Frage zur Unterhalt...
 
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Frage zur Unterhaltsberechtigung des JA

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(@dipru82)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich habe eine Frege zur Unterhaltsberechnung. Das JA hat mein anhand meiner Lohnzettel den Unterhalt berechnet. Aus diesen geht hervor, dass mir für Mahlzeiten knapp 60 € abgezogen werden, unter bereinigung des Netto Abzüge-. Diese 60€ werden mir oben im Brutto wieder dazugegeben. Nun sagt das JA, dass die 60€ Einkommen sind und macht aus den 1300€ die ich ausgezahlt bekomme 1360€. Ist das ok? Ich meine ich kann mir nicht aussuchen ob mein Arbeitgeber mir das Geld gibt oder nicht, bzw. abzieht oder nicht. Ich habe ienfach keine 1360€ im Monat sondern nur 1300€.

Vielen Dank fürs Lesen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 14:30
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe ienfach keine 1360€ im Monat sondern nur 1300€.

Ob das in Deinem konkreten Fall rechtens und richtig ist vermag ich nicht zu beurteilen, aber prinzipiell werden auch Sonderzahlungen aufs den Monat umgelegt und zählen als Einkommen.
So ist bei mir zB. die Rechengrundlage für Unterhalte aller Art fast 500 Europas größer, als das was man mir monatlich überweißt.

Von daher kämst Du noch gut weg!

Such is Life! 😉

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 15:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dipru,

Dir wird ja nicht nur Kohle für Mahlzeiten abgezogen; ich gehe davon aus, dass Du auch Mahlzeiten in einer firmeneigenen Kantine bekommst. Was bedeutet, dass Du keine Butterbrote mitbringen oder kostenpflichtig an der Imbissbude essen gehen musst. Kantinenessen ist einfach eine geldwerte Zuwendung, die das Netto erhöht. Hättest Du einen Firmenwagen, den Du auch privat nutzen darfst, wäre es dasselbe.

Abgesehen davon sollte das eh keine Rolle spielen: Mit beiden Beträgen bist Du lediglich (bzw. je nach Alter des/der Kindes/r höchstens) für den Mindestunterhalt leistungsfähig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 15:38
(@psoidonuem)
Registriert

Das sieht aus, als bekämst Du einen geldwerten Vorteil versteuert. Also oben rein, Steuer drauf gerechnet, unten wieder raus. Bei Deinem Steuersatz kostet Dich das also ungefähr 15 € nehme ich an. Wenn Du also tatsächlich für 15 € im Monat jeden Mittag ein  warmes Essen auf dem Tisch bekommst, also faktisch 45 € gegenüber dem Kauf des Essens in der betriebseigenen Kantine sparst, finde ich die Anrechnung der 60 € vom JA nicht überzogen. Zumal es Dich ja vermutlich viel teurer käme, die 60 € nicht an Dein Kind zu bezahlen, sondern einen klar höheren Betrag an die örtlichen Gastronomen.

Unabhängig davon hat das aber erstmal keine rechtliche Bindung, was das JA da aufschreibt. Ich bezweifle aber dass ein Richter das anders sehen würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 15:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dipru82,

wie viele Kinder, wie alt sind diese, und welchen Unterhalts-Zahlbetrag hat das Jugendamt denn ausgerechnet?

Ab besten, du stellst mal die vollständige Berechnung ein, die das Jugendamt dir (hoffentlich) gegeben hat. Wie Martin dir vorhin schon geschrieben hat, ist es, je nach dem Umständen des Falles, unterm Strich u.U. nicht einmal ein Unterschied, ob das Jugendamt diese 60 Euro bei deinem Einkommen nun berücksichtigt oder nicht; aber um das beurteilen zu können, brauchen wir noch ein bisschen mehr Information von dir.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 01:01
(@dipru82)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten!
also ich habe zwei Kinder. Der Kleine 9 Monate, lebt bei mir und meiner Freundin. Der Große 10 Jahre, lebt bei seiner Mutter. Um ihn geht es.
ZU den Mahlzeiten: Ich bin Koch und mein Arbeitgeber zieht mir 58,60€ dafür ab, dass ich mir selbst was kochen kann :wink:! Das gibt er mir oben im Brutto dann wieder.

