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Frage zum bereinigten Nettogehalt

 
(@alastaro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen  🙂

Ich verdiene 1400Euro netto und zahle für meinen 14 Jährigen Sohn den vollen Satz nach Düsseldorfer Tabelle. Seit 14 Jahren  😉

Nun hat sich die Tabelle ja erhöht...  :gunman:

1400 Euro sind ja sooooviel nicht... daher habe Ich eine Frage zur Höhe des Unterhaltes.
Da die DT ja erhöht wurde hat meine liebe Ex schon angekündigt das wir uns unbedingt unterhalten müssen.

Um darauf vorbereitet zu sein würde Ich gerne wissen wie mann das bereinigte Nettogehalt berechnet... vor allem
die Geschichte mit den Betriebsbedingten Aufwendungen.

Ein paar Eckdaten:

1400 Netto
Arbeitsweg 26 km einfache Strecke,5mal die Woche

Nicht das es jemand in den falschen Hals bekommt, ich will den Unterhalt jetzt nicht drücken, seh aber nicht ein
jetzt mehr bezahlen zu müssen. Vor allem würde mein Sohn darunter leiden da ich ihn nicht mehr so oft holen könnte.

Ich zahle im moment 286 Euro im Monat, dazu bekommt er Taschengeld von mir.
Sie ist damals 70 kilometer weit weg gezogen, das heisst ich fahre im Monat 560 kilometer um den Umgang mit meinem
Sohn zu pflegen. Weihnachten und Geburtstag bin Ich auch immer rechtgroßzügig  und zwischendurch gibts auch immer mal was.
Einmal im Jahr fahren wir zusammen in den Urlaub.

Das alles kostet natürlich auch Geld... auch wenn Sie sagt das sollte es mir wohl wert sein.
Bloß wenn Ich jetzt mehr zahlen muss werde Ich mir das nicht mehr leisten können, das heißt der Kontakt wird wohl abbrechen  :exclam:

Nun möchte Ich Ihr gegenüber natürlich vernünftig argumentieren das Ich nicht mehr zahlen kann.
Da würden sich ein paar Zahlen sicherlich gut machen...

Also... wie berechnet man die betriebsbedingten Aufwendungen? Weiß das jemand?

Danke schonmal  🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2010 22:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also dafür müsste man wissen, welches Dein OLG ist, den Leitlinien kannst Du entnehmen, ob sie die 5%vom-Netto-Pauschale akzeptieren oder die tatsächlichen Aufwendungen. 5% wären also 70 Euro, nachgewiesene Kosten 26x0,3x22 Tage = 172 Euro. Ich vermute, es läuft auf die 70 Euro hinaus. (Plus 4% vom Brutto max. für private Altersvorsorge, sofern tatsächlich vorhanden).

Aber: Um den Mindest-KU wirst Du nicht drumrum kommen und der ist ja auch sicherlich tituliert.

Das hieße - wenn ich die neue DDT 2010 richtig lese - mindestens 334 Euro, wenn auf die Höherstufung verzichtet wird, eher aber 356 Euro. Hast Du noch weitere Kinder oder andere Unterhaltspflichten? Die von Dir geleisteten 286 Euro liegen auch nach der alten DDT 2009 unter dem Mindestsatz.

Also, daher wichtig: Was steht im Titel?

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2010 23:04
(@alastaro)
Schon was gesagt Registriert

@Lausebackesmama

Danke für deine Antwort.

OLG ist Celle.

Ein Titel existiert nicht. Wirhaben uns immerso geeinigtdas ich nach DT zahle...
Wieso eine Höherstufung? Das versteh ich jetzt irgendwie nicht...  :puzz:

Weitere Kinder habe ich nicht, aber meineLebensgefährtin hat zwei. Das zählt aber nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2010 23:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wieso eine Höherstufung? Das versteh ich jetzt irgendwie nicht...  :puzz:

Weitere Kinder habe ich nicht, aber meineLebensgefährtin hat zwei. Das zählt aber nicht.

Wenn du dir die DT genauer ansiehst, steht da, dass die Sätze für Unterhaltsberechtigte ausgelegt sind.

