Frage zum Unterhalt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Frage zum Unterhalt für minderjährige in Sachsen-Anhalt

 
(@syndrom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Rechtsanwalt der EX bekommen.
Die wollen alles haben bezüglich neuer Unterhaltsberechnung.
Die Ex geht nicht arbeiten und ihr Mann auch nicht weil sie so viele Kinder im Haushalt haben bzw. das Geld vom Amt reicht wohl nicht was ich natürlich wieder mal nicht schön finde.
Ich kann mir groß nichts leisten aber die kaufen sich alles neu und nun wollen sie noch mehr.

So nun meine Fragen

1. Welche Tabelle gilt nun in Sachen-Anhalt ?
2. Kann ich wirklich 27cent pro Kilometer geltend machen ?

Beispiel
Unterhaltsflichtiger Sohn 8 Jahre
Verdienst 1000 Euro Netto
Ich bekomme keine Fahrtgeld,fahre aber so 1500 km im Monat
was müßte ich nun Zahlen ?

Könnte mir da einer bitte helfen ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2007 20:07
(@wurzel30)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

schau mal unter xxx.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3080
xxx sollte man  vieleicht durch  www ersetzen da steht was !
10.2.2 Fahrtkosten
Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach
den Sätzen des § 9 Abs. 3 Nr. 1 ZSEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,27 Euro) pro gefahrenen
Kilometer angesetzt werden. Damit sind in der Regel Anschaffungs-, Reparatur- und
sonstige Betriebskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach
unten abgewichen werden

Mfg Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 20:18
(@syndrom)
Schon was gesagt Registriert

Also soll ich ich noch von meinen 1000 Euro 400 abziehen ?
Dann dürfte ich ja gar nichts mehr zahlen oder wie muss ich das jetzt verstehen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2007 20:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann dürfte ich ja gar nichts mehr zahlen oder wie muss ich das jetzt verstehen ?

Wahrscheinlich. Es sei denn, Du hast noch Weihnachtegeld oder solche Sachen und könntest super billig mit der Bahn zur Arbeit fahren, oder Du arbeitest weniger als 40 Stunden etc. dann kanns im EInzelfall anders aussehen. Aber generell ist bei 1000 Euro netto minus Werbungskosten auch beim Selbstbehalt Ost (820 Euro?) kein Platz für KU.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 20:41
(@syndrom)
Schon was gesagt Registriert

Also verstehe ich das richtig, wenn ich von den 1000 die 400 Fahrtkosten abziehe bin ich ja unter dem Selbstbehalt und dürfte nichts zahlen ?
momentan zahle ich aber laut Titel schon 170 Eu ,was ist den damit dann ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2007 20:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo syndrom,

ich denke mal das du nur 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen kannst, aber nicht die Fahrtkosten in Höhe von 400 €, die dürfte kein Gericht als gerechtfertigt ansehen, da du ja weniger als den Regelunterhalt zahlst.

Es dürfte eher wahrscheinlich sein, das man dir nahelegt einen Nebenjob anzunehmen oder nach einer besser bezahlten Arbeit Ausschau zu halten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 21:29
(@syndrom)
Schon was gesagt Registriert

Also ich brauche ja das Geld für meine Fahrtkosten und für nichts anderes.
Ich bin froh das ich überhaupt Arbeit habe und dem Staat nicht auf der Tasche liege,wei andere.
Vieleicht verdiene ich ja irgend wann mal mehr aber momentan ist das bei der Zeitarbeit so.

Was ein Nebenjob angeht,ich bin die ganze Woche von zu Hause weg ,ich bin auf Montage.
also fällt das schon mal weg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2007 21:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi syndrom,

Das mag ja durchaus sein. Allerdings ist halt beim KU manches möglich was man eigentlich nicht für möglich hält.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 21:43
(@syndrom)
Schon was gesagt Registriert

Was ist möglich ?

Etwas genauer bitte

(und ich arbeite in der Woche 40 bis 45 Stunden )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2007 21:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie wärs mit nem höflichen hallo?

