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Frage zum Wohnwert von Eigentumswohnung

 
(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

nach langem "nichts schreiben", aber immer wieder lesen der Urteile und Forumsthreads mal wieder eine Anfrage von mir  😉

Kurze Fakten:
- Habe einen Vergleich geschlossen bis 31.12.2009 - mit Klausel: Unterhaltsregelung gilt bis zu diesem Datum
- Exfrau hat schon angekündigt, daß Sie wieder Bedarf anmelden wird
- Exfrau hat vor 2 Monaten einen 400.- Euro Job gefunden ( in den letzten 3 Jahren als arbeitslos gemeldet )
- Neuer Lebensgefährte ( leider ) vor kurzem nach 2 Jahren anscheinend wieder getrennt ... ( seufz... ja das hätte gepaßt ;-D )
- Kind ist 6 Jahre alt, kommt dieses Jahr in die Schule - anderes Kind - nicht leiblich - ist bereits 16 Jahre alt

Tja - die große Frage ist natürlich, ob ich dann im Dez. zum Unterhalt verdonnert werde ... ich ahne es ... wenn der Staat zahlen müßte wird er es wohl eher MIR reinwürgen ...lol...

Aber sorry - Hauptfrage für mich ist : im Vergleich wurde die Wohnung, die mir gehört und schuldenfrei ist mit 1200.- Euro pro Monat veranschlagt.
Ich habe auf das neue Unterhaltsgesetz gehofft und gedacht, naja - über die 2 oder 3 Jahre wurschtel ich mich halt durch und lebe eben teilweise vom Ersparten.

Die Wohnung hat mittlerweile komplett von der Sonne angegriffene Fensterrahmen aus Holz und auch alle anderen Holzteile auf der Wetterseite sind komplett durch bis aufs Holz und benötigen einen Komplettanstrich oder - sanierung - keine Ahnung - da bin handwerklich zu unbedarft.
Hat jemand von euch Erfahrung, ob man dann den Wohnwert theoretisch mindern kann ? Also z.B. daß ich vorlegen könnte, Sanierung würde ca. 5000- Euro kosten, also kann man mir nicht dafür 1200.- Euro virtuell anrechnen, sondern nur 1000.- ?
Ausserdem ist das ganze jetzt laut aktuellem Mietspiegel in eine Kategorie tiefer gefallen, da mit jeden 10 Jahren Alter einer Wohnung/Haus ein neuer Tabelleneintrag beginnt.

Ok - hoffe jemand hat schon mal etwas ähnliches gehabt oder mitbekommen.
Vielen Dank im voraus !

Gruss -

Gerald

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2009 15:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Old Man River,

Ausserdem ist das ganze jetzt laut aktuellem Mietspiegel in eine Kategorie tiefer gefallen, da mit jeden 10 Jahren Alter einer Wohnung/Haus ein neuer Tabelleneintrag beginnt.

Und was genau sagt der Mietspiegel für deine Wohnung? Ich weiß natürlich nicht, wie das in deinem örtlichen Mietspiegel geregelt ist, aber im Münchner Mietspiegel kann man etliche Details angeben, die sich dann als Auf- oder Abschläge bemerkbar machen. Vielleicht gibt es in deinem örtlichen Mietspiegel ja auch irgendwo ein Häkchen für "renovierungsbedürftig" o.ä., was du mit Hinweis auf die kaputten Fenstern mit ruhigem Gewissen angeben kannst. Lange Rede, kurzer Sinn: Sag uns doch bitte mal, was bei einer realistischen Berechnung laut Mietspiegel rauskommt - dass du dabei den Mietwert nicht unnötig schön rechnest, versteht sich dabei von selbst.

Wenn dir die Zahlen des Mietspiegels nicht passen, kannst du auch noch versuchen, die Miete für vergleichbare Wohnungen zu ermitteln. Schau mal in der Zeitung bei den Mietangeboten und -gesuchen, da sollte sich schon ein Bild ergeben, wie viel eine Wohnung wie die deine an Miete kosten darf.

Ansonsten könntest du mal ein bisschen googeln, wieviel Prozent Abschlag auf die vereinbarte Miete ein Mieter bei halbvermoderten Fenstern typischerweise vor Gericht zugesprochen bekommt; eventuell findest du ja auch noch weitere Mängel an deiner Wohnung.

Im übrigen - du wirst in dich gehen müssen und dir überlegen, ob du dir die Wohnung in der jetzigen Form auf Dauer leisten kannst. Der Mietwert von 1200 Euro wird ja nicht ganz aus der Luft gegriffen sein; ich weiß zwar nicht, wie hoch die Mieten in deiner Gegend sind, aber das klingt jetzt nicht gerade nach einem Ein-Zimmer-Appartement. Also denke beizeiten darüber nach, ob du nicht die Wohnung verkaufen/vermieten und dir eine kleinere Wohnung mieten/kaufen solltest; oder ob es möglich ist, zwar selbst in der Wohnung zu bleiben, aber ein oder zwei Zimmer unterzuvermieten. Und denke über so etwas lieber nach, bevor dich die Fakten zwingen, darüber nachzudenken.

