Bist du sicher?
Ich meine, das ist schon bei Zusammenleben so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ja,
gaaaaaanz sicher 🙂
Mima
aber das sorgerecht spielt dabei keine rolle oder?
Moin DLC-Paul.
Ich möchte einen anderen Lösungsansatz in die Diskussion einbringen:
Der Sozialgesetzgeber definiert einen Bedarf, den Menschen und Familien für ihre Existenz benötigen.
Der Bedarf setzt sich aus pauschalierten und individualisierten Teilen zusammen.
Diesem Bedarf wird ein anrechenbare Einkommen gegenüber gestellt.
Reicht das Einkommen nicht, um den Bedarf, die Existenz zu sichern, dann gibt der Staat aus seiner sozialstaatlichen Verpflichtung nach GG heraus etwas dazu, er zahlt gewährt Leistungen, 'stockt auf'.
Nach der Trennung bist Du zum Bar- und auch zum Naturalunterhalt für Deine Kinder verpflichtet, die Kinder haben einen Anspruch gegen Dich, materiell versorgt zu werden und auch Anspruch auf Umgang. Streng nach Gesetz haben die Kinder diesen Anspruch gegen BEIDE Eltern, auch gegen die Mutter, sie ist ebenso verpflichtet.
Die Rechtsprechung legt die Gesetze nun dahingehen aus und spricht 'Recht', daß ein abgetrennter Vater voll für Bar- und die Mutter für den Natural-/Betreuungsunterhalt einzustehen hat. Diese Rechtsprechung berücksichtig NICHT, daß die Kinder über das Umgangsrecht in zwei Haushalten, in zwei Familien leben.
Über diesen Murks des Familien- und Unterhaltsrechts möchte ich mich hier jetzt nicht weiter auslassen, insbesondere nicht über sog. Unterhaltsrechtliche Leitlinien, voran die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Hier fängt das SGB recht gut auf, wissen nur viele Betroffene nicht.
Das SGB sieht vor, berücksichtigt, daß Du bis zur 50:50-Betreuung voll zum Kindesdunterhalt verpflichtet bist, zudem auch noch die Kids zu Dir zu nehmen, vernünftig unterzubringen und auch zu versorgen hast.
Diese Umstände bildet das SGB in der Berechnung des Bedarfs und des anrechenbaren Einkommens ab.
Kurz:
Im Bedarf werden die erhöhten Wohnkosten, die Umgangskosten berücksichtigt, im Einkommen zu zahlende Unterhalte, SOFERN sie tituliert sind.
Um einen Titel wird Du nicht herum kommen, auf diesen haben die Kids einen Anspruch.
Ich stoppe jetzt mal und warte, ob Du mit Vorstehendem etwas anfangen kannst.
Im nächsten Step könnte ich eine Berechnung einstellen, die Dir anhand konkreter Zahlen zeigt, wie das SGB Dir behilflich sein könnte.
Wie alt sind die Kids, welche Entfernungen ergeben sich, werden sich ergeben, wenn ihr Lebenmittelpunkt bei der Mutter sein wird?
W.
also was ämter und gesetze betrifft bin ich nich so bewandert 🙂
aber mein eigener existenz bedarf muss sozusagen auch gesichert sein, richtig?
Edit: die jungs sind 1,5 und 3 jahre alt. die entfernung zur mutter ist nicht so weit... hin und zurück 6km (nachbarort)
Edit-2: die kinder zu mir nehmen geht z.b. gar nicht da ich nur eine kleine 1 zimmer wohnung habe und da der platz zum spielen und schlafen nicht gegeben ist. ich lade sie nur jeden 2. tag ins auto und unternehme irgendwas.
Ja. Und natürlich auch der der Kids, wenn Du sie zu Dir nimmst.
Der Kindesunterhalt nebst Deinem Teil des Kindergeldes steht Dir nicht zur Verfügung, wenn er tituliert ist.
W.
@Wildlachs,
nun lass mal die Kirche im Dorf und verbreite keine Falschinformationen.
@DLCDie Kinder sind 1,5 und 3 Jahre alt. Sie leben bei der Mutter. Diese lebt in geordneten Verhältnissen. Du lebst nicht mehr mit Ihnen zusammen.