Es ist durchaus möglich das ein JA oder auch ein Gericht auf die Idee von dir zu verlangen deine Bemühungen nachzuweisen einen besser bezahlten Job zu finden, der den Mindestunterhalt sicherstellt. Du unterliegst der sog. erhöhten Erwerbsobliegenheit und hast alles dir mögliche zu tun, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Es kann eben auch sein, das ein Gericht sagt die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten sind zu hoch als da man sie vollständig berücksichtigen kann. Damit würde ebendein SB unterschritten. Ebenso könnte dir eine Haushaltsersparnis angerechent werden, falls du mit jemanden zusammenlebst. ebenso könnte die Frage aufkommen, ob du nicht etwas bei diesem geringen Verdienst und der Tatsache das du unter der Woche auswärts arbeitest und nicht zuhause übernachtest evtl. Spesen bzw. Gelder für Verpflegung und Unterkunft vom AG zustehen und diese als verdienst mit eingerechnet werden. Zudem kann ja evtl. Weihnachts- und Urlaubsgeld in den jahreverdienst miteingerechnet werden (was übrigens üblich ist, kann ich aber aus deiner Aussage nicht herleiten, ob du das bereits berücksichtigt hast)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 22:10




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(und ich arbeite in der Woche 40 bis 45 Stunden )

dann könnte man annehmen das die Arbeit so niedrig bezahlt ist, das dir zugemutet werden kann etwas anderes zu suchen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 22:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,

wenn ich es richtig verstanden habe, arbeitet der TO in einer Zeitarbeitsfirma. Das heißt, er bekommt weniger Geld, aber auch dann, wenn gerade keine Arbeit da ist. Da er auf Montage ist, vermute ich mal weiter, dass es Baugewerbe ist. Da würde es gerade jetzt, wo es auf den Herbst/Winter losgeht, nicht viel Sinn machen, einen neuen Job zu suchen, da im Winter das Baugewerbe wohl eher entläßt als einstellt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 22:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

. Da würde es gerade jetzt, wo es auf den Herbst/Winter losgeht, nicht viel Sinn machen, einen neuen Job zu suchen, da im Winter das Baugewerbe wohl eher entläßt als einstellt.

LG LBM

Richtig würde keinen Sinn machen, aber es kann ihm dann nahegelegt werden in der kalten Jahreszeit sich eben als Kellner, Austräger oder weiß der Kuckuck was dazuzuverdienen. Ich denke du weißt selebr wie erfidenmrisch hier RA und Gerichte sein können und er wollte ja wissen was das so alles sein könnte  😉

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 23:11
(@syndrom)
Schon was gesagt Registriert

Also wie hohl ist das den. ich bin froh das ich nen neuen Job habe und soll den wieder kündigen.
Wer so was denkt den müßte man gleich selber den Job entziehen.
Vom Arbeitsamt gibt es für solch einen Job keinen Zuschuss nur für Leute die von der Arbeitslosigkeit in einen Job kommen bzw. wenn die Arbeitstelle immer die gleiche ist.
Hab noch nie erlebt das ein Montagearbeiter sich noch in der Schlafenszeit nen Nebenjob suchen soll ,denkt hier auch einer mit ?
Kein Wunder das es in Deutschland nichts mehr wird wenn hier alle so denken.
Kein Wunder das alle auswandern.

Der Thread kann geschlossen werden,das Niveau ist hier etwas zu niedrig !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2007 10:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin "syndrom",

Der Thread kann geschlossen werden,das Niveau ist hier etwas zu niedrig !

Das ist bei Threads, deren Opener nicht einmal die Minimal-Höflichkeitsformen beherzigen, nicht ungewöhnlich...

Abgesehen davon gibt es bei vatersein.de keine Wunschantworten. Die User beschreiben Dir die geltende Rechtslage, die unter anderem besagt, dass Dir bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit von einem Gericht ein Nebenjob zugemutet oder alternativ fiktives Einkommen unterstellt werden kann. Möglicherweise werden auch die Fahrkosten nicht anerkannt, wenn deren Relation zum Einkommen nicht stimmt.

Es wäre also besser für Dich, Dich mit den Realitäten des deutschen Fmilienrechts auseinanderzusetzen als die zu beschimpfen, die Dir nicht antworten, was Du hören möchtest.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2007 15:45