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Frage zwecks Unterschreibung des Unterhaltstitel

 
(@daran)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Problem:

Die Rechtsanwältin der Kindesmutter hat mich schriftlich dazu aufgefordert, vor dem Jugendamt einen Unterhaltstitel zu unterschreiben.
Bislang liegt noch kein Unterhaltstitel vor.

Da ich aber derzeit von ALG II lebe und demnächst eine Umschulung beginnen werde, bin ich auch in absehbarer Zeit nicht dazu finanziell in der Lage, auch nur den Mindestunterhalt von 240,00 EUR zu zahlen.
Macht es Sinn diesen Titel vor dem JA zu unterschreiben, oder muss oder soll ich es auf eine Unterhaltsklage ankommen lassen.
Welche Nachteile könnten mir dort entstehen?

Davon abgesehen stellt sich die Kindesmutter bei allen Dingen des Umgangs quer, sprich, ich kann meinen Sohn seit über einem Jahr überhaupt nicht sehen. Telefonate werden auch abgeblockt und das Kind meines Erachtens massiv manipuliert.

In dieser Situation sehe ich es auch nicht mehr ein der KM auch nur einen Weg abzunehmen.

Danke für Eure Antworten!
Daran

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2009 22:29
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Daran!

Die Rechtsanwältin der Kindesmutter hat mich schriftlich dazu aufgefordert, vor dem Jugendamt einen Unterhaltstitel zu unterschreiben.

Was soll den in diesem Titel drin stehen? Hast du deine derzweitige berufliche Situatioin geschildert und denen den ALG II Bescheid zugeschickt? 
Würde dies tun mit dem freundlichen Hinweis, daß du derzeit nicht in der Lage bist Unterhalt zu leisten. Dies würde ich sehr schnell machen, bevor Unterhaltsschulden auflaufen!

Welche Nachteile könnten mir dort entstehen?

Das Gericht wird auch nur feststellen, daß du nicht leistungsfähig bist! Aber so weit würde ich es erst garnicht kommen lassen. An deiner Stelle würde ich mir mal einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und dich von einem Anwalt beraten lassen.

Davon abgesehen stellt sich die Kindesmutter bei allen Dingen des Umgangs quer, sprich, ich kann meinen Sohn seit über einem Jahr überhaupt nicht sehen. Telefonate werden auch abgeblockt und das Kind meines Erachtens massiv manipuliert.

Dies ist eine andere Geschichte! Warum gest du dagegen nicht an? Beim Geld fühlst du dich gleich bedroht!

In dieser Situation sehe ich es auch nicht mehr ein der KM auch nur einen Weg abzunehmen.

Querstellen bringt keinem was! Mitwirken, bevor es dir nachteilig ausgelegt wird sollte dein Motte heißen!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 22:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Daran, hallo ZL,

Dies würde ich sehr schnell machen, bevor Unterhaltsschulden auflaufen!

Unterhaltsschulden können derzeit nicht auflaufen, weil kein Titel besteht. De facto ist er zwar ggf. seit der Aufforderung in Verzug gesetzt, jedoch würde Unterhalt ab Zeitpunkt der Inverzugsetzung nur dann auflaufen, wenn Du als leistungsfähig eingestuft werden würdest. Das ist als ALG II -Bezieher nicht zu erwarten. Daher solltest Du unter keinen Umständen einen Titel unterschreiben! Denn das würde heißen, dass Du diese 240 Euro auch zahlen musst, wenn sie tituliert sind. Tust Du es nicht, kann die KM aus dem Titel vollstrecken.

Hinsichtlich des Umgangs kann ich mich ZL nur anschließen. Was tust Du dagegen, dass Du keinen Umgang hast?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2009 05:09
(@daran)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Danke für Eure Antworten. Bezüglich des Umgangs bin ich alle legalen Wege gegangen, die einem die deutschen Gesetze ermöglichen. Sprich Familiengericht mit allem Drum und Dran. Vom Jugendamt
ganz zu schweigen...Beim Jugendamt wurden gemeinsame Gespräche der KM boykottiert. Der nächste Schritt wie bekannt zum Familiengericht. Dort wurde eine Umgangregelung der üblichen 14 Tage getroffen. Die KM
hält sich nicht an den Beschluss und manipuliert das Kind dahingehend, dass es von alleine gar nicht mehr mitkommen möchte bzw. telefonieren möchte. Was von Kinderpsychologenseite auch ganz normal ist, da sich die Kinder selbt schützen wollen und jedem Stress aus dem Weg gehen. Ausserdem befinden sich die Kinder in einem enormen Loyalitätskonflikt, da die Kinder sich der Person anpassen, wo sie auch leben.

Daher meine persönliche Erfahren, man kann hier als betroffener Vater/Mutter sonst noch ein Urteil/Beschluss vom Familiengericht in den Händen halten, alles nichts wert, sobald die KM sich quer stellt und das Kind manipuliert.  Und da bin ich leider kein Einzelfall.
Alle anderen Wege wären illegal, aber soweit möchte man ja selbstverständlich nicht gehen.

Um zur eigentlich Frage meinerseits zurückzukommen:

Hab ich das so zu verstehen, dass mir keine Unterhaltsschulden auflaufen, solange bis ein Titel besteht? Sollte ich es deshalb auf eine Klage ankommen lassen? Vor Gericht müsste ich ja das Anerkenntnisurteil unterschreiben, das ist mir klar, da ich den Unterhalt schulde. Aber wie gesagt beziehe ich noch ALG II. Und ausserdem befinde ich mich demnächst in einer 2-jährigen Umschulung...Trotzdem würde ich vor Gericht zum Unterhalt verurteilt werden oder? Da spielt es doch keine Rolle, ob ich zurzeit arbeite oder nicht oder überhaupt in der Lage bin Unterhalt zu leisten.

Grüsse
Daran

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2009 21:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Frage ist, ob vor Gericht Deine Leistungsfähigkeit festgestellt wird.

Wenn Du die Umschulung machst, weil Dir gerade so ist, Du aber einen Beruf hast, in dem Du Geld verdienen könntest, ist es wahrscheinlich, dass Du fiktives Einkommen berechnet bekommst, egal wie Du es ranschaffst.

Wenn Du aber die Umschulung machst, weil Du bspw. aus gesundheitlichen Gründen Deinen ursprünglichen Job nicht machen kannst, ist es auch möglich, dass Du erst mal nicht zu KU-Zahlungen verdonnert wirst und Deine Leistungsunfähigkeit festgestellt wird. Dann dürfen auch keine Schulden auflaufen. Möglicherweise könnte man Dich auch dazu verdonnern, einen Nebenjob zu machen, um dem Mindest-KU zu zahlen. Alles kann..

Gib uns doch mal ein bißchen mehr Futter.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2009 21:59