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fragen zum unterhalt

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(@dlc)
Schon was gesagt Registriert

grüße euch,

erstmal zu mir, ich bin 26 habe 2 kinder und bin seit januar geschieden. Meine Ex-Frau möchte ab Dezember unterhalt beantragen.

Nun habe ich versucht mich da rein zu lesen , aber komme mit den berechnungen und dem ganzen zeugs nich klar.

hoffe ihr könnt mir helfen.

ich würde gern wissen was da alles einberechnet wird, also ist das so das ich davon was mir bleibt dann noch leben kann? oder muss ich dann hausen wie ein bettler? (bisschen angst hab ich ja schon)

falls mir jemand damit helfen könnte würde ich mich sehr freuen und habe auch kein problem damit meine ganzen benötigten zahlen hier offen zu legen.

mit freundlichen grüßen

paul

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 00:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Also zunächst mal kann sie kann sich nicht einfach festlegen, dass sie ab Dezember Geld haben möchte. Geht auch nicht aber der Bronzezeit.

Sie kann frühestens in den Momat zurück, in dem sie dich nachweislich in Verzug gesetzt hat.
Wenn es also keinen früheren Schriftverkehr gibt, kann sie nur ab Juli fordern.

Und ja, wenn du uns konkrete Zahlen nennst, können wir dir eine recht gute Prognose liefern.

Nettoeinkommen der letzten 12 Monate und Angaben über deine Werbungskosten und ggf. zusätzliche Altersvorsorge.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 00:59
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(@dlc)
Schon was gesagt Registriert

also bisher verlangt sie keinen unterhalt weil sie, wie sie sagt keinen benötigt, deshalb stellt sie den antrag erst im dezember oder januar.

mein gehalt netto: 1275,00€ monatlich

was sind werbungskosten? benzin um auf arbeit zu fahren? wenn ja kostet mich der arbeitsweg monatlich ca. 200€ benzin

sonstige abgaben:

- 290€ miete (warm)
- 38€ kfz versicherung (monatlich)
- 16€ sonstige versicherungen (haftpflicht usw...)
- 40€ strom
- 35€ internet
- 35€ mobilfunk
- 17€ GEZ
- 140€ kredit für neue wohnungseinrichtung die ich mir kaufen musste

das sind meine montalichen kosten... was übrig ist habe ich sozusagen zum alltäglichen leben. (464€)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 02:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DLC,

was meinst Du denn genau mit Unterhalt? Unterhalt für die Kinder oder für Deine Ex-Frau?

Wenn Deine Kinder nicht mehr in Deinem Haushalt leben und Du diese nicht mehr als 51 Prozent betreust, bist Du zum Unterhalt verpflichtet.
Zahlst Du derzeit keinen KU? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 03:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also die 1245 Euro Netto sind ja nicht wirklich viel. Seit dem 1.1.2015 ist der notwendige Selbsthalt beim KU 1080 Euro bleiben also höchstens 165 Euro zum verteilen übrig. Wenn das Einkommen nicht bereinigt ist, kann es sein, dass nach der Bereinigung nichts mehr für KU übrig bleibt.
Das bedeutet, dass Du auf alle Fälle ein Mangelfall bist.

Für Ehegattenunterhalt bleibt mit Sicherheit nichts übrig. Kompliziert wird die Sache mit dem KU, in diesem Fall hast Du eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und es kann anders als bei einer normalen Unterhaltsberechnung gerechnet werden.
Z.B. können Fahrtkosten zur Arbeit nicht anerkannt werden und Du auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Auch kann Dir eine Nebentätigkeit zugemutet und fiktiv angerechnet werden, sprich es wird so getan als hättest Du dieses Einkommen.

Wer fordert im Moment? Die KM alleine oder gibt es eine Beistandschaft des JA oder geht es um Unterhaltsvorschuss? Mit Sicherheit wird es bald eine Berechnung seitens des JA geben oder gibt es die schon?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 12:48
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(@dlc)
Schon was gesagt Registriert

@Ingo30 es geht nur um den kindesunterhalt. bisher bin ich dazu nicht verpflichtet und muss auch keinen zahlen, wurde von der exFrau noch nicht beantragt.

