Frage zum Unterhalt...
 
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Frage zum Unterhaltsvorschuss

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(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann gibt es mehr ALG II Empfänger, was die Statistik nicht so schön macht. 😂 Übrigens, im Jahr 2017 hat man wenige Monate vor Kanzlerwahl die Statistik poliert, man hat den UHV auf 18 Jahre verlängert, damit diese Kinder nicht als ALG II gelten... 😉

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2020 20:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo noxin,

wenn die KM UHV bekommt, dann hat das erst einmal nichts mit einer Beistadnschaft zu tun, weil Beistandschaft und UHV getrennt sind.
Selbstverständlich wird die UHV-Kasse prüfen für welchen Unterhalt Du leistungsfähig bist. Die UHV-Kasse darf aber nicht mehr fordern als sie selbst zahlt.

Warte es doch erst einmal ab, was die UHV-Kasse ausrechnet. Wenn Du das dann nicht zahlen kannst, dann ist immer noch Zeit einen Anwalt zu suchen. Solltest Du verklagt werden, dann besteht in Unterhaltsfragen Anwaltszwang.

VG Susi

Nachtrag: Beschränkungen bei Hartz IV Bezug für Kinder ab 12

Voraussetzung für den Bezug des Unterhaltsvorschusses zwischen dem 12 und 17 Lebensjahr ist, dass das Kind, für welches der Unterhaltsvorschuss beantragt wurde, selbst nicht im Bezug von Hartz IV Leistungen nach dem SGB II steht bzw. der alleinerziehende Elternteil – der im Hartz IV Bezug steht – selbst über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro verfügt. (siehe <a href="https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsvorschuss.html>hier</a>)"

Ansonsten würde auch bei H4 geprüft für wieviel Unterhalt Du zahlungsfähig bist und dieses Geld dann mit H4 verrechnet. 

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Geschrieben : 25.04.2020 22:56
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Die UHV-Kasse darf aber nicht mehr fordern als sie selbst zahlt.

Ha! Dann muss sie wieder zum JC gehen, nur dort wird man mehr als 513€ fordern?

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Themenstarter Geschrieben : 26.04.2020 15:37
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein bisschen Spaß am Sonntag: Ich glaube, sogar der einäugige Papagei mit einem Holzbein, ist in der Lage 600 Euro Bruttoeinkommen zu erzielen, wenn seine Kinder über 12 sind... 🤣

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Themenstarter Geschrieben : 26.04.2020 15:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du wirst Dich wundern ... betrifft natürlich nur Väter ..

Vater, alleinerziehend, die KM zahlt natürlich keinen Unterhalt. UHV, dann kommt aus welchen Gründen heraus, dass er von Vermögen/Rücklagen lebt, weil die Umsätze gerade nicht so gut sind. Die UHV Kasse sagt, kein Einkommen, beantragen Sie ALG II. Jobcenter sagt, sie haben Vermögen, dass müssen Sie vorher aufbrauchen ...
So treibt man die Menschen in die Pleite ...

Wie gesagt, ich bin immer noch verwundert, dass sowenig Väter Amok laufen. Aber mit der bunten Mischung der Kulturen bin ich mir sicher, dass wir in Zukunft amerikanische Verhältnisse bekommen ... und irgendwie hoffe ich das sogar.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 26.04.2020 17:03
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Leben des Amoläufers ist nicht schön und auf jeden Fall kurz... 🤣🤣

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Themenstarter Geschrieben : 28.04.2020 11:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zum einen besteht ein Unterhaltsanspruch, wenn Du dafür leistungsfähig bist. Bist Du nicht leistungsfähig und bekommt die KM deshalb UHV, dann kann die UHV-Kasse von Dir (logischer Weise) nicht mehr fordern als sie selbst zahlt.

Das JC wird hier nicht mehr fordern (können), weil Du nicht für mehr leistungsfähig bist. In diesem Fall reicht i.Allg. die Berechnung der UHV-Kasse als Nachweis. Das JC rechnet zwar auch für wieviel Du leistungsfähig bist, wenn es aber bereits einen Nachweis gibt, dann wird das JC dies in aller Regel übernehmen. Dabei kann auch das JC nicht mehr fordern als es selbst zahlt.

