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Fragen zum Kindesunterhalt

 
(@xboxstar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo habe viele Fragen, Vielen Dank schon mal im Voraus.

1. Ich fange ab 1.7 zu arbeiten an, war vorher Hartz4 Empänger und davor Student. Mein ersten Lohn bekomme ich Ende Juli. Das JA will nun, dass ich bereits für Anfang Juli zahle. Leider ist mir das nicht möglich, kann mir das Geld ja schlecht aus den Rippen schneiden. Ist das denn Rechtens?

2. Sind Raten die ich leiste um meine Unterhaltsvorschussschulden (für das gleiche Kind) zu tilgen, abzugsfähig bei Berechnung des Nettoeinkommens ? Was zieht das JA zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens noch ab?

3. Das JA will auch wissen wieviel Miete ich zahle, wieso wollen die das wissen? In der Düsseldorfertabelle steht, dass in dem Nettoeinkommen 360 EUR für Unterkunft enthalten sind. Falls ich mehr oder weniger Miete zahlt, hat das auswirkung auf mein bereinigtes Nettoeinkommen?

4. Wenn ich mir jetzt eine Eigentumswohnung auf Pump kaufe, sprich monatlich abzahle, zählen dann diese Raten wie Mietzahlung. Oder werden mir fiktive Einkünfte aus Vermietung auf meine Einkünfte angerechnet?

5. Muss ich bei einer Neuberechnung wenn sich eine höhere Summe an Unterhalt errechnet, für das Jahr rückwirkend nachzahlen?

6. Ich habe Bafög schulden, wenn ich diese alle auf einmal Tilge müsste es doch von meinem Jahreseinkommen abgezogen werden, oder?

7. Das JA will anhand der ersten 2 Lohnzettel den Unterhalt berechnen, da wissen die ja aber noch nicht was ich an Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld u.s.w bekomme. Steht mir dann bald wieder eine Neuberechnung ins Haus oder erst nach 24 Monaten?
Was wollen die dann alles von mir sehen? 12 Lohnzettel, Steuerbescheid und sonst nochwas?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2013 11:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo xboxstar,

und willkommen hier. Viele Fragen auf einmal; lies doch bitte erst mal kreuz und quer durch die diversen Unterforen hier, dann dürfte schon einiges klarer werden. Ansonsten lohnt sich immer auch ein Blick über den Zaun, genauer gesagt in die Zusammenfassung bei unseren "Nachbarn", d.h. www.trennungsfaq.de

Dennoch hier schon mal ein paar Antworten, und auch gleich ein paar Rückfragen:

1. Ich fange ab 1.7 zu arbeiten an, war vorher Hartz4 Empänger und davor Student. Mein ersten Lohn bekomme ich Ende Juli. Das JA will nun, dass ich bereits für Anfang Juli zahle. Leider ist mir das nicht möglich, kann mir das Geld ja schlecht aus den Rippen schneiden. Ist das denn Rechtens?

Ja, leider. Einschlägig ist hier BGB §1612, wo Absatz (1) den Unterhalt in Form einer Geldrente festlegt und Absatz (3) bestimmt, dass diese Geldrente monatlich im Voraus zu zahlen ist. Eventuell kannst du dem JA deine Situation schildern und um Zahlungsaufschub bitten?

2. Sind Raten die ich leiste um meine Unterhaltsvorschussschulden (für das gleiche Kind) zu tilgen, abzugsfähig bei Berechnung des Nettoeinkommens ? Was zieht das JA zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens noch ab?

Kreuzdonnerwetter nochmal, warum sind da Unterhaltsschulden aufgelaufen? Du warst Student, dann Hartz-IV-Bezieher, also mutmaßlich überhaupt nicht leistungsfähig für Unterhalt! Das hätte das Jugendamt dir auf deine Aufforderung hin auch bescheinigen sollen, dann wären da auch keine Schulden aufgelaufen! Aber dieses Detail haben die jederzeit fairen, neutralen und überkorrekten Mitarbeiter des Jugendamtes wahrscheinlich mal wieder "vergessen" zu erwähnen, nicht wahr? Und zu Hartz-IV-Zeiten hättest du dir einen in vernünftiger Höhe titulierten Unterhalt ggf. über zusätzliches Hartz-IV finanzieren lassen können ... aber diese beiden Züge dürften abgefahren sein, diese Erkenntnis nützt dir jetzt mutmaßlich nix mehr.

Gib' trotzdem mal'n bisschen mehr Info, wie das mit Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss gelaufen ist. Hast du einen Titel unterschrieben, sei es direkt beim Jugendamt oder aber bei einem Notar? Oder gibt es einen Gerichtsbeschluss, in dem deine Unterhaltspflicht bislang geregelt ist?

3. Das JA will auch wissen wieviel Miete ich zahle, wieso wollen die das wissen? In der Düsseldorfertabelle steht, dass in dem Nettoeinkommen 360 EUR für Unterkunft enthalten sind. Falls ich mehr oder weniger Miete zahlt, hat das auswirkung auf mein bereinigtes Nettoeinkommen?

