Hallo,
der Kindsvater (mein Sohn) muss ab diesem Monat höheren Unterhalt bezahlen, weil 2 der Kinder (Zwillinge) 6 geworden sind. Der ältere Sohn ist 7.
Er hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von € 1.975, fällt also gerade mal so in die 3. Unterhaltsstufe. Nach Abzug der Regelunterhaltsbeträge (309 + 309 + 306 = 924,- €) verbleiben ihm € 1051,70, also knapp mehr als der Bedarfskontrollbetrag für Stufe 2.
Ich habe gelesen, dass die DDT auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, und somit bei 3 Unterhaltsberechtigten automatisch die nächstniedrigere Stufe gilt. Das wäre dann in dem Fall Stufe 2 = 291 + 291 + 288 = 870 €.
Stimmt die Rechnung?
LG
3fO
Hallo Oma.
Ja, deine Rechnung stimmt.
Wenn es allerdings einen Titel über die Stufe 3 gibt, kann er die Zahlung nicht senken sondern muss eine Änderungsklage einreichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke, Beppo!
Nein, es gibt keinen Titel. Mein Sohn hat immer schön brav und pünktlich das bezahlt, was der Anwalt seiner Ex im vorgerechnet hat. In diesem Jahr sind 2 der Kinder (Zwillinge) 6 geworden, daher will die Mutter der Kinder durch ihren Anwalt KU neu berechnen lassen.
Noch 2 Fragen:
das relativ hohe Durchschnittseinkommen kam dadurch zustande, dass er vom Arbeitgeber angeordnet in diesem Jahr über 3 Monate hinweg im 4-Schicht-Betrieb 7 Tage arbeiten mußte, was zu entsprechend hohen Zulagen für Nacht-/Sonntagsarbeit geführt hat. Seit 2 Monaten ist das aber wieder hinfällig. Wenn er von seinem "normalen" Durchschnittsverdienst ausginge, fiele er eigentlich unter den 1050 Bedarfskontrollbetrag und müßte nur noch Unterhalt der Stufe 1 bezahlen. Kann er das von sich aus ändern, oder ist der Durchschnitt der letzten 12 Monate verbindlich?
Außerdem verlangt der Anwalt Auskünfte über Mietkosten, weil mein Sohn wieder verheiratet ist und dadurch eine Haushaltsersparnis anzurechnen wäre. Kommt die Anrechnung nur im Mangelfall zu tragen, was ja - zum Glück - nicht der Fall ist?
Hi Oma,
scheint ja ein besonderer Wadenbeisser zu sein - andererseits hätten solchen Vögel aber früher schon die Titulierung durchgesetzt, also vielleicht schaust Du nochmal genauer, ob's wirklich keinen Titel gibt. Oder ist das ein neuer Anwalt?
Das mit der Einstufung hast Du ja gut verstanden, und z.B. hier kann gut nachlesen, was da Anfang 2010 für wundersame Dinge passiert sind:
http://forum.isuv.de/thread.php?threadid=55040
Also mehr als Stufe 2 werden das nicht, ob er die Stufe 1 durchsetzen soll ist schwer zu sagen, würde den Bogen da nicht überspannen, wenn sowas dnn zum Gericht geht bleiben mindestens mal die halbenm Kosten an ihm hängen und das ist einfach viel mehr Geld, als eine Stufe weniger in endlicher Zeit einspart.
Das mit den Mietkosten ist natürlich quasch, siehst Du schon richtig. Es wäre andersrum zu prüfen, ob die Ehefrau als 4. Unterhaltsberchtige zu zählen ist.
Hallo Pappasorglos,
danke für Deine Einschätzung. Ich werde Deinen Rat gerne weitergeben.
Der "Wadenbeisser" bekommt keinen Unterhalt, weil sie sich unmittelbar nach dem Scheidungstermin mit dem Scheidungsgrund neu verheiratet hat. Die jüngsten Kinder waren damals noch keine 2 Jahre alt. Seit ein paar Monaten hat sie mit ihrem neuen Mann ein 4. Kind. Wenn sie es mit dem nicht mehr aushält, muss wohl eher der für ihren Unterhalt aufkommen... 😉
Hi
Wenn der "Wadenbeißer" 1975€ ausrechnet und damit gerade mal 75€ über der nächst tieferen Einkommensgruppe liegt -nun ja, da würde ich auf jeden Fall eine eigene Rechnung auf machen um zu prüfen, ob das richtig ist. Gerade weil auf eine Titulierung verzichtet wurde, würde ich hier misstrauisch werden.
Eine Haushaltsersparnis, welche den Mindestbedarf absenkt, kommt nur dann zum Zuge, wenn die Bedürftigen ebenfalls am Mindestbedarf knappern. Daher ist es richtig von Dir vermutet, dass eine Haushaltsersparnis nur dann verrechnet wird, wenn es um eine Mangelfallberechnung geht. Denn ansonsten gilt der angemessene Bedarf, d.h. ebenso der angemessene Selbstbehalt laut DT -> Bedarfskontrollbedarf. Von daher hat den RA die Miete oder sonstige häusliche Belastungen einen feuchten Kehricht zu interessieren.
das relativ hohe Durchschnittseinkommen kam dadurch zustande, dass er vom Arbeitgeber angeordnet in diesem Jahr über 3 Monate hinweg im 4-Schicht-Betrieb 7 Tage arbeiten mußte, was zu entsprechend hohen Zulagen für Nacht-/Sonntagsarbeit geführt hat. Seit 2 Monaten ist das aber wieder hinfällig.
Bei aussergewöhnlichen Einnahmen sieht die DT vor, dieses Geld über einen Zeitraum von mehreren Jahren - üblicherweise 3 Jahre - zu verteilen. Falls dieses Einkommen gar als überobligatorisch eingestuft werden könnte (also wirklich aussergewöhnlich und über einer wöchentl. Arbeitszeit von 40 Stunden liegend), so könnte es sogar nur anteilsmässig ( z.B. 1/3 bis 2/3) über diesen Zeitraum einfliessen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.