Aber noch was anderes:

- Neuer Lebensgefährte ( leider ) vor kurzem nach 2 Jahren anscheinend wieder getrennt ... ( seufz... ja das hätte gepaßt ;-D )

Bist du dir da ganz sicher? Klar, das kann natürlich wirklich so sein, und ich will ihr ohne Beweise auch nichts Böses unterstellen; aber ich werde schon ein bisschen hellhörig, wenn eine Unterhaltsempfängerin sich ausgerechnet nach zwei Jahren von ihrem Neuen trennt. Bist du sicher, dass die sich nicht weiter heimlich treffen? Und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen "Zufall" auch öffentlich wieder zueinanderfinden?

- Exfrau hat schon angekündigt, daß Sie wieder Bedarf anmelden wird
- Exfrau hat vor 2 Monaten einen 400.- Euro Job gefunden ( in den letzten 3 Jahren als arbeitslos gemeldet )
- Kind ist 6 Jahre alt, kommt dieses Jahr in die Schule - anderes Kind - nicht leiblich - ist bereits 16 Jahre alt

Das große Kind können wir in puncto Betreuung vs. Arbeit außen vor lassen, aber wie sieht das mit eurem Kurzen aus, wenn er in die Schule kommt? Gibt es die Möglichkeit einer Nachmittagsbetreuung? Gerade wenn deine Ex bereits jetzt betont, dass sie liebend gerne weiterhin bei dir die Hand aufhalten möchte, dann zeigt das doch: Sie hat herzlich wenig Neigung, das verbleibende halbe Jahr für Änderungen zu nutzen, um wieder auf ihren eigenen faulen Füßen zu stehen. Und wozu auch - ist ja auch alles so schön bequem, wenn's der Ex finanziert, nicht wahr? Du solltest ihr also bei nächster Gelegenheit stecken, dass bei einem Schulkind durchaus ein bisschen mehr zumutbar ist als nur ein 400-Euro-Job. Ob du dass dann in der neuen Unterhaltsregelung tatsächlich durchgedrückt bekommst, das steht noch auf einem anderen Blatt - aber es kann m.E. nicht schaden, ihr ein bisschen Druck zu machen, damit sie ihren Hintern in Bewegung bringt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2009 02:21
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

erstmal danke an Malachit ! Werde die Denkanstösse speichern  😉

Habe gestern im Internet ein paar neue Fakten gefunden und da ist es in der Tat so, daß man von einem Gutachter den Sanierungsbedarf ermitteln lassen kann.
Also z.B. undichte Fenster oder Dach oder ähnliches MUSS mit einberechnet werden, da es den Wohnwert betrifft.
Aber - und das ist ja auch ok so - wenn es sich um rein kosmetische oder nette wertsteigernde Änderungen handelt, dann kann man das nicht geltend machen.
Klingt auch recht vernünftig so. Es gibt sogar ein Urteil in dem einer den Wohnwert - ich glaube von 1000.- auf 800.- Euro drücken konnte.
Die Sanierungskosten werden auf ein paar Jahre verteilt berechnet und kommen dann in Endberechnung mit rein.
Ich habe den Link gerade verlegt - such ich aber morgen raus und stelle es hier noch in den Thread rein.
Hört sich also in meinem Falle sehr gut an.

Ach ja - den Exfreund oder Doch-noch-Freund werde ich in jedem Falle vor Gericht antanzen lassen  🙂
DEN Spaß gönne ich mir nach all dem Theater - und sei es nur als Spaßveranstaltung.

Viele Grüße -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2009 15:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gerald,

Ach ja - den Exfreund oder Doch-noch-Freund werde ich in jedem Falle vor Gericht antanzen lassen  🙂
DEN Spaß gönne ich mir nach all dem Theater - und sei es nur als Spaßveranstaltung.

wie genau willst Du das anstellen? Die Entscheidung, worüber Beweis erhoben werden soll, trifft das Gericht und nicht die Parteien; ganz abgesehen davon, dass die Einvernahme von Zeugen im Familienrecht sowieso die grosse Ausnahme ist.

Das unterhaltstechnisch entscheidende Wort für neue Beziehungen ist "verfestigt" - und das kannst Du nicht beweisen. Selbst, wenn der Knabe als Zeuge geladen würde, könnte er daher jederzeit und folgenlos sagen, dass die Beziehung beendet ist. Was ihn nicht daran hindert, es nach ein paar Monaten doch noch einmal zu versuchen.

Ich denke, auf diesen Nebenkriegsschauplatz solltest Du keine Energie verschwenden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2009 15:30