Die Chance, die kids zu dir zu holen bewegt sich bei unter 0%. Da brauchst du zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht anfangen, drüber nachzudenken.
Was Wildlachs vorschlägt ist in eurer Situation niemals umsetzbar (und entspricht bei so kleinen Kindern (wenn du sie nicht vorher und bis vor kurzem auch schon weitreichend betreut hast) auch nicht dem Kindeswohl).
Mima
P.S ich las gerade von DLC
die kinder zu mir nehmen geht z.b. gar nicht da ich nur eine kleine 1 zimmer wohnung habe und da der platz zum spielen und schlafen nicht gegeben ist. ich lade sie nur jeden 2. tag ins auto und unternehme irgendwas
hat sich dann also eh erledigt mit "hol doch die kids mal eben zu dir"
Paul,
Du bist zum Umgang mit Deinen Söhnen verpflichtet.
Daher erkennt das Sozialrecht Dir und Deinen Söhnen, Deine Familie, Deiner Bedarfsgemeinschaft erhöhten Wohnbedarf an.
Größere Stadte und Gemeinden halten dazu Richtwerte bereit. In Deinem Fall solltest Du Dich mal erkundigen, was für einen Drei-Personen-Haushalt vorgesehen ist.
Zumindest ein eigenes Zimmer sollte für die Kids drin sein.
W.
das problem ist, dass diese aktuelle wohnung das günstigste ist was zu bekommen war. ab 2 raum wohnungen bezahlt man hier im schnitt 480 warm und mehr, die mieten hier sind leider relativ hoch. ich hatte mit meiner wohnung nur glück weil ein bauer eine kleine studentenwohnung frei hatte.
Paul,
das ist eben KEIN Problem, wenn diese Wohnung für Deine Familie, für Dich und die Kids, die sich zeitweilig bei Dir aufhalten, anerkannt wird.
Dir, und auch anderen, sind die einschlägigen und gut etablierten Möglichkeiten offenbar unbekannt.
Speziell für Mrs_Mima: Die Sozialgesetzgebung tendiert sogar dahin, Kindesunterhalt und Kindergeldanteil für die Zeiten zurück zu fordern, in denen sich die Kids beim uET aufhalten und nicht beim bET.
Jetzt Schnappatmung? 😉
W.
@Wildlachs:
nö, wegen deiner kruden Vorschläge nicht. Der TO wird sich eher wundern (und Schnappatmung bekommen), wenn es so nicht funktioniert. 🙂
Mima
Mima,
nochmals:
Was ich oben vorschlage ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und wird so praktiziert und umgesetzt.
Bitte lies Dich ein, bevor Du hier über in der Sache Kundige und Erfahrene herfälltst, nur weil es nicht recht in Deine Gedankenwelt paßt.
W.
streitet euch nich .... ok?!
sonst kommen wir vom thema ab....
andere frage, wieviel müsste ich verdienen um den unterhalt ganz regulär zahlen zu können? und wo verdient man mit welcher tätigkeit so viel?
Hallo,
die Hinweise von Beppo und Wildlachs solltest Du in Erwägung ziehen.
Die Sache ist aber keinesfalls ein Selbstläufer und Du wirst Geduld haben müssen Deine Ansprüche durchzusetzen. Außerdem wird nur titulierter Unterhalt aufgestockt. Wenn Du den Mindestunterhalt titulierst birgt das aber dann die Gefahr, dass das JC nicht/nicht sofort zahlt und Du aber gepfändet werden kannst.
Aus meiner Sicht solltest Du der KM den Unterhalt anbeiten den Du zahlen kannst und sie auf den Unterhaltsvorschuss verweisen. Dabei ist zu beachten, dass es den UV für maximal 6 Jahre gibt und das Kind unter 12 sein muss. Die Unterhaltsvorschusskasse wird sich an Dich wenden und eine Einkommensauskunft verlangen, damit wird dann berechnet wieviel Unterhalt Du leisten kannst. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder unter 6 Jahren 133 Euro monatlich.
Der Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung ist ausgeschlossen, wenn
*Sie sich weigern, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen,
*Sie sich weigern, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken oder
*Sie verheiratet sind und von Ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt leben oder
*Sie – ob verheiratet oder nicht – mit dem anderen Elternteil zusammenleben,
*Sie einen anderen als den leiblichen Elternteil des Kindes heiraten,
*der andere Elternteil Unterhalt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts geleistet hat.