Es kommt gelegentlich vor, dass ein JA-Mitarbeiter seine viel zu lange Nase in Angelegenheiten reinstecken möchte, die ihn nichts angehen; und die Formblätter, die das Jugendamt gerne verteilt, unterstützen diese Neugier, indem dort Dinge abgefragt werden, die völlig irrelevant sind. In diesem Fall: Ja, die Miete ist mit den pauschalen 360 Euro berücksichtigt. Falls deine Miete höher ist, kannst du das ja gerne angeben, und wenn es vorhersehbar unter den Tisch fällt, die Burschen noch ein Weilchen auf Trab halten mit Rückfragen, warum das nicht berücksichtigt wurde, wo diese Angabe doch explizit verlangt wurde. Nützen wird's allerdings vorhersehbar: genau gar nichts.

4. Wenn ich mir jetzt eine Eigentumswohnung auf Pump kaufe, sprich monatlich abzahle, zählen dann diese Raten wie Mietzahlung. Oder werden mir fiktive Einkünfte aus Vermietung auf meine Einkünfte angerechnet?

Eigentumswohnung heißt: zur Selbstnutzung? Dann wird dir für die Zwecke der Unterhaltsberechnung ein Wohnvorteil in Höhe der ersparten Miete auf dein Einkommen draufgerechnet, den Hypothekenzins kannst du davon abziehen und die Tilgung kannst du innerhalb gewisser Grenzen als zusätzliche Altersvorsorge unterhaltsmindernd geltend machen.

Wichtig dabei ist: Im für dich allergünstigsten Fall geht dein Wohnvorteil hierdurch bis auf Null runter, aber negativ kann es nicht werden. Wenn du also mehr Zins und Tilgung zahlst als die ersparte Miete beträgt, dann gilt der überschießende Teil als dein Privatvergnügen (was es ja, zumindest in einem gewissen Sinne, auch ist).

Im Klartext: Durch die Anschaffung einer eigenen Immobilie hast du unterhaltsrechtlich praktisch niemals einen Vorteil, aber es ist gut möglich, dass es für dich zum Nachteil wird. Zumal es hin und wieder Richter gibt in diesem unserem Lande, in deren Gehirn eine untrennbare Verbindung zwischen den Begriffen "Wohneigentum" und "Krösus" besteht, ganz gleich wie hoch die Schulden des angeblichen Krösus auch immer sein mögen.

5. Muss ich bei einer Neuberechnung wenn sich eine höhere Summe an Unterhalt errechnet, für das Jahr rückwirkend nachzahlen?

Ab Beginn des Monats, in dem sie dich nachweislich zur Einkommensauskunft zwecks Unterhalts-Neuberechnung aufgefordert haben. Und da du erst ab Juli wieder in Lohn und Brot stehst, kann der neu festgesetzte Unterhalt m.E. auch erst ab Juli verlangt worden, vorher warst du ja noch auf Hartz IV.

Möglicherweise ist aber genau dieses "ab Beginn des Monats" der Grund, warum die bereits jetzt nachgefragt haben und nicht gewartet haben, bis irgendwann Anfang August deine erste Lohnabrechnung vorliegt.

6. Ich habe Bafög schulden, wenn ich diese alle auf einmal Tilge müsste es doch von meinem Jahreseinkommen abgezogen werden, oder?

Kann ich mir nicht vorstellen, weil dich ja keiner zwingt, diese Schulden auf einen Schlag abzuzahlen.

Und mit der Anrechnung von Schulden ist es gerade beim Kindesunterhalt generell eine ziemlich zweifelhafte Sache; aber offen gestanden, ich weiß nicht, wie das bei den "üblichen" Raten für die Rückzahlung eines Bafög-Darlehens gehandhabt wird. Hoffentlich meldet sich da noch jemand zu Wort, der sich damit auskennt.

7. Das JA will anhand der ersten 2 Lohnzettel den Unterhalt berechnen, da wissen die ja aber noch nicht was ich an Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld u.s.w bekomme. Steht mir dann bald wieder eine Neuberechnung ins Haus oder erst nach 24 Monaten?
Was wollen die dann alles von mir sehen? 12 Lohnzettel, Steuerbescheid und sonst nochwas?

Theoretisch erst nach 24 Monaten, es sei denn, es gibt bei dir eine nennenswerte Verbesserung deiner Einkommenssituation. Über Weihnachts- und Urlaubsgeld müssten eigentlich ein paar Takte in deinem Arbeitsvertrag drinstehen; wenn das Jugendamt schlau ist, fragt es danach und berücksichtigt dies auf Basis einer Schätzung bereits von Anfang an.

Zu den Unterlagen: Ja, normalerweise die zwölf neuesten Lohnabrechnungen sowie den aktuellen Steuerbescheid. Fällt in deinem Fall aber flach, da du ja "nur" die ersten zwei Lohnzettel vorlegen sollst sobald du sie in der Hand hast; und der Steuerbescheid vom Vorjahr, so du überhaupt eine Steuererklärung abgegeben hast, ist in deinem konkreten Fall wohl ziemlich nutzlos.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2013 00:38