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Frage zur Berechnung Naturaleinkommen bzw Wohnwert

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder, da es bei uns nun so langsam losgeht.
In einer sehr komplizierten Berechnung (5 Kinder unterschiedlich betreut) habe ich ein Frage zu einem kleinem Puzzelstück der Unterhaltsberechnungen.

Ich wohne in unserem Haus (beide 50% im Grundbuch und bei den Banken) und zahle an die Banken ca. 1800€.
Aus Mieteinahmen aus dem Haus (Untervermietet) erhalte ich ca. 700€ kalt.

Ein Anwalt rechnet nun zu meinem und Ihrem Einkommen, je 550€ Naturaleinkommen dazu und zieht 550€ als Schulden wieder ab.

Erste Frage: Wäre das zur Berechnung des bereinigten Einkommens, bei beiden, grundsätzlich so richtig?

Nun wird es aber noch komplizierter, weil es in Wirklichkeit wie folgt läuft.
Wie oben gesagt zahle nur ich alle Schulden an die Banken und behalte dafür die Mieteinahmen komplett.
Ich zahle aber auch keinen eigenen Mietanteil an Ex für Ihre Haushälfte, da alles gegeneinander gerechnet unter dem Strich fast ne Null Rechnung wird.

Zweite Frage: Müßte nicht bei beiden (da beide im Grundbuch) ein Wohnwert/Naturaleinkommen von je 550€ angerechnet werden, aber
nur bei mir ein Abzug von Ehebedingten Schulden von 1100€? Sie zahlt ja effektiv nix.

Letzte Frage: Wäre es vielleicht besser alle Mieteinnahmen, -zahlungen und Schuldentilgungen auf beiden Seiten offen zu berechnen?

Ich sehe es irgendwo nicht ein, das sie sich zurücklehnen kann und mir nur die Hälfte der Tilgungen angerechnet werden.

Diese Berechnung ist Teil der Grundlage für eine spätere Einkommensberechnung für den Kinder- bzw Ehegattenausgleich.

Dank Euch schonmal vorab für Antworten

LG
Papa4Five

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 12:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Pff,

aus dieser Problematik ist ersichtlich, dass es besser ist, alle Leistungen auch wirklich in Geld fließen zu lassen oder zumindest die Geldströme explizit in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.

Sonst kann alle Naselang irgendeiner aus dem Busch kommen, und immer wieder neue und eigenmächtige Interpretationen eurer Regelung auf den Tisch werfen.
Ihr fangt dann jedes mal von vorne an zu diskutieren und geratet früher oder später darüber in Streit.

Insbesondere wenn ein RA darüber stolpert, wird er mit Sicherheit einen Weg finden, deiner Ex vorzurechnen, dass du sie übers Ohr haust und so das Feuer, an dem er sich wärmen möchte zu entzünden.

Da ihr es ja in der Vergangenheit schon geschafft habt, euch auf dieses Werk zu einigen solltest du jetzt versuchen, ihr nahezubringen, dass sie die Hälfte der Zinsen, Tilgungen und Erhaltungsaufwendungen zahlen soll, und du ihr dafür Miete für ihre Hälfte und, ggf. Wohnvorteil für deine Hälfte bezahlst.

Je nachdem ob sie selbst auch Wohneigentum hat, müsste sie sich auch einen Wohnvorteil anrechnen lassen oder sonstige Zinserträge, falls sie ihr Geld im Sparstrumpf hat.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 12:30
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

Dank Dir schonmal für den Tip mit dem expliziertem Auflisten.

Hoffe aber das noch jemand etwas zu meinen Fragen sagen kann.

LG
Papa4Five

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut, ich versuche es mal:

Erste Frage: Wäre das zur Berechnung des bereinigten Einkommens, bei beiden, grundsätzlich so richtig?

Sofern es sich hier um den Wohnvorteil handeln soll, Nein!
Einen Wohnvorteil hast, nach deinen Angaben nur du.
Ob die Höhe stimmt, können wir auch nicht sagen, denn diese richtet sich nach dem Mietwert des Hauses.
Insofern musst du entweder selber rechnen oder mehr Angaben liefern.

