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Fragebogen zur Prüfung und Zahlung des Unterhalts

 
(@nicknack)
Schon was gesagt Registriert

So nun ist es soweit und ich muss ein Schreiben des JA beantworten. Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Wie hier vorgeschlagen, habe ich meine LStKl. von 3 auf 4 ändern lassen.

Das Jugendamt will von mir aber die Monatseinkommen des vergangen Jahres haben. Soll ich die darauf hinweisen, dass ich ab 01.04. die LStKl gewechselt habe und deshalb weniger netto verdiene?

Ich hätte auch eine Frage zu lfd. Nr. 8 des Fragebogens "Außergewöhnliche Aufwendungen (unaufwendbare Verpflichtungen, Schulden u.a.)

Was kann ich da alles angeben?

Danke schonmal im Voraus.

Nicknack

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2013 15:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Also zunächst mal vorweg:
Du brauchst keinen Fragebogen auszufüllen.
Schon gar nicht vollständig.

So nun ist es soweit und ich muss ein Schreiben des JA beantworten. Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.
Das Jugendamt will von mir aber die Monatseinkommen des vergangen Jahres haben. Soll ich die darauf hinweisen, dass ich ab 01.04. die LStKl gewechselt habe und deshalb weniger netto verdiene?

Ja.

Ich hätte auch eine Frage zu lfd. Nr. 8 des Fragebogens "Außergewöhnliche Aufwendungen (unaufwendbare Verpflichtungen, Schulden u.a.)

Sag uns doch mal, was bei dir in Frage käme, bevor wir dir alle Möglichkeiten aufzählen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2013 15:56
(@nicknack)
Schon was gesagt Registriert

Fahrtkosten (86km einfach) zur Arbeit.
Kredit Photovoltaik
Kredit Wohnungsumbau
Leibrente für Eltern (monatl.)
priv. Krankenkasse
Lebensversicherungen
Riesterrente
Unterhalt für die Kinder (schon jetzt abzugsfähig???)
Versicherungen (Haftplicht usw.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2013 16:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nicknack,

Fahrtkosten (86km einfach) zur Arbeit.

geht nach den bekannten Bedingungen (die ersten 20 km à 30 Cent; die restlichen à 20). Falls Du ein Mangelfall bist, kann es sein, dass die Fahrkosten nicht anerkannt werden und Dir ein Umzug in die Nähe der Arbeitsstelle oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nahegelegt wird.

Kredit Photovoltaik
Kredit Wohnungsumbau
Leibrente für Eltern (monatl.)
Versicherungen (Haftplicht usw.)

das alles spielt unterhaltsrechtlich keine Rolle

priv. Krankenkasse

nur, wenn das Deine einzige Krankenversicherung ist (z. B. bei Selbständigen); private Zusatzversicherungen sind Privatvergnügen.

Lebensversicherungen
Riesterrente

können mit bis zu 4% vom Brutto als private AV berücksichtigt werden.

Unterhalt für die Kinder (schon jetzt abzugsfähig???)

es wäre nicht ganz logisch, vor der Berechnung des Kindesunterhalts selbigen bereits vom Netto abzuziehen...

In jedem Fall gilt: Das JA kann berechnen, was es möchte; Du bist jedoch nicht verpflichtet, diese Berechnung zu akzeptieren. Du musst nur (in einem bestimmten Rahmen) Auskunft geben. Aber selbstverständlich kannst Du auch eine eigene Berechnung vornehmen (lassen). Wenn die dem JA nicht passt, muss Deine Ex halt klagen.

Vielleicht stellst Du Deine Zahlen und (möglichen) Abzüge mal hier ein; dann schauen unsere Unterhalts-Cracks mal drüber.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2013 16:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kredit Wohnungsumbau
Leibrente für Eltern (monatl.)

Diese Dinge können evtl. deinen Wohnvorteil aus der Eigentumswohnung schmälern, sofern er dadurch nicht negativ wird..

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2013 18:25