Fragen zum KU - wir...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Fragen zum KU - wir sind total verunsichert

Seite 1 / 2
 
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forengemeinde,

mein LG und ich sind seit fast 3 Jahren hier stille Mitleser und haben uns hier hin und wieder schon mal den ein oder anderen Tipp "herauslesen" können, den wir für unsere Konstellation benötigten.

Leider kommen wir jetzt so nicht mehr weiter, zumal sich bei uns wirklich plötzlich die Dinge überschlagen. Wir wissen, dass es hier im Forum weitaus schlimmere Vorfälle gibt, aber für fühlen uns gerade etwas überfahren, da wir wohl  aus unserer "gedachten" einigermaßen heilen Welt unsanft herausgerissen worden sind  :redhead: . Deswegen wäre es nett, wenn ihr uns ein paar Antworten auf unsere momentanen offenen Fragen geben könnt.

Wir versuchen uns kurz zu halten  🙂
Zu unserer Situation:

- LG hat zwei Kinder (7 und 10 Jahre)
- Trennung in 2003, Scheidung in 2004
- Unterhaltstitel ausgestellt in 2004 für beide Kinder (müsste ein dynamischer sein, Angaben stehen in € und dahinter in %)
- Einkommen LG bisher ca. 1.350,- € mit Überstunden (seit 05/2008 tarifliche Erhöhung => jetzt ca. zwischen 1400,- und 1430,-€ je nach Überstunden)
- Höhe des KU für beide Kinder bisher 450,- € (Mangelfall)
- LG und LGin leben seit 2005 in gemeinsamer Wohnung (KM 550,- + 105,- NK)
- Kinder kommen regelmäßig alle 14 Tage, sowie hälftige Ferien
- da LGin ebenfalls Vollzeit arbeitet wurden trotz Mangelfall immer zusätzliche Kosten für die Kinder getragen (z. B. Beitrag für beide Kinder im Sportverein, regelmäßige Friseurbesuche, 1-2 im Jahr Schuhe, 1 x im Jahr Jacken, Kosten für Freizeitcamps, Unfallversicherung für beide Kinder, Beteiligung bei der Anschaffung von Schulmaterial und noch vieles mehr)

Bisher hat der allgemeine Umgang mit Kindern und Ex, bis auf diverse Meinungsverschiedenheiten, die halt normal sind, ganz gut funktioniert. Wir hatten den Eindruck, dass sie uns aufgrund der Übernahme diverser zusätzlicher Kosten, von der finanziellen Seite her relativ in Ruhe gelassen hat.

Bis heute  😡

Sie trat an LG heran und hat ihm gegenüber folgende Dinge geäußert:

1. Laut Ihrer Rechnung müsste er ihr über 700 € KU zahlen
2. Er würde, da er ihr keinen Ehegattenunterhalt zahlt, grundsätzlich eine Stufe höher eingruppiert in der Düsseldorfer Tabelle ?????
3. Er würde im SB heruntergestuft werden, da er ja mit LGin in eheähnlicher Gemeinschaft wohnen würde und das würde mit eingerechnet ????

Wir waren natürlich über diese aus dem Nichts auftauchenden Äußerungen total baff und wissen auch, dass sie da teilweise auch falsch informiert ist.

Dennoch wäre es nett, wenn ihr uns diesbezüglich ein paar Fragen beantworten könntet:

1.) Laut unserer Ausrechnung neue DT 2008 müsste LG 490,- € zahlen. Es existiert aber ja für beide Kinder ein Titel. Welcher Betrag zählt jetzt? der aus der DT 2008 oder der umgerechnete Betrag laut den Fallbeispielen von 526,- €?

2.) In der DT 2008 ist ein wohnwerter Vorteil von 360,- € bereits eingerechnet bei Mangelfall. Würde LG trotzdem (unsere Miete beträgt ja 655,- € mit NK) vom SB heruntergestuft werden?

3.) Sie behauptet ja, dass er in der DT eine Stufe höher eingegruppiert wird, da er ihr ja keinen Ehegattenunterhalt bezahlen muss. Trifft dies wirklich zu?

Grundsätzlich möchten wir kurz noch anmerken, dass es uns nicht darum geht, ihr nicht den vollen KU-Satz zu zahlen. Wir wollten dies sowieso mit der Tariferhöhung ändern.

