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Jugendamt auch bei Lohnsteuerklasse IV zunächst die 5%-Pauschale wird gelten lassen, das wären dann also 85 Euro und du landest bei einem bereinigten Netto von 1.615 Euro.

Rein rechnerisch also Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensgruppe 1.501 Euro bis 1.900 Euro), da es aber drei Unterhaltsberechtigte gibt, geht es nach Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle um eine Zeile runter; also effektiv Zeile 1 der DT. Das sind in der hier relevanten Altersgruppe dann 297 Euro Zahlbetrag je Kind, für beide zusammen also 594 Euro.

Dir bleiben also 1.615 Euro minus 594 Euro gleich 1.021 Euro, und das ist weniger als der Selbstbehalt, den du beim Kindesunterhalt hast (dieser Selbstbehalt beträgt nämlich 1.080 Euro). Somit bist du eigentlich bereits ein Mangelfall hinsichtlich des Kindesunterhalts, aber im Mangelfall wird die 5%-Pauschale häufig nicht akzeptiert, sondern nur reale und unvermeidbare Kosten, und die sind in deinem Fall bei 5 Kilometer Arbeitsweg nicht all zu hoch (bzw. ein übel gelaunter Familienrichter könnte dich bei dieser Strecke sogar aufs Radfahren verweisen, und die dir Fahrtkosten komplett streichen).

Es liegt an dir und deiner Streitlust, ob du die 594 Euro Mindestunterhalt zähneknirschend akzeptierst, oder ob du den Kampf um eine Mangelfallberechnung aufnimmst, um am Ende vielleicht zehn oder zwanzig Euro weniger Unterhalt pro Kind zu zahlen. Aber Achtung, bitte berücksichtigen: Mit dem 12. Geburtstag des jeweiligen Kindes steigt der Kindesunterhalt erheblich (derzeit wären es beim Mindestunterhalt statt 297 Euro dann 364 Euro), und wenn du einmal den Mindestunterhalt akzeptiert und einen entsprechenden dynamischen Titel unterschrieben hast, dann ist es i.d.R. ziemlich schwierig, davon wieder weg zu kommen. Wenn du also den Kampf um eine Mangelfallberechnung aufnimmst, dann sollte das Ziel nicht so sehr die paar Euro fuffzig sein, die du derzeit pro Monat sparen kannst; sondern dafür zu sorgen, dass dir ein dynamischer Titel über den Mindestunterhalt nicht das Genick bricht, wenn in anderthalb bzw. drei Jahren die beiden Kinder in die nächste Altersstufe kommen!

Wichtig ist aber: Nach Abzug von Kindesunterhalt hast du definitiv weniger Geld übrig als 1.200 Euro -  und da schaust du jetzt mal in der Düsseldorfer Tabelle, im Kapitel B über den Ehegattenunterhalt, bei Ziffer IV:

Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 1.200 EUR

Das heißt: Durch den Abzug des Trennungsunterhaltes darf dein verfügbares Einkommen nicht unter die Grenze von 1.200 Euro sinken, aber du hast ja, nach Abzug des vorrangigen Kindesunterhalts, sowieso schon weniger als 1.200 Euro! Für die Ex bleibt da nix mehr übrig, d.h. auch wenn sie im Prinzip unterhaltsberechtigt ist, ist dein tatsächlicher Unterhaltszahlbetrag an sie exakt Null Komma Null Euro.

Das Jobcenter wird erfahrungsgemäß trotzdem versuchen, dich hinsichtlich Exenunterhalt zu rasieren. Wenn das passiert, dann melde dich einfach hier im Forum und sag' uns, was genau das Jobcenter dir geschrieben hat. Ich selbst kann dazu meist nicht viel sagen, denn mit dem Jobcenter habe ich zum Glück herzlich wenig zu tun, aber erfahrungsgemäß findet irgendeiner der Forumskollegen ziemlich schnell heraus, gegen welches Gesetz das Jobcenter diesmal wieder verstoßen hat 😉

Zusammenfassend sehe ich den Fall daher so: Kindesunterhalt zweimal 297 Euro, oder ggf. etwas weniger wegen Mangelfallberechnung; aber kein Unterhalt für die Ex.

Eine Frage hätte ich allerdings noch: Wieso ist eigentlich die Unterhaltsvorschusskasse mit im Boot? Hat Madame dich zu Unterhaltszahlungen aufgefordert und du hast das abgelehnt bzw. stillschweigend ignoriert - oder ist Madame gleich zur Unterhaltsvorschusskasse gedackelt, ohne dich vorher zu Unterhaltszahlungen aufzufordern?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 23:22
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,

danke für deine Antwort.