In jedem Fall ist es für die KM ein Null-Summen-Spiel. Aber manche glauben das einfach nicht.

VG Susi

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Geschrieben : 28.04.2020 12:57
(@wasserfee)
Registriert

@Susi,

die UHV zahlt auch an mich,die Beistandschaft (und nicht die UHV)  fordert aber beim KV den Mindestunterhalt. Also eben doch mehr als den UHV.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 28.04.2020 15:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die UHV-Kasse kann maximal fordern, was sie selbst zahlt. Die Höhe der berechtigten Unterhaltsforderungen ist immer durch die Leistungsfähigkeit begrenzt. Wenn die Leistungsfähigkeit unter dem Mindestunterhalt liegt, dann ist das ein Mangelfall. Sicher gibt es Probleme mit der Anerkennung, aber prinzipiell besteht jeder Unterhaltsanspruch nur bis zur Höhe der Leistungsfähigkeit.
Da kann auch niemand zum JC gehen und eine weitere Forderung aufmachen.

Wenn der KV leistungsfähig ist bzw. eine Leistungsunfähigkeit nicht festgestellt wurde, dann kann die KM oder die Beistandschaft den vollen Unterhalt fordern, in diesem Fall könnte auch das JC mehr fordern, aber nicht mehr als es selbst zahlt.

VG Susi

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Geschrieben : 28.04.2020 19:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Susi: Wasserfee meint aber, dass die BEISTANDSCHAFT den vollen Unterhalt fordern wird und nicht nur den UHV. Da geht es ja nicht nur um die Rückforderung des Vorschusses sondern um die Durchsetzung der vollen Unterhaltsansprüche.

So dass die UHV dann ihren Anteil zurück bekommt und die KM den durch die Beistandschaft eingetriebenen Differenzbetrag zwischen Unterhalt nach Stufe 1 und UHV.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2020 20:12




(@wasserfee)
Registriert

Ah, okay.  Ich wusste gar nicht, dass auch die UHV Kasse fordert.  Ich dachte, dafür ist prinzipiell die Beistandschaft zuständig.
Wenn ich jetzt hier was durcheinanderbringe bitte ignorieren.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 28.04.2020 20:27
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

In jedem Fall ist es für die KM ein Null-Summen-Spiel. Aber manche glauben das einfach nicht.

Apropos Null-Summen-Spiel.. Das Geld ist angekommen und es ist noch 40-60 Euro weniger, als diverse Onlinerechner für Kurzarbeitergeld berechnen. 🤦‍♂️ Aber egal.

Ich werde heute das Geld an die EX überweisen und hier meine Frage:

Soll ich die Differenz zu meinem Selbstbehalt überweisen, damit mir 1160 Euro bleibt?

Wenn ich das Einkommen noch mit 5% bereinige, dann wird es für sie noch weniger. 🙈

Die Firma hat mir heute noch eine Bescheinigung über die Dauer der Kurzarbeit und dass es keine Sonderzahlungen gezahlt werden ausgestellt.

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Themenstarter Geschrieben : 30.04.2020 10:36
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe jetzt komische Situation mit dem JA. Ich habe Ende April etwas weniger an die EX überwiesen, 340 anstatt 590, weil ich jetzt weniger verdiene, wegen Kurzarbeit. Vor ein paar Tagen ähnlich bezahlt. Heute kam Brief vom JA, die EX hat den UV beantragt. Sofort JA angerufen, der Bearbeiter war nett, wollte keine 12 Abrechnungen von mir, erstmal. Er fragte was ich weiter zahlen werde, die Differenz zählt dann JA und das sammelt sich wie Schulden. JA will einige Monate später, ich weiß nicht wann, meine Leistungsfähigkeit prüfen. Die Frage ist, wenn die Kurzarbeit verlängert wird und dann die Leistungsfähigkeit geringer ausfällt, muss ich diese Differenz, also die UV Schulden zurückzahlen?

Übrigens, ich habe es mit ihm vereinbart, dass ich beim nächsten Mal noch weniger zahle, 300 pro Monat. Weil jeden Monat etwas anderes von meinem Arbeitgeber kommt, mal 1522, dann 1622, wegen Korrektur und Nachzahlung für irgendwas.

