Fragen zum Unterhal...
 
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Fragen zum Unterhalt

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(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Schreibsel,

1.Sollte ich aus finanziellen Gruenden nicht zahlen koennen (unter der Selbstbehaltsgrenze) kriege ich auf jeden Fall grossen Stress.

Dies ist anzunehmen, aber auch von Fall zu Fall verschieden. Man könnte dich (wie schon geschrieben) dazu drängen, dich intensiv um einen besser bezahlten Job zu kümmern. Oder noch schlimmer, man unterstellt dir fiktives Einkommen und du musst zahlen, ob du kannst oder nicht.

2.Sollte ich die 279 Euro zahlen und habe ein Einkommen von 1200 Euro ist das fuer mich problemlos. (kein Stress)

Für den Kindesunterhalt: Mit hoher Wahrscheinlichkeit schon. Nur bist du in den ersten 3 Jahren auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Kannst du den nicht zahlen und die Mutter bekommt staatliche Leistungen, kommt man wieder auf dich zu (=Stress).
(N.B.: Kindesunterhalt Stufe 1 beträgt 202 € = 279 € - 77 € hälftiger Kindergeldanteil, wie Beppo schon schrieb).

3.Ein Titel muss auf jeden Fall unterzeichnet werden.

Wenn es von dir verlangt wird: Ja. Sinnvoll ist es, einen Titel zu unterschreiben, bevor geklagt wird. Dann kann der Unterhalt nicht mehr eingeklagt werden bzw. nur noch eine Differenzsumme, falls die Gegenseite ("Ex" oder ARGE) der Meinung ist, du zahlst zu wenig.

[Off-Topic]

@Schreibsel, wo gibt es denn Gartenhäuser mit einer Internet-Standleitung?

[/Off-Topic]

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 22:56
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Schreibsel!

Es wird so ablaufen:

KM wird ans JA herantreten.
Die werden dich darüber informieren, daß du Vater bist. Zeitgleich fordern sie dich auf die Vaterschaft anzuerkennen und deine Einkommennachweise ihnen zu zuschicken!
Die werden dann das Ding berechnen und dich auf dem Laufenden halten!

Mindestsatz für die ersten 5Jahre: 202€!

Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!

Sollte KM einen RA nehmen, wird sie natürlich alles Versuchen, um mehr zu bekommen!
D.h. es könnte zu einem Gerichtstermin kommen!
Da kannst du dann alle deine Probleme, Sorgen und Pläne vortragen, der Richter wird kurz darüber lachen und dann den Unterhalt berechnen!

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 15:23
(@bronze)
Registriert

Es wird so ablaufen:

Da kannst du dann alle deine Probleme, Sorgen und Pläne vortragen, der Richter wird kurz darüber lachen und dann den Unterhalt berechnen!

ohne Worte
:rofl2:

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 15:25
(@schreibsel)
Rege dabei Registriert

Schreibsel, trotz deines etwas rüden Tones gegenüber Leuten die dir hier helfen wollen, noch 2 Hinweise:

Ergänzend zur Trennungsfaq kannst du dich auch noch mit der Düsseldorfer Tabelle und den OLG-Leitinien beschäftigen. Dort findest du noch einige amtliche Hinweise darauf, wie die Justiz mit dir umzugehen gedenkt.
Du findest, die für dich zutreffende hier: http://vatersein.de/News-new_topic-6.html
Du kannst uns dann ja mal erzählen was der Richter gesagt hat als du zu ihm genauso freundlich warst wie zu uns.

Der Mindestunterhaltszahlbetrag liegt übrigens nicht bei 279,- sondern bei 202,- da du das halbe Kindergeld von 77,- abziehen kannst.

Hallo!

Danke, den Rueden Ton habe ich nicht zuerst eingeschlagen, was Du auch nachlesen kannst.

Oi

Schreibsel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 01:29
(@schreibsel)
Rege dabei Registriert

@Schreibsel, wo gibt es denn Gartenhäuser mit einer Internet-Standleitung?

Hihi!