Zweite Frage: Müßte nicht bei beiden (da beide im Grundbuch) ein Wohnwert/Naturaleinkommen von je 550€ angerechnet werden, aber
nur bei mir ein Abzug von Ehebedingten Schulden von 1100€? Sie zahlt ja effektiv nix.

Nein, den Wohnvorteil hast nur du. Sie hat evtl. einen anders artigen Zinsvorteil aus dem Verkauf des halben Hauses an dich aber davon schreibst du nichts.

Letzte Frage: Wäre es vielleicht besser alle Mieteinnahmen, -zahlungen und Schuldentilgungen auf beiden Seiten offen zu berechnen?

Ja, das hatte ich in meinem ersten Post schon gesagt, nur wir kennen die Grundlagen nicht.
Wie hoch ist der Wohnwert?
Wie hoch die Zinsen, die Tilgung?
Hat sie auch Vermögen?
Wie wohnt sie?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 15:07
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

Nochmals Dank für die Antwort.

So wie ich den Anwalt verstanden habe geht es bei dem Naturaleinkommen nicht um den Wohnvorteil.
Er sagte etwas von einem "wirtschaftlichem" Faktor. Dabei rechnete er die Bankverbindlichkeiten gegen die Mieteinnahmen auf (1800-700 / 2)
Diese 550€ hat er mal als "Einkommen" mal als Schulden jeweils angerechnet.
Anerkannt hat er die 1100€ als Ehebedingte Schulden. Nur wenn er die Hälfte mal als Einkommen, mal als Schulden
berechnet wird das Einkommen auf beiden Seiten nicht "bereinigt" bzw gemindert. Das ist ne null Rechnung.
Wo ist mein/sein Gedankenfehler?
Hat das vielleicht was mit der Wertsteigerung des Obejekts zu tun (nach Abzug der Bankverbindlichkeiten)?

Gruß
Papa4Five

P.S. Eine Miete für das von mir bewohnte Haus wäre insgesamt ca. 800€ kalt. Also kein Wohnvorteil.

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 11:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ganz nach vollziehen kann ich das nicht.

Aus meiner Sicht wäre es am klarsten und besten, wenn jeder von euch die halbe Annuität (1.800,-/2 = 900,-) an die Bank zahlen würde.
Jeder die Hälfte der Untermiete (700,-/2 = 350,-) bekäme und du eine halbe Miete für den von dir bewohnten Teil des Hauses. Z.B. 700,-/2 = 350,- wenn dein Teil genauso groß ist wie der untervermietete. Oder eben entsprechend mehr oder weniger wenn größer oder kleiner.

Gruß Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 11:54
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

ich glaub ich stell mich ziemlich doof an, aber ich verstehe es nicht.

@ Beppo
Deine Rechnung ist aber klar und verständlich.

Hälfte der Schulden an die Bank (-1.800,-/2 = -900,-)
Hälfte der Untermiete an jeden (+700,-/2 = +350,-)
Ich zahle ihr eine halbe Miete (geeinigter Mietwert des Hauses 800€) also (-800,-/2 = -400,-)

Zwischenrechnung:
- Meine Belastung (-900 +350 -400 = -950)

- Ihre Belastung (-900 +350 +400 = -150)
Sie wohnt in einer entfernten 4 Zimmer Wohnung für eine zusätzliche Miete zu -650,- Kalt (Sie hat sonst keine Immobilien)

- Es stehen also monatliche gesamt Belastungen von -1100 im Raum.

Meine Belastung ist nun -550 (an die Bank) und -400 (an Ex) zusammen -950. Das sind -150 mehr als wenn ich nur -800 Miete für das Haus an xy zahlen würde.
Also wo ist da mein Wohnvorteil?

- Würde nur mir das Grundstück gehören wäre meine Belastung (-1800 + 700 = -1100,-)
Jetzt zahle ich also -300 Euronen mehr als die reine Miete von -800.
Wo ist hier mein Wohnvorteil?

Ist Wohnwert gleich Wohnvorteil?

