Hi,
guck´ mal du hast doch Antworten auf Deine Fragen bekommen.
Fakt ist:
Du unterstehst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Die Richter in Deutschland verstehen keinen Spaß bei KU.
Dadurch KANN dir alles mögliche aufgebrummt werden, wie "fiktives Einkommen"....20-30 Bewerbungen etc.
Dein Grund und Boden können die dir nicht abnehmen.
Wenn du irgendwie zu Knete kommst(Hausverkauf) ... dann schon....
Ob du eine Fa. gerade am Aufbauen bist, interessiert keinen Richter.
Der verdonnert dich vielleicht noch zum Zeitung austragen ....
Bevor du nun jetzt loslegst das wäre emotional....dann gehe mal bißchen auf google, oder auch hier, und suche mal paar Urteile.
www.trennungsfaq.de ist auch nicht schlecht.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
1. Habe gelesen, der nicht pfaendbare Selbstbehalt betraegt 900 Euro. Gilt dies auch, wenn ich mietfrei wohne?
Der SB hat mit deiner Pfändungsfreigrenze nichts zu tun. Zudem ist die Pfändungsfreigrenze in Unterhaltsdingen annähernd ALG-II-Niveau.
2. Muss ich das Haus verkaufen um Unterhalt zahlen zu koennen?
Ich vermute eher nein.
3. Kann ich den Schrebergarten auf jedenfall behalten?
Ich vermute eher ja.
Ich will mich ja jetzt selbststaendig machen. Da muss ich mich ja nicht bewerben, oder?
Doch. Du hast deine Arbeitskraft zur Aufbringung des Unterhaltes einzusetzen. Und wenn du dafür einen gut bezahlten Job als Steinezähler auf Helgoland annehmen musst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
oi
danke
das heisst ich darf mich nicht selbststaendig machen?
das kann ich mir nicht vorstellen
oi
schreibsel
Hi,
klar kannst du dich selbstständig machen, wenn du den KU aufbringst, hat da keiner was dagegen.
Ansonsten kann dir halt das o.g. aufgebrummt werden.
Klarer ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
das heisst ich darf mich nicht selbststaendig machen?
Doch, du darfst. Du hast daneben eine Unterhaltsverpflichtung, die du insbes. bzgl. des KU zu erfüllen hast.
das kann ich mir nicht vorstellen
Probier's aus. 🙂
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Servus Schreibsel!
ES wird Dich niemand daran hindern, Dich selbstständig zu machen; nur, wenn Du Deinen Zahlungsverpflichtungen mangels Einkommensmasse nicht nachkommst, wird man Dir nahelegen, einen bezahlten Job zu suchen und nachzugehen.
Grüße ausm Süden
Marco
*edit: Deep und babbedeckel waren schneller
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Was ist denn, wenn jemand nur 890 Euro verdiehnt und damit unter der Selbstbehaltsgrenze liegt, muss er denn auch Bewerbungen schreiben?
Hallo Schreibsel!
nur 890 Euro verdiehnt
Häng dich nicht an den 900€ auf! Dies ist eine Vorschlag, kein Gesetz! Ein Richter kann diesen Betrag sehr schnell kürzen! Z.B. durch mietfreies Wohnen!
Kommst du nicht für den KU auf, springt erstmal das JA ein. Die wollen dann aber das Geld von dir wieder haben!
Und glaub mir, solltest du mal einen Euro zu viel haben, dann wollen die den!
An deiner Stelle würde ich erstaml schauen, wie ich für den KU aufkommen kann! Arbeiten, Nebenjob, usw...
Anstelle hier nach Möglichkeiten zu suchen, um dich davor zu drücken!
Es ist DEIN KIND! Das braucht was zum Anziehen, zum Essen und auch beide Elternteile!
Gruß
Zauberlehrling
Hallo schreibsel,
ja auch dann wird er aufgefordert werden sich einen besser bezahlten Job zu suchen oder eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Beim KU versteht nunmal kein Amt Spaß.
Jeder der ein Kind gezeugt hat ist nunmal dazu verpflichtet dieses auch zu unterhalten. Dazu hat er alles zu unternehmen was in seiner Macht steht. GGf. kann, wenn er dazu nicht gewillt ist ein fiktives Einkommen angenommen werden und er bis zur Pfändungsfreigrenze heruntergepfändet werden, so ein Titel oder Urteil besteht. Das macht sich als Selbständiger dann meist gar nicht gut.
Was willst du eigentlich? Willst du Tipps, wie du am besten deine Unterhaltspflicht umgehen kannst? Die wirst du hier nicht finden. Doch einen Tipp bekommst du doch: Entweder investierst du um künftige Kinder zu vermeiden ein paar Euro in Kondome oder in eine Vasektomie.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Tina:
:thumbup:
Gruß
Zauberlehrling
Was ist denn, wenn jemand nur 890 Euro verdiehnt und damit unter der Selbstbehaltsgrenze liegt, muss er denn auch Bewerbungen schreiben?
