Hallo,
das JA möchte mehr Geld und wir sind uns derzeit nicht sicher, ob dem so entsprochen werden kann. Vielleicht kann mal einer drüberschauen...
Es liegen 2 Titel vor, nach denen je Kind 50 Euro gezahlt werden müssen. Aufgrund des geringes Gehaltes durch VZ-Beschäftigung konnte jedoch nur der Unterhaltsvorschuss mit 50 Euro monatlich zurückgezahlt werden. Beide Kinder sind 7 Jahre.
Nun verdient der KV mehr, sodass er ein EK von 1200 Euro netto hat.
Laut Brief vom JA soll er nun monatlich 250 Euro KU zahlen und weiterhin die 50 Euro zur Rückzahlung wegen des Unterhaltsvorschusses.
Dies kann sich der KV aber nicht leisten.
Grund:
- Schulden aus der Beziehung mit der KM, die monatlich abgetragen werden und eigentlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind
- Fahrtkosten rund 80 Euro monatlich, um zur Arbeit zu gelangen (Nachtarbeit, keine Möglichkeit mit Fahrrad oder öffentl. Verkehrsmitteln dahin zu gelangen)
- notwendiger PKW 100 Euro Rate
- KV kann nicht mehr arbeiten, arbeitet 6 Tage die Woche
- Miete ortsüblich teuer
...
Der KV heiratet nun zudem seine Lebensgefährtin. Diese geht in Kürze in Elternzeit wegen eigenen gemeinsamen Nachwuchses, den es ebenso zu versorgen gilt.
...
Was nun tun?
Der Selbstbehalt liegt laut eigener Recherche bei 950 Euro. Kann man diesen noch erhöhen, da die Kosten für die Arbeit ebenso getragen werden müssen und wenn ja, um wieviel? Was ist mit den Schulden, die monatlich zu zahlen sind und die zum größten Teil durch die KM verursacht wurden, die aber der KV zu tragen hat (Namensbetrug, von dem der KV erst seit wenigen Monaten weiß)? Kann man diese ebenso in die Berechnung einbinden, um so den Selbstbehalt zu steigern?
Was ist mit der Ehefrau und dem neuen gemeinsamen Kind (wenige Wochen bis zur Geburt)? Wie fließt dies in die Berechnung ein? (Einkommen Ehefrau 150/300 Euro je nach Laufzeit des Elterngeldes)
Wenn die 250 Euro KU + 50 Euro UV-Rückzahlung gezahlt werden müssen, dann steht der KV spätestens in einem Monat auf der Straße, weil er nicht mehr zur Arbeit gelangen kann, weil dazu schlicht das Geld fehlt... Das ist sicher nicht Sinn der Sache. Umzug an den direkten Arbeitsort ist ebenso nicht möglich, da vor 2 Monaten der Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben wurde und dieser für ein Jahr bindend ist, zumal ein nochmaliger Umzug finanziell gar nicht machbar wäre.
Liegt hier ggf. ein Mangelfal vor? Dem JA ist die Heirat noch nicht bekannt (wird auch erst in ein paar Tagen vollzogen). Lediglich der Nachwuchs wurde dort angekündigt und wird erst nach Einreichung der Geburtsurkunde mit berechnet. Somit wären dies doch jetzt (in wenigen Tagen) bereits 3 und demnächst 4 Unterhaltsverpflichtungen?!
Wer kriegt also wieviel vom Kuchen und wie vermeidet man, dass man dank des KU arbeitslos wird? Irgendwie müssen ja alle versorgt werden.
Hi,
ja es liegt schon jetzt ein Mangelfall vor, mit dem neuen Kind erst recht.
Das bedeutet aber auch, das werder Schulden, noch Fahrtkosten etc. anerkannt werden werden, da Gerichte da sehr knausrig sind, wenn nicht wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Das bedeutet aber auch, das die Ehefrau zwar grundsätzlich Unterhaltsberechtigt ist, aber aufgrund der Rangfolge kein Geld erhält, da erst für alle 3 Kinder der Mindestunterhalt sichergestellt werden muß.
Wenn ihr erst vor 2 Monaten einen Mietvertrag unterschrieben habt, warum habt ihr nicht in der Nähe der Arbeit gesucht?
Es wird euch als Eltern wohl nichts anderes übrig bleiben, als das die Ehefrau evtl. auch möglichst bald wieder ins Arbeitsleben einsteigt oder der Ehemann und Vater sich einen anderen Job sucht.
Mit anderen Worten, im Moment werden die 250 € durch 2 geteilt, ab Geburt durch 3. Die Ehefrau muß selsbt für sich aufkommen.
Dabei spielt natürlich noch das Alter der Kinder eine Rolle. Sind sie alle in der ersten Altersstufe wird eifnach geteilt, sind sie in unterschiedlichen wird so verteilt, das das ältere Kind auch ein paar Euro mehr hat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
danke erstmal für die Antwort!!!
Dass die Ehefrau rausfällt ist erstmal kein Problem.
In der Nähe des Arbeitsortes sind die Mieten unbedeutend niedriger und uns war es wichtiger, dass unser Nachwuchs in einer ordentlichen Umgebung aufwächst. Ebenso ist die Lebensgefährtin berufstätig (gewesen, jetzt Mutterschutz) und musste auch irgendwie zur Arbeit kommen. Das wäre von dort aus mit höheren Kosten verbunden, sodass das auf lange Sicht nicht sinnvoll gewesen wäre. Sie geht ja auch nach der EZ wieder arbeiten und muss zur Arbeit gelangen.