(<a href="http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Der-Unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf>Quelle," Seite 9</a>)
VG Susi
@mrsmima
minijob oder überhaupt zusätzliche jobs sind nicht möglich... da ich auch zu unterschiedliche arbeitszeiten habe (lkw fahrer) , dass heisst, ich fahr mal nachts, mal tags, mal am wochenende.... je nach auftragslage
Hi Mima,
die aktuellen Fachlichen Hinweise de BA für ihre Jobcenter sehen genau das vor!
Für DLC habe ich mal ausgerechnet, was er beim Jobcenter beantragen könnte, vorausgesetzt er läßt KU tutulieren und nimmt die kids zum Umgang zu sich. Ich habe mal 8 Tage/Monat angesetzt, davon ausgehend, daß kleine Kinder kürzer und dafür öfter beim uET sind. Ich habe mal die Kosten der jetzigen, zu kleinen Unterkunft angesetz. Er sollte sich für und mit seinen Kids angemessenen Wohnraum suchen.
Am Ergebnis ändert sich insofern nix, als Miete ein durchlaufender Posten ist.
Zudem steht ihm Beihilfe für eine Erstausstattung zu.
1. Bedarfsberechnung
399 € Vater
62 € Kind 1, 8 Tage von 234 €
62 € Kind 2, 8 Tage von 234 €
0 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
290 € Warmmiete OHNE Strom
---
814 € Bedarf
2. Einkommensberechnung
1.780 € Brutto
- Standardabgaben
1.275 € Netto
-100 € Grundfreibetrag
-230 € Freibeträge für Erwerbstätige
-450 € Kindesunterhalt, Pflicht
---
495 € Einkommen, anrechenbar
3. Leistungsberechnung
814 € Bedarf
-495 € Einkommen, anrechenbar
---
319 € Leistung, 'Aufstockung'
4. Ergebnis
1.594 € Zufluß (Einkommen + Aufstockung)
-780 € Abfluß (Miete, Strom, Unterhalt, Fahrtkosten Umgang)
---
814 € zum Leben
DLC ist mit seinen Kids in einem Maße bdürftig, daß ich zur 'Aufstockung' keine wirkliche Alternative sehe.
W.
hi,
dann schau, ob du aufstocken kannst (wie schon geschrieben) oder ob die KM mit einem geringeren Betrag (z.B. 200€ zufrieden ist.
Mima
Paul,
das Sozialrecht hält es in Deinem Falle sogar aus, moderat in Teilzeit zu gehen, damit Du Deinen väterlichen Pflichten zum Kontakt mit den sehr kleinen Kindern entsprechen kannst.
Weiterer Vorteil ist, daß Du den gesetzlichen Mindesunterhalt zuverlässig in voller Höhe zahlen kannst, mit Mutter, Beistand vom Jugendamt und Familiengerichten insofern nix mehr zu tun hast.
Um den Titel wirst Du so oder so nicht herum kommen, also laß einen eng befristeten beim Jugendamt erstellen oder geh zum Notar, wenn sich das JA quer stellt. Das schafft Ruhe Richtung Mutter, Kind und Ämter.
Als nächstes setzt Du Dich hin und arbeitest eine Umgangsregelung aus, die Du zeitlich zuverlässig organisieren kannst, mit der Mutter abstimmst und vereinbarst.
Mit Titel und URegelung stellst Du dann beim Jobcenter Antrag auf ergänzende Leistungen und Beihilfe für eine Erstsausstattung für die Kids.
Im nächsten Schritt kommt dann der Wechsel in eine angemessene Wohnung.
Du hast ein recht ordentliches Paket vor Dir, das schrittweise zu zerlegen und abzuarbeiten ist - das Forum hilft Dir dabei. 🙂
W.
Moin
... das Sozialrecht hält es in Deinem Falle sogar aus, moderat in Teilzeit zu gehen, damit Du Deinen väterlichen Pflichten zum Kontakt mit den sehr kleinen Kindern entsprechen kannst.
Geht das etwas konkreter, also abseits von Sprechblasen? Der TO braucht was in der Hand.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.