Die Frage ist natürlich, wird man auf mich zuhören, wenn ich auf reduzierte Leistungsfähigkeit bestehe... 🙈
Ich habe einen interessanten Artikel zu Thema gefunden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsreduzierung-wegen-des-coronavirus_165945.html
Es klingt irgendwie wie sowas hier:
😂😂😂
Für die Ermittlung des Zahlbetrages werden üblicherweise die Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen.
OK, ich konkretisiere meine Frage. Als worst case, für die Zukunft. 🙈
Wenn man mich entlässt, natürlich nicht fristlos, sondern betriebsbedingt und ich dann schaffe den neuen Job zu finden, innerhalb der Kündigungsfrist, gilt diese Veränderung als dauerhaft?
Da werden sie rechnen, ob mehr geht, alleine um zu prüfen ob du leistungsfähig genug bist, damit die UHV Kasse nicht einspringen muss.
Stimmt das?!?!? Habe ich jetzt so einen Selbstbehalt??? 🤦♂️
Gut zu wissen für Unterhaltspflichtige: Wer Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezieht, dem steht ein notwendiger Eigenbedarf – „Selbstbehalt“ - wie einem Erwerbslosen zu, also 960 EURO.
Gefunden auf https://www.isuv.de/unterhalt/corona-spezial/corona-unterhalt/
Darüber hatte ich nicht nachgedacht. Aber genau das gelesen, was du schreibst. Es gilt der SB für erwerblose, also 960 Euro.
Wenn du 1560 netto hast bist du mit 590 Euro noch über dem dafür geltenden SB.
Grüße LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
😂😂😂 dann bin ich ein Erwerbsloser
Hallo noxin
ich denke mal wenn Du Kurzarbeit machst und nicht auf Kurzarbeit Null gesetzt wirst, bist Du kein Erwerbsloser und Dir steht der normale Selbstbehalt zu.
LG der Frosch
Kreative Gerichte quoteln dann die Selbstbehalte nach zeitlichem Umfang der Erwerbstätigkeit.
Gruss von der Insel
Dir steht der normale Selbstbehalt zu.
Eigentlich schon, ich mache 25 Stunden pro Woche.
Aber das bringt nichts, die Kurzarbeit ist eine dynamische Veränderung und der Staat berechnet statisch (12 letzte Gehaltsabrechnungen). Wenn man den Durchschnitt der letzten 12 Gehaltsabrechnungen nimmt, dann bin ich ungefähr für gleiche Summe leistungsfähig, obwohl mir sofort weniger zum Leben bleibt.
Die Vereinbarung mit der EX bringt noch mehr Probleme.
Hallo,
Kurzarbeit macht tatsächlich Probleme. Allerdings ist es so, dass der Unterhalt eigentlich jeden Monat neu berechnet werden müsste. Aus nachvollziehbaren Gründen wird das nicht gemacht sondern aus den Einkommen der letzten 12 Monate auf die Zukunft geschlossen. Unter normalen Umständen ist das in Ordnung.
Solange Kurzarbeit besteht ist Dein Einkommen aber geringer und eine Unterhaltsberechnung muss in diesem Fall sich an den Realitäten orientieren. Wie das ein konkretes Gericht sieht ist schwer vorauszusagen. Solange aber kein Titel besteht ist eine flexible Unterhaltszahlung kein Problem und auch kein Verstoß gegen die Unterhaltszahlungen, da das Einkommen eben nicht höher ist.
Kurzarbeit ist aber kein Dauerzustand, deshalb wird man einen Titel nicht auf dieser Grundlage erstellen, der unbefristet bzw. für mehrere Jahre gültig ist.
Findest Du einen neuen Job oder die Kurzarbeit geht wieder in Normalarbeit über, dann ist es angemessen das neue Einkommen hochgerechnet auf 12 Monate als Grundlage zu nehmen, weil das eine sinnvolle Annahme ist.
VG Susi
Wie das ein konkretes Gericht sieht ist schwer vorauszusagen.
🙄
Ich habe eine Wahnsinnsfrage, ich lese hier im Forum oft das Wort "Gericht", muss diese Situation unbedingt beim Gericht geklärt werden oder kann das Jugendamt einfach neuberechnen?
Und noch eine Frage, wird das Jugendamt automatisch diese Berechnung irgendwie titulieren oder kann ich nach dieser Berechnung erstmal weiter freiwillig zahlen?
Das Jugendamt kann die Urkunde ändern, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Automatisch geht es nicht, weil die Urkunde eine einseitige Willenserklärung des Unterhaltsschuldners ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
a) Eltern können sich immer eigenverantwortlich auf den Unterhalt einigen, ohne das JA oder irgendjemand sonst daran beteiligt ist.
b) Das funktioniert nicht, wenn Dritte zahlen müssen, also z.B. die UHV-Kasse oder das JC. In diesem Fall berechnen diese Deine Leistungsfähigkeit und wollen dieses Geld von Dir und können auch einen Titel erzwingen.
c) Wird ein Titel gefordert, dann musst Du Dich darum bemühen. Ein Titel kann kostenfrei beim JA erstellt werden, es ist aber kein Automatismus und Du bist auch nicht verpflichtet bei einem bestimmten JA einen Titel erstellen zu lassen. Mit dem (geforderten) Titel unterwirfst Du Dich (freiwillig) der sofortigen Vollstreckung, d.h. es kann bei Rückstand/Nicht termingemäßem Zahlen des Unterhalts sofort gepfändet werden, ohne das die genauen Umstände geprüft werden.
d) Wenn sich Eltern nicht einigen können und das JA involviert ist, dann rechnet das JA nur für den Betreuungselternteil, fordert aber nicht unbedingt einen Titel. richtet die KM aber eine Beistandschaft ein, dann vertritt das JA das Kind und wird rechnen und einen Titel fordern.
e) Kann man sich nicht einigen, dann kann eine endgültige Entscheidung über den Unterhalt nur das Familiengericht treffen. Ein Beschluss des Familiengerichts stellt dann auch einen Titel dar.