Das JA berechnet daraus: durchschn. monatl. Nettoeink.: 1357,12
berufsb. Aufw.: 67,86
Bereinigtes Einkommen: 1289,26

Unterhalt: 159

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 11:27
(@dipru82)
Schon was gesagt Registriert

bitte nichtzitieren, ich nehm as später wieder raus! Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 11:28
(@psoidonuem)
Registriert

Unabhängig von der Berechnung sind doch 159 € äußerst moderat und vor allem klar unter dem Mindestunterhalt. Weißt Du warum?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 11:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo dipru,

die Mahlzeiten gehen in Dein Gesamtbrutto ein, deshalb hat es das JA auch mit einbezogen. Anschliessend wird Dir der Betrag wieder abgezogen und Du bezahlst damit das Essen, dass muss aber auch jeder andere Arbeitnehmer, deshalb gehört die Summe zu Deinem Einkommen.

Ansonsten ist es wie gesagt auch nicht entscheidend.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 11:48
(@dipru82)
Schon was gesagt Registriert

ich versteh das nicht und steh aufm Schlauch. Für mich sieht das so aus, als berechnet das JA mein gehalt so, als würde ich noch fürs Essen bezahlt werden.
Die Mahlzeitenpauschale ist doh plus minus null und der Arbeitgeber führt das nur auf weil es steuerrechtlich für ihn von Vorteil wäre. :question: :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 15:15




(@psoidonuem)
Registriert

Nein, er macht das, weil es für Dich von Vorteil ist. Er könnte Dir beispielsweise nämlich gar kein Essen geben. Wenn er es Dir aber gibt, musst Du das versteuern, also so behandeln, als hätte er Dir Geld gegeben, für das Du dann bei ihm Essen kaufst. Deswegen kommt es oben rein, es wir eine Steuer für Dich errechent und abgeführt, und dann kommt es rein rechnerisch wieder raus. Im Ergebnis hast Du dann für, lass mich gucken, Dein Steuersatz ist 6%, 3,60 € im Monat gegessen, aber Essen erhalten, das Dir Dein AG mit 60 € ansetzt, und das im Zweifel sogar noch mehr wert ist. Das ist absolut OK was die machen, denn Du hast tatsächlich steuerlich gesehen 56,40 € in Deinem Bauch, auch wenn Du sie nicht gezahlt bekommst.

Ich frage nochmal, wieso zahlst Du nur 159 € KU und nicht 364 € abzgl. halbes Kindergeld?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 15:40
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich frage nochmal, wieso zahlst Du nur 159 € KU und nicht 364 € abzgl. halbes Kindergeld?

Ich vermute mal weil ihm nach seinem Selbstbehalt noch 339,26 Euro bleiben und er von diesem Geld 2 Kinder unterhalten muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 16:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Unabhängig von der Berechnung sind doch 159 € äußerst moderat und vor allem klar unter dem Mindestunterhalt. Weißt Du warum?

Weil dipru82, wie Sputnik auch schon erkannt hat, bei seinem Einkommen und mit zwei Kindern ein glasklarer Mangelfall ist. Demzufolge sind diese 159 Euro eigentlich auch keineswegs moderat; sondern soweit ich es bislang beurteilen kann, ist es einfach so, dass die Berechnung hier einigermaßen gesetzeskonform erfolgt ist. Es scheint vielleicht nur deshalb "moderat" zu sein, weil in anderen Mangelfällen zu Ungunsten des Unterhaltszahlers häufig dermaßen getrickst und getäuscht wird, dass sich die Balken biegen. Den Rechenweg dieses Jugendamtes jedenfalls kann ich soweit ziemlich gut nachvollziehen:

Wäre dipru82 leistungsfähig für den Mindestunterhalt beider Kinder, dann wäre der Unterhalt für das jüngere Kind 225 Euro und für das ältere Kind 272 Euro. Von der Gesamtsumme (497 Euro) bekommt das jüngere Kind also ca. 45,27% und das ältere Kind ca. 54,73% ab.

Nun ist er aber für diese 497 Euro nicht einmal annähernd leistungsfähig, denn das Jugendamt kommt auf

Bereinigtes Einkommen: 1289,26

und das sind 289 Euro über dem Selbstbehalt. Von dieser Verteilmasse bekommt das ältere Kind die oben errechneten 54,73%, und das sind aufgerundet genau die 159 Euro, die das Jugendamt gerne als Unterhalt für das ältere Kind sehen möchte; für das jüngere Kind bleiben somit 130 Euro übrig.

