Hallo,
zunächst einmal ein Lob an das Forenteam und die Mitglieder für die gute Arbeit bzw. die Beiträge.
Hier nun mein Fall:
Nettoeinkommen derzeit ca. 1900 Euro.
Ein Kind (8 Jahre) aus erster Ehe, zahle Unterhalt nach D-Tabelle.
Zahle 300,- Euro monatlich an Exfrau für Betreuung (darüber gibt es einen notariellen Vertrag), ist aber kein Ehegattenunterhalt.
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Ein Kind von Freundin (10 Monate alt).
Freundin will mit Kind aus meiner Wohnung ausziehen (wohnt derzeit schon bei den Eltern) und sich eine eigene Bleibe suchen.
Sie war schon bei der ARGE und will ab 01.05.06 ALGII beantragen. Auf Unterhelt möchte Sie nicht klagen. Derzeit bekommt Sie 200,-Euro für meinen Sohn von mir auf Ihr Konto überwiesen.
Was muss ich zahlen? Womit ist zu rechen? Bin echt fertig 🙁
Liebe Gruesse an alle 🙂
Hallo,
wie das nun speziell in Deinem Fall ausieht, kann ich Dir nicht sagen.
Allerdings wirst Du 100%ig für Dein Kind mit Deiner LG zusammen, unterhalt zahlen müßen.
Wenn Deine LG dann auch noch zur ARGE geht und Hartz IV beantragt, könnte es sein, das die Dich dann auch noch ranziehen um Unterhalt für Deine LG zu zahlen.
Den Fall habe ich grade.
Ich beziehe seit November 05 HartzIV
Ich bin aber dazu "verdonnert" worden, meinen Ex auf Unterhalt zu verklagen, weil die ARGE mir sonst mein Geld sperrt.
Leider kann ich Dir keine freudigere Nachricht bringen
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina und danke für Deine schnelle Antwort,
meine Frage ist insbesondere auch ob die ARGE die 300,-€ Betreuungskosten (lt. notariellem Vertrag) an meine Ex-Frau bei der Unterhaltsberechnung für meine Ex-Freundin mit Kind anerkennt.
Ich habe ein gutes und freundschaftliches Verhältniss zu meiner Ex-Frau, deshalb konnten wir uns vor der Scheidung mit diesem Vertrag einigen.
Das zweite Kind mit meiner Ex-Freundin ist viel zu schnell passiert. Ist aber ein ganz Suesser und ich habe ebenfalls ein gutes Verhältniss zu beiden Kindern und darf Sie auch bis jetzt oft sehen.
Meine Ex-Freundin kann sich nicht vorstellen mich zu verklagen, ich denke aber dass Sie erst mal weiter alleine mit dem Kind wohnen wird. Leider hat Sie keine eigenen Mittel und muss deshalb zur ARGE. Ich würde ja freiwillig noch etwas mehr für Sie zahlen, aber mit den Beträgen die Ihr von der ARGE zustehen kann ich nicht mithalten.
Welche Informationen werden von mir durch die ARGE gefordert? Geht es evtl. auch ohne Klage? Was bleibt für mich zum Leben übrig? Freue mich über weitere Infos 🙂