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2020 02:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig sehe, dann zahlst Du jetzt an die UHV-Kasse und die zahlt an die KM.
Im Moment laufen da Schulden auf, d.h. die Differenz wird von Dir gefordert werden, es sei denn, dass Deine Leistungsunfähigkeit festgestellt wird.

VG Susi

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Geschrieben : 04.06.2020 09:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da stimmt was gewaltig nicht...

Erste Frage: ist der KU tituliert? Und handelt es sich (was ich anhand der Zahlen vermutet) um ein Kind?

(...) Ende April etwas weniger an die EX überwiesen, 340 anstatt 590, weil ich jetzt weniger verdiene, wegen Kurzarbeit. (...) Brief vom JA, die EX hat den UV beantragt. Sofort JA angerufen, der Bearbeiter war nett, wollte keine 12 Abrechnungen von mir, erstmal. Er fragte was ich weiter zahlen werde, die Differenz zählt dann JA und das sammelt sich wie Schulden. JA will einige Monate später, ich weiß nicht wann, meine Leistungsfähigkeit prüfen. Die Frage ist, wenn die Kurzarbeit verlängert wird und dann die Leistungsfähigkeit geringer ausfällt, muss ich diese Differenz, also die UV Schulden zurückzahlen?

Du hat bisher 590,00 Euro gezahlt, nun 340,00 und das JA sagt Dir, es würde die Differenz ausgleichen, die Du dann zurück zahlen müsstest? Weil die KM Unterhaltvorschuß beantragt hat?
Als UHV wird nur der Mindest-KU gezahlt, abzüglich des vollen KG (Kindergeldes). Das heißt, ihr steht kein UHV zu. Es könnte höchstens sein, dass die vom JA meint, dass derzeit nicht vollstreckt wird und Dir die Zahlungen gestundet werden, weil denen die Situation bewusst sind. Dann musst Du allerdings auch die fehlenden Beiträge nachzahlen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 04.06.2020 11:32
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig sehe, dann zahlst Du jetzt an die UHV-Kasse und die zahlt an die KM.
Im Moment laufen da Schulden auf, d.h. die Differenz wird von Dir gefordert werden, es sei denn, dass Deine Leistungsunfähigkeit festgestellt wird.

VG Susi

Nein, ich zahle weiter an die EX, bloß weniger.

Ende April 340
Ende Mai 350

Der JA Mitarbeiter wollte wissen, wie ich weiter zahlen will und wie viel. Mir kam die Idee ab den nächsten Monat noch etwas weniger zu zahlen und zwar 300 Euro. Ich weiß nicht ob das eine gute Idee war. Er hat mir auch vorgeschlagen, dass ich direkt an UHV Kasse zahle oder die Zahlungen komplett einstelle.

JA will noch einige Monate meine Einkommenssituation beobachten, deswegen will er auch keine 12 Gehaltsabrechnungen, jetzt sofort.

Die Kurzarbeit läft erst bis Ende August, was später kommt wird verschwiegen, sehr warscheinlich dass sie verlängert wird.

Je länger ich reduziertes Geld bekomme, desto niedriger wird mein Durschnittseinkommen im Laufe der Kurzarbeit, wenn man es aus den letzten 12 Abrechnungen berechnet.

Zum Ende August ist mein Durchschnittseinkommen noch niedriger und die Leistungsfähigkeit anders.

Ich habe mir eine Excell Berechnung gemacht, wo ich das sehr leicht berechnen kann, mit dem Abzug von 5% und Selbstbehalt. Momentan, laut der letzten 12 Gehältern "muss" ich ca. 500 Euro, zum Ende August unter 500 Euro. Natürlich, ich habe keine Ahnung, was tatsächlich im Juni, Juli und August ausgezahlt wird. Mehr so eine Pi mal Daumen Berechnung für die Zukunft.

Deswegen habe ich für den nächsten Monat meine Zahlung auf 300 Euro korrigiert. Ich dachte, wenn ich viellecht zu viel zahle, dann wird es nie erstattet. Ich habe keine  Ahnung.