Im vorliegenden Fall ist es übrigens durchaus ein Unterschied, ob die besagten 58,60 Euro nun als Einkommen gewertet werden oder nicht (würden sie nicht als Einkommen gewertet, wäre die Verteilmasse entsprechend geringer, und damit wäre auch der Unterhaltsbetrag für das ältere Kind geringer). Allerdings vermute ich, dass das Jugendamt in diesem Punkt wohl Recht hat und diese Essensgeschichte tatsächlich als "geldwerter Vorteil" gilt, der das rechnerische Einkommen erhöht. @dipru82: Sag' uns doch bitte mal, welches Oberlandesgericht am Wohnort des älteren Kindes zuständig ist, vielleicht findet sich in den OLG-Leitlinien eine Aussage zu diesem Thema. Und noch etwas, nämlich zu den berufsbedingten Aufwendungen i.H.v. 67,86 Euro, die das Jugendamt anerkannt hat: Sagst du uns bitte, woher diese Zahl stammt - Fahrtkosten zur Arbeit vielleicht?

Und im Vergleich zu manch anderer Jugendamts-Berechnung für Mangelfälle will ich es durchaus lobend erwähnen, dass ein Jugendamt hier überhaupt mal berufsbedingte Aufwendungen in die Berechnung einfließen lässt, und zwar offenbar, ohne dass man dem JA-Sachbearbeiter vorher die Hölle so richtig hätte heiß machen müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 20:53
(@dipru82)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit, zuständig ist das Oberlandesgericht Berlin.
wiesie auf die berufsbedingten Aufwendungen kommen, weiß ich nicht. Ich denke das ist die Pauschale von 5%. Obwohl in meinem Job ja nicht nur Fahrtkosten, sondern auch viel Berufskleidung/schuhe und Messer dazukommen, dieich selbst finanzieren muss.

Bei sogenannten Berufsbedingten Aufwendungen sind diese im Rahmen der Angemessenheit vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen. Dabei ist beim Vorleigen von Anhaltsgründnen eine Pauschale von 5 % höchstens aber ... Euro anzusetzen. Sollte die Berufsbedingten Aufwendungen diesen Betrag übersteigen, dass sind sie im Einzellfall konkret zu berechen. Selbiges wird bei eine beschränbten Leistungsfähigkeit angewendet.

Quelle http://www.rechner-unterhalt.de

Nach diesem Rechner komme ich bei 1300€ Netto auch auf 129€ und bei 1357,12€ auf 159€! Für mich macht das schon was aus (zumal es der Mutter gut geht)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 23:00
(@dipru82)
Schon was gesagt Registriert

das hab ich grad als Antwort erhalten

ich finde den vorletzten satz anmaßend und verurteilend. vorallem weil sie nur ne Vertretung für die schon seit nem halben jahr Kranke zuständige Bearbeiterin ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 23:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wie Malachit schon sehr deutlich erklärt hat, ist dieses JA als positive Ausnahmeerscheinung zu sehen, da es dich scheinbar weder belügt noch betrügt, noch dir deine Fußnägel ausreißt.
Damit hat es durchaus den Titel des JA des Monats, wenn nicht des Jahres verdient.

Der Schrieb dieser Tante enthält weder etwas falsches noch etwas verurteilendes sondern ist für JA-Verhältnisse geradezu ein romantischer Liebesbrief.

Ich würde deren Wünschen entsprechen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 23:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dipru82,

wiesie auf die berufsbedingten Aufwendungen kommen, weiß ich nicht. Ich denke das ist die Pauschale von 5%.

Dann ist dies um so bemerkenswerter, weil die Pauschalregelung im Mangelfall gar nicht angewendet werden muss! Guckst du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichtes Berlin, Punkt 10.2.1, wo es über eben diese Pauschalregelung heißt: "Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall mit konkreten Kosten gerechnet werden." Heißt im Klartext: Bei beschränkter Leistungsfähigkeit (wie bei dir, ich nannte es vorhin "Mangelfall") kann das Gericht die Pauschale streichen, und du müsstest stattdessen die tatsächlichen Kosten nachweisen.

Obwohl in meinem Job ja nicht nur Fahrtkosten, sondern auch viel Berufskleidung/schuhe und Messer dazukommen, dieich selbst finanzieren muss.