Ja die gibt es wirklich, hier hat jemand vor 30 Jahren Telefon hingelegt, das war zu einer Zeit als die Post noch ALLES erschlossen hat.
Und Internet haben sie denn auch noch hinbekommen, hat zwar 5 Monate gedauert, aber es klappt halt 🙂
Wo das ist erzaehle ich Dir aber nicht

Oi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 01:33
(@schreibsel)
Rege dabei Registriert

So leute, Tag der Wahrheit

den Automatismus, den Mindestsatz zu zahlen und wenn man das nicht macht, muss man 30 Bewerbungen im Monat schreiben, und wenn man das auch nicht macht, landet man automatisch in der JVA, den gibt es nicht.

Ich habe mit drei Faellen gesprochen, wo die Vaeter weniger als den Mindestsatz zahlen, wegen dem Slebstbehalt.

Keiner von denen musste einen Titel unterschreiben, keiner von denen wird oder wurde gezwungen Bewerbungen zu schreiben... usw

Also so ganz heiss wird die Suppe wohl doch nicht gegessen, wie es mir hier manche weiss machen wollen

Tschuess

S.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 01:38
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

So leute, Tag der Wahrheit

den Automatismus, den Mindestsatz zu zahlen und wenn man das nicht macht, muss man 30 Bewerbungen im Monat schreiben, und wenn man das auch nicht macht, landet man automatisch in der JVA, den gibt es nicht.

Zum Glück ist Schreibsel zu uns gestoßen und hat uns nun aufgeklärt, wie es wirklich läuft.

Da es das alles nicht gibt  können wir uns nun alle beruhigt zurücklegen und unser Geld für uns selber ausgeben.

Ich scheine wirklich ein Idiot zu sein, weil ich 250 Stunden im Monat zur Arbeit renne um das Geld für den Unterhalt zusammenzubringen.

ich werde jetzt auch selbstständig.

Danke, Schreibsel, dein Geschreibsel hat uns allen sehr weitergeholfen.  :gewalt006:
Mehr schreib ich jetzt lieber nicht, denn ich muss ja  :  :nivea:

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 02:10
(@schreibsel)
Rege dabei Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hi!

Bitte benutze Grussformeln, das ist hier im Forum so ueblich.
Ich habe nicht geschrieben, das es das nicht gibt, ich habe geschrieben, das es diesen Automatismus nicht gibt. Bitte erst lesen denn schreiben, danke.
Ich habe auch nicht geschrieben, das ich weiss wie es laeuft. Ich habe nur geschrieben, das es auch scheinbar bei anderen Vaetern auch anders laeuft.
Also erst lesen, denn denken und denn nochmal lesen und denn denken und denn schreiben.

Oi

S.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 03:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schreibsel,

von Automatismus hat hier auch keiner gesprochen.

Wir sind es nun mal gewohnt den worst-case zu formulieren, da dieser eben eintreten kann udn das nicht zu selten.

Bei deinen 3 Fällen: Sind die denn auch alle selbständig? Ist dort das JA invlviert? Das JA hat es nämlich nicht gerne wenn man zahlt, aber keinen Titel unterschreibt. Vielleicht haben sie ja nichts unterschrieben, weil es ein Gerichtsurteil gibt,das den KU festlegt. Mir zumindest ist persönlich kein zum Unterhalt verpflichteter bekannt der das nicht in irgendeiner Form schriftlich hat und sei es in der Form das ein Amt seine Leistungsunfähigkeit festgestellt hat.

Du kannst uns glauben oder es lassen, das bleibt dir überlassen. Nur bedenke das hier die Erfahrung etlicher hundert schreibender User gesammelt ist und nicht nur die Erfahrung von 3 Kumpels.

Was hier aber allen Usern als Ehrensache gilt ist das den KU der ihnen zustehende Unterhalt auch zukommt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 09:09
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@Schreibsel:

Versteh es doch endlich!

Wenn KM einbischen Gehirn im Kopf hat, läst sie sich vom JA oder RA beraten, was sie bekommen kann!
Und dann, wird sie alle Register ziehen um das durchzusetzen!

Vielleicht solltest du dich mal mit solchen KV unterhalten die ZAHLEN!

Freundliche Grüße in die Gartenlaube

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 09:44




(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@Schreibsel:

Schau mal hier:  www.vatersein.de/Forum-topic-12595-start-msg132367.html#new

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 09:52
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