Och, dem Richter dem fällt was ein....dann kürzt er einfach die 890 Mücken, und sagt dir "gehen sie Zeitung austragen" oder oder oder
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Oi!
Ihr spricht immer vom Richter? Heisst das es geht auf jeden Fall vor Gericht?
Wenn ich den Mindestsatz von 279 Euro zahle, laesst mich das Amt denn auf jeden Fall in ruhe, oder muss ich trotzdem die Hoehe meines Einkommens darlegen?
Oi
S.
Also, nochmal ganz von vorne:
Du bist einem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Ob die KM das über das JA doer über einen RA machen lässt ist ihr überlassen. Darauf hast du keinen Einfluß.
Egal wer dich anschreibt du bist verpflichtet deine Einkommensverhältnisse und u.U. auch deine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Dieses Recht steht dem Kind zu. Tust du es nicht wird eine Klage eingereicht und du auf Offenelgung verklagt.
Nach einer Berechnung wirst du aufgefordert werden einen Titel überdie errechnete Sumem zu unterschreiben. Tust du das nciht kann auch das wieder eingeklagt werden. Sollte die Auskunft eh im Rahmen einer Klage erst erteilt worden sein wir es ein Urteil geben, das den Unterhalt festlegt.
Natürlich kannst du den Midenstsatz zahlen, das enhebt dich aber nicht der Pflicht dein Einkommen offenzulegen.
Zudem mußt du dir bewußt sein, das die KM für 3 Jahre BU für sich verlangen kann. Sollte sie Sozialleistungen beantragen wird das Amt wiederum prüfen, ob du leistungsfähig bist.
Ich komm nur irgenwie nicht mehr ganz mit. Auf der einen Seite schnoorst du dich bei deinen Eltern und Freunden duch auf deranderen Seite wärst du bereit 279 zu zahlen, wenn dzu dann dein Einkommen nicht offenlegen mußt. Irgendwas stimmt doch da nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
das sind hypothetische Ueberlegungen.
Ich habe gerade www.trennungsfaq.de gelesen. Ist das wirklich war, was da steht oder ist das uebertrieben?
Was ist BU?
gruss
Schreibsel
BU= Betreuungsunterhalt.
Ich würde sagen es ist realistisch eingeschätzt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Schreibsel
#Zynismusmodus an#
Ich habe gerade www.trennungsfaq.de gelesen. Ist das wirklich war, was da steht oder ist das uebertrieben?
Iwo. Den FAQ haben die nur zur Belustigung hineingestellt
#Zynismusmodus aus#
Was ist BU?
Betreuungsunterhalt, also Unterhalt wegen Kinderbetreuung. Manchmal auch Betreuter Umgang, also Umgang mit deinem Kind und einem "Aufpasser".
Gruß,
Michael
Hallo Schreibsel,
Ich habe gerade www.trennungsfaq.de gelesen. Ist das wirklich war, was da steht oder ist das uebertrieben?
Trennungsfaq ist prinzipiell gut. Dort steht, was alles so passieren kann und auch schon passiert ist, aber nicht unbedingt in jedem Fall auch so eintreffen muss.
Um sich auf das vorzubereiten, was passieren kann, ist es aus meiner Sicht sehr gut.
Gruß
Martin
Hi
Also, ich fasse das mal zusammen, ob ich das richtig verstanden habe.
1.Sollte ich aus finanziellen Gruenden nicht zahlen koennen (unter der Selbstbehaltsgrenze) kriege ich auf jeden Fall grossen Stress.
2.Sollte ich die 279 Euro zahlen und habe ein Einkommen von 1200 Euro ist das fuer mich problemlos. (kein Stress)
3.Ein Titel muss auf jeden Fall unterzeichnet werden.
viele Gruesse
Schreibsel
...und du musst dein Einkommen offen legen.
Schreibsel, trotz deines etwas rüden Tones gegenüber Leuten die dir hier helfen wollen, noch 2 Hinweise:
Ergänzend zur Trennungsfaq kannst du dich auch noch mit der Düsseldorfer Tabelle und den OLG-Leitinien beschäftigen. Dort findest du noch einige amtliche Hinweise darauf, wie die Justiz mit dir umzugehen gedenkt.
Du findest, die für dich zutreffende hier: http://vatersein.de/News-new_topic-6.html
Du kannst uns dann ja mal erzählen was der Richter gesagt hat als du zu ihm genauso freundlich warst wie zu uns.
Der Mindestunterhaltszahlbetrag liegt übrigens nicht bei 279,- sondern bei 202,- da du das halbe Kindergeld von 77,- abziehen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.