Falls nun aber deine konkreten Kosten höher sind diese 67,86 Euro, dann kannst auch du verlangen, dass statt der Pauschale mit den konkreten Kosten gerechnet wird! Steht übrigens ebenfalls im Punkt 10.2.1, und wenn das bei dir der Fall ist und du das durchkämpfen möchtest: Dann bitte Belege für die Fahrtkosten und die sonstigen Ausgaben kopieren und zusammen mit einer tabellarischen Übersicht beim Amt einreichen; im Anschreiben verbunden mit der Bitte, die tatsächlich anfallenden Kosten als berufsbedingte Kosten zu berücksichtigen, die nachweislich dieser Belege in deinem konkreten Fall höher sind als die genannten 67,86 Euro. (Und vermeide es unter allen Umständen, im Zusammenhang mit diesen 67,86 Euro von "Pauschale" zu reden - man soll schließlich keine schlafenden Hunde wecken.)

Und bitte vorher nachrechnen, ob sich der Zinnober überhaupt lohnt: Für die Aussicht auf z.B. drei Euro fuffzich weniger Unterhalt würde ich jedenfalls nicht das Risiko eingehen, dass die Akte statt bei der aktuellen Sachbearbeiterin auch mal bei einem Sachbearbeiter vom Typ "Bluthund" landen könnte.

Für mich macht das schon was aus (zumal es der Mutter gut geht)

Für die Berechnung des Unterhaltes ist aber nun mal nur dein Einkommen von Bedeutung. Auch wenn die Mutter, sagen wir mal, fünfhundert Euro mehr verdient als du, ändert das an deinem Unterhalts-Zahlbetrag genau gar nichts.

Einzige Ausnahme von dieser Regel: Wenn die Mutter wesentlich mehr Einkommen hat als du, dann könnte es sein, dass deine Unterhaltspflicht entfällt. Nach üblicher Rechtssprechung muss sie für "wesentlich mehr" aber schon mindestens (!) doppelt so viel verdienen wie du, und ich fürchte, erst ab dem Dreifachen deines Einkommens dürftest du eine realistische Chance haben, auf dieser Schiene tatsächlich durchzukommen. Kannst du halbwegs genau einschätzen, wie groß ihr Einkommen wirklich ist? Von dieser Größe hängt nämlich ab, ob es sich überhaupt lohnt, in diese Richtung weiterzudenken.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 00:43
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry, da habe ich doch tatsächlich das zweite Kind übersehen. Tut mir leid.

Wofür ich aber wenig Verständnis habe, und ich weiß, das ist unpopulär, ist es bei dem Einkommen zwei Kinder mit zwei Frauen in die Welt zu setzen obwohl das Einkommen nicht mal für den Unterhalt des einen reicht und sich dann über ein paar € Differenz Unterhalt zu echauffieren.

Wie Beppo schon sagt, zahl das lieber. Bevor Du an einen Sachbearbeiter gerät, der Dir sagt, dass Du als Koch in Berlin aber durchschnittlich 1700 € verdienen kannst und Dir fiktives Einkommen anrechnet. Für die paar € lohnt sich das echt nicht

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 11:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wofür ich aber wenig Verständnis habe, und ich weiß, das ist unpopulär, ist es bei dem Einkommen zwei Kinder mit zwei Frauen in die Welt zu setzen obwohl das Einkommen nicht mal für den Unterhalt des einen reicht und sich dann über ein paar € Differenz Unterhalt zu echauffieren.

darüber wundere ich mich auch immer wieder. Kinder muss man sich finanziell genauso leisten können wie alles andere, was Geld kostet.

In diesem Forum wird bei KiTa-Kosten auch immer peinlich genau darauf geachtet, dass auf jeden Fall der Anteil für das Essen herausgerechnet werden müsse, weil dieses ja schon mit dem Unterhalt bezahlt sei. Hier ist es de facto genau dasselbe: Das tägliche Mittagessen ist bereits im Selbstbehalt des UH-Zahlers enthalten bzw. aus diesem zu bedienen und keine Zusatzleistung "on top".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 11:52
(@azurit)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

Kinder muss man sich finanziell genauso leisten können

das mag vielleicht in Afrika gelten. In Deutschland sind Kinder leider oft eine willkommene Einnahmequelle.

Viele Grüsse
A.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 12:46




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