Hallo,
nicht das ich eine neue Baustelle aufmachen will, aber ich frage einfach schon mal nach weil es mich interessiert.
Folgende Grundsituation:
Kind (4) lebt bei mir.
KM lebt mit Tochter (8, nicht von mir, bekommt auch Unterhalt für diese) und Lebensgefährten (seit drei Jahren) zusammen.
Tochter von KM geht in Schule und nachmittags in den Hort.
In den letzten 3 Jahren ist keinerlei Unterhalt gezahlt worden und KM ist bis auf 2 Monate arbeitslos gewesen. Bekomme in dieser Zeit UHV. Zwischendurch hat Sie sich selbständig gemacht worauf die UHV-Stelle die Sache ein Jahr lang hat Ruhen lassen. Danach wurden die wieder etwas aktiver mit dem Resultat das KM sich entschieden hat wieder zu Schule zu gehen (2 Jahre).
Da KM ja eigentlich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, stellt sich die frage ob man mittlerweile nicht ein fiktiven Einkommen heranziehen kann, da es doch ganz klar keine Bemühungen gibt eine Arbeitsstelle zu finden?
Ich kenne mich im Unterhaltsrecht (noch) nicht sonderlich aus, aber welche Möglichkeiten habe ich prinzipell Sie unter Druck zu setzen ihren Ar*** hoch zu bekommen.
Danke im voraus,
baxter
Hey
Ich kan dir leider jetzt auch nicht wirklich weiterhelfen, aber die gleichen Fragen schweben mir im Moment auch im Kopf herum...
Allerdings ist auch bei dir, bzw. bei der KM das "Problem" das sie noch ein kind hat, was aber immerhin schon 8 J. ist..
Und weiter noch das sie eben eine Frau ist, u den tritt man leider nicht so sehr auf die Füsse von Seiten der JA`s oder Gerichten..
Aber wie gesagt, mich interessiert es auch was man tun könnte..(werd aber wohl dazu selber auch noch demnächst mal einen eigenen Thread aufmachen)
Nur wenn deine Ex, zur Schule gehen kann, kann sie scheinbar wohl ansich auch arbeiten u das dürfte vorgehen..
Was ist denn mit ihrer Selbstständigkeit geworden?
Gruß
Jens
Aus Ihrer Selbständigkeit ist natürlich nichts geworden. Aber immerhin hat Sie die UHV Stelle ein Jahr in Ruhe gelassen... 😡