@Susi64 was heisst wenn das einkommen "bereinigt" ist? wie wollen die mir bei einer 40h woche noch eine nebentätigkeit anrechnen, geht ja zeitlich gesehen gar nich. Im moment fordert noch keiner weder die KM noch das JA. sie hat mir nur mitgeteilt das sie ab dezember fordern wird. deshalb wollt ich mich ja schonmal vorher informieren was da passiert und ob ich daran pleite gehe. wie ihr seht hab ich ja nun nich gerade das große geld und die 460€ die im moment über sind reichen auch gerade so für essen und kleidung oder mal eine auto reparatur... vorallem auto ist bei mir extrem notwendig weil ich auf einem dorf wohne wo es keine öffentlichen verkehrsmittel gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 13:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn bisher kein KU gefordert wurde, dann erachte ich dies als Entgegenkommen der KM. Denn normalerweise steht dieser dem Kind mit Auszug zu, sofort. Im Unterhaltsrecht, expliziet dem Kindesunterhalt, kann man sich nicht darauf zurückziehen, dass die Kosten so hoch wären udn man nichts zum Leben über hat. Hier gibt es sehr klare Richtlinien, die einem alles vorgeben und bewerten.

Ich würde aus der Situation was positives machen.
Sie (die KM) kündigt an, ab Dezember '15 KU zu fordern. Richte Dich darauf ein. Suche nach einer Nebentätigkeit, erwäge einen Umzug, um die Kosten zu reduzieren. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird man Dir schnell die Pistole auf die Brust setzen und den Mindestunterhalt fordern. Solltest Du dann nicht vorbereitet sein, dann kommst Du schnell in eine extreme Schieflage.

Die Goldrandlösung wäre, wenn Du der KM Deine jetzige Einkommenssituation (im Dezember) darlegst, ihr aber auch gleich sagst: "ich bin für unser Kind da und zahle den Mindesunterhalt!". Vielleicht ist sie dann auch bereit vorerst auf einen Titel zu verzichten, Eure Kommunikation bekommt wegen der Finanzen keinen Knacks und Du kannst Dich noch 5 Monate lang auf diese Situation vorbereiten.

Unter den gegebenen, gesetzlichen Regelungen, halte ich das Verhalten der KM für Fair und Ergebnsiorientiert. Vielleicht kannst Du mit der KM auch so reden, dass Du eine kleinere Summe wie den MindestKU zahlst, wenn sie Deine Einkommensituation kennt. Biete ihr etwas an, geh auf sie zu. Sie Situation scheint gut zu sein, und sie kommt auch Dir entgegen... nutze diese Chance.

So wie sich das mir darstellt, können alle Seiten aus so einer Situation nur gewinnen und der größte Gewinner ist Euer gemeinsames Kind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 13:49
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(@dlc)
Schon was gesagt Registriert

aber weniger als diese 1080 werde ich nich haben als selbstbehalt? also könnte ich ab dezember mit 1080 rechnen (und alles was ich mehr verdiene einfach ausser acht lassen)?

ja das verhältnis zur Ex-Frau ist recht gut, ich weiß nich wie es bei anderen ist, aber ich sehe meine beiden jungs 3-4 mal pro woche für 2h und trotz das sie einen neuen partner hat unternehmen wir auch jedes wochenende einen tag was zusammen als "familie". Aber ich weiß nich wie sie bei dem thema "geld" reagiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 13:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bist du sicher, dass sie Dezember 2015 meint?
Das wäre wchon sehr großzügig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 13:58
(@Mrs_Mima)

hi,

naja, du hast eben 2 Kinder in die Welt gesetzt und irgendwie müssen die ja auch ernährt werden, oder? Und rein formaljuristisch darf deine Ex nicht auf Kindesunterhalt verzichten. Hast also bisher auch einfach ein bisschen Glück gehabt.

Praktisch kann sie aber auf Unterhalt verzichten, allerdings nur, solange sie keine Gelder vom  Staat beantragt. Dann wirst du zu Kindesunterhalt herangezogen. Zur Not wird dir nahegelegt werden, dir nen Zusatzjob zu suchen, damit du wenigstens den Mindestunterhalt zahlen kannst (das wären momentan in Altersstufe 1 (also wenn deine Kinder zwischen 0 und 6 Jahre alt sind 225.-/Kind.

Wie sind denn deine Kinder momentan finanziell gestellt? momentan lese ich hier nur, wir dreckig es dir geht.