Wir waren nur wirklich erstaunt über den plötzlichen "Angriff" ihrerseits. Hätte sie uns bzw. LG (den betrifft es ja) normal angesprochen, wäre es überhaupt kein Problem gewesen. Wir ärgern uns nur darüber, dass wir trotz Mangelfall, immer versucht haben ihr gerecht zu werden, in dem wir sie bezüglich der Kinder finanziell unterstützt haben(siehe oben) und sie jetzt in einer Art und Weise an LG herantritt, die wir als total undankbar empfinden. Aber vielleicht war es einfach naiv von uns zu denken, dass wir sowas wie ein kleines Dankeschön von ihr erhalten.

Wie würdet ihr in unserer Situation weiter vorgehen? Für Anregungen und Tipps sind wir sehr dankbar.

Herzlichen Dank

Muckelchen und Muckel

Sorry ist doch sehr lang geworden - aber danke fürs lesen  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 13:19
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie würdet ihr in unserer Situation weiter vorgehen? Für Anregungen und Tipps sind wir sehr dankbar.

Ich würde den Regelsatz überweisen, also die 490€.

Thema Reduzierung Selbstbehalt wegen Haushaltsersparnis (wg. aktuellem BGH Urteil prinzipiell wieder möglich) ist damit ja automatisch vom Tisch.

Höherstufung, als in Stufe 2, stimmt prinzipiell so, aber auch das müsste man ja am Selbstbehalt messen und ggf. auch am Bedarfskontrollbetrag, und ob wegen den 34€ wirklich jemand ein Fass aufmacht? Und es wurde ja auch bisher nur "geäussert" und nicht gefordert in einer Form, die eine Inverzugsetzung impliziert.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 13:58
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Muckelchen,

nun mal ganz ruhig  😉

Sie trat an LG heran und hat ihm gegenüber folgende Dinge geäußert:

Trat sie persönlich an Euch heran (dann könnt Ihr dem erst mal gaaaanz ruhig entgegensehen, das Ganze ist dann ein prall gefüllter Testballon, ob Ihr Euch davon beeindrucken laßt oder dem gelassen entgegenseht ); oder über das JA oder einen RA?

1. Laut Ihrer Rechnung müsste er ihr über 700 € KU zahlen

Hat sie ihre Berechnung beigefügt? Wenn nein, freundlich anfordern (sonst redet man aneinander vorbei)!

2. Er würde, da er ihr keinen Ehegattenunterhalt zahlt, grundsätzlich eine Stufe höher eingruppiert in der Düsseldorfer Tabelle ?????

Kann sein , daß diese KANN-Bestimmung der DT VON EINEM RICHTER tatsächlich so ausgelegt wird. In vorauseilendem Gehorsam würde ich das an Eurer Stelle nicht machen. DENN: Unabhängig von der Stufe lt. DT ist Dein LG ein Mangelfall! Die Verteilmasse ist keine andere, wenn bei einem (bereinigten)Einkommen von (1430 € abzgl. 5% berufsbedingte Kosten) 1360 € der Selbstbehalt in Höhe von 900 € abgezogen wird.

Es verbleibt eine Verteilmasse von 460 €, da beißt die Maus keinen Faden ab   😉

3. Er würde im SB heruntergestuft werden, da er ja mit LGin in eheähnlicher Gemeinschaft wohnen würde und das würde mit eingerechnet ????

Auch das kann sie zwar drohend ins Rennen werfen, aber diese Entscheidung obliegt ebenfalls ausschließlich einem Richter.

Die Antwort auf ihr Ansinnen würde ich deshalb gaaaaaaaaaanz freundlich damit beantworten, daß Dein LG ihre Auffassung nicht nachvollziehen und teilen kann. PUNKT! UND: Bei der Überprüfung ihrer Forderungen hätte Dein LG festgestellt, daß bisher freiwillige Zahlungen geleistet wurden, die ab sofort LEIDER nicht mehr möglich seien ...

Wir waren nur wirklich erstaunt über den plötzlichen "Angriff" ihrerseits. Hätte sie uns bzw. LG (den betrifft es ja) normal angesprochen, wäre es überhaupt kein Problem gewesen. Wir ärgern uns nur darüber, dass wir trotz Mangelfall, immer versucht haben ihr gerecht zu werden, in dem wir sie bezüglich der Kinder finanziell unterstützt haben(siehe oben) und sie jetzt in einer Art und Weise an LG herantritt, die wir als total undankbar empfinden. Aber vielleicht war es einfach naiv von uns zu denken, dass wir sowas wie ein kleines Dankeschön von ihr erhalten.