VG Susi
Das Jugendamt kann die Urkunde ändern, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Automatisch geht es nicht, weil die Urkunde eine einseitige Willenserklärung des Unterhaltsschuldners ist.
Bei mir gibt es keine Urkunde bzw. keinen Titel.
d) Wenn sich Eltern nicht einigen können und das JA involviert ist, dann rechnet das JA nur für den Betreuungselternteil, fordert aber nicht unbedingt einen Titel. richtet die KM aber eine Beistandschaft ein, dann vertritt das JA das Kind und wird rechnen und einen Titel fordern.
Danke für deine außergewöhnlich detaillierte Antwort. 🙃
Ich denke bei mir wird es in Richtung (d) gehen, aber nicht weil wir uns nicht einigen können, sondern weil sie einfach überprüfen wird, ob meine Reduzierung gerechtfertigt ist.
So wie es momentan aussieht, ich muss die Zahlung um 25% reduzieren, damit ich normal leben kann.
Ich habe gestern mit dem Geschäftsführer gesprochen: Mein Arbeitgeber wird mir eine Bescheinigung ausstellen, mit der Dauer der Kurzarbeit (erstmal bis Ende August, es ist sehr wahrscheinlich, das die Kurzarbeit bis Jahresende verlängert wird, da unser Mutterkonzern in diesem Jahr nichts mehr macht) und dass keine Sonderzahlungen gezahlt werden.
Die Frage ist nur, wird dir diese Bescheinigung helfen!?
Ist die Einkommsveränderung (erstmal) für die nächsten 5 Monate ausreichend, damit UHV-Kasse etwas dazu zahlt?
Wird die Beistandschaft allgemein an die KM angeboten? 🙈
Das Thema kommt oft automatisch auf. Unterhalt muss meist gefordert werden, auch wenn man UHV beantragt, steht auf den Vordrucken, ob man den Unterhalt schon geltend gemacht hat.
In meinem Fall war es so, dass die Beistandschaft (und sogar der Leiter) mich dreimal angerufen haben und mir die Beistandschaft ausreden wollten, weil es nichts bringen würde.
Die UHV Kasse hat dennoch UHV gezahlt, obwohl man den Unterhalt vorher versuchen muss geltend zu machen.
Also wenn man das richtige Geschlecht hat, dann läuft es auch anders.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Meine EX hat am Anfang den UHV beantragt und bekommen. Den UHV musste ich damals ca. 2-3 Wochen später an die UHV-Kasse monatlich zurückzahlen. Das ganze dauert 5-6 Monate. Und es gab keinen Titel.
Wenn JA jetzt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen nimmt, daraus ein Durchschnittswert macht oder die Kurzarbeit komplett ignoriert, kann in diesem Fall ein Anwalt helfen?
Wenn JA jetzt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen nimmt, daraus ein Durchschnittswert macht oder die Kurzarbeit komplett ignoriert, kann in diesem Fall ein Anwalt helfen?
Ob der Anwalt das Jugendamt dann aussergerichtlich überzeugt bekommt, ist die grosse Frage. Die Erfolgsaussichten sind eher gering, das zusätzliche Geld würde ich nicht investieren.
Weigerst Du Dich und lässt es auf eine gerichtliche Klärung ankommen, ist der Anwalt sowieso im Spiel.
Gruss von der Insel
Moin,
ich würde es nicht so schwarz sehen, wie der Inselreife. Das sofortige Abnicken ist eher ein vorauseilender Gehorsam, der nicht notwenig ist.
Die Krise ist bekannt, die wirtschaftlichen Folgen ebenso. Es wird zwar mit dem Einkommen der letzten 12 Monate gerechnet, aber selbst dem größten Ignoranten dürfte klar sein, wie dieser Virus die Finanzen schmälert. Zumal, wenn die es drauf anlegen, dann solltest Du nicht eine Minute zögern, mit dem Titel zur ARGE zu rennen, denn die müssen die Differenz übernehmen. Hinzu kommt, dass derzeit nur das Einkommen der letzten 4 Wochen zählt und keine Vermögensprüfung vorgenommen wird.
Wenn dies dann in der Politik ankommt, und das wird es, dann werden die sich schnell etwas einfallen lassen. Und ich bin bereit Wetten einzugehen, es wird auf eine Unterhaltsreduzierung hinauslaufen ...
Also, Du darfst jammern, und wie der Inselreife vorschlägt alle anerkennen und es über Dich ergehen lassen. Oder Du argumentierst dagegen an, kämpfst um jeden Cent, dann zahlst Du weniger und hast vielleicht sogar etwas für den Umgang über.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