Gruß

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 14:00




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(@dlc)
Schon was gesagt Registriert

momentan gehts den kinder gut, meine exfrau hat ihr gehalt von 1380€ plus 368€ Kindergeld. wie es da genau aussieht weiss ich nich, aber was man nach außen mitbekommt, scheint das geld zu reichen, neuer fernseher für über 1000€ letzte woche, neues smartphone für 800€ vor nem monat, vor 3 monaten neues auto für 4800€ und das hat sie alles bar bezahlt. also so schlecht kanns nich sein. ich dagegen habe nur ne alte schrottkarre die nichmal 150€ wert ist, kein smartphone und auch keinen fernseher weil ichs mir einfach nich leisten kann.

muss aber auch dazu sagen für mich is es extrem schwer klarzukommen, wohne jetzt fast 1 jahr alleine, dass musste ich mein ganzen leben noch nie. bin mit 18 zuhause nachm abi ausgezogen und direkt mit ihr zusammen gezogen. bis sommer letzten jahres, und jetzt allein ist es für mich echt schwer.

achso und ihr neuer partner wohnt ja auch mit bei ihr und verdient auch ca. 1300€

@beppo ja dezember 2015 oder januar 2016

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Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 14:15
(@Mrs_Mima)

hi,

ihr neuer Partner ist da egal. Der hat keine Verpflichtung für eure Kinder zu sorgen.

Aber fällt dir was auf?

Sie braucht durch die Kinder eine größere Wohnung (von der Miete trägt der neue Partner sicherlich die Hälfte/einen bestimmten Teil). Also hat sie die gleiche Miete wie du (grob geschätzt) aber höhere Stromkosten, mehr Nahrungsmittel, mehr Waserverbrauch. Sie zahlt sicher die Kleidung für die Kinder, neue Schuhe, Kindergartenbeitrag.

Sie hat nur 500€ mehr im Monat für 3 Personen als du für dich alleine.

Und ob sie sich von welchem Geld Fernseher, Smarties oder Schuhe kauft geht dich nix mehr an. Vielleicht spendiert ihr Partner ihr auch diese Dinge. Ist für dich und deine Situation völlig irrelevant.

Wie schon geschrieben würde ich ihr Mindestunterhalt ab sofort anbieten und mit schnellstmöglich einen Nebenjob suchen. Dann hast du ne Chance, um nen Titel herumzukommen.

Gruß

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 14:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bereinigt heisst das vom Netto-Einkommen noch berufsbedingte Aufwendungen und Vorsorgeausgaben abgezogen werden können.
Allerdings ist das Mangelfall nicht mehr so einfach. Du hast zwar einen Selbstbehalt von 1080 Euro, darunter kannst Du aber fallen, wenn Dir ein Gericht aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein fktives Einkommen anrechnet. D.h. Du wirst aufgefordert einen Nebenjob anzunehmen damit Du den Mindestunterhalt zahlen kannst, da Dich keiner in einen solchen Job zwingen kann wird aber einfach angenommen, dass Du dieses zusätzliche Einkommen hast. Ohne Nebenjob fällt damit Dein Einkommen unter den Selbstbehalt.

Dass Deine Ex das Geld nicht braucht spielt überhaupt keine Rolle. Das einzige worauf Du hoffen kannst ist, dass ihr Euch relativ gut versteht, Du relativ viel Umgang hast und sie mit wenig Unterhalt zufrieden ist. In dem Moment, wo sie Unterhaltsvorschuss beantragt oder eine Beistandschaft beim JA einrichtet, werden die sich um den Unterhalt kümmern und dann sieht es durchaus nicht so gut aus. Deine Ex könnte auch zum Anwalt laufen.

Du solltest also versuchen Dein Einkommen zu steigern, entweder indem Du mehr arbeitest oder Deine Kosten reduzierst, ggf. eine Mischung aus beiden. Ansonsten gehe ich davon aus, dass sich das Verhältnis zu Deiner Ex abkühlen wird und ihr Euch vor Gericht wiederfindet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 14:45
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(@dlc)
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danke für eure antworten...

was soll ich sagen, es klingt ja schlimmer als ich erwartet habe 🙁

mehr verdienen ist wohl eher nicht drin hier, da ich schon über dem durchschnitt hier verdiene, die meisten bekommen nur mindestlohn und gehen mit 1060€ am monatsende nachhause.

und wenn wie susi64 sagt, mehr einkommen berechnet wird als ich habe, und ich dadurch auch nicht mehr sparen kann, was passiert dann wenn mal angenommen mein altes auto doch den geist aufgibt? dann hat sich die arbeit erledigt. ws passiert wenn man arbeitslos ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 14:56
(@Mrs_Mima)

hi,

wenn du arbeitslos wirst springt der Staat ein (indem deine Ex Unterhaltsvorschuss bekommt). Dann zahlt den Unterhalt für deine Kinder die Allgemeinheit, nämlich wir.

Hast du vorher einen Titel kassiert, laufen für dich Schulden auf. In jedem Fall wirst du ziemlich Druck bekommen, was die Anzahl der Bewerbungen angeht, um schnellstmöglich wieder Arbeit zu bekommen.