Bei mehr Berechtigten kann herab, bei weniger aber herauf gestuft werden.

Deine einzige Chance wäre, dein Einkommen soweit runter zu rechnen, dass dein SB von 900,- unterschritten würde aber davon bist du noch ein Stück weg.
Insofern nützen dir die paar Abzugsmöglichkeiten auch nichts.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 00:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo alastaro,

ob sie die 5%vom-Netto-Pauschale akzeptieren oder die tatsächlichen Aufwendungen. 5% wären also 70 Euro, nachgewiesene Kosten 26x0,3x22 Tage = 172 Euro. Ich vermute, es läuft auf die 70 Euro hinaus.

Ich würde trotzdem erst mal mit den 172 Euro Kosten für den Arbeitsweg in die Verhandlungen reingehen - kannst du eventuell nachweisen, dass der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrmitteln unmöglich oder unzumutbar ist (z.B. weil du manchmal Arbeitszeiten hast, wo kein Bus und keine Bahn fährt, oder weil die Fahrt vielleicht viermal so lange dauert wie mit dem Auto)?

Denn mit 172 Euro berufsbedingten Ausgaben bist du nur noch 328 Euro über deinem Selbstbehalt, und vielleicht kannst du damit wenigstens die Höherstufung in die zweite Zeile der Düsseldorfer Tabelle vereiteln.

Da die DT ja erhöht wurde hat meine liebe Ex schon angekündigt das wir uns unbedingt unterhalten müssen.
(...)
Das alles kostet natürlich auch Geld... auch wenn Sie sagt das sollte es mir wohl wert sein.

Wenn du dir diese beiden Aussagen deiner Ex mal nebeneinander anschaust - merkst du was? Es gehört zu den fiesesten Angewohnheiten gewisser Kindesbesitzerinnen, auf der einen Seite buchstabengetreu ihre Rechte einzufordern, und auf der anderen Seite an die Großzügigkeit des zuständigen Unterhaltssklaven zu appellieren. Irgendwie passt das m.E. nicht recht zusammen ... also lass dich nicht über den Tisch ziehen. Denn wenn sie sagt, dass es dir die zusätzlichen Ausgaben wert sein sollten - nun, Gegenfrage: Wie viel ist ihr ein vernünftiger Umgang zwischen eurem Sohn und dir wert? Wäre sie bereit, bei erhöhtem Unterhalt, z.B. pro Monat eine der Fahrten zu den Umgangswochenenden selbst zu übernehmen?

Davon ab: Kann dein Vierzehnjähriger nicht ein paar dieser Fahrten zu dir auch alleine machen, oder sind die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln so mies, dass das völlig unmöglich ist? Die Fahrkarte kannst du ihm ja bezahlen, das ist vermutlich immer noch billiger als die doppelte Fahrerei, und außerdem verlierst du selbst nicht so viel Zeit mit dem ganzen Hin und Her.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 00:58
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo alastero,

ja klar ist das am Limit und theorteisch kann man natürlich versuchen, über die Fahrtkosten für Arbeistweg und Umgang da einen Mangelfall zu konstruieren, praktisch wirst Du da aber gegen eine Mauer laufen.  Gerade mit Lebensgefährtin gibts dann vielleicht eine Haushaltsersparnis, und vielleicht ist da auch noch Urlaubs/Weihnachtsgeld, also das wird schwierig.

Und die Tatsache, dass Dir in 14 Jahren nicht die Luft ausgegegangen ist und DU sogar noch Taschengeld draufpackst, zeigt ja auch irgendwie, das diese Ersparnisse und Zusatzeinnahmen da sein müssen, weil sonst wärst Du ja längst pleite.

Aber warum gegen die Mauer laufen, wenn es doch eigentlich nur eine Frage der richtigen Sprachregelung ist. Du zahlst Taschengeld, das ist eigentlich im KU enthalten. KM hat schon mehr Geld (20€ aus der KG Erhöung) und will noch mal 48€ mehr, zusammen 68€. Sie will also, dass Du ihr das Taschengeld überweist, damit sie es Deinem Sohn gibt. Ich denke, das versteht jeder.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 01:07