Tja, da scheint Euer Entgegenkommen also nicht auf dankbare Reaktion zu stoßen. Undank ist der Welten Lohn ... Man sollte also tatsächlich ("nur") das zahlen, was der KM/den Kindern zusteht ... Den freiwilligen Rest kann man dem Kind direkt zukommen lassen während der Umgänge.

LG und berichte mal, wie es weitergeht ...

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 14:01
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappasorglos,

lieben Dank für Deine Sichtweise der weiteren Vorgehensweise  :wink:.

Die Frage, die sich für uns nur stellt ist, ob wir so einfach mal die 490,- € laut DT 2008 überweisen sollen oder ob wir uns an den Titel halten müssen und dann diese Berechnung    (alter Betrrag DT + 77 €) x 100
                                                                                                                      neuer Betrag DT
durchführen müssen? Hier kämen dann 526,- € raus. Gibt es da sowas wie ein Gesetz an was (DT 2008 oder Titel) wir uns halten müssen bei der Berechnung?

Was wir zudem nicht verstehen, warum wird man höher eingruppiert, wenn man keinen EU bezahlt. Das war uns neu! Mit was wird dies denn so offiziell begründet?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 14:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Muckelchen!
Ich würde den im Titel festgelegten Betrag überweisen und das Mehr, welches ihr errechnet habt, mal vorsichtshalber auf die Seite legen.
Maßgebend ist der unterzeichnete Titel, wenn ihr keine "Ziwchenbescheide" z. B. vom JA gekriegt habt, ist dieser nach wie vor Maß der Dinge!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 14:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Steht denn in dem Titel irgendetwas von automatischerAnpassung an die entsprechende Altersstufe und/oder an die aktuelle DDT?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 14:28
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Liebe pueppi,

lieben dank für s beruhigen  :redhead:.

Trat sie persönlich an Euch heran (dann könnt Ihr dem erst mal gaaaanz ruhig entgegensehen, das Ganze ist dann ein prall gefüllter Testballon, ob Ihr Euch davon beeindrucken laßt oder dem gelassen entgegenseht ); oder über das JA oder einen RA?[/quote]

Sie ist an LG persönlich heran getreten, in einer Situation (viele Menschen drumherum) die überhaupt nicht passend war. Er hat ihr auch direkt gesagt, dass sie sich mal richtig informieren soll und dass er an so einem Ort mit ihr nicht darüber sprechen würde.

Hat sie ihre Berechnung beigefügt? Wenn nein, freundlich anfordern (sonst redet man aneinander vorbei)![/quote]

Nein, hat sie nicht. Nachdem LG ihr sagte, ob sie denn das hälftige KG abgezogen hätte hat sie wohl ganz verdutzt geschaut, weil sie das wohl noch nicht gehört hätte  :rofl2: Na ja, dafür hört sie von anderen ja anscheinend genügend andere Dinge! sorry, musste mal raus.

Kann sein , daß diese KANN-Bestimmung der DT VON EINEM RICHTER tatsächlich so ausgelegt wird. In vorauseilendem Gehorsam würde ich das an Eurer Stelle nicht machen. DENN: Unabhängig von der Stufe lt. DT ist Dein LG ein Mangelfall! Die Verteilmasse ist keine andere, wenn bei einem (bereinigten)Einkommen von (1430 € abzgl. 5% berufsbedingte Kosten) 1360 € der Selbstbehalt in Höhe von 900 € abgezogen wird

Wo könnten wir denn diese Bestimmung mal nachlesen?

Die Antwort auf ihr Ansinnen würde ich deshalb gaaaaaaaaaanz freundlich damit beantworten, daß Dein LG ihre Auffassung nicht nachvollziehen und teilen kann. PUNKT! UND: Bei der Überprüfung ihrer Forderungen hätte Dein LG festgestellt, daß bisher freiwillige Zahlungen geleistet wurden, die ab sofort LEIDER nicht mehr möglich seien ...

Sollte dies so kommen, werden wir in jedem Fall alle bisherigen freiwilligen Zahlungen einstellen. Dies möchten wir zwar nicht, weil wir ja auch indirekt was für die Kinder damit getan haben. Und deshalb würde uns das sehr schwer fallen, aber auch wir müssen leider jeden Monat schauen, dass es finanziell irgendwie klappt. Wir nagen zwar nicht am Hungertuch, aber bei den heutigen Preisen ist das alltäglich Leben nicht mehr so einfach  :thumbdown:.