Und wenn der Anwalt 550,- als Naturaleinkommen anrechnet und 550,- als Schulden wieder abzieht, wird das Einkommen nicht bereinigt.
Das kann aber bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle und bei vielen Kindern schon einen erheblichen Unterschied machen.

Aber was sind denn nun für beide Parteien die Naturaleinkommen? Die 550,- gesparten Schulden, die ein jeder sonst zahlen müsste wenn er alleiniger Besitzer wäre? (Juchu, wir sparen Schulden obwohl wir sie bezahlen :puzz:)
Müsste dann aber nicht mein Miete von -400 angerechnet werden?

Eigentlich müssen wir beide uns die jeweiligen Mieteinnahmen als "echtes" Einkommen anrechnen lassen und
jeweils die halbe Annuität als Ehebedingte Schulden (zur Berechnung des bereinigten Einkommens) wieder abziehen lassen.

Wie Beppo schon sagte, ist es besser alles ins Haarklein dokumentieren zu lassen.

Ich weiß, Fragen über Fragen, und dabei stehen wir erst am Anfang.

Ich hoffe ich darf noch zwei dranhängen (ich trau mich ja schon kaum)
- Werden Zinsen und Tilgung bei allen Berechnungen gleich berücksichtigt oder nur eins von beiden?
- Und wie sieht das mit den 4% Altersvorsorge in der Tilgung aus. Hab gelesen das kann sich jeder von uns zweien zur Bereinigung anrechnen lassen.
4% von den Zinsen oder von der Tilgung oder von beiden?
Wie berechnet man das wenn sich beide monatlich ändern (Zinsen werden weniger/Tilgung mehr)?

So, jetzt werde ich mal den weiteren Anwältlichen Berechnungen zuwenden.

Dank an Euch
Gruß

Papa4Five

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 14:09
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe gerade gelesen (was ich vorher übersehen hatte, *schäm*) was der Anwalt im Anschreiben schrieb:

"...das Monatseinkommen von KM von X zu Grunde gelegt zuzüglich der Nutzungsentschädigung für den halben Wohnwert abzüglich ihres Schuldenanteils.... Bei KV das Einkommen zuzüglich des Wohnwertes (halbes Miteigentum) abzüglich der Zahlungen auf die eigenen Verbindlichkeiten von 550€..."

Das macht in meinen Augen die Sache aber auch nicht klarer (zuzüglich + abzüglich = nullrechnung)

Versteht das alles einer?

Gruß

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 14:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Hälfte der Schulden an die Bank (-1.800,-/2 = -900,-)
Hälfte der Untermiete an jeden (+700,-/2 = +350,-)
Ich zahle ihr eine halbe Miete (geeinigter Mietwert des Hauses 800€) also (-800,-/2 = -400,-)

Zwischenrechnung:
- Meine Belastung (-900 +350 -400 = -950)

- Ihre Belastung (-900 +350 +400 = -150)
Sie wohnt in einer entfernten 4 Zimmer Wohnung für eine zusätzliche Miete zu -650,- Kalt (Sie hat sonst keine Immobilien)

OK.
Damit hast du den Wohnvorteil für deine Hälfte, der von dir bewohnten Wohnung im Wert von 400,-€
Sowie Kapitalerträge in Höhe von 350,-€ durch die Untervermietung. Macht 750,-€
Dieser wird aber reduziert um deine Hälfte Zinszahlungen und deine Hälfte der Tilgung sofern sie in etwa der AfA und innerhalb der Grenzen der zusätzlichen Altersorsorge.
Wenn dein Zinsanteil über 750,- liegt, sind deine Einnahmen bereits aufgzehrt.
Wenn nicht, musst du uns genauere Angaben zu Tilgung und AV liefern.

Bei deiner Ex sieht es im Prinzip genauso aus.
Sie hat Einnahmen in Höhe von 750,-€ und demgegenüber Kosten in Höhe des Zinsanteils.

- Es stehen also monatliche gesamt Belastungen von -1100 im Raum.

