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Frage zur Berechnung des Kindesunterhaltes

 
(@xivender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
nachdem ich schon länger stiller Mitleser dieses Forums bin, habe ich nun auch mal eine Frage.
Ich würde gerne Wissen, wieviel Kindesunterhalt ich zahlen müsste.

Dazu ein paar Daten zu mir:
Ich verdiene 1504 Euro Netto und habe ein Kind (Alter 10).
Ich war mit der Kindesmutter nicht verheiratet.

Ich hatte lange Zeit keine Arbeit, so dass ich Hartz 4 beziehen musste.
Die Mutter hatte Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.
Dafür musste ich jeden Monat 30 Bewerbungen schreiben und dem Jugendamt vorlegen.

Irgendwann hatte ich dann eine Arbeit bekommen. Ich habe mich mit der Mutter geeinigt 120 Euro pro Monat zu bezahlen.
Nun möchte sie mehr Geld.

Absetzen kann ich nicht viel, ich bin Arbeitnehmer und habe nur die Fahrtkosten von 20 Kilometer für eine Strecke.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsste ich nach Düsseldorfer Tabelle in Zeile 3 rutschen, weil ich ja nur ein Kind habe, wo mein Verdienst demnach 1.901-2.300 beträgt.
Demnach müsste ich 401 Euro bezahlen.
401-92 (Hälftiges Kindergeld)= 309 Euro.
Also müsste ich Kindesunterhalt 309 Euro bezahlen.

Kann mir jemand bestätigen ob ich das richtig sehe?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 16:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn Du Dein Netto von 1504 Euro bereinigst, lassen wir mal dahin gestellt sein, ob um 5% vom Netto oder die pauschalen Aufwendungen, rutscht Du in Stufe 1. Das sind 272 Euro. Wenn Du nun um eine Stufe hochgestuft wirst (das ist eine KANN, keine MUSSbestimmung), wären es 291 Euro.

Ich würde ihr 272 anbieten, aber 291 akzeptieren, wenn sie sie fordert.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 16:39
(@mimamause)

richtig  😉

mmm

als Ergänzung zum Kommi von LBM....nachdem du x Jahre in ALG 2 Bezug warst würd ich - sofern guter und regelmäßiger Kontakt zum Kind vorhanden - nicht um 20€ feilschen. Und mit den 120€ ist sie dir ja schon entgegengekommen...da jetzt Korinthen zu kacken passt m.E. nicht zusammen und würde - solltest du irgendwann wieder weniger verdienen, für eine geringere Kulanz deiner Exe sorgen

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 16:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo OhJeMe,

eine Verständnisfrage:

Die Mutter hatte Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.
(...)
Irgendwann hatte ich dann eine Arbeit bekommen. Ich habe mich mit der Mutter geeinigt 120 Euro pro Monat zu bezahlen.

Was mich stutzig macht: Diese 120 Euro sind sogar deutlich weniger als das, was sie vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuss bekommen hätte, denn das wären bei einem jetzt zehnjährigen Kind in den letzten Jahren 180 Euro gewesen.

  • Habt ihr deine 120 Euro sauber dem Jugendamt gemeldet, sodass dieses nur noch den Rest, d.h. 60 Euro überwiesen hat? Normalerweise sollte das Jugendamt dich bei Unterhaltsvorschuss ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass du Unterhaltszahlungen nicht mehr direkt an die Mutter leisten darfst, sondern das Jugendamt dazwischenschalten musst!
  • Oder ist die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes während dieser Zeit sowieso vollständig außen vor gewesen? Sei es aus freiwilligem Verzicht der Mutter; sei es gewungenermaßen, weil die Zahlungshöchstdauer von sechs Jahren ohnehin überschritten war ...
  • Oder gehört Madame womöglich zu jenen Schlaubergerinnen, die weiterhin den vollen Unterhaltsvorschuss i.H.v. 180 Euro genommen, und deine 120 Euro unter der Hand zusätzlich kassiert haben?

Wenn letzteres, dann wird das Jugendamt früher oder später wegen der Rückzahlung genau dieser 180 Euro bei dir vorstellig werden, und dann hättest du wenn's dumm läuft für diese Zeit effektiv 300 Euro gezahlt (120 Euro unmittelbar an die Mutter, 180 Euro zu einem späteren Zeitpunkt als Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses).

Unabhängig davon: Ich hoffe, dass das Jugendamt dir seinerzeit ausdrücklich bescheinigt hat, dass du nicht leistungsfähig für Unterhalt gewesen bist, und dass du deine Arbeitsaufnahme zeitnah dem Jugendamt gemeldet hast (auch darauf müsste das Jugendamt dich eigentlich ausdrücklich hingewiesen haben, dass du eine Veränderung deines Einkommens unaufgefordert der Unterhaltsvorschusskasse zu melden hast). Sonst sind nämlich Schulden beim Jugendamt aufgelaufen, und dann wird in näherer Zukunft das Thema "Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses" bei dir aufschlagen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 10:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ohjeme,

neben den Hinweisen zum UHV seitens Malachit (prüfe bitte sorgfältig in Deinen Unterlagen, dass man Dir nicht "großzügig" gestundet hat, sondern tatsächlich keine Schulden bestehen), eine kleine Ergänzung zu den zukünftigen Unterhaltszahlungen:

1.504
./. 230 (20 km x 2 Hin/Rück x 0,30 EUR x 230 Tage / 12)
-------
1.274 EUR

Rechnerisch wärst Du damit bereits beim Mindestunterhalt (291 EUR) ein Mangelfall.
Eine Hochstufung scheitert (neben dem Selbstbehalt) spätestens am Bedarfskontrollbetrag.

Mindest-KU und gut ist (eine "offizielle" Einstufung als Mangelfall wird hier erfahrungsgemäß schwierig bis unmöglich).

Freiwillig nen Euro mehr bezahlen kannst Du gerne, so die sonstigen Rahmenbedingungen passen (ich will @mmm ja nicht jedes Mal widersprechen).

Sobald jemand aber eine Titulierung von Dir verlangt, lautet dieser aber auf Mindest-KU !

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 10:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Rechnerisch wärst Du damit bereits beim Mindestunterhalt (291 EUR) ein Mangelfall.

Kleine Korrektur ...

Richtig ist in Bezug auf Mindestunterhalt:

[...] rutscht Du in Stufe 1. Das sind 272 Euro.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 13:17
(@mimamause)

@united

ich will @mmm ja nicht jedes Mal widersprechen

damit kann ich leben

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 13:36