Ich werde in jedem Fall berichten, wie wir nun weiter vorgegangen sind.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 14:44
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo midnighwish,

Steht denn in dem Titel irgendetwas von automatischerAnpassung an die entsprechende Altersstufe und/oder an die aktuelle DDT?

Ja, soweit wir das beurteilen können, sind wir verpflichtet automatisch entsprechend der Alterstufe den Betrag anzupassen.

Fraglich für uns ist nur, welchen Betrag wir nehmen sollen? DT 2008 (490,-€) oder den laut Titel errechneten (526,- €).

Danke und Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 14:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Muckelchen

korrekt wäre beim dyn. Titel die Umrechnung (gib doch mal die alten %-Zahlen an). Aber denke daran, für jedes Kind 77,-Euro anzusetzen. Ist sowieso besser je Kind eine eigenständige Rechnung und Überweisung zu machen, da die Ansprüche auch je Kind (lt. Gesetz) sind und eine Vermischung nur Irritationen schafft.
Bei der Überleitung der alten Titel an die neue UHT mit den anderen Prozentsätzen kommen die gleichen Zahlbeträge raus. Falls Ihr Euch unsicher seid schaut >>hier<< nach.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 02:58
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen oldie,

das haben wir uns schon fast gedacht, dass letztendlich der Titel zählt. Aber jetzt haben wir wenigstens einigermaßen die Sicherheit und müssen uns nicht wieder unangebrachte "Anspielungen" von Ex anhören.

korrekt wäre beim dyn. Titel die Umrechnung (gib doch mal die alten %-Zahlen an). Aber denke daran, für jedes Kind 77,-Euro anzusetzen.

Bei beiden Kindern stehen im Titel jeweils 100 % drin. Laut Ausrechnung (mit Anrechnung hälftiges KG) würden wir dann auf 526,- € kommen.

Eine kurze Frage habe ich trotzdem noch.

Wir hatten bisher nie die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen, sondern sind immer vom Netto ausgegangen. Wenn ich jetzt rechne:

Gehalt LG:    ca. 1430,00 €
abzgl. 5%:          71,50 €
                        1358,50 €
= 1358,50 € - 900 SB= 458,50 €

Können wir dies so mit den berufsbedingten Kosten ansetzen und den Endbetrag von 458,50 € als KU festsetzen?

Wir hatten auch die Überlegung, dies mal korrekt von einem Anwalt ausrechnen zu lassen und ihr dann zukommen zu lassen. Nur haben wir dann die Befürchtung, dass sie dies als Kampfansage sieht. Und das ist eigentlich nicht unser Ziel, sondern wir wollen mit ihr endgültig Klarheit bzgl.des KU und keinerlei Diskussionen bzw. dumme Anspielungen mit ihr und von ihr.

Wo kann man dies denn noch "fachgerecht" ausrechnen lassen?

Herzlichen Dank und LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 10:11




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Muckelchen.

Nein, den Titel eigenmächtig abwandeln, könnt ihr nicht.
Ihr müsst ihn "wortgetreu" erfüllen. Entweder nach dem angegebenen Betrag oder unter Verwendung der "Formel", wenn es sich um einen dynamischen Titel handelt.

Wenn ihr etwas daran ändern wollt, geht das nur vor Gericht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 10:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei beiden Kindern stehen im Titel jeweils 100 % drin. Laut Ausrechnung (mit Anrechnung hälftiges KG) würden wir dann auf 526,- € kommen.

Muckelchen, kannst Du uns das mal vorrechnen? Ich glaube nämlich, Du hast Dich da schlicht verrechnet und Deine Unruhe ist völlig unnötig.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 10:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen Muckelchen

falls in den Titeln nicht explizit enthalten ist das er eine Stufe höher gruppiert wird (wegen nur 2 UH-Berechtigten) dann muss er das auch nicht - ist schliesslich eine kann-Bestimmung und dagegen spricht, dass er dadurch unter den SB fällt.

Bei der Umrechnung (zur DT2008) dürften die höheren Beträge auch nicht rauskommen, mein Prozentsatz landet bei 93,8%. Falls es sich mal um eine Mangelfallberechnung gehandelt hat so kann das i.O. sein.

Nach meiner Auffassung stimmt die Richtung, aber bei den Details haut was nicht hin.

Gruss oldie

Edit. Hi pappasorglos: Na dann geht's mir ja nicht alleine so. 😉

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 10:51
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Beiden,

nett, dass ihr euch so lieb um uns momentan "nervösen" Wracks kümmert  :redhead:.

