Dear all,
meine neue Partnerin und ich erwarten Ende Februar 2008 ein gemeinsames Kind. Wir werden zusammenziehen und heiraten.
An meine Ex-Frau zahle ich z.Zt. 1.992 € EU/ KU (davon ca. 750€ KU gemäß DDT für 2 Kinder 10 und 3,5 J.)
Meine Frage: wie verändert sich mein Unterhalt an die Ex durch mein neues Kind? was muss ich berücksichtigen? wie muss ich rechnen?
eine weitere Frage: meine Partnerin und ich haben den Plan, dass meine Partnerin nach der Geburt sofort (nach 6 Mon) wieder halbtags arbeiten gehen und ich im Gegenzug meine Arbeitszeit auf 30 Std./Woche reduzieren werde, so dass ich mich mehr um das baby kümmern kann.
Sinkt durch mein dann sinkendes Einkommen auch der an meine Ex zu zahlende Unterhalt oder bin ich verpflichtet, die og. Zahlung auch bei geringerem Einkommen (dass nicht durch Arbeitslosigkeit sondern durch eine Entscheidung meinerseits verursacht wurde) aufrecht zu erhalten? Würde das zukünftige Einkommen meiner neuen Partnerin zu Unterhaltszwecken für meine Ex-Frau herangezogen werden können?
Danke
Wolli
Hallo Wolli,
fangen wir mal an. Der KU wird nach der Heirat so berechnet das das Kind am steuerlichen Vorteil partizipiert. Für den Eu gilt das nicht, der wird weiterhin nach der "alten" Steuerklasse berechnet. SB gegenüberder EX 1.000 € gegenüber dem Kind 900 €.
Euer gemeinsames Kind fließt natürlich in die Berechnung mit ein, es ist gleichberechtigt.
Wenn du aufgrund des Kindes nicht mehr Vollzeit arbeiten gehst wird das beim KU nicht berücksichtigt, da wirst du behandelt als ob du weiterhin dein altes Gehalt hast (natürlich neu berechnet wegen dem Baby).
Ich denek das das auch für den EU gilt, bin mir da aber nicht sicher. Das gehalt deienr neuen Frau wird nur indirekt einbezogen, z.B. über die Absenkung deiens SB oder darüber das sie die in der Ehe zu Unterhalt verpflichtet ist, wenn sie mehr als du verdient. Das wird im Falle einer mangelfallberechnung gerne gemacht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Meine Frage: wie verändert sich mein Unterhalt an die Ex durch mein neues Kind? was muss ich berücksichtigen? wie muss ich rechnen?
Das ist die Frage, auf die zur Zeit keiner eine Antwort hat.
Lies mal hier...
... und auch den darin verlinkten Presseartikel. Der 8.10 ist heute, also soll es ja angeblich heute nochmal ein Spitzengespräch dazu geben.
In Summe heisst das: bleibt es bei der geltenden Gesetzeslage, sieht's schlecht für Euch aus, die EU-Zahlung würde sich nur geringfügig ändern durch das weitere Kind, aber nicht durch seine Mutter.
Kommt aber endlich die Reform, siehts besser aus.
Wenn du aufgrund des Kindes nicht mehr Vollzeit arbeiten gehst wird das beim KU nicht berücksichtigt, da wirst du behandelt als ob du weiterhin dein altes Gehalt hast (natürlich neu berechnet wegen dem Baby).
Ich denek das das auch für den EU gilt, bin mir da aber nicht sicher. ....
Hallo Tina,
genau das ist die Frage.
Es kann doch nicht sein, dass ich mich zum Wohle meines neuen Kindes entscheide, meinen Job zu reduzieren, um einen größeren zeitlichen Beitrag für Erziehung/Entwicklung des Kindes beizusteuern....und mein EU an die Ex wird nicht angepasst.
Kennt sich jemand anders damit genau aus?
Hi,
imho gilt -evtl.- auch für den EU, da das jüngste Kind erst 3,5 Jahre ist, und die KM ja nicht arbeiten kann.
"Evtl." deshalb, weil es auf den Richter ankommt.
Es wird aber Lst.-Klasse 1 bei der EU-Berechnung angenommen und nicht die 3.
Somit kommt schon mal weniger raus.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo,
solange sich die Gesetzeslage nicht ändert, kann Dir auch niemand was anderes sagen.
Der Richter wird sich hinstellen und sagen...was kann denn Deine Ex dafür, dass du nochmal ein Kind bekommen hast und warum soll Sie weniger bekommen nur weil du weniger verdienst???
Aber, sei doch mal ein bißchen kreativ... Eine Abänderungsklage kann dann eingereicht werden sobald sich die Einkommensverhältnisse ändern und diese nicht selbstverschuldet sind.
Nun stelle sich mal einer vor...man(n) wird gekündigt und da er ja weiterhin alles bezahlen will...macht er sich Selbstständig... usw und so fort.
Oder es gibt eine Gehaltsanpassung seitens der Firma...weil es läuft nicht so gut...und du arbeitest ja nartürlich weiterhin 40h 😉
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
@ babbedeckel:
Ia, nur ich glaub hierist das Problem was passiert, wenn er aufgrund des Babys seine Arbeitszeit freiwillig verkürzt. Auf den KU hat das ja keinen Einfluß, aber auf den EU?
Ich denke mal das der uch nichtgesenkt wird, weil da ja dann evtl. noch das Elterngeld herangezogen werden könnte.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es kann doch nicht sein, dass ich mich zum Wohle meines neuen Kindes entscheide, meinen Job zu reduzieren, um einen größeren zeitlichen Beitrag für Erziehung/Entwicklung des Kindes beizusteuern....und mein EU an die Ex wird nicht angepasst.
Kennt sich jemand anders damit genau aus?
Es kann nicht sein, es ist aber so. Google mal nach "Hausmann-Rechtsprechung", und hier insbesondere das BGH-Urteil vom 21.2.2001.
Wenn es für Dich Licht am Ende des Tunnels gibt, dann durch die Änderung der Rangfolge im Rahmen der Unterhaltsreform.