Auf jeden Fall, alle Verhandlungen mit der EX haben nicht geholfen, die EX ging einfach zum JA und hat den UV beantragt. Deswgen habe ich gestern auch den gelben Briefumschlag vom JA bekommen.

Ich weiß nicht was jetzt richtig ist und was kommt...

PS: Ich hatte vor wenigen Tagen den Todesfall in der Familie, deswegen kommt jetzt alles zusammen und mein Kopf ist überlastet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2020 19:25
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

da stimmt was gewaltig nicht...

Erste Frage: ist der KU tituliert? Und handelt es sich (was ich anhand der Zahlen vermutet) um ein Kind?
Du hat bisher 590,00 Euro gezahlt, nun 340,00 und das JA sagt Dir, es würde die Differenz ausgleichen, die Du dann zurück zahlen müsstest? Weil die KM Unterhaltvorschuß beantragt hat?
Als UHV wird nur der Mindest-KU gezahlt, abzüglich des vollen KG (Kindergeldes). Das heißt, ihr steht kein UHV zu. Es könnte höchstens sein, dass die vom JA meint, dass derzeit nicht vollstreckt wird und Dir die Zahlungen gestundet werden, weil denen die Situation bewusst sind. Dann musst Du allerdings auch die fehlenden Beiträge nachzahlen.

Gruß
Kasper

Auf jeden Fall, was ich jetzt nichts zahle, wird sich sammeln. Die Frage ist nur, wenn am Ende des Jahres die Gehaltsabrechnungen abgefragt werden (und die Kurzarbeit bis Ende 2020 läft) und mein Durchschnittseinkommen noch niedriger wird, wenn ich dann die Schulden zurückzahle, dann bin ich unter Selbstbehalt oder nicht? Oder ich verstehe das falsch??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2020 19:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir wollen Dir gerne helfen und auch Auskunft erteilen wie es läuft. Die allererste Frage in diesem Fall ist aber gibt es einen Titel über den Unterhalt? Ist es KU, für ein Kind oder 2, ist es Unterhalt für die Ex?
Ein Titel wird in der Regel über KU beim JA erstellt.

Ohne diese Angabe ist es praktisch nicht möglich die Fragen zu beantworten. Da bei einem Titel Du an diesen gebunden bist, ansonsten gibt es aber Spielraum.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 10:47
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wir wollen Dir gerne helfen und auch Auskunft erteilen wie es läuft. Die allererste Frage in diesem Fall ist aber gibt es einen Titel über den Unterhalt? Ist es KU, für ein Kind oder 2, ist es Unterhalt für die Ex?
Ein Titel wird in der Regel über KU beim JA erstellt.

Ohne diese Angabe ist es praktisch nicht möglich die Fragen zu beantworten. Da bei einem Titel Du an diesen gebunden bist, ansonsten gibt es aber Spielraum.

VG Susi

Titel gibts nicht.
Es geht um 2 Kinder, 1 ist bereits über 12, 2 wird ganz am Ende Juni 12.
Ich zahle nur KU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 12:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es keinen Titel gibt, dann musst Du Dich mit der KM einigen. Es laufen in diesem Fall auch keine Unterhaltsschulden auf.
Natürlich wird die KM eine gewisse Begründung dafür haben wollen, was Du nun zahlen willst und sie kann Dich auch auf Unterhalt verklagen bzw. das JA einschalten, wenn sie der Meinung ist, dass es nicht genug ist. In diesem Fall würde eine Berechnung ab dem Tag der Inverzugssetzung (also die Mitteilung der KM oder des JA/Anwalts, dass mehr Unterhalt gefordert wird) rückwirkend gelten.

Deshalb solltest Du Dein Einkommen zugrunde legen und den Unterhalt richtig berechnen, auch wenn es ein Mangelfall ist und mit der Rechnung die Reduktion begründen. Die Rechnung gilt solange wie Du ein entsprechendes Einkommen hast. Darauf solltest Du auch hinweisen.

Zahlst Du zuviel Unterhalt, dann kannst Du den weder zurück fordern noch verrechnen. Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 13:12




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