Was mir auffällt (und bitte nicht böse sein, so kommt es eben bei mir an): du  bist verzweifelt ob deiner Situation, das kann ich nachvollziehen. Aber ich lese keine Ideen für Lösungsvorschläge an deine Ex.

Was kannst du ihr monatlich anbieten an Unterhalt, so dass sie auf weitere Schritte verzichtetet? Nochmal: die Kinder haben ein Recht auf einen Titel, klagt sie, wirst du mit 105%iger Sicherheit zur Erstellung eines dynamischen Titels verdonnert, der dann auch gerne den Mindestunterhalt bis zum 18ten Geburtstag der Jungs beinhaltet..

Also lautet die Devise für dich nicht "oh mein Gott, ich kann nicht, ich will nicht, was mach ich bloss" sondern versuche ernsthaft, dein Einkommen zu erhöhen (Pizza fahren 1 Nacht/Woche oder so) und biete Madame eine Summe, bei der sie auf einen Titel verzichtet.

Und noch wichtiger: zahl diese Summe auch zuverlässig und pünktlich, sonst machst du ihr wieder Lust auf einen Titel.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 15:06
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(@dlc)
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also zahlen könnte ich maximal 100€ im monat damit ich nich in schwierigkeiten komme.

mehr arbeiten wird nichts, da ich jetzt schon krankheitsbedingt zu viel arbeite, laut arzt dürfte ich nur 30h die woche, da ich aber das geld benötige muss ich schon 10h mehr pro woche, aber das fällt schon echt schwer. und dazu kommt,, dass ich nur leichte tätigkeiten machen darf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 15:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nach deinen Angaben stehen dir 195,-€ für KU zur Verfügung.

Wenn du die Entfernung zu deinem Arbeitsplatz angibst, 20-30 Cent pro Kilometer weniger.

Diesen Betrag solltest du ihr schon jetzt anbieten und, wenn verlangt, auch titulieren.

Unterhaltsvorschuss wird deine Ex nicht bekommen, da sie mit einem anderen zusammen lebt.

Du hättest aber die Möglichkeit, ihr zu mehr Geld zu verhelfen, indem du den vollen Mindest-KU titulierst und bezahlst und, da dir danach nicht mehr genug zum Leben bleibt, beim Jobcenter aufstockendes Hartz4 beantragen.

Dann würden dir, neben dem normalen Hartz4satz und den Kosten der Unterkunft, noch ca. 315,- € Freibetrag für Erwerbstätige zustehen plus GEZ und sogar noch etwas für die Umgangskosten.

Das ist ein Service, den dir das Familienrecht alleine nicht gewährt.
Zwar besteht bei manchen Jobcentern auch eine gewisse Allergie dagegen, auch Vätern Geld zukommen zu lassen aber hat man da die Richter eher auf seiner Seite.

Normalerweise würde ich dir raten, zunächst den korrekten Betrag zu titulieren und dann abzuwarten, ob du verklagt wirst und zu wieviel und dann mit dem Titel zum Jobcenter zu gehen. Aber wenn du ihr was Gutes tun willst, dann machst du das ohne Gericht so.
Ist aber nicht ganz ohne Risiko für dich.
Du solltest allerdings vermeiden, noch in diesem Jahr einen Titel zu unterschreiben, da sich die Regierung für den Rest des Jahres eine völlig idiotische und regelwiedrige Teilunterschlagung des Kindergelds ausgedacht hat. Erst ab 1.1.2016 gilt wieder der normale, hälftige KG Abzug.
Insofern würde ich bei den 195,-€ bleiben und abwarten was passiert.

Da das absolut gesetzeskonform ist, brauchst du dir da auch keine grauen Haare wachsen zu lassen.

Auf jeden Fall kannst du dich auf längere Zeit von dem Gedanken verabschieden, dass du entscheidest oder beeinflussen kannst, wieviel Geld dir zur Verfügung steht. Das wird in den nächsten Jahren vom Staat entschieden und dir nach dessen Gusto zugeteilt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 15:23
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Schon was gesagt Registriert

@beppo

das heisst also wenn ich selbst nicht mehr genug zum leben habe könnte ich zu meiner arbeit noch harzt4 aufstockend bekommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2015 15:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 15:29
(@Mrs_Mima)

@beppo

Unterhaltsvorschuss fällt nur weg, wenn die KM heiratet.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltsvorschuss-bei-Ehe---f42954.html

momentan würde sie den noch bekommen, Zusammenleben ist irreleant.

Gruss

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2015 15:30




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