Also ich fang nochmal von vorne an mit dem Rechnen:

Gehalt LG seit 05/ 2008:  ca. 1430,- € (vorher ca. 1350,- €)
Einstufung DT 2007 war Stufe 2 (Kinder 7 und 10 Jahre)

Bisherige Rechnung:
Kind 1:  263,- €
Kind 2:    263,-€
Gesamt: 490,-€

Da Mangelfall: 1350,- € -900 SB = 450,00 €

Das war bisher das was LG bezahlt hat. Da es im Mai 08 eine tarifliche Erhöhung gab, wollte er den Betrag jetzt anpassen.

Wir wie immer die DT zur Hand genommen und kamen bei neuem Gehalt von ca. 1430,- €  auf 490,- € (hälftige KG bereits abgezogen).

Sie behauptet sie bekäme mehr. Wir also gedacht muss dann die neue Umrechnungsformel vom Titel sein:

Wir haben wie folgt gerechnet:

(263,- € + 77,-€) x 100

              322,- €
= 105,6 % x 322,- € = 340,- € -77,- € KG =263,- € pro Kind

In Summe für beide Kids: 526,- €

So, das war unsere Rechnung :redhead:.

Ganz lieben Dank und Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 11:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bisherige Rechnung:
Kind 1:  263,- €
Kind 2:    263,-€
Gesamt: 490,-€

Und eben diesen Ansatz - 263,- Euro - verstehe ich nicht. Nicht Eure Zwischenergebnisse im Laufe der ganzen Neuberechnungen interessieren sondern einzig und allein was im Titel steht (und - wenn erfolgt - die unterschriebenen und beglaubigten Abänderungen).

Prinzipiell: Bei der Ermittlung des UH-relevanten EK sind die letzte 12 Monate, mindestens die letzten 6, heranzuziehen. Auch ich bin in den Genuss der Tarifanpassung gekommen und würde mich hüten auf Grund von 2 Gehaltszahlungen eine Anpassung vorzunehmen. Übrigens ist der Vater nicht verpflichtet (auch bei dyn. Titeln) von sich aus den KU anzupassen, nur weil sich sein EK geändert hat. Diese Anpassung bezieht sich nämlich nur auf die DT und ihre Auslegung bzw. Eingruppierung dort, nicht jedoch auf ein geändertes EK. Dieses wurde bei Titelerstellung ermittelt und hat solange bestand, bis ein neues Auskunftsersuchen angefordert wird.

Zur Klarstellung und wenn Du möchtest stelle doch bitte einen der Titel (sind beide wohl sinngemäß gleich) anonymisiert hier ein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 12:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wir haben wie folgt gerechnet:

(263,- € + 77,-€) x 100

              322,- €
= 105,6 % x 322,- € = 340,- € -77,- € KG =263,- € pro Kind

In Summe für beide Kids: 526,- €

Nein, so ist das nicht gemeint, statt der 263 musst Du den tatsächlichen Zahlbetrag einsetzen, also die 225, und mit dieser Rechnung soll auch nur der umgerechnete Prozentbetrag ermittelt werden (93,8%), der Zahlbetrag bleibt schlicht derselbe, solange sich die Altersstufe nicht ändert oder der Kinderfreibetrag erhöht wird (wie für Anfang 2009 angekündigt), das ist ja gerade der Zweck dieser Formel.

Wenn ihr also jetzt statt der 450€ die 490€ bezahlen würdet, hiesse das einfach, dass ihr "freiwillig" die 93,8% auf 100% aufrunden würdet, und dagegen kann ja niemand was haben. Nur bitte bloss keinen dynamischen Titel über 100% unterschreiben, keiner weiss, wie der neue Freibetrag nächstes Jahr aussieht, und dann ist Dein LG ganz schnell wieder Mangelfall.
 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 12:53
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

so werde nachfolgend dann mal die beiden Unterhaltstitel einstellen. Vorab schon mal herzlichen Dank für s lesen  :).

Kind 1 (derzeit 7 Jahre)

.... verpflichte ich mich nachstehenden Unterhalt gem. §1 der Regelbetragsverordnung zu zahlen:

ab                                    v.H. des Regelbetr.                            der jew. Altersstufe                              abzgl. 1/2 KG von z.Zt.                ergibt z.Zt.
01.03.2004                                100%                                                          1.                                                                7,00 €                                    192,00 €
01.02.2007                                100%                                                          2.                                                                0,00 €                                    241,00 €
01.02.2013                                100%                                                          3.                                                                0,00 €                                    284,00 €       

Dieser Betrag erhöht sich entsprechend der Regelbetrags-Verordnung alle zwei Jahre, erstmals zum 01.07.2005.