Meine Belastung ist nun -550 (an die Bank) und -400 (an Ex) zusammen -950. Das sind -150 mehr als wenn ich nur -800 Miete für das Haus an xy zahlen würde.
Also wo ist da mein Wohnvorteil?

- Würde nur mir das Grundstück gehören wäre meine Belastung (-1800 + 700 = -1100,-)
Jetzt zahle ich also -300 Euronen mehr als die reine Miete von -800.
Wo ist hier mein Wohnvorteil?
Ist Wohnwert gleich Wohnvorteil?

Und wenn der Anwalt 550,- als Naturaleinkommen anrechnet und 550,- als Schulden wieder abzieht, wird das Einkommen nicht bereinigt.
Das kann aber bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle und bei vielen Kindern schon einen erheblichen Unterschied machen.

Aber was sind denn nun für beide Parteien die Naturaleinkommen? Die 550,- gesparten Schulden, die ein jeder sonst zahlen müsste wenn er alleiniger Besitzer wäre? (Juchu, wir sparen Schulden obwohl wir sie bezahlen :puzz:)
Müsste dann aber nicht mein Miete von -400 angerechnet werden?

Eigentlich müssen wir beide uns die jeweiligen Mieteinnahmen als "echtes" Einkommen anrechnen lassen und
jeweils die halbe Annuität als Ehebedingte Schulden (zur Berechnung des bereinigten Einkommens) wieder abziehen lassen.

Hier bin ich ausgestiegen, weil die Sicht des gegnerischen RA 1. Nicht nachvollziehbar und 2.  irrelevant ist.

Wie Beppo schon sagte, ist es besser alles ins Haarklein dokumentieren zu lassen.

Ich weiß, Fragen über Fragen, und dabei stehen wir erst am Anfang.

Ich hoffe ich darf noch zwei dranhängen (ich trau mich ja schon kaum)
- Werden Zinsen und Tilgung bei allen Berechnungen gleich berücksichtigt oder nur eins von beiden?
- Und wie sieht das mit den 4% Altersvorsorge in der Tilgung aus. Hab gelesen das kann sich jeder von uns zweien zur Bereinigung anrechnen lassen.
4% von den Zinsen oder von der Tilgung oder von beiden?
Wie berechnet man das wenn sich beide monatlich ändern (Zinsen werden weniger/Tilgung mehr)?

Wie oben schon gesagt:
Zinsen werden voll gegen gerechnet, Tilgung nur soweit sie der AfA entsprechen, also ca. 2% des Anschaffungspreises pro Jahr und darüber hinaus als freiwillige Altersvorsorge bis zu 4% vom Bruttoeinkommen, sofern nicht schon anderweitig angerechnet.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 14:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu deinem Nachtrag mit dem Anwaltsgeschwalle:

Wenn unter dem Strich etwas für dich eindeutig positives raus kommt, kannst du das akzeptieren. Alles was davor steht ist dann uninteressant.

Wenn du (mit unserer Hilfe) auf eigenen Wegen etwas besseres raus bekommst, so ist das dein Standpunkt und das, was RAtte sagt ist wiederum uninteressant.

Euer vorliegendes Zahlungsmodell ist aber für dich nachteilig, da du die Annuitäten in Höhe von 1.800,- alleine trägst, diese aber durch die Einnahmen (700,- + 800,- = 1.500,-) nicht gedeckt sind.
Deine Ex müsste sich an dem Verlust mit 150,- beteiligen und genau das scheint der RA mit seinem Gewäsch vom Nullsummenspiel vertuschen zu wollen.

Also bedanke dich artig für sein Schreiben und teile ihm mit, dass du seine Mandantin, zur Vermeidung zukünftiger Missverständnisse, dazu aufforderst, zukünftig ihren eigenen Anteil an den Annuitäten in Höhe von 900,-€ selbst zu zahlen und du ihr im Gegenzug, die Hälfte der Untermiete in Höhe von 350,-€ sowie deinen Mietanteil in Höhe von 400,- überweisen wirst.
Anderenfalls habe sie dir den Fehlbetrag in Höhe von 150,- € pro Monat zu überweisen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 14:54