Dir bleiben also 1.615 Euro minus 594 Euro gleich 1.021 Euro, und das ist weniger als der Selbstbehalt, den du beim Kindesunterhalt hast (dieser Selbstbehalt beträgt nämlich 1.080 Euro).

Ist es überhaupt legal, dass dem Unterhaltspflichtigen weniger als Selbstbehalt 1080€ übrig bleibt??? 1079€ ist doch Pfändungsfreibetrag, man darf nicht mehr wegnehmen... Dachte ich zumindest.

ein übel gelaunter Familienrichter könnte dich bei dieser Strecke sogar aufs Radfahren verweisen, und die dir Fahrtkosten komplett streichen

...das mache ich bereits, seit 2 Jahren!  🙂

wenn du einmal den Mindestunterhalt akzeptiert und einen entsprechenden dynamischen Titel unterschrieben hast, dann ist es i.d.R. ziemlich schwierig, davon wieder weg zu kommen

Ich habe bis jetzt nichts akzeptiert, weil es nichts zu akzeptieren gab... bis jetzt! Nur eine Berechnung vom JA, wegen U-Vorschuss. Der zweite Brief war vom JA, mit einem Fragebogen, die wollen praktisch das gleche wissen, was ich bereits an JA geschickt habe.

Eine Frage hätte ich allerdings noch: Wieso ist eigentlich die Unterhaltsvorschusskasse mit im Boot? Hat Madame dich zu Unterhaltszahlungen aufgefordert und du hast das abgelehnt bzw. stillschweigend ignoriert - oder ist Madame gleich zur Unterhaltsvorschusskasse gedackelt, ohne dich vorher zu Unterhaltszahlungen aufzufordern?

17 Tage nach dem Auszug meiner Frau kam der Brief wegen U-Vorschuss. Wieso? Keine Ahnung. Woche später Brief vom JC. Mit dem ähnlichen Fragebogen. Wieso? Keine Ahnung. Meine Frau hat einfach alle mögliche Ämter besucht. Ich vermute wegen der Miete, die hat jetzt eine Wohnung, die ziemlich viel kostet, wir hatten früher (ich habe jetzt) die Wohnung, alles zusammen 615€, sie muss jetzt 760€ + Gas + Strom + Wasser zahlen, ich vermute die Kosten belaufen sich auf über 900€... Alleine Heizkosten bei 100 qm belaufen sich auf 100€...

Bei der 4-en Steuerklassen muss ich ca. 285€ Steuer pro Monat zahlen, bei jetziger Klasse 84€... D.h. für die ersten Monate kommt dann eine Steuernachzahlung. Habe ich das richtig verstanden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 17:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die UHV-Kasse, die Beistandschaft des JA und das JC sind verschiedene Stellen, die unabhängig voneinander arbeiten.

Keine diese 3 Stellen muss mit der anderen kooperieren. In aller Regel berücksichtigt das JC aber titulierte Unterhaltsansprüche.
Die UHV-Kasse kann aus dem ganzen herausgenommen werden, wenn es eine endgültige KU-Berechnung und Titulierung gibt, die zumindest in der Höhe des UHV liegt. Daraum kommst Du auf gar keinen Fall herum.

Es ist nicht nett, dass die KM sofort zur UHV-Kasse gegangen ist. Eigentlich hätte sie Dich zunächst zu Unterhaltszahlungen auffordern bzw. durch die Beistandschaft auffordern lassen müssen. Aber vermutlich ist sie zum JA gegangen und hat erklärt, dass sie nicht warten kann. Deshalb hast Du Post von der Beistandschaft (JA) und auch von der UHV-Kasse bekommen.

Wegen der Wohn- und Lebenshaltungskosten war die KM dann beim JC und die haben deshalb auch bei Dir angefragt.

Da Du an der Grenze zum Mangelfall beim KU liegst solltest du auch sehr gut prüfen lassen wozu Du leistungsfähig bist und wozu nicht. Für Trenungsunterhalt ist einfach kein Geld da, dass ist relativ einfach.

Beim KU hast Du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d.h. Du musst alles tun um zumindest den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Bei der Berechnung des KU wird dem Rechnung getragen, dass bestimmte Abzüge vom Einkommen im Mangelfall nicht mehr möglich sind oder auch durch die Verpflichtung zu einem Nebenjob, der dann fiktiv angerechnet wird (d.h. ob Du so einen Job hast und das Geld bekommst ist egal, es wird aber eine Summe auf das Einkommen aufgeschlagen, die dann reicht damit Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist.).
Dabei ist zu beachten, dass die endgültige Rechnung nicht vom JA sondern nur von einem Gericht gemacht werden kann. Die Frage ist wieviel Du zahlen kannst und was dann im konkreten Fall gefordert wird und ob es Sinn macht sich verklagen zu lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 18:16




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