Also müssen die 250 Euro an die derzeitig vorhanden Kinder gezahlt werden. Das ist aber finanziell beim besten Willen nicht machbar. Was also tun? Selbst die Teilung durch 3 (wobei der eigene gemeinsame Nachwuchs ja dann weniger bekommt, weil jünger?!) bringt kein sonderliches Plus beim Einkommen.
Demzufolge wird also die Ehefrau zur Leistung des KU (der für sie fremden Kinder) mit herangezogen? Ist das richtig?
Nein. Ihr bleiben das Elterngeld. Allerdings dürfte es wohl schwierig sein d,as sie ihre 3 jahre Elternzeit nimmt, evtl. wird sie früher wieder arbeiten gehen müssen.
Es wird nur dein Einkommen herangezogen. Das Fahrtkosten etc. nicht abgezogen werden hat ja nichts damit zu tun, das du verheiratet bist, sondern damit das du nicht dem Mindestunterhalt zahlen kannst.
Ach ja, durch die Heirat hast du nun eine günstigere Steuerklasse, das bringt wieder ein paar Euro, die in den KU fließen werden. Wenn du die für dich ungünstigere Steuerklasse wählst, wirst du trotzdem so berechnet, als hättest du die günstigste.
Auch wenn die Frage mehr als unbeliebt ist. Warum entschließt man sich zu einem weiteren Kind, wenn man zu wenig verdient, um die anderen zu finanzieren? Auch jede "Nichtpatchworkfamilie" würde da aus Vernunft erstmal verzichten.
Evtl. könnt ihr ja Wohngeld undergänzende ALGII-Leistungen beantragen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
weil diese Erhöhung wie aus heiterem Himmel kam. Es liegen wie gesagt Titel vor, nach denen jedes Kind 50 Euro bekommt. Dies wäre auch kein Problem. Warum nun auf einmal 250 Euro + 50 Euro Rückzahlung im Raum stehen ist uns total schleierhaft. Wozu gibt es dann diese Einigung über die insgesamt 100 Euro?!
Angenommen der KV wechselt in die beste Steuerklasse und verdient somit mehr. Was passiert dann (außer dass sich die Arbeit der neuen EF+KM fast gar nicht mehr lohnt)? Kann dann der gesamte Mindestunterhalt für Kind 1+2 und Kind 3 gezahlt werden? Kind 3 wirtschaftet man ja quasi sowieso in die eigene Tasche und hat somit mehr tatsächliches Geld zur Verfügung um KU 1 + KU 2 zu bedienen?!
Was ist überhaupt der Mindestunterhalt für ein 7-jähriges Kind und ein Neugeborenes?
225 bzw 272 €
Die Erhöhung kam aus heiterem Himmel?
Die Kinder bekommen Unterhaltsvorschuß. Dazu mußtest du dein Einkommen offenlegen und dir wurde sicher auch u.a. mitgeteilt, das du eine Änderung des Einkommens mitteilen mußt und das auch eine Neuberechnung bzw. Anpassung erfolgen kann. Der Vorschuß wird übrigens auch nur für längstens 72 Monate gezahlt.
Das man auf Dauer von 133 bzw. 180 € bzw. später 0 € Vorschuß kein Kind finanzieren kann dürfte dir bewußt sein. Dir war deine Unterhaltspflicht bewußt und das diese nicht die nächsten Jahre auf 50 € beschränkt ist, dürfte auch weithin bekannt sein.
So viel macht die Steuerersparnis sicher nicht aus, das du damit 722 € für die Kinder zur Verfügung haben wirst.
Warum nun auf einmal 250 Euro + 50 Euro Rückzahlung im Raum stehen ist uns total schleierhaft.
Ganz einfach. Dein Verdiesnt ist 1200 €, dein SB 250. Da Mangelfall, werden keine weiteren Abzüge gemacht. Das bedeutet das 250 € für den Kindesunterhalt zurVerfügung stehen.
Von den 950 € SB müssen dann alle anderen Kosten, eben auch die Unterhaltsschulden, finanziert werden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
die Einigung auf die 50 Euro je Kind war unabhängig vom Gehalt und wurde auch während Zeiten gezahlt, in denen gar nichts hätte gezahlt werden müssen. Der KM ist lediglich die neue Beziehung ein Dorn im Auge, denn seither wird trotz jeglicher Bemühung scharf geschossen und Geld gefordert, wo nur Geld zu fordern ist und das zu Lasten der Kinder. Erst wurde versucht die neue Beziehung zu nichte zu machen (alles über die Kinder, die laut eigener Aussage die neue Frau des Vaters sehr mögen) und nun wird versucht jeder Cent rauszuquetschen und zudem darf man seine eigenen Kinder nicht mehr sehen. Aber so ist eben deutsches Recht. Mal davon abgesehen, dass die gesamte Zukunft verbaut ist, nur weil die KM nichts besseres zu tun hat, als ihren eigenen Interessen nachzugehen. Das einzige, was man als Vater an seinen Kindern hat, ist der KU. Und den zahlt man letzlich nicht für die Kinder, sondern für die KM, die sich dank sämtlicher Unterstützung vom Staat und neuem Partner mit fast 4fachem Einkommen das Leben versüßt, während man selbst am Existenzminimum lebt. Prima. 😉
Wenn das Geld wirklich den Kindern zugute kommen würde, gern. Aber selbst Weihnachtsgeschenke für die Kinder werden ja höchstbietend bei e*** verscherbelt, bevor die Kinder sie überhaupt zu Gesicht bekommen. Und sowas ist einfach nur traurig!
Danke für deine Hilfe!