Kind 2 (derzeit 10 Jahre)

.... verpflichte ich mich nachstehenden Unterhalt gem. §1 der Regelbetragsverordnung zu zahlen:

ab                                    v.H. des Regelbetr.                            der jew. Altersstufe                              abzgl. 1/2 KG von z.Zt.                ergibt z.Zt.
                                                                                                                          1.                                                                                                 
01.03.2004                                100%                                                          2.                                                                0,00 €                                    241,00 €
01.03.2010                                100%                                                          3.                                                                0,00 €                                    284,00 €       

Dieser Betrag erhöht sich entsprechend der Regelbetrags-Verordnung alle zwei Jahre, erstmals zum 01.07.2005.

Also, wenn ich dann jetzt, dank eurer Hilfe es richtig verstanden hätte, käme ich auf 98,8 %.

LG

                             

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 22:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Muckelchen,

die UH-Beträge, die im Titel aufgeführt wurden, stammen aus der DT2003 und sind ohne KG-Anrechnung. Wichtig dabei ist dieser Satz:

Dieser Betrag erhöht sich entsprechend der Regelbetrags-Verordnung alle zwei Jahre, erstmals zum 01.07.2005.

D.h. mit jeder neuen DT die rauskommt müsst ihr selbstständig die Beträge anpassen. Grundlage dabei sind die 100% = Mindestbedarf.
Angewendet auf die DT2008 entspricht dies der Einkommensgruppe 1 (bis 1500,-). Da sich jedoch die Anrechnung des KG geändert hat (nicht mehr anteilmässig sondern immer zur Hälfte) sind davon 77,- hälftiges KG abzuziehen. der Einfachheit halber gibt es die>>Anlage A<< zur DT, wo das bereits praktiziert wurde. Dort stehen die von Euch zu leistenden Zahlbeträge.
Das mit den Prozenten ergab sich dadurch, dass scheinbar keine richtige Anpassung an die jeweiligen DT's erfolgt ist.

Also entsprechend Titel kommt folgendes raus:
Kind  7J -> 245,- Euro (Zahlbetrag)
Kind 11J -> 245,- Euro (Zahlbetrag)

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 00:53
(@muckelchen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Oldie,

mensch herzlichen Dank fürs drüberschaun und ausrechnen. Also sind die 490,- € der richtige Zahlbetrag, mit dem wir nichts verkehrt machen können!?

Das heißt für uns bzw. LG, dass er sich laut seinem Titel immer bei der DT an den 100% ausrichten muss. Also im aktuellen Fall an der Stufe 1, wie Du es geschrieben hast.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, dann orientieren wir uns solange an dieser Stufe, solange dieser Titel besteht!? Auch unabhängig davon, ob das Gehalt von LG sich verändert. Das hieße, dass er aufgrund der letzten Tariferhöhung bzw. der anstehenden Gehaltserhöhung im August (netto 50,- €) keine Anpassung laut der Gehaltsstufe in der DT machen muss!?

Wie sieht es denn aus, wenn Ex eine Gehaltsauskunft von LG ziehen würde? Würde dann der Titel neu ausgestellt werden und muss LG den neuen Titel dann unterschreiben?

Wenn Du/ Ihr uns hier noch die Infos geben könnt, wäre das sehr nett, dann sind wir erstmal jetzt auf dem aktuellsten Stand und LG kann dementsprechend bei anstehenden "Stressgesprächen" kompetent (dank euch) argumentieren. Natürlich immer mit dem Ziel es nicht eskalieren zu lassen  :wink:.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2008 10:27
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin moin oldie,

was muß Muckelchen jetzt zahlen?  :question: :

Nach Umrechnung des Titels je Kind 245 €, insgesamt also 490 €. Es bleibt nach der Berechnung "unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen minus Selbstbehalt" jedoch nur eine Verteilmasse von 460 € übrig.  :puzz:

Sind nun

a) laut Titel 2 x 245 €

oder

b) nach verbleibender Verteilmasse 2 x 230 €

zu zahlen?

Wäre, wenn man nur 460 € zahlen wollte, eine Unterhaltsabänderungsklage nötig?

(Nur mal so zum generellen Verständnis ...)  :redhead:

LG und Danke!

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2008 10